• Keine Ergebnisse gefunden

Mitteilungsblatt Studienjahr 2004/2005 - 16. Stück

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Mitteilungsblatt Studienjahr 2004/2005 - 16. Stück"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2004/2005 – Ausgegeben am 11.02.2005 – 16. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

O R G A N I S A T I O N U N D S T R U K T U R 98. Bestellung zur Stellvertreterin der Studienpräses

B E V O L L M Ä C H T I G U N G E N

99. Ermächtigung zur Wahrnehmung studienrechtlicher Agenden „für die Studienpräses“

E R T E I L U N G D E R L E H R B E F U G N I S 100. Erteilung der Lehrbefugnis

(2)

-2-

16. Stück – Ausgegeben am 11.02.2005 – Nr. 98-99 ORGANISATION UND STRUKTUR 98. Bestellung zur Stellvertreterin der Studienpräses

Auf Vorschlag der Studienpräses und nach Anhörung des Senats bestellt das Rektorat Univ.- Prof. Dr. Ines Maria Breinbauer gemäß § 1 Abs. 3 Satzungsteil Studienpräses zur Stellvertreterin der Studienpräses.

Der Vizerektor:

M e t t i n g e r

BEVOLLMÄCHTIGUNGEN

99. Ermächtigung zur Wahrnehmung studienrechtlicher Agenden „für die Studienpräses“

Die Ermächtigungsverordnung der Studienpräses vom 19.11.2004 (MBl. der Universität Wien, Studienjahr 2004/2005, 5. Stück, Nr. 27) wird wie folgt geändert.

1. An § 5 Z 4 wird folgende Z 4a angefügt:

4a. Zustimmung zur gemeinsamen Bearbeitung eines Diplomarbeitsthemas (§ 12 Abs. 6)

2. § 6 Abs 2 lautet:

(2) Die Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleiter sowie deren bestellte Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden weiters ermächtigt, die in § 5 Z 1, 3, 4, 4a, 8 und 10 genannten Aufgaben im Rahmen des studienrechtlichen Teils der Satzung für die Studienpräses wahrzunehmen.

Die Studienpräses:

K o p p

(3)

-3-

16. Stück – Ausgegeben am 11.02.2005 – Nr. 100 ERTEILUNG DER LEHRBEFUGNIS 100. Erteilung der Lehrbefugnis

Mit Bescheid vom 09.02.2005, Zl/Habil 02/11/2003/2004, hat das Rektorat der Universität Wien Herrn Dr. Volker KAUKOREIT auf Grund des Beschlusses der vom Senat eingesetzten Habilitationskommission die Lehrbefugnis für das Fach "Neuere deutsche Literatur" erteilt.

Für das Rektorat:

Die Vizerektorin:

S e b ö k

--- Redaktion: Dr. Nicola Roehlich.

Druck und Herausgabe: Universität Wien.

Erscheinung: nach Bedarf; termingebundene Einschaltungen sind mindestens 3 Arbeitstage vor dem gewünschten Erscheinungsdatum in der Redaktion einzubringen.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Ergebnis der Wahl eines oder einer Vorsitzenden sowie von Stellvertreterinnen und Stellvertretern der Habilitationskommission Dr.. Ergebnis der Wahl eines oder einer Vorsitzenden

Der Kauf respektive die Veräußerung von Geschäftsanteilen an Kapitalgesellschaften unterliegen ebenfalls der Genehmigungspflicht, wobei im Falle der Veräußerung von

Institut für Christliche Philosophie Institut für Fundamentaltheologie Institut für Moraltheologie Institut für Sozialethik Institut für Kanonisches Recht Institut

(2) Die Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleiter sowie deren bestellte Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden weiters ermächtigt, die in § 5 Z 1, 3, 4, 8 und 10

Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Wahl der oder des Vorsitzenden und einer oder eines stellvertretenden Vorsitzenden der

The Austrian Visiting Professor will be in residence at Stanford for two quarters (6 months) of an academic year hosted by the Stanford Institute of International Studies

1 Z 10 Universitätsgesetz 2002 wird der Universitätslehrgang Supervision und Coaching vom Senat der Universität Wien in Nachfolge des Universitätslehrga ngs Supervision und

Gemäß § 4 StudFG sind EWR-StaatsbürgerInnen österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern gleichgestellt, wenn sie sich als WanderarbeitnehmerInne n oder Kinder von