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49. 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Masterstudium Urgeschichte und Historische Archäologie (Version 2013)

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2015/2016 – Ausgegeben am 29.01.2016 – 12. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

49. 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Masterstudium Urgeschichte und Historische Archäologie (Version 2013)

Der Senat hat in seiner Sitzung am 21. Jänner 2016 die von der gemäß § 25 Abs 8 Z 3 und Abs 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission am 11. Jänner 2016 beschlossene 1. (geringfügige) Änderung des Masterstudiums Urgeschichte und Historische Archäologie (Version 2013), veröffentlicht am 25.06.2013 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 33. Stück, Nr. 217, in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

(1) § 7 Masterprüfung

- Bei der Überschrift werden der Spiegelstrich und das Wort „Voraussetzung“ gestrichen.

- § 7 Abs 2 lautet nunmehr:

„Die Masterprüfung ist eine Defensio einschließlich einer Prüfung über das wissenschaftliche Umfeld der Masterarbeit sowie eine Prüfung über ein weiteres Prüfungsfach, das aus den Themenbereichen „Theorie und Methodik“ oder „Urgeschichte“ oder „Frühgeschichte und Historische Archäologie“ zu wählen ist. Die Beurteilung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Satzung.“

- In § 7 Abs 3 wird nach der Wortfolge „4 ECTS-Punkte“ der Klammerausdruck „(je 2 ECTS- Punkte)“ eingefügt.

(2) § 11 Inkrafttreten

- Im ersten Absatz wird vor Beginn des Satzes „(1)“ hinzugefügt.

- Abs 2 wird hinzugefügt:

(2)

„(2) Die Änderungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 29.01.2016, Nr. 49, 12. Stück, treten mit 1. Oktober 2016 in Kraft.“

Im Namen des Senats:

Der Vorsitzende der Curricularkommission

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