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Richtlinie  für  die  Veranstaltung  von  Tagungen,  Seminaren  und Kongressen

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Academic year: 2022

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Richtlinie  für  die  Veranstaltung  von  Tagungen,  Seminaren  und Kongressen  

Ersetzt die „Kundmachung der Gebarungsrichtlinien für die Veranstaltung von Tagungen,  Seminaren und Kongressen, MBl. 122‐04/05“ vom 23. Februar 2005 

Beschlossen durch das Rektorat am 06.10.2015 

Für  die  Veranstaltung  von  Tagungen,  Seminaren  und  Kongressen  durch  Organisationseinheiten der TU Wien gelten die folgenden Richtlinien:  

1) Veranstaltungen,  für die  eine Organisationseinheit der TU Wien organisatorisch und  finanziell  hauptverantwortlich  ist,  sind  entweder  über  das  Hauptkonto  des  Globalbudgetbereichs oder über ein eigenes temporäres Konferenz‐Girokonto im Rahmen  der § 28 Bevollmächtigung abzuwickeln.  

2) Das finanzielle Risiko trägt die (mit)veranstaltende Organisationseinheit, d.h. Überschüsse  bleiben  bei  der Organisationseinheit, für  Defizite muss  die  Organisationseinheit aus  eigenen Mitteln aufkommen. Das Rektorat übernimmt keine Ausfallshaftung. 

3) Bei  Beauftragung  eines  kommerziellen  Veranstalters  mit  der  Organisation,  bei  Veranstaltungen  mit  großem  Volumen  oder  längerer  Vorbereitungszeit  kann  die  finanzielle  Abwicklung  über  ein  bei  der  Quästur  zu  beantragendes  Girokonto  im  Globalbudget, das temporär für diesen Zweck zur Verfügung gestellt wird, erfolgen.  

4) Für jede Veranstaltung ist im Fachbereich Controlling des Departments für Finanzen ein  eigener Innenauftrag anzufordern.  

5) Falls, noch bevor Einzahlungen erfolgt sind, Zahlungen in der Höhe von mehr als EUR  10.000,00  zu  tätigen  sind,  ist  ein  Kreditantrag  an  den  Fachbereich  Quästur  des  Departments  für  Finanzen  zu  stellen  oder  eine  Vorfinanzierung  aus  Drittmitteln  vorzunehmen.  

6) Raumnutzungsgebühren werden erst am Ende der Veranstaltung in Rechnung gestellt.  

7) Für  die  Veranstaltung  von  Tagungen,  Seminaren  und  Kongressen  steht  es  der  Organisationseinheit  frei  (und  es  ist  ratsam),  eine  Ausfallshaftungs‐Versicherung  abzuschließen.  

8) Weiterführende  Informationen  finden  sich  im  „Leitfaden  zu  Kongressen,  Tagungen,  Seminaren“ der Quästur: 

(http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/quaest/doc/Leitfaden‐KTS‐KTG_aktualisierte_Version__02_2015_01.pdf). 

 

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