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Mittwoch (Vormittag), 21. März 2018

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Sitzungstitel7 2017.RRGR.567 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Vormittag), 21. März 2018

Erziehungsdirektion

16 2017.RRGR.567 Motion 217-2017 BiK (Zäch, Burgdorf)

Zulassung von Personen mit Berufsmaturität an die Pädagogische Hochschule

Präsidentin. Wir behandeln die Motion «Zulassung von Personen mit Berufsmaturität an die Päda- gogische Hochschule», welche die Regierung ablehnen will. Wir befinden uns in einer freien Debat- te. Grossrätin Wälchli hat als Vertreterin der BiK bekannt gegeben, dass die Motion mit Erklärung zurückgezogen wird. Grossrätin Wächli hat das Wort.

Käthi Wälchli, Obersteckholz (SVP), Kommissionssprecher der BiK. In der vorliegenden Motion fordert die BiK von der SiK, das Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) dahingehend zu ändern, dass Personen mit einer Berufsmaturität prüfungsfrei zu den Studi- engängen der Vorstufe und Primarstufe zugelassen werden. Wie aus der Antwort des Regierungs- rates zu entnehmen ist, ist der Kanton Bern in der Festlegung der Zulassungsbedingungen an die Pädagogische Hochschule (PH) nicht frei. Er hat sich an die bundesrechtlichen Vorgaben gemäss dem Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz, HFKG) zu halten. Die Ab- schlussanerkennungen der Lehrpläne sind dementsprechend gesamtschweizerisch koordiniert. Wie der Regierungsrat versichert, ist auf Bundesebene das Reglement für einen prüfungsfreien Zugang für Personen mit Berufsmaturität mit entsprechenden Auflagen in Bearbeitung. Aus diesem Grund zieht die BiK die Motion zurück. Es ist nicht im Interesse der BiK, die schweizerische Bildungsaner- kennung der Lehrpersonen zu gefährden. Wir erwarten aber, dass der Regierungsrat entsprechen- den Druck ausübt, damit das überarbeitete Reglement im Jahr 2019 in Kraft gesetzt werden kann.

Präsidentin. Somit schliessen wir das Traktandum 16 ab und fahren weiter mit dem Traktandum 17.

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