Handbuch des Kreistages (Stand: 01.10.2017) 65
6.2 Ausschussverzeichnis
Handbuch des Kreistages (Stand: 01.10.2017) 65
6.2 Ausschussverzeichnis
V. Mitgliedschaftsrechte und Weitergabe von Niederschriften
• Soweit Mitgliedschaftsrechte des Kreises in Organen von Vereinen, Verbänden, usw. wahrzunehmen sind, die nicht ausdrücklich benannt worden sind, wird der Landrat als Vertreter des Kreises oder eine/r von ihm benannte/r Bedienstete/r bestellt.
• Die Niederschriften über die Gesellschafterversammlungen bzw. die Sitzungen des Aufsichtsrates der GmbHs, bei denen der Kreis Steinfurt Alleingesellschafter (bzw. mittelbar über die Beteiligungsgesellschaft) ist, dürfen an die Fraktionsvorsitzenden und Gruppensprecher weiter- gegeben werden.
V. Mitgliedschaftsrechte und Weitergabe von Niederschriften
• Soweit Mitgliedschaftsrechte des Kreises in Organen von Vereinen, Verbänden, usw. wahrzunehmen sind, die nicht ausdrücklich benannt worden sind, wird der Landrat als Vertreter des Kreises oder eine/r von ihm benannte/r Bedienstete/r bestellt.
• Die Niederschriften über die Gesellschafterversammlungen bzw. die Sitzungen des Aufsichtsrates der GmbHs, bei denen der Kreis Steinfurt Alleingesellschafter (bzw. mittelbar über die Beteiligungsgesellschaft) ist, dürfen an die Fraktionsvorsitzenden und Gruppensprecher weiter- gegeben werden.