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Entgeltvereinbarung SGB IX / Friedehorst Teilhabe Leben GmbH / COVID 19 Ergänzungsvereinbarung / Bodo-Heyne-Haus / ab 01.01.2021

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Zwischen der

Freien Hansestadt Bremen

vertreten durch

die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

und

Friedehorst, Teilhabe Leben gGmbH wird folgende

Corona-bedingte Ergänzungsvereinbarung

zur

Vereinbarung nach § 125 Abs. 1 SGB IX

für das Leistungsangebot Besondere Wohnform, Bodo-Heyne-Haus, Hohentorsheerstr. 9 -13 in 28199 Bremen

mit dem Leistungstyp 01

geschlossen:

1. Gegenstand

1.1 Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die Rahmenbedingungen der Leistungser- bringung verändert. Dieser Veränderung soll durch die Ergänzungsvereinbarung und einer einrichtungsbezogenenAusstattungserhöhung Rechnung getragen werden.

1.3 Die Ergänzungsvereinbarung bestimmt das Nähere zu Art und Umfang der Ausstattungs- erhöhung sowie die hierzu bestehenden Dokumentationspflichten.

1.4 Diese Ergänzungsvereinbarung ergänzt, zeitlich befristet, die bestehende Vereinbarung,

die weiterhin gültig ist.

(2)

Corona-bedingte Ergänzungsvereinbarung

2. Ergänzende Leistungsvereinbarung

2.1 Aufgrund der Corona-Pandemie liegt die Auslastungsquote von Werkstätten Bremen so- wie Tagesförderstätten im Land Bremen zum Teil weit unterhalb von 100%. Für die Wohnan-

bieter führt die Teilzeitbeschäftigung bzw. der vollständige Verbleib in den Wohneinrichtun-

gen dazu, dass Tagesdienste zusätzlich in den Dienstplänen eingeplant werden müssen,um den Bewohnerinnen eine ergänzende oder komplette Tagesstruktur, Versorgung mit Mittag- essen etc. anbieten zu können. Diese Zusatzdienste führen zu Mehrarbeit sowie zu einer Ausdünnung der anderen Dienstzeiten.Zur Kompensation coronabedingter Mehraufwendun- gen des Leistungsanbieters, u.a. durch coronabedingte Abstands- und Hygienevorgaben, die zu einem Wegfall bzw. einer Reduzierung von tagesstrukturierenden Maßnahmen und Be-

schäftigung führen, wird pandemiebedingt die Ausstattung für das Leistungsangebot erhöht (siehe Anlage 1: Leistungsbeschreibung für die coronabedingte Mehraufwendungen).

2.2 Hierzu wird kompensatorisch, für die Laufzeit dieser Vereinbarung, eine personelle Aus- stattungserhöhung vereinbart. Der bestehende Personalumfang wird ergänzt um 2 Vollkräf- ten bei den Hilfskräften. Der Leistungserbringer verpflichtet sich nur Personal einzusetzen, das entsprechend der Leistungstypenbeschreibung der bestehenden Vereinbarung, persön-

lich geeignet ist.

2.3 Der Leistungserbringer verpflichtet sich, die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes für das Land Bremen (Landesmindestlohngesetz) in seiner jeweils gültigen Fassung zu beach-

ten und seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unterhalb des Landesmindestlohns zu vergüten.

3. Ergänzende Vergütungsvereinbarung

Zur Abgeltung der Ausstattungserhöhung wird eine zusätzliche Pauschale in Höhe von

6,65 € pro Belegungstag vereinbart.

Mit der Pauschale sind sämtliche Mehraufwendungen für den Vereinbarungszeitraum gemäß

Ziffer 5 abgegolten.

(3)

Corona-bedingte Ergänzungsvereinbarung

4. Ergänzende Prüfvereinbarung

Die mit der Ausstattungserhöhung erbrachten Leistungen sind zu dokumentieren und formlos

als Anlage den Berichtsunterlagen nach § 24 Abs. 3 BremLRV SGB IX beizufügen.

5. Sonstige Regelungen und Vereinbarungszeitraum

5.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremlFG). Bei Vorlie- gen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des BremlFG im elektronischen Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröf- fentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem BremlFG sein.

5.2 Die Anlage 1 „Leistungsbeschreibung für die coronabedingte Mehraufwendungen" und die Anlage 2 „Kalkulationsunterlagen" sind Bestandteil der Vereinbarung.

5.3 Diese Ergänzungsvereinbarung gilt mit Wirkung ab dem 01.01.2021 und endet zum 30.06.2021 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass nach Ablauf des Vereinbarungszeitraums diese Ergänzungsvereinbarung nicht weiter gilt.

Bremen, 05.02.2021

Die Senatorin für Soziales, Jugend,

Integration und Sport

(4)

Corona-bedingte Ergänzungsvereinbarung

Leistungsbeschreibung für die coronabedingte Mehraufwendungen

Leistungsanbieter

Ergänzung zur Leis- tungsvereinbarung

zum Leistungstyp Zielgruppe

Ziel

Rechtsgrundlagen

Leistungen

Leistungsorte

Leistungsumfang

Friedehorst, Teilhabe Leben,

Friedehorst, Teilhabe Leben, Besondere Wohnform,

Bodo-Heyne-Haus, Hohentorsheerstr. 9-13, 28199 Bremen,

Leistungstyp 01

Menschen mit geistiger und/oder mehrfacher Behinderung

Kompensation coronabedingter Mehraufwendungen des Leis- tungsanbieters, u.a. durch coronabedingte Abstands- und Hygi- enevorgaben, die zu einem Wegfall/einer Reduzierung von ta- gesstrukturierenden Maßnahmen und Beschäftigung führen.

§99 SGB IX in Verbindung mit § 53 SGB XII und § 2 der Ver- Ordnung zu § 60 SGB XII

Mit der befristeten ergänzenden Leistung soll der coronabe- dingte Wegfall bzw. die coronabedingte Reduzierung der Ta-

gesstruktur in Werkstätten und Tagesförderstätten teilweise

kompensiert werden, in dem der Leistungserbringer den Leis- tungsberechtigten z. B. Spaziergänge, Spiel-, Mal-, Sing-, Be- wegungs-, Back- und Kochangebote unterbreitet.

Am Wohnort

2 VK / Woche an Mo. - Fr. während der sonstigen Abwesen-

heitszeiten

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