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Änd. Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“ Großrückerswalde

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Verordnung

des Regierungspräsidiums Chemnitz

zur Änderung der Zonierung des Naturparks „Erzgebirge/Vogtland“ auf dem Gebiet der Gemeinde Großrückerswalde

Vom 20. Dezember 2004

Aufgrund von § 20 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz – SächsNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Oktober 1994 (SächsGVBl. S. 1601, 1995 S. 106), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 148, 151) geändert worden ist, und § 1 der Verordnung des Sächsischen

Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Bestimmung der Zuständigkeit für Änderungen der Naturparkverordnung Erzgebirge/Vogtland vom 23. September 2002 (SächsGVBl. S. 283) wird verordnet:

§ 1

Änderung der Schutzvorschrift

Auf der in § 2 näher dargestellten Fläche auf dem Gebiet der Gemeinde Großrückerswalde im Mittleren Erzgebirgskreis wird die Grenze zwischen der Entwicklungszone und der Schutzzone II im Sinne von § 4 Abs. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung über den Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“ (Naturparkverordnung Erzgebirge/Vogtland) vom 9. Mai 1996

(SächsGVBl. S. 202, 380), die zuletzt durch Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 2. September 2004 (SächsGVBl. S. 570) geändert worden ist, wie folgt geändert (Umzonierung).

§ 2

Gegenstand der Umzonierung

1Eine Fläche der Gemarkung Mauersberg unmittelbar angrenzend an die Gemarkung

Niederschmiedeberg nördlich des als „Siedlung“ bezeichneten Ortsteils von Niederschmiedeberg.

2Die Fläche wird aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt (umzoniert).

3Die Fläche umfasst in der Gemarkung Mauersberg folgende Flurstücke:

471/3, 471/4, 471/5, 471/6, 471/10, 471/11 teilweise und 471/12.

4Die Größe der umzonierten Fläche beträgt 0,45 ha.

Die geänderte Naturparkgrenze mit den Flächen nach Absatz 1 sind in der Flurkarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 20. Dezember 2004 im Maßstab 1:2 730 mit einer violett gefärbten Linie eingetragen.

Die ungefähre Lage der Umzonierungsfläche ist in einer topographischen Übersichtskarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 20. Dezember 2004 im Maßstab 1:25 000 mit einem Kreissymbol lokalisiert.

Die Flurkarte und die Übersichtskarte sind Bestandteil dieser Verordnung.

§ 3 In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Chemnitz, den 20. Dezember 2004 Regierungspräsidium Chemnitz Noltze

Regierungspräsident

Flur- und Übersichtskarte

Änd. Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“ Großrückerswalde

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 01.03.2005 Seite 1 von 1

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