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Wundmanagement - Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung

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Academic year: 2021

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H o c h s c h u l e N e u b r a n d e n b u r g

Fachbereich Gesundheit, Pflege, Management

Studiengang Pflegewissenschaft/Pflegemanagement

WUNDMANAGEMENT

MÖGLICHKEITEN DER FORT- UND

WEITERBILDUNG

Bachelorarbeit

zur

Erlangung des akademischen Grades

Bachelor of Science (B.Sc.)

URN:

urn:nbn:de:gbv:519-thesis2018-0174-4

Betreuer:

Prof. Dr. paed. Bedriska Bethke

Zweitbetreuer:

Dr. rer. med. Stefanie Kirschner (M.Sc.)

(2)

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis... III Anhangsverzeichnis ... IV

I. Theoretischer Teil ... 2

1. Einleitung ... 2

1.1. Zielstellung und Forschungsfrage ... 2

1.2. Aufbau der Arbeit ... 3

2. Methodik und Vorgehensweise ... 4

3. Wundmanagement ... 5

3.1. Begriffsbestimmungen ... 5

3.2. Epidemiologie ... 7

3.3. Weiterbildungsmöglichkeiten ... 8

3.4. Gesetzliche Grundlagen ... 12

4. Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden ... 15

4.1. Aufbau ... 15

4.2. Neuerungen durch die erste Aktualisierung im Jahre 2015 ... 16

II. Empirischer Teil ... 19

5. Das Forschungsdesign ... 19

5.1. Vorstellung des Materials ... 19

5.2. Bestimmung des Ausgangsmaterials ... 20

5.2.1. Festlegung des Materials ... 20

5.2.2. Analyse der Entstehungssituation ... 21

5.2.3. Formale Charakteristika des Materials ... 21

5.2.4. Fragestellung der Analyse ... 22

5.2.5. Methodik der Analyse ... 23

5.3. Darstellung der Forschungsergebnisse ... 25

5.3.1. Ergebnisse der Experteninterviews ... 25

5.3.2. Ergebnisse der telefonischen Befragung ... 30

5.4. Diskussion der Forschungsergebnisse ... 31

6. Fazit ... 33

Literaturverzeichnis ... 36

(3)

Abbildungsverzeichnis

(4)

Anhangsverzeichnis

Anhang I ... 39

Anhang II ... 42

Anhang III ... 50

Anhang IV ... 59

Anhang V ... 62

Anhang VI ... 67

Anhang VII ... 73

Anhang VIII ... 75

Anhang IX ... 82

Anhang X ... 92

Anhang XI ... 93

(5)

I. Theoretischer Teil

1. Einleitung

Die Zahl der älteren, multimorbiden und pflegebedürftigen Menschen in

unserer Gesellschaft nimmt stetig zu. Dies erfordert eine hohe Anzahl

qualifizierter Fachkräfte, welche die Versorgung dieser Menschen

übernehmen.

Die sogenannten Volkskrankheiten, insbesondere Diabetes mellitus und

diverse Herz-Kreislauf-Erkrankungen, bringen oftmals Komplikationen bzw.

Begleiterkrankungen mit sich. Dazu zählen u.a. das Auftreten chronischer

Wunden, wie z.B. das Diabetische Fußulcus und das gefäßbedingte Ulcus

cruris. Diese und auch andere Wunden erfordern i.d.R. eine Behandlung, die

sich über mehrere Wochen, manchmal sogar Monate, hinzieht. Diese

Behandlung ist grundsätzlich eine multiprofessionelle Aufgabe, d.h. sie

erfordert die Tätigkeit von Ärzten, Pflegefachkräften und auch anderen

Berufsgruppen gleichermaßen. Um eine adäquate und fachgerechte

Wundversorgung zu gewährleisten, benötigen die Beteiligten ein spezielles

Fachwissen, welches sie im Rahmen von Fort- und Weiterbildungen erlangen

können.

Im Rahmen dieser Bachelorarbeit soll die Thematik Wundmanagement näher

beleuchtet werden. Insbesondere soll zum einen durch eine umfassende

Literaturrecherche deutlich werden, welche Dinge ein organisiertes und

strukturiertes Wundmanagement ausmachen und warum es für Patienten von

großer Bedeutung ist. Zum anderen werden Möglichkeiten der Fort- und

Weiterbildung aufgezeigt und analysiert.

1.1. Zielstellung und Forschungsfrage

Das Thema Wundmanagement ist sehr umfangreich. Im Rahmen der

Ausarbeitung wird sich insbesondere den Möglichkeiten der Fort- und

Weiterbildung auf diesem Gebiet gewidmet.

Hierbei werden mehrere Ziele verfolgt. U.a. soll der aktuelle Bedarf an

professionell ausgebildeten Wundexperten aufgezeigt und diesbezüglich

(6)

unterschiedliche Fort- und Weiterbildungsangebote dargestellt und erörtert

werden. Dabei wird auch auf Faktoren eingegangen, die notwendig sind, um

ein professionelles Wundmanagement erfolgreich durchzuführen und den

betroffenen Menschen somit eine adäquate Versorgung zu gewährleisten.

Die Forschungsfragen lauten wie folgt:

• Welche Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung im Bereich des

Wundmanagements gibt es und welche werden insbesondere in

Mecklenburg-Vorpommern angeboten?

• Wie hoch ist der Bedarf an qualifizierten Fachkräften in diesem

Bereich?

• Welche Qualifikationen sollten Wundexperten aufweisen?

1.2. Aufbau der Arbeit

Die vorliegende Arbeit gliedert sich in einen theoretischen und einen

empirischen Teil. Zunächst folgen einige allgemeine Informationen zum

Thema Wundmanagement, um einen groben Einblick zu erhalten, welche

Faktoren ein organisiertes und strukturiertes Wundmanagement ausmachen.

Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) ist für

den Entwurf und die Weiterentwicklung nationaler Expertenstandards in der

Pflege zuständig. Einer dieser Expertenstandards nennt sich „Pflege von

Menschen mit chronischen Wunden“. Dieser stellt einen theoretischen

Rahmen dar, anhand dessen ein Wundmanagement in Einrichtungen der

Pflege erfolgen kann und auch sollte. Inhalte und Aufbau dieses Standards

werden ebenfalls im theoretischen Teil dieser Arbeit näher beleuchtet.

Im zweiten Teil der Bearbeitung erfolgt eine empirische Untersuchung in Form

von qualitativen Experteninterviews und einer telefonischen Befragung.

Zunächst wird das Forschungsdesigns und der Ablauf der durchgeführten

Untersuchungen dargestellt. Abschließend werden die erhobenen Ergebnisse

aufgezeigt, ausgewertet und diskutiert.

(7)

2. Methodik und Vorgehensweise

Im Rahmen der Bachelorarbeit wird das Thema Wundmanagement

theoretisch und empirisch untersucht. Ausgangspunkt war eine umfassende

Literaturrecherche zum Thema. Diese fand anhand folgender Suchbegriffe

statt:

• chronische Wunden

• Wundmanagement

• Expertenstandard Pflege

• Fort- und Weiterbildung Wunden

• Wundexperte

• qualitative Inhaltsanalyse

• Experteninterviews

Die Recherche erfolgte zum einen in der Bibliothek der Hochschule

Neubrandenburg und in der dort vorhandenen Online-Datenbank

SpringerLink. Des Weiteren wurde das Internet genutzt, um weiterführende

Informationen, insbesondere auch zu Fort- und Weiterbildungsangeboten, zu

erhalten. Hierzu wurden die oben genannten Suchbegriffe einzeln und in

Kombination verwendet.

Aufbauend auf die Literaturrecherche, wurden empirische Untersuchungen

zum Thema durchgeführt. Diese erfolgten in Form von qualitativen

Experteninterviews und einer telefonischen Befragung. Die Interviews wurden

anhand von vorab erstellten Leitfäden mit drei verschiedenen Experten auf

diesem Gebiet geführt. Zu den Experten zählen die Pflegedienstleitung einer

stationären Pflegeeinrichtung, die Wundexpertin eines Krankenhauses und

eine Mitarbeiterin einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die

qualitative Analyse des Interviewmaterials erfolgt nach Philipp Mayring.

In der telefonischen Befragung wurden zum einen ambulante Pflegedienste

und

zum

anderen

stationäre

Pflegeeinrichtungen

zum

Thema

Wundmanagement befragt. Auch hierfür wurde vorab ein Leitfaden erstellt, der

die Durchführung und Auswertung der Befragung erleichterte. Die Namen und

(8)

Telefonnummern der Einrichtungen wurden durch den Pflegestützpunkt

Neustrelitz zur Verfügung gestellt.

3. Wundmanagement

Das moderne Wundmanagement beinhaltet nicht nur die Versorgung der

Wunde und dessen Dokumentation, sondern noch viele weitere Dinge. Dazu

zählt z.B. die Wundanamnese, die Schmerzerfassung und ggf. -behandlung,

die Aufklärung der Patienten zur Ernährung und die Prävention von Wunden.

All dies erfordert ein umfangreiches und spezialisiertes Fachwissen der

Pflegekräfte, welches in speziellen Weiterbildungen erlangt werden kann.

Um einen groben Überblick über bestimmte Begrifflichkeiten in diesem

Zusammenhang zu erhalten, folgen im Weiteren einige

Begriffsbestimmungen. Die Notwendigkeit ausgebildeter Fachkräfte belegen

nachfolgend einige epidemiologische Daten zu chronischen Wunden.

Nachfolgend werden spezielle Weiterbildungsangebote vorgestellt und

erläutert. Abschließend erfolgt in diesem Kapitel die Erörterung ausgewählter

gesetzlicher Grundlagen, die die Durchführung eines modernen

Wundmanagements erlauben und sogar fordern.

3.1. Begriffsbestimmungen

Um die weiterführenden Inhalte besser verstehen zu können, sind vorab

einige Begriffsbestimmungen notwendig. Vorab wurde bereits mehrfach der

Begriff „Wunde“ oder auch „Wundmanagement“ verwendet. Hierzu eine

Definition: „Eine Wunde (griech.: trauma, lat.: vulnus) ist ein durch

Zellschädigung, Zerstörung oder Trennung von Körpergewebe bedingter

pathologischer (krankhafter) Zustand, oft verbunden mit einem

(9)

Wunden können weiterhin unterteilt werden in akute und chronische

Wunden. Besonderes Interesse gilt in diesem Fall den chronischen Wunden,

da sie Gegenstand des Wundmanagements sind. „Eine Wunde, die nach

4-12 Wochen keine Heilungstendenzen zeigt, obwohl sie sach- und

fachgerecht versorgt wurde, gilt als chronische Wunde.“ (Protz, 2016, S. 6)

Die Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW e.V.) sagt, dass Wunden, die

nach 8 Wochen nicht verheilt sind, als chronisch gelten. Gleichzeitig weist sie

aber auch darauf hin, dass es Wunden gibt, die bereits mit Beginn ihrer

Entstehung als chronisch anzusehen sind. Hierzu gehören z.B. Dekubitus,

Ulcus cruris und das Diabetische Fußulcus (vgl. Initiative Chronische

Wunden e.V., 2018a).

Die Versorgung solcher Wunden kann auf traditionelle, aber auch moderne

Art erfolgen. Die traditionelle, auch trockene Wundversorgung genannt,

bedient sich verschiedener Produkte. Hierzu zählen u.a. Mullkompressen,

haushaltsübliches Pflaster und beschichtete Wundgazen. Diese dienen vor

allem der Aufnahme des Wundexsudats (Wundflüssigkeit), aber auch als

Polster und Schutz vor Umwelteinflüssen. Nachteil hierbei, ist die Gefahr der

Austrocknung der Wunde. Die modernen, auch feuchten (hydroaktiven)

Wundauflagen genannt, verhindern hingegen das Austrocknen der Wunde

und dienen teilweise selbst als therapeutisches Mittel. Beispiele hierfür sind

u.a. Alginate, Hydrokolloidverbände und Aktivkohleverbände mit Silber (vgl.

Protz, 2016, S. 16ff).

Da in dieser Arbeit auch Fort- und Weiterbildungen, insbesondere im

Bereich des Wundmanagements, erläutert und dargestellt werden, ist auch

hierfür eine genaue Begriffsbestimmung notwendig. „Fortbildung dient der

Anpassung an die Fortentwicklung in der Pflege.“ (Pies & Becker, 2009, S.

24) Im Gegensatz zur Weiterbildung, finden Fortbildungen i.d.R. innerhalb

eines kürzeren Zeitraumes statt. Beispiele hierfür sind Kurse zur

Pflegeplanung und zum Qualitätsmanagement (vgl. Pies & Becker, 2009, S.

24). „Weiterbildung ist nötig, um die eigene berufliche Qualifikation zu

erhöhen.“ (Pies & Becker, 2009, S. 24) Weiterbildungen können

unterschiedlich lang sein. Einige werden innerhalb weniger Wochen

(10)

absolviert, wie z.B. die Weiterbildung zum Wundexperten, andere dauern

wiederrum ein bis zwei Jahre an. Trotzdem haben sie eines gemeinsam:

i.d.R. erhält man, je nach Weiterbildungsgesetz der Bundesländer, einen

qualifizierenden Abschluss (vgl. Pies & Becker, 2009, S. 24).

3.2. Epidemiologie

Aktuelle Studien und Statistiken zeigen, dass die Zahl chronischer Wunden,

insbesondere Dekubitalgeschwüre und Ulcus cruris, zwar in Bezug auf die

Gesamtbevölkerung Deutschlands eher gering ist, jedoch teilweise ansteigt.

In einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes ist dies gut zu erkennen.

Diese zeigt die Anzahl der gestellten Hauptdiagnosen (Dekubitalgeschwüre

und Ulcus cruris) der Krankenhauspatienten in den Jahren 2012, 2014 und

2016 in Deutschland auf. Im Jahr 2012 wurden 13.275 Dekubitalgeschwüre

diagnostiziert, 2016 stieg die Zahl auf 14.500. Das Vorkommen des Ulcus

cruris ist jedoch rückläufig. 2012 waren es 10.397 diagnostizierte Ulcus cruris,

2016 jedoch nur noch 7.599 (vgl. Statistisches Bundesamt, 2018).

Die Forschungsgruppe Primärmedizinische Versorgung (PMV) Köln, führte im

Auftrag des Bundesverbandes Medizintechnologie e.V. eine Studie zur

Epidemiologie und Versorgung von Patienten mit chronischen Wunden durch.

Die Ergebnisse dieser Studie beruhen auf einer Analyse der Daten einer

Versicherungsstichprobe der AOK Hessen/KV Hessen aus dem Jahr 2012.

Die Ziele der Studie waren eine Prävalenzschätzung, also die Ermittlung der

Häufigkeit chronischer Wunden, die Charakterisierung der verschiedenen

diagnostizierten Wundarten und die Erhebung von Grunddaten zur

Versorgungssituation der Patienten. Es wurden insgesamt Daten von 277.462

Versicherten der AOK Hessen ausgewertet (vgl. BVMed - Bundesverband

Medizintechnologie e.V., 2016, S. 3ff).

Die Auswertung der Daten lieferte u.a. folgende Ergebnisse:

• Im Jahr 2012 wurden bei 2,7 Mio. Menschen Wunden

unterschiedlichster Art diagnostiziert. Dazu zählen u.a. Dekubitus,

(11)

Ulcus cruris und Diabetische Fußwunden, aber auch Verbrennungen,

Amputationswunden u.ä.

• 320.025 (11%) Wunden waren Dekubitus, 1.173.408 (39%) Ulcus cruris

und 383.561 (13%) Diabetische Fußwunden.

• 892.305 (33%) wiesen einen chronischen Verlauf auf.

• 1,1% der Gesamtbevölkerung sind Patienten mit Wunden (vgl. BVMed

- Bundesverband Medizintechnologie e.V., 2016, S. 3ff).

Diese Ergebnisse machen deutlich, dass ein professionelles und erfolgreiches

Wundmanagement einen immer größeren Stellenwert einnimmt.

3.3. Weiterbildungsmöglichkeiten

Während der Recherchearbeiten zum Thema Weiterbildungen im Bereich

des Wundmanagements war auffallend, dass in Deutschland eine Vielzahl

von Anbietern zu unterschiedlichen Weiterbildungskursen diesbezüglich

existieren. Dies kann für Pflegekräfte, die auf der Suche nach einer

passenden Weiterbildung sind, sehr irritierend sein. Im Folgenden werden

zwei Weiterbildungsträger und deren Angebote genauer erläutert. Zum einen

die Angebote der ICW e.V. (Initiative Chronische Wunden e.V.) und zum

anderen die Angebote der DGfW e.V. (Deutsche Gesellschaft für

Wundheilung und Wundbehandlung e.V.).

Die ICW e.V. wurde 1995 gegründet um folgendes Ziel zu verfolgen: die

Prophylaxe, Diagnostik und Therapie von Patienten mit chronischen Wunden

zu verbessern. Im Jahr 2004 wurde durch eine Expertengruppe ein

Curriculum erstellt und nach TÜV Rheinland zertifiziert. Die ICW e.V. bietet

mittlerweile drei Weiterbildungsseminare an: die Weiterbildung zum

„Wundexperten (ICW)“, darauf aufbauend den „Fachtherapeuten Wunde

(ICW)“ und den „Pflegetherapeuten Wunde (ICW)“. Darüber hinaus wird

auch für Ärzte eine Qualifizierung angeboten. Hierbei handelt es sich jedoch

um eine Fortbildung („ärztlicher Wundexperte (ICW)“) mit einem Umfang von

48 Lerneinheiten. Mit erfolgreichem Abschluss der jeweiligen Prüfungen,

(12)

erhält jeder Teilnehmer ein personengebundenes Zertifikat (vgl. Initiative

Chronische Wunden e.V., 2018b).

Die Weiterbildung zum Wundexperten (ICW) stellt ein Basismodul dar. Es

setzt sich aus 56 UE (Unterrichtseinheiten) Präsenzunterricht und 16

Stunden Hospitation zusammen. Zielgruppen sind u.a. Pflegefachkräfte,

Heilpraktiker, Medizinische Fachangestellte, Ärzte und Apotheker. Mit dieser

Weiterbildung sollen die genannten Berufsgruppen die fachgerechte

Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden und die Umsetzung

präventiver Maßnahmen erlernen. Behandelte Themen sind z.B. der

Expertenstandard „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“, Haut

und Hautpflege, Wundarten und -heilung, Wundversorgung und Edukation.

Die Abschlussprüfung setzt sich aus einer schriftlichen Klausur und einer

Hausarbeit zusammen (vgl. Initiative Chronische Wunden e.V., 2018c).

Aufbauend auf den Wundexperten können Interessierte weiterhin die

Weiterbildung zum Fachtherapeuten Wunde (ICW) absolvieren. Hier werden

vertiefte Kenntnisse vermittelt. Die Teilnehmer sollen dazu befähigt werden,

die Organisation eines wundversorgenden Teams zu übernehmen und die

Kompetenzen des Teams in der Patientenkommunikation auszubauen.

Behandelte Themen sind u.a. Pathophysiologie, Diagnostik und Therapie

typischer Krankheitsbilder, palliative Wundversorgung und spezielle

Wundbehandlungsverfahren. Aufgrund des umfangreichen zu vermittelnden

Wissens, nimmt diese Qualifizierung einen höheren Stundenumfang ein. Sie

setzt sich aus 120 Stunden theoretischen Unterrichts und 40 Stunden

Hospitation zusammen. Die Prüfung erfolgt in Form einer schriftlichen

Klausur und eines Colloquiums (vgl. Initiative Chronische Wunden e.V.,

2018d).

Ein weiteres Aufbauseminar ist die Weiterbildung zum Pflegetherapeuten

Wunde (ICW). Voraussetzung hierfür ist der Abschluss zum

Fachtherapeuten Wunde (ICW). Hier werden handlungsbezogene

Kompetenzen vermittelt, die der Expertenstandard „Pflege von Menschen mit

chronischen Wunden“ des DNQP fordert. Um diese Methoden- und

(13)

Projektmanagement, Casemanagement, Moderation und Präsentation und

wissenschaftlich orientiertes Arbeiten. Die Weiterbildung setzt sich aus 56

theoretischen UE und 36 Stunden „Selbst Organisierten Lernens“ (SOL)

zusammen. Abgeschlossen wird diese ebenfalls durch eine schriftliche

Klausur, eine Hausarbeit und ein Colloquium (vgl. Initiative Chronische

Wunden e.V., 2018e).

Die Deutsche Gesellschaft für Wundheilung und Wundbehandlung e.V.

(DGfW e.V.) wurde 1994 in Wiesbaden gegründet. Die Gründer setzten sich

das Ziel, den Wissenstransfer zwischen Forschung und Praxis und somit die

Behandlung von Wunden zu verbessern (vgl. Deutsche Gesellschaft für

Wundheilung und Wundbehandlung e.V., 2018a). Um dieses Wissen zu

verbreiten, bietet die DGfW e.V. über ihre Akademie Weiterbildungen im

Bereich des Wundmanagements an. Hierzu zählen die Weiterbildungen zum

„Wundassistenten – WAcert DGfW“ und zum „Wundtherapeuten WTcert

DGfW“. Beide Angebote sind nach DIN EN 17024 zertifiziert und sind in

dieser Form einzigartig in Deutschland. Die Weiterbildung zum

Wundassistenten umfasst 84 theoretische Unterrichtsstunden und richtet

sich weitestgehend an Gesundheits- und Krankenpfleger/innen,

Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen, Ärzte/Ärztinnen und an

andere Gesundheitsfachberufe. Insbesondere sollen folgende Kompetenzen

erworben werden:

• Beurteilung, Dokumentation und Behandlung von Wunden in

angemessener Weise

• Erkennen von Gefahren

• pflegerische Fachexpertise im Sinne des Expertenstandards „Pflege

von Menschen mit chronischen Wunden“ des DNQP

In 84 Stunden theoretischen Unterrichts werden u.a. folgenden Inhalte

vermittelt: Anatomie und Physiologie der Haut, Hautkrankheiten, spezielle

Erkrankungen, die zu chronischen Wunden führen können (z.B. periphere

arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) und chronisch venöse Insuffizienz

(14)

(CVI)), Wundbehandlungsprozesse und Qualitätssicherung. Die Prüfung

erfolgt in schriftlicher und mündlicher Form (vgl. Deutsche Gesellschaft für

Wundheilung und Wundbehandlung e.V., 2018b).

Ein Aufbaumodul zum „Wundassistenten – WAcert DGfW“ stellt der

„Wundtherapeut – Wtcert DGfW“ dar. Mit einem Umfang von 236 Stunden

theoretischen Unterrichts, ist es eine sehr umfangreiche Qualifizierung. U.a.

sollen dort folgende Kompetenzen vermittelt werden:

• Versorgungs- und Behandlungsmanagement

• Organisation und Leitung von Einrichtungen zur Wundversorgung

• Dokumentation, Koordination und Evaluation von Tätigkeiten im

Bereich der Wundversorgung

• Entwickeln von Therapiekonzepten

Die Zugangsvoraussetzung hierfür, ist der erfolgreiche Abschluss des

Basiskurses zum „Wundassistenten – WAcert DGfW“. Auch dieses Modul

wird mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung abgeschlossen (vgl.

Deutsche Gesellschaft für Wundheilung und Wundbehandlung e.V., 2018c).

Die Darstellung der vorangegangenen Weiterbildungsangebote geben einen

groben Überblick, stellen jedoch nur einen Ausschnitt vorhandener Angebote

in ganz Deutschland dar. Die Weiterbildungen der ICW e.V. werden an vielen

unterschiedlichen Standorten in Deutschland angeboten, in

Mecklenburg-Vorpommern jedoch nur in Schwerin. D.h. im näheren Umkreis von

Neubrandenburg oder Waren (Müritz) existieren hierzu keine Angebote. Die

DGfW e.V. bietet ihre Weiterbildungen in einem weitaus kleineren Umkreis

an, nämlich weitestgehend in Süddeutschland. D.h. Interessierte müssten

hierfür sehr viel Zeit einplanen. Nicht nur für den Reiseweg an sich, sondern

auch für die Teilnahme an der Weiterbildung.

Natürlich gibt es in Mecklenburg-Vorpommern weitere Anbieter zu

Weiterbildungen im Bereich des Wundmanagements. Zu nennen wären hier

die Orte Greifswald, Stralsund und Rostock. Hierbei handelt es sich jedoch

(15)

um verschiedenste Bildungsträger, die unterschiedliche Weiterbildungen zum

Wundmanager bzw. Wundexperten anbieten. I.d.R. weisen diese ähnliche

Inhalte auf, welche aber in unterschiedlichem Umfang vermittelt werden.

Auch die Prüfungsleistungen unterscheiden sich. Einige erfordern lediglich

ein Abschlussgespräch am Ende der Veranstaltung bzw. Fallbesprechungen

im Unterricht (vgl. HÖHER Management GmbH, 2018), andere wiederrum

erfordern keinerlei Prüfungsleistungen (vgl. SEM direkt / Service Event &

Management, 2018). Dies lässt ggf. darauf schließen, dass diese Angebote

eher Fort- anstatt Weiterbildungen gleichzusetzen sind und somit keine

höhere berufliche Qualifikation mit sich bringen. Sofern Pflegefachkräfte in

Erwägung ziehen, sich beruflich weiterzubilden, sollten sie sich im Vorfeld

umfassend mit den unterschiedlichen Angeboten auseinandersetzen und

diese kritisch miteinander vergleichen.

3.4. Gesetzliche Grundlagen

Im Rahmen der Wundversorgung gibt es eine Reihe an gesetzlichen

Vorschriften, denen man Beachtung schenken muss. Dabei kann es sich um

Vorschriften handeln, die die Rechte der Patienten regeln oder auch

Gesetzmäßigkeiten bezüglich pflegerischer und ärztlicher Tätigkeiten.

Nachfolgend werden ausgewählte Gesetzmäßigkeiten näher erläutert.

Das SGB V regelt alle Vorschriften, welche die gesetzliche

Krankenversicherung betreffen. Wichtig zu nennen ist hier der § 28 –

Ärztliche und Zahnärztliche Behandlung. In Absatz 1 Satz 1 werden zum

einen die Tätigkeiten des Arztes definiert: „Die ärztliche Behandlung umfaßt

die Tätigkeit des Arztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung

von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausreichend und

zweckmäßig ist.“ Weiterhin wird in Satz 2 beschrieben, dass zur ärztlichen

Behandlung auch die Hilfeleistung anderer Personen in Anspruch

genommen werden kann. Satz 3 fordert, dass die Partner der

(16)

haben, welche Personen nach Satz 2 ausgewählte ärztliche Aufgaben

erbringen dürfen. Die Vereinbarung über die Delegation ärztlicher Leistungen

an nichtärztliches Personal in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung

gemäß § 28 Abs. 1 Satz 3 SGB V wurde am 1. Oktober 2013 von der

Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband

verabschiedet. Diese Vereinbarung beschreibt zum einen die

nicht-delegierbaren Tätigkeiten, wie z.B. Anamnese, Diagnosestellung, Aufklärung

und Beratung des Patienten. Zum anderen werden allgemeine

Anforderungen an die Delegation gestellt. So hat der Arzt u.a.

sicherzustellen, dass der Mitarbeiter für die Ausübung der Tätigkeiten

aufgrund seiner beruflichen Qualifikationen geeignet ist. Außerdem hat er die

Anleitungs- und Überwachungspflicht. In der Anlage dieser Vereinbarung

finden sich auch Regelungen zur Wundversorgung bzw. zum

Verbandswechsel. Dort ist festgeschrieben, dass die initiale

Wundversorgung durch den Arzt zu erfolgen hat und die weiterführende

Behandlung nach Rücksprache mit dem zuständigen Arzt durch andere

Personen erfolgen kann. Voraussetzung für diese Personen ist mindestens

ein Berufsabschluss zum/zur Medizinischen Fachangestellten ggf. mit

Fortbildung zum Wundexperten bzw. Wundmanager (vgl. Kassenärztliche

Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband, 2015). Mit dieser Regelung

können Haus- und Fachärzte durch medizinisches Personal entlastet werden

und die Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden verbessert

werden.

Eine weitere Vorschrift des SGB V ist der § 31 – Arznei- und Verbandmittel,

Verordnungsermächtigung. Dort heißt es in Absatz 1 Satz 1: „Versicherte

haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln [...]

und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen.“

Weiterhin werden in Absatz 1a die Materialien definiert, welche als

Verbandmittel gewertet werden: „Verbandmittel sind Gegenstände

einschließlich Fixiermaterial, deren Hauptwirkung darin besteht,

oberflächengeschädigte Körperteile zu bedecken, Körperflüssigkeiten von

oberflächengeschädigten Körperteilen aufzusaugen oder beides zu erfüllen.

(17)

Die Eigenschaft als Verbandmittel entfällt insbesondere nicht, wenn ein

Gegenstand ergänzend eine Wunde feucht hält.“ Somit regelt der § 31 SGB

V zum einen den Anspruch von Patienten auf Arznei- und insbesondere

Verbandmittel und gleichzeitig die Stoffe, die als Verbandmittel genutzt

werden dürfen. Hierbei sind nicht nur die klassischen „trockenen“

Verbandstoffe mitinbegriffen, sondern auch die modernen „feuchten“

Wundauflagen.

Ein weiteres Gesetz, welches die Versorgung von Patienten verbessern soll,

ist das „Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der

gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Versorgungsstrukturgesetz, kurz:

GKV-VStG), welches am 01.01.2012 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz soll

u.a. die Verbesserung der Patientenversorgung durch wohnortnahe

Versorgungsstrukturen regeln und die Gründung neuer

Versorgungskonzepte (z.B. Delegation ärztlicher Tätigkeiten an nichtärztliche

Gesundheitsfachberufe) ermöglichen (vgl. Bundesgesundheitsministerium,

2015). In den ländlichen Regionen unseres Landes herrscht heutzutage

oftmals ein Mangel an Allgemeinmedizinern und Fachärzten. Diese Situation

ist problematisch für alle Menschen, aber besonders für ältere, immobile

Menschen mit z.B. chronischen Erkrankungen. Oftmals erhalten sie nicht die

medizinische Versorgung, die sie benötigen und somit kann eine

Verschlimmerung der Erkrankung erfolgen. Beispiele hierfür sind Menschen

mit chronischen Wunden. Durch fehlende Fachkräfte und fehlendes Wissen

der Hausärzte erhalten diese Menschen oftmals eine mangelnde oder

fehlerhafte Behandlung. Somit können sich die Wunden und insbesondere

die Lebenssituation der Betroffenen stark verschlechtern. Durch die

Erlassung des Versorgungsstrukturgesetzes soll eine Verbesserung dieser

Situation erreicht werden.

Eine letzte Regelung, die unbedingt erwähnt werden sollte, ist in dem

Expertenstandard „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“ des

DNQP enthalten. Zum einen heißt es dort, dass eine Pflegefachkraft nach

individuell festgelegten Zeitabständen, spätestens jedoch nach vier Wochen

das Wundassessment, also die Beurteilung der Wundsituation, wiederholen

(18)

muss. Außerdem muss die Pflegefachkraft ebenfalls spätestens nach vier

Wochen unter Beteiligung eines pflegerischen Fachexperten, die

Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen. Dies sollte immer in Absprache mit

dem Patienten erfolgen (vgl. Deutsches Netzwerk für Qualitätssicherung in

der Pflege, 2015, S. 11). Diese Regelung soll sicherstellen, dass Patienten

den Anspruch auf eine Behandlung durch einen Fachexperten, wie z.B.

einen Wundexperten, haben und sie somit eine adäquate Behandlung

erhalten.

4. Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden

Im Folgenden wird noch einmal kurz der allgemeine Aufbau eines

Expertenstandards erläutert und insbesondere auf die Neuerungen

eingegangen, die die Aktualisierung des Expertenstandards im Jahre 2015

mit sich gebracht haben.

4.1. Aufbau

Expertenstandards werden immer in sogenannte Standardkriterien

gegliedert, welche noch einmal in Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität

eingeteilt werden. Die dazugehörigen Unterpunkte werden entsprechend mit

S, P und E bezeichnet (vgl. Schmidt, 2016, S. 4). In der Strukturebene

werden u.a. Wissen und Kenntnisse, Dokumente, Organisationsstrukturen

und Schulungs- und Beratungsunterlagen benannt. Die Prozessebene

beschreibt die Art und Weise, in der der Pflegeprozess ausgeführt werden

soll z.B. mit Hilfe von Pflegestandards und Verfahrensanleitungen. Die

Ergebnisstruktur trifft Aussagen über den Pflegestatus des Pflegebedürftigen

und dessen Bezugspersonen (vgl. Messer, 2008, S. 20). Des Weiteren

werden in einem Expertenstandard nachfolgend die Standardkriterien vom

DNQP genauer erläutert und neben Literaturverzeichnis und Glossar sind

(19)

auch die Phasen der Implementierung beschrieben (vgl. Schmidt, 2016, S.

4).

In nachfolgender Tabelle wird der allgemeine Aufbau eines

Expertenstandards noch einmal deutlich. (Schmidt, 2016, S. 4)

Abbildung 1: Grundlegende Struktur eines Expertenstandards

4.2. Neuerungen durch die erste Aktualisierung im Jahre 2015

Vorab ist zu sagen, dass der Expertenstandard keine detaillierten Angaben

zur Wundbehandlung enthält, sondern den Fokus eher auf die

Einschränkungen der Betroffenen durch ihre chronischen Wunden legt. In

den Standardkriterien sind Aussagen enthalten, die dazu beitragen sollen,

die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern und ihre Selbstständigkeit

zu fördern. Chronische Wunden im Sinne des Expertenstandards sind

Dekubitus, Diabetisches Fußulcus und Ulcus cruris (vgl. Schmidt, 2016, S.

135).

Im Folgenden werden nun explizit die Änderungen des Expertenstandards,

die mit der Aktualisierung von 2015 in Kraft getreten sind, erläutert.

Ganz allgemein wird in der neuen Fassung wieder einheitlich die männliche

Geschlechtsform verwendet. Des Weiteren wurde die Formulierung der

Zielsetzung des Standards verändert. Hier wird nun insbesondere das

individuelle Krankheitsverständnis des Patienten in den Mittelpunkt der

Betrachtungen gestellt. Außerdem wurde die Bezeichnung Diabetisches

Fußsyndrom in Diabetisches Fußulcus geändert, da das Syndrom lediglich

die Grunderkrankung bezeichnet, Ulcus jedoch die chronische Wunde

(20)

betitelt, die durch diese Erkrankung entstehen kann (vgl. Deutsches

Netzwerk für Qualitätssicherung in der Pflege, 2015, S. 11ff).

In der Begründung des Expertenstandards wurde ein komplett neuer Satz an

den Anfang gestellt: „Chronische Wunden sind häufig Symptome einer

chronischen Krankheit, die maßgeblich den Alltag der betroffenen Person

beeinflusst.“ (Deutsches Netzwerk für Qualitätssicherung in der Pflege, 2015,

S. 11) Hiermit soll noch stärker verdeutlicht werden, dass der Blick nicht nur

auf der chronischen Wunde liegen darf, sondern auch die Grunderkrankung

in den Fokus der Betrachtungen rücken sollte.

Auch an den fünf Standardkriterien, aus denen der Expertenstandard

besteht, wurden Änderungen vorgenommen. Im Standardkriterium 1 wurden

in der Struktur-, Prozess- und Ergebnisebene (S1, P1, E1) lediglich die

Formulierungen hinsichtlich des ganzheitlichen Krankheitsverständnisses

angepasst, um sie der Formulierungsänderung der Zielsetzung

anzugleichen. Das Strukturkriterium S2 wurde um die Maßnahme der

Hautpflege erweitert. Dies soll verdeutlichen, dass nicht nur der Hautschutz,

sondern auch die Hautpflege eine große Rolle spielen. Des Weiteren wird im

Prozesskriterium P2 festgelegt, dass die Pflegefachkraft gemeinsam mit dem

Patienten und seinen Angehörigen und unter Einbeziehung aller an der

Behandlung beteiligten Berufsgruppen die Behandlung plant. Somit haben

Patienten ein offizielles Mitbestimmungsrecht und können ggf. besser

nachvollziehen, weshalb bestimmte Maßnahmen durchgeführt werden. Im

Ergebniskriterium E2 wurde die Formulierung von „Maßnahmenplan“ auf

„Maßnahmenplanung“ geändert. Dies soll verdeutlichen, dass die

Maßnahmenplanung kein eigenständiges Dokument im Sinne eines Plans,

wie z.B. ein Bewegungsprotokoll, darstellen soll, sondern die geplanten

Maßnahmen in die Dokumentationen miteinbezogen werden sollen (vgl.

Deutsches Netzwerk für Qualitätssicherung in der Pflege, 2015, S. 13f). Auch

im Standardkriterium 3 wurde lediglich die Formulierung in P3 auf

„Maßnahmenplanung“ geändert. Das Standardkriterium 4 wurde um den

Begriff der „Information“ erweitert. Der Sinn dahinter ist, dass Patienten nicht

nur beraten, geschult und angeleitet, sondern auch über ihre chronische

(21)

Wunde informiert werden sollen (vgl. Deutsches Netzwerk für

Qualitätssicherung in der Pflege, 2015, S. 14).

Die Änderung des letzten Standardkriteriums wurde bereits kurz unter dem

Abschnitt „3.4 Gesetzliche Grundlagen“ erläutert. Diese stellt eine der

grundlegendsten Neuerungen des Expertenstandards dar, da sie den

Einbezug von Fachexperten in die Wundbehandlung empfiehlt. Diese sollen

spätestens nach vier Wochen die Wirksamkeit der zuvor geplanten

Maßnahmen überprüfen und ggf. ändern. Positiv ist, dass dies unter

Einbezug der Patienten und anderer an der Versorgung beteiligten

Berufsgruppen erfolgen soll. Wie schon erwähnt, räumt dies den Patienten

ein sogenanntes Mitspracherecht ein und somit können sie besser

nachvollziehen, aus welchen Gründen bestimmte Maßnahmen durchgeführt

werden und wissen somit auch, was im Behandlungsverlauf im Einzelnen auf

sie zukommt (vgl. Deutsches Netzwerk für Qualitätssicherung in der Pflege,

2015, S. 15).

(22)

II. Empirischer Teil

5. Das Forschungsdesign

Im Folgenden werden detaillierte Informationen zum Forschungsdesign und

zum Ablauf der Untersuchung gegeben.

5.1. Vorstellung des Materials

Im

Rahmen

dieser

Bachelorarbeit

im

Studiengang

Pflegewissenschaft/Pflegemanagement sollte, wie schon vorab erwähnt, das

moderne Wundmanagement, dessen Durchführung bzw. Handhabung

untersucht und Informationen zum Fachkräftestand in diesem Bereich

eingeholt werden.

Hierzu erfolgte im ersten Schritt die Durchführung drei halbstrukturierter,

offener Interviews mit verschiedenen Experten. Die Gesprächspartner waren

die Wundexpertin eines Krankenhauses, die Pflegedienstleitung einer

stationären Pflegeeinrichtung und eine Mitarbeiterin einer gesetzlichen

Krankenversicherung (GKV), welche im Rahmen des Wund- und

Entlassungsmanagements tätig ist. Die Experten wurden einmal interviewt.

Die Gespräche wurden mit Hilfe eines digitalen Diktiergerätes aufgenommen,

anschließend transkribiert und anhand der qualitativen Inhaltsanalyse nach

Mayring (2015, S. 50ff) analysiert. Mit Hilfe der Interviews sollten insbesondere

Informationen zur Versorgung chronischer Wunden in Pflegeeinrichtungen, im

Krankenhaus und auch in der Häuslichkeit eingeholt werden.

Im zweiten Schritt der empirischen Untersuchung wurde eine telefonische

Befragung von 84 ambulanten und 38 vollstationären Pflegeeinrichtungen im

Umkreis von 50 km um den Ort Waren (Müritz) durchgeführt. Hierbei stand

insbesondere die Bestands- und Bedarfserhebung ausgebildeter Fachkräfte

zur Wundversorgung im Mittelpunkt.

(23)

5.2. Bestimmung des Ausgangsmaterials

Im weiteren Verlauf der Arbeit werden die Einzelheiten in Bezug auf das

erhobene und auszuwertende Material genauer erläutert.

5.2.1. Festlegung des Materials

Die Interviewpartner wurden ausgewählt, um möglichst verschiedene

Blickwinkel bzw. Sichtweisen auf das Wundmanagement beleuchten zu

können. Bei den Befragten handelt es sich im Einzelnen um:

WE: Wundexpertin im Krankenhaus

PDL: Pflegedienstleitung einer stationären Pflegeeinrichtung

MA: Mitarbeiterin einer GKV

In zwei Fällen handelt es sich um qualifizierte Fachkräfte im Bereich des

Wundmanagements (Wundexpertin im Krankenhaus und Mitarbeiterin der

GKV). Die Pflegedienstleitung der stationären Pflegeeinrichtung weist keine

Qualifizierung im Bereich des Wundmanagements auf.

Die Interviewteilnehmer wurden von dem Interviewer direkt angesprochen.

Nachdem der Interviewer den Teilnehmern jeweils den Hintergrund und das

Ziel der Untersuchung erläuterte, konnten die Gesprächspartner für das

Interview gewonnen werden.

Die Einrichtungen, welche in der telefonischen Umfrage befragt wurden,

stellen eine Stichprobe dar. Zuvor wurde ein geografischer Umkreis von 50 km

um die Stadt Waren (Müritz) als Rahmen der Befragung festgelegt. Um

Adressen und Telefonnummern der ambulanten und stationären

Einrichtungen in diesem Umkreis zu erhalten, wurde sich an den

Pflegestützpunkt Neustrelitz gewandt. Dieser stellte die notwendigen

Informationen problemlos zur Verfügung. In den Telefonaten mit den

einzelnen Einrichtungen, stellte der Interviewer vorab sich und anschließend

(24)

den Hintergrund der Befragung vor und erkundigte sich nach dem

Einverständnis zur Durchführung der Befragung.

5.2.2. Analyse der Entstehungssituation

Die Teilnahme an den Interviews beruhte auf Freiwilligkeit. Der Interviewer

informierte sich zuvor umfassend zum Thema Wundmanagement u.a.

bezüglich der Durchführung und rechtlicher Grundlagen.

Es handelt sich bei den Gesprächen um halbstrukturierte, offene Interviews.

Das bedeutet, dass der Interviewer zuvor Leitfäden erstellte (siehe Anhang I,

IV und VII), die als grobe Struktur zur Durchführung dienten. Diese Leitfäden

beinhalten Kategorien mit dazugehörigen Fragestellungen. Während des

Interviews kann der Interviewer die Reihenfolge der Fragen, je nach

Gesprächsentwicklung, variieren. Die Interviews wurden im Rahmen dieser

Bachelorarbeit vom Autor selbst durchgeführt. Das Interview mit der

Wundexpertin des Krankenhauses fand bei der Person zu Hause statt. Die

Interviews mit der Pflegedienstleitung und der Mitarbeiterin der GKV fanden

jeweils in deren Büros statt. In allen Gesprächen kam eine ruhige

Gesprächsatmosphäre zustande.

Auch die Teilnahme an der telefonischen Befragung beruhte auf Freiwilligkeit.

Um eine grobe Struktur für die Befragung zu schaffen, wurde auch hierfür

vorab ein Leitfaden erstellt (siehe Anhang X). Die Befragung wurde vom Autor

selbst durchgeführt.

5.2.3. Formale Charakteristika des Materials

Die Interviews wurden mit Hilfe eines digitalen Diktiergerätes aufgezeichnet

und anschließend zeilenweise, in literarischer Umschrift transkribiert. Dabei

wurden Transkriptionsregeln angelehnt an die Anweisungen von Kuckartz et

al. (2007, S. 27f) beachtet. Weiterhin wurde das Notationssystem von

Kallmeyer und Schütze (1976, S. 6) genutzt.

(25)

Die Mitschriften zur telefonischen Befragung erfolgten zeitgleich via Computer

in einer vorgefertigten Tabelle (siehe Anhang XI). Telefoniert wurde mit einem

Headset, um gleichzeitig händisch die Eingaben in den Computer leisten zu

können.

5.2.4. Fragestellung der Analyse

Wie schon vorab im theoretischen Teil dieser Arbeit erwähnt, nimmt die Anzahl

der älteren und oftmals multimorbiden Menschen unserer Gesellschaft stetig

zu. Dies bedeutet zeitgleich auch, dass Komplikationen bezüglich

unterschiedlichster, oft auch chronischer Erkrankungen, auftreten. Hierzu

zählt auch das Vorkommen chronischer Wunden. Chronisch bedeutet, dass

die Wunden über einen Zeitraum von mindestens 4 – 12 Wochen bestehen,

ohne bisherigen Erfolg auf Heilung. Diese Wunden benötigen eine spezielle

Versorgung, die die Patienten selbst, Angehörige und auch Pflegepersonal

oftmals nicht leisten können. Dementsprechend wird hierfür qualifiziertes

Personal benötigt, welches sich im Bereich der modernen Wundversorgung

weitergebildet hat.

Im Rahmen dieser Arbeit wird sich insbesondere den Möglichkeiten der Fort-

und Weiterbildung auf diesem Gebiet gewidmet. Außerdem soll ebenfalls eine

Bestands- und Bedarfserhebung ausgebildeter Wundexperten erfolgen, um

festzustellen, ob womöglich ein Mangel ausgebildeten Personals besteht.

Folgende Forschungsfragen wurden vorab zur Analyse dieser Situation

formuliert:

• Welche Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung im Bereich des

Wundmanagements gibt es und welche werden insbesondere in

Mecklenburg-Vorpommern angeboten?

• Wie hoch ist der Bedarf an qualifizierten Fachkräften in diesem

Bereich?

(26)

5.2.5. Methodik der Analyse

In dieser empirischen Untersuchung wird auf die Anwendung zweier

Instrumente zurückgegriffen. Zum einen erfolgt die Durchführung von drei

qualitativen Experteninterviews. Experten in diesem Sinne sind nicht nur

Menschen, mit einem bestimmten Fachwissen eines Gebietes, sondern auch

Personen, die über ein besonderes Wissen verfügen, welches sie sich z.B.

selbst angeeignet haben. Im Falle des Wundmanagements sind also Experten

nicht nur zwingend ausgebildete Wundexperten, sondern auch Personen, die

Wissen in diesem Bereich, auf welchem Wege auch immer, erworben haben

oder eben auf diesem Gebiet arbeiten. Gläser und Laudel (2010, S. 12)

definieren die Begriffe folgendermaßen: „Experte beschreibt die spezifische

Rolle des Interviewpartners als Quelle von Spezialwissen über die zu

erforschenden sozialen Sachverhalte. Experteninterviews sind eine Methode,

dieses Wissen zu erschließen.“

Experteninterviews zählen zu den qualitativen Interviews und stellen eine

Methode der empirischen Sozialforschung dar. Die Auswertung der Interviews

erfolgt in diesem Fall nach der qualitativen Inhaltsanalyse von Philipp Mayring.

„Qualitative Inhaltsanalyse will Texte systematisch analysieren, indem sie das

Material schrittweise mit theoriegeleitet am Material entwickelten

Kategoreinsystemen bearbeitet.“ (Mayring, 2002, S. 114) Der Vorteil dieser

Inhaltsanalyse ist, dass das Material nach strengen methodischen

Vorschriften kontrolliert und anschließend schrittweise analysiert wird. Das

Material wird in einzelne Kategorien zerlegt, die nacheinander bearbeitet

werden. Somit wird es für andere Personen nachvollziehbar (vgl. Mayring,

2015, S. 61).

Mayring (2002, S. 115) schlägt drei grundlegende Formen qualitativer

Inhaltsanalyse vor: Zusammenfassung, Explikation und Strukturierung. Je

nach Forschungsfrage und Untersuchungsmaterial, muss sich für eine

Analysetechnik entschieden werden. In diesem Fall wird das Material anhand

der Technik der Zusammenfassung ausgewertet. „Ziel der Analyse ist es, das

Material so zu reduzieren, dass die wesentlichen Inhalte erhalten bleiben,

(27)

durch Abstraktion einen überschaubaren Corpus zu schaffen, der immer noch

Abbild des Grundmaterials ist.“ (Mayring, 2015, S. 67)

Die Analyse des Materials anhand der Methode der Zusammenfassung erfolgt

in diesem Fall folgendermaßen. Das verschriftlichte Material wird im ersten

Schritt paraphrasiert, auf die wesentlichen Inhalte reduziert und letztendlich

den zuvor erstellten Kategorien zugeordnet.

Paraphrasierung bedeutet, dass einzelne Kodiereinheiten in eine kurze, auf

den Inhalt beschränkte Form umgeschrieben und somit ausschmückende

Textbestandteile ausgelassen werden. Reduktion meint, dass alle

Paraphrasen mit ähnlichem Inhalt und auch nichtssagende Paraphrasen

gestrichen werden (vgl. Mayring, 2015, S. 71).

Im Rahmen der Erstellung der Interviewleitfäden wurden bereits erste

Überlegungen zu möglichen Kategorien angestrebt, die für die qualitative

Inhaltsanalyse hilfreich wären. Diese Kategorien wurden weitestgehend

beibehalten und stellen sich wie folgt dar:

K1:

Berufliche Stellung

K2:

Chronische Wunden (Häufigkeit, Standards, Wundarten)

K3:

Durchführung Wundmanagement

K4:

Wundmanager/Wundexperte (Bestand/Bedarf)

K5:

Qualifikationen

Wundexperte

/

Pflegepersonal

(Weiterbildungsinhalte, Bedarf an Schulungen)

Auch zur Durchführung der telefonischen Befragung wurde vorab ein

Leitfaden erstellt (Anhang X). Dieser enthält vier Fragen, die allen

Einrichtungen in gleicher Weise gestellt wurden. Die Antworten wurden mittels

einer Tabelle im Computerprogramm Microsoft Excel notiert und ausgewertet

(Anhang XI).

(28)

5.3. Darstellung der Forschungsergebnisse

Die Darstellung der Forschungsergebnisse findet anhand der ermittelten

Interviewergebnisse statt (Anhang III, XI und IX).

5.3.1. Ergebnisse der Experteninterviews

K1: Berufliche Stellung

Zu Beginn jedes Interviews wurde den Interviewten die Frage gestellt, wie ihre

berufliche Tätigkeit im Detail aussieht. Somit sollte in Erfahrung gebracht

werden,

welche

Tätigkeiten

die

Interviewten

im

Bereich

des

Wundmanagements ausüben und ggf. aus welchen Gründen sie sich für ihren

Beruf entschieden haben.

Von den drei Interviewten, sind zwei Personen (Wundexpertin und

Mitarbeiterin der GKV) aktiv und regelmäßig in der praktischen

Wundversorgung tätig (1/Z: 26-38; 3/Z: 17-49). Die PDL der stationären

Pflegeeinrichtung führt i.d.R. Wundvisiten durch und überprüft die

Wunddokumentation (2/Z: 3-7). Gelegentlich übernimmt sie Aufgaben

bezüglich der Wundversorgung, sofern sie in der Pflege tätig ist (2/Z: 10).

K2: Chronische Wunden (Häufigkeit, Standards, Wundarten)

Zum Vorkommen von chronischen Wunden gaben alle Interviewten

unterschiedliche Antworten. Genaue Zahlen hierzu konnte lediglich die PDL

nennen. In der stationären Pflegeeinrichtung leben momentan 2 Bewohner mit

chronischen Wunden (2/Z: 13-16). Außerdem gab die PDL an, dass sie keine

Steigerung der Anzahl chronischer Wunden in den letzten Jahren erkennen

konnte (2/Z: 27-29).

Die Wundexpertin des Krankenhauses konnte leider keine genauen Angaben

zur Anzahl von chronischen Wunden machen (1/Z: 52), gab aber an, dass sie

der Meinung ist, dass die Zahlen ansteigen (1/Z: 55). Als häufigste Wundart

(29)

nannte sie das Diabetische Fußsyndrom (1/Z: 57), was in dem Sinne die

Grunderkrankung darstellt. Aus dieser Erkrankung entwickelt sich häufig ein

Diabetischer Fußulcus. Als Gründe für den Anstieg der Zahlen gab sie zum

einen das höhere Alter der Patienten und einen Fachärztemangel an (1/Z:

61-62). Außerdem nannte sie hierzu ebenfalls einen oftmals herrschenden

Zeitmangel in stationären Pflegeeinrichtungen (1/Z: 64-67).

Die Mitarbeiterin der GKV machte keine internen Angaben zur Anzahl

chronischer Wunden, verwies jedoch auf eine Statistik aus dem Jahre 2008,

in der aufgezeigt wurde, dass es zu der Zeit 80.000 Ulcus-Cruris-Betroffene in

Deutschland gab (3/Z: 52-59). Des Weiteren ist sie ebenfalls der Meinung,

dass die Anzahl der Diabetischen Fußsyndrome ansteigend ist (3/Z: 61-70).

Angaben zu Standards im Rahmen des Wundmanagements machte lediglich

die Wundexpertin des Krankenhauses. Sie gab an, dass sie und ihre Kollegen

nach einem hauseigenen Standard arbeiten, welcher an den

Expertenstandard angelehnt ist (1/Z: 80).

K3: Durchführung Wundmanagement

Die gestellten Fragen zur praktischen Durchführung des Wundmanagements

wurden weitestgehend umfangreicher beantwortet. Die Wundexpertin des

Krankenhauses berichtete, dass sie i.d.R. die Versorgung der chronischen

Wunden alleine übernimmt, sofern sie im Dienst ist (1/Z: 41-43). Teilweise

werden auch externe Wundexperten in die Versorgung der Patienten

miteinbezogen. Dies erfolgt i.d.R. jedoch erst bei Entlassung der Patienten in

die Häuslichkeit (1/Z: 190-195; Z: 198-202).

Die PDL der stationären Pflegeeinrichtung gab an, dass teilweise externe

Wundschwestern die Versorgung der chronischen Wunden der Bewohner

übernehmen, jedoch nur, sofern der jeweilige Hausarzt dies zulässt. Dann

konsultieren die externen Experten den Bewohner alle 2-3 Wochen (2/Z:

51-58). Momentan werden drei externe Wundexperten in die Wundversorgung

miteinbezogen (1/Z: 107-111). Ansonsten übernehmen die Pflegefachkräfte

die Verbandwechsel und führen diese laut Anweisung des Arztes aus.

(30)

Die Mitarbeiterin der GKV übt im Rahmen der Wundversorgung eher

beratende Tätigkeiten aus. Sie berät Ärzte, Pflegedienste und Versicherte bei

Fragen und Problemen und besucht hierzu auch teilweise die Versicherten in

der Häuslichkeit, sofern diese es wünschen (3/Z: 17-49). Zusätzlich führt sie

Schulungen für das Personal der Hausärzte zum Thema Wundmanagement

durch (3/Z: 189-210).

K4: Wundmanager/Wundexperte (Bestand/Bedarf)

Die Wundexpertin des Krankenhauses absolvierte zwei Weiterbildungen im

Bereich des Wundmanagements. Zum einen die Weiterbildung zum

Wundexperten nach ICW und zusätzlich das Aufbauseminar zum

Pflegetherapeuten nach ICW (1/Z: 12-13; Z: 15). Im Großen und Ganzen

empfand sie die Weiterbildung als hilfreich, jedoch gibt es auch Inhalte, die ihr

gefehlt haben. Dazu zählen u.a. die praktische Wundversorgung und

Informationen zum Aufbau eines eigenen Wundmanagements im

Krankenhaus (1/Z: 118-126). Zusätzlich sind vier weitere ausgebildete

Wundexperten im Krankenhaus angestellt. Diese können jedoch kaum bis gar

keine Unterstützung in der Wundversorgung leisten, da der Dienstplan es nicht

zulässt. Auf die Frage hin, was sie gerne in der Wundversorgung ändern

würde, antwortete sie, dass der Dienstplan der vier weiteren Fachkräfte so

gestaltet werden sollte, dass sie ihr Unterstützung leisten können (1/Z:

96-102).

Die PDL der stationären Pflegeeinrichtung weist keine Qualifikationen im

Bereich der Wundversorgung auf. Zurzeit werden in der Einrichtung jedoch 2

ausgebildete Wundexperten beschäftigt. Sie absolvierten ihre Weiterbildung

nach dem Curriculum der Initiative Chronische Wunde e.V. (2/Z. 61-63).

Jedoch werden sie nicht mehr an einer Rezertifizierung teilnehmen, da es zu

kostenintensiv für die Einrichtung ist (2/Z: 66-72). Wie in K3 bereits erwähnt,

werden zusätzlich externe Wundexperten in die Wundversorgung

miteinbezogen.

(31)

Die Mitarbeiterin der GKV absolvierte ebenfalls die Weiterbildung zum

Wundexperten und nimmt regelmäßig alle fünf Jahre an den

Rezertifizierungen teil (3/Z: 101-105). Die Weiterbildung wurde nach DEKRA

zertifiziert. Die Mitarbeiterin gab an, dass der Kurs sehr umfangreich und

informativ war und ohne eine gewisse Vorkenntnis zum Thema eher schwierig

zu absolvieren wäre (3/Z: 107-120). Trotz des Umfangs an Theorie, gab die

Interviewte an, dass sie sich weitere Inhalte gewünscht hätte. Dazu zählen

z.B. Adhärenz, Multimorbidität, Polypharmazie und Hospitalismus (3/Z:

153-185).

K5: Qualifikationen

Wundexperte

/

Pflegepersonal

(Weiterbildungsinhalte, Bedarf an Schulungen)

Auch in der Frage, ob ausgebildete Fachkräfte wichtig in der Wundversorgung

sind, waren die Interviewten nicht ganz einer Meinung. Die Wundexpertin und

die Mitarbeiterin der GKV sind sich in diesem Punkt jedoch einig: ihrer

Meinung nach leisten Fachexperten einen großen Beitrag in der Versorgung

chronischer Wunden und sind demnach auch sehr wichtig (1/Z: 84-88; 3/Z:

81-98). Die PDL der stationären Pflegeeinrichtung ist hingegen der Meinung, dass

Wundexperten nicht zwingend notwendig sind (2/Z: 32-37).

Die Wundexpertin des Krankenhauses betonte noch einmal, dass die

Pflegekräfte, die eine Weiterbildung zum Wundexperten absolvieren möchten,

auf jeden Fall im Vorfeld schon Interesse am Wundmanagement haben

sollten, da es ein sehr spezielles Fachgebiet und oftmals z.B. auch mit

unangenehmen Gerüchen verbunden ist (1/Z: 138-143). Die anderen beiden

Interviewten äußerten sich zu dieser Frage nicht direkt.

Des Weiteren ist die Wundexpertin der Meinung, dass auch beim

Pflegepersonal auf den Stationen teilweise noch erheblicher Schulungsbedarf

zum Thema Wunden besteht (1/Z: 146). Sie selbst organisiert zwei- bis

dreimal im Jahr solche Schulungen für das Personal. Leider werden diese eher

wenig in Anspruch genommen (1/Z: 154-160). Einige Schulungen werden

durch einen Vertreter eines Medizinprodukteherstellers durchgeführt. Hier

(32)

können die Pflegekräfte bestimmte Verbandstechniken, insbesondere

Kompressionsverbände, praktisch üben (1/Z: 162-164). In diesem Jahr

veranstaltet die Wundexpertin eine erste eigene Schulung, in der sie

insbesondere praktische Übungen zu Fallbeispielen durchführen möchte (1/Z:

167-173). Die PDL der stationären Pflegeeinrichtung organisiert bisher jährlich

eine Fortbildung zum Thema Wunden, in der u.a. folgende Inhalte behandelt

werden: Wundheilungsphasen, Methoden der Wundbehandlung und

Dokumentation (2/Z: 39-41; Z: 43-47). Auch sie hält praktische Übungen für

sinnvoll, welche aber leider nicht durchgeführt werden (2/Z: 49). Außerdem ist

sie der Meinung, dass solche Schulungen mindestens zweimal jährlich

stattfinden sollten (2/Z: 90-94). Die Mitarbeiterin der GKV äußerte sich zu

dieser Frage nicht direkt.

Zu den Inhalten, die in einer qualifizierenden Weiterbildung im Bereich des

Wundmanagements vermittelt werden sollten, lieferten insbesondere die

Wundexpertin des Krankenhauses und die Mitarbeiterin der GKV

umfangreiche Aussagen. Nach Meinung der Wundexpertin sollten folgende

Themen behandelt werden:

• Entstehung, Symptome, Behandlung und Prävention chronischer

Wunden

• Rechte der Patienten

• Haftungsrecht

• Kommunikation

• Hinweise zur Durchführung von Schulung und Beratung der Patienten

(1/Z: 178-186)

Außerdem sollte mehr auf die Praxis der Wundversorgung, z.B. anhand von

Fallbeispielen, eingegangen werden (1/Z: 118-126).

Die Mitarbeiterin der GKV wurden u.a. folgende Inhalte in der Weiterbildung

zum Wundexperten vermittelt, welche sie auch als wichtig erachtet:

(33)

• Hygiene

• Wundbeurteilung und Dokumentation

• Arten chronischer Wunden (Dekubitus, Ulcus cruris usw.)

• Expertenstandard „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“

• Finanzierung einer Wundversorgung

• Edukation

• Ernährung bei Wunden

• Hospitation in anderen Einrichtungen (3/Z: 123-151)

Darüber hinaus ist sie der Meinung, dass noch weitere Inhalte behandelt

werden sollten. Hier nannte sie vor allem die Themen Adhärenz,

Multimorbidität, Polypharmazie und Hospitalismus (3/Z: 153-185).

5.3.2. Ergebnisse der telefonischen Befragung

Alle Ergebnisse der Umfrage sind in Anhang XI nachzulesen.

In der telefonischen Befragung wurden insgesamt 122 Einrichtungen

angerufen. Davon waren 84 Einrichtungen der ambulanten Pflege und 38

stationäre Pflegeeinrichtungen. Leider konnten nicht von allen Einrichtungen

Antworten auf die Fragen eingeholt werden. Nach mehrmaligen

Anrufversuchen wurden insgesamt 12 ambulante und 4 stationäre

Pflegeeinrichtungen nicht erreicht. Hingegen haben 7 ambulante und 5

stationäre Einrichtungen die Aussagen aus verschiedenen Gründen

verweigert. Einige gaben aufgrund von Datenschutzrichtlinien keine Antwort,

andere wiederrum hatten keine Zeit. Trotzdem wurden von insgesamt 94

Einrichtungen Antworten eingeholt. Davon waren 65 ambulante

Pflegeeinrichtungen und 29 Einrichtungen der stationären Pflege.

Alle befragten Einrichtungen gaben an, nach den Richtlinien des neusten

Expertenstandards „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“ des

DNQP zu arbeiten. Die meisten arbeiten nach eigenen Pflegestandards, die

an den Expertenstandard angelehnt sind.

(34)

Insgesamt 38 Einrichtungen (ambulant: 24; stationär: 14) gaben an, einen oder

mehrere Wundexperten zu beschäftigen. 41 stationäre und 15 ambulante

Pflegeeinrichtungen beschäftigen hingegen keinen eigenen Wundexperten.

Fast alle Einrichtungen (87) beziehen externe Wundexperten in die

Wundversorgung mit ein. Lediglich 7 Einrichtungen beanspruchen keine

externe Wundexperten.

Über die Hälfte aller Einrichtungen gaben an, dass sie weitere Wundexperten

ausbilden bzw. bereits angestellte rezertifizieren lassen würden, sofern in

Neubrandenburg oder Waren (Müritz) solche Weiterbildungen angeboten

werden würden. Insgesamt lag die Anzahl der Bedarfe bei 147. Davon kamen

105 Meldungen von den ambulanten und 42 von den stationären

Pflegeeinrichtungen.

5.4. Diskussion der Forschungsergebnisse

Im Vorfeld der Untersuchungen wurden bereits erste Überlegungen zum

Weiterbildungsangebot im Bereich des Wundmanagements in

Mecklenburg-Vorpommern getätigt. Hypothetisch wurde angenommen, dass es eher wenig

Angebote in diesem Bereich gibt. Diese Hypothese bestätigte sich bereits mit

der Durchführung der Literaturrecherche. Schnell wurde klar, dass nur

einzelne qualifizierende Weiterbildungen, insbesondere zum Wundexperten,

angeboten werden. Hier sind die Orte Schwerin und Rostock zu nennen.

Andere Weiterbildungen in diesem Bereich stellten sich dann eher als

Fortbildungen heraus, mit denen man keinen qualifizierten Abschluss

erreichen kann, sondern an deren Ende lediglich ein Zertifikat ausgehändigt

wird, welches die Teilnahme bestätigt. Somit konnte die erste

Forschungsfrage: „Welche Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung im

Bereich des Wundmanagements gibt es und welche werden insbesondere in

Mecklenburg-Vorpommern angeboten?“ relativ schnell beantwortet werden.

Außerdem bestätigte sich dieses mangelnde Angebot an Weiterbildungen

auch in der telefonischen Befragung. Viele Einrichtungen gaben an, dass sie

(35)

ihre Mitarbeiter nach Berlin oder Hamburg schicken müssen, da es im näheren

Umfeld (MV) kaum bis gar keine Möglichkeiten diesbezüglich gibt.

Die zweite Forschungsfrage: „Wie hoch ist der Bedarf an qualifizierten

Fachkräften in diesem Bereich?“ wurde erfolgreich durch die Telefonumfrage

beantwortet. Von 94 an der Umfrage teilgenommenen Einrichtungen,

meldeten insgesamt 69 einen Bedarf an weiteren ausgebildeten Fachkräften.

Insgesamt würden 147 weitere Mitarbeiter als Wundexperten ausgebildet

werden, sofern in der näheren Umgebung, also in Neubrandenburg oder

Waren (Müritz), eine Weiterbildung in diesem Bereich angeboten wird. Der

Umkreis der Befragung erstreckte sich lediglich auf 50 km um Waren (Müritz)

und stellt somit nur eine relativ kleine Stichprobe dar. Erweitert man diesen

Umkreis auf 100 km oder sogar 150 km, so würde man mit Sicherheit noch

viele weitere Bedarfe erheben können.

Die Beantwortung der letzten Forschungsfrage: „Welche Qualifikationen

sollten Wundexperten aufweisen?“ gestaltete sich etwas schwieriger. Hierfür

wurden sich insbesondere Antworten seitens der drei Interviewpartner erhofft.

Ganz speziell auf diese Frage hin wurde jedoch nur geantwortet, dass es

wichtig sei, sich für Wunden und Wundmanagement zu interessieren und

Einfühlungsvermögen für Patienten und deren Angehörige zu besitzen

(Interview 1). Des Weiteren wurde erwähnt, dass Wundexperten ausgebildete

Fachkräfte sein sollten (Interview 2). Diese Aussage erübrigt sich jedoch, da

die Voraussetzung zur Teilnahme an einer qualifizierenden Weiterbildung, ein

erfolgreicher Berufsabschluss im Gesundheitsbereich ist. Weitere

Qualifikationen wurden auf diese Frage hin direkt nicht benannt, jedoch wurde

über Inhalte gesprochen, die unbedingt in einer Wundweiterbildung vermittelt

werden sollten. Hierzu zählen allgemeine Kenntnisse zur Haut und

Hautpflege, Entstehung, Symptome, Behandlung und Prävention chronischer

Wunden, Kenntnisse zu Patientenrechten und Haftungsrecht, Kommunikation

und Umgang mit Betroffenen und Angehörigen. Weiterhin natürlich alle

nötigen Informationen zum Thema Wundbehandlung. Dazu zählen u.a. die

fachgerechte

Anamnese,

Wundreinigung,

Wundbehandlung

und

Dokumentation. Darüber hinaus brachte die Mitarbeiterin der GKV noch

(36)

weiterführende Inhalte an, die sie als besonders wichtig empfindet. Dazu

zählen Kenntnisse zum Umgang mit Betroffenen, um bei ihnen eine Adhärenz,

also eine Akzeptanz der Behandlungsmaßnahmen, zu erreichen. Weiterhin

sollten die Themen Multimorbidität und Polypharmazie näher betrachtet und

erläutert werden. Damit ist gemeint, dass nicht nur die chronischen Wunden,

sondern auch die Grund- und ggf. Zusatzerkrankungen in den Mittelpunkt der

Betrachtung rücken sollten. In Verbindung hiermit spielt die Polypharmazie

eine Rolle. Oftmals nehmen Betroffene heutzutage eine Vielzahl an

Medikamenten ein, die sich gegenseitig beeinflussen können. Deshalb sollten

Wundexperten auch hierauf ein Auge haben. Als letztes Thema wurde der

Hospitalismus angesprochen. Hier ist insbesondere die Infektion mit

bestimmten „Krankenhauserregern“ gemeint. Wundexperten sollten

Fachwissen besitzen, wie die Behandlung solcher Patienten im Besonderen

erfolgen muss, um ihnen auch beratend zur Seite stehen zu können. Denn

auch für die Betroffenen wirft diese Situation viele Fragen auf.

All diese genannten Dinge stellen ebenfalls als notwendig erachtete

Qualifikationen eines Wundexperten dar.

6. Fazit

Abschließend werden noch einmal die wichtigsten Erkenntnisse

hervorgehoben und ein Fazit daraus gezogen.

Aus der qualitativen Analyse der Experteninterviews konnten insbesondere

hilfreiche Erkenntnisse zum Inhalt eines möglichen Curriculums einer

Weiterbildung zum Wundexperten erhoben werden. Hier wurden nicht nur die

allgemein bekannten Inhalte, wie z.B. Wundversorgung, Wundbeobachtung

und Dokumentation genannt, sondern auch speziellere Inhalte. Hierzu zählen

z.B. die Multimorbidität der Patienten in Verbindung mit einer möglichen

Polypharmazie. Hiermit soll deutlich gemacht werden, dass der Mensch mit all

seinen Erkrankungen in den Mittelpunkt der Betrachtung rücken muss und alle

Referenzen

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