H o c h s c h u l e N e u b r a n d e n b u r g
Fachbereich Gesundheit, Pflege, Management
Studiengang Pflegewissenschaft/Pflegemanagement
WUNDMANAGEMENT
MÖGLICHKEITEN DER FORT- UND
WEITERBILDUNG
Bachelorarbeit
zur
Erlangung des akademischen Grades
Bachelor of Science (B.Sc.)
URN:
urn:nbn:de:gbv:519-thesis2018-0174-4
Betreuer:
Prof. Dr. paed. Bedriska Bethke
Zweitbetreuer:
Dr. rer. med. Stefanie Kirschner (M.Sc.)
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis... III Anhangsverzeichnis ... IV
I. Theoretischer Teil ... 2
1. Einleitung ... 2
1.1. Zielstellung und Forschungsfrage ... 2
1.2. Aufbau der Arbeit ... 3
2. Methodik und Vorgehensweise ... 4
3. Wundmanagement ... 5
3.1. Begriffsbestimmungen ... 5
3.2. Epidemiologie ... 7
3.3. Weiterbildungsmöglichkeiten ... 8
3.4. Gesetzliche Grundlagen ... 12
4. Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden ... 15
4.1. Aufbau ... 15
4.2. Neuerungen durch die erste Aktualisierung im Jahre 2015 ... 16
II. Empirischer Teil ... 19
5. Das Forschungsdesign ... 19
5.1. Vorstellung des Materials ... 19
5.2. Bestimmung des Ausgangsmaterials ... 20
5.2.1. Festlegung des Materials ... 20
5.2.2. Analyse der Entstehungssituation ... 21
5.2.3. Formale Charakteristika des Materials ... 21
5.2.4. Fragestellung der Analyse ... 22
5.2.5. Methodik der Analyse ... 23
5.3. Darstellung der Forschungsergebnisse ... 25
5.3.1. Ergebnisse der Experteninterviews ... 25
5.3.2. Ergebnisse der telefonischen Befragung ... 30
5.4. Diskussion der Forschungsergebnisse ... 31
6. Fazit ... 33
Literaturverzeichnis ... 36
Abbildungsverzeichnis
Anhangsverzeichnis
Anhang I ... 39
Anhang II ... 42
Anhang III ... 50
Anhang IV ... 59
Anhang V ... 62
Anhang VI ... 67
Anhang VII ... 73
Anhang VIII ... 75
Anhang IX ... 82
Anhang X ... 92
Anhang XI ... 93
I. Theoretischer Teil
1. Einleitung
Die Zahl der älteren, multimorbiden und pflegebedürftigen Menschen in
unserer Gesellschaft nimmt stetig zu. Dies erfordert eine hohe Anzahl
qualifizierter Fachkräfte, welche die Versorgung dieser Menschen
übernehmen.
Die sogenannten Volkskrankheiten, insbesondere Diabetes mellitus und
diverse Herz-Kreislauf-Erkrankungen, bringen oftmals Komplikationen bzw.
Begleiterkrankungen mit sich. Dazu zählen u.a. das Auftreten chronischer
Wunden, wie z.B. das Diabetische Fußulcus und das gefäßbedingte Ulcus
cruris. Diese und auch andere Wunden erfordern i.d.R. eine Behandlung, die
sich über mehrere Wochen, manchmal sogar Monate, hinzieht. Diese
Behandlung ist grundsätzlich eine multiprofessionelle Aufgabe, d.h. sie
erfordert die Tätigkeit von Ärzten, Pflegefachkräften und auch anderen
Berufsgruppen gleichermaßen. Um eine adäquate und fachgerechte
Wundversorgung zu gewährleisten, benötigen die Beteiligten ein spezielles
Fachwissen, welches sie im Rahmen von Fort- und Weiterbildungen erlangen
können.
Im Rahmen dieser Bachelorarbeit soll die Thematik Wundmanagement näher
beleuchtet werden. Insbesondere soll zum einen durch eine umfassende
Literaturrecherche deutlich werden, welche Dinge ein organisiertes und
strukturiertes Wundmanagement ausmachen und warum es für Patienten von
großer Bedeutung ist. Zum anderen werden Möglichkeiten der Fort- und
Weiterbildung aufgezeigt und analysiert.
1.1. Zielstellung und Forschungsfrage
Das Thema Wundmanagement ist sehr umfangreich. Im Rahmen der
Ausarbeitung wird sich insbesondere den Möglichkeiten der Fort- und
Weiterbildung auf diesem Gebiet gewidmet.
Hierbei werden mehrere Ziele verfolgt. U.a. soll der aktuelle Bedarf an
professionell ausgebildeten Wundexperten aufgezeigt und diesbezüglich
unterschiedliche Fort- und Weiterbildungsangebote dargestellt und erörtert
werden. Dabei wird auch auf Faktoren eingegangen, die notwendig sind, um
ein professionelles Wundmanagement erfolgreich durchzuführen und den
betroffenen Menschen somit eine adäquate Versorgung zu gewährleisten.
Die Forschungsfragen lauten wie folgt:
• Welche Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung im Bereich des
Wundmanagements gibt es und welche werden insbesondere in
Mecklenburg-Vorpommern angeboten?
• Wie hoch ist der Bedarf an qualifizierten Fachkräften in diesem
Bereich?
• Welche Qualifikationen sollten Wundexperten aufweisen?
1.2. Aufbau der Arbeit
Die vorliegende Arbeit gliedert sich in einen theoretischen und einen
empirischen Teil. Zunächst folgen einige allgemeine Informationen zum
Thema Wundmanagement, um einen groben Einblick zu erhalten, welche
Faktoren ein organisiertes und strukturiertes Wundmanagement ausmachen.
Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) ist für
den Entwurf und die Weiterentwicklung nationaler Expertenstandards in der
Pflege zuständig. Einer dieser Expertenstandards nennt sich „Pflege von
Menschen mit chronischen Wunden“. Dieser stellt einen theoretischen
Rahmen dar, anhand dessen ein Wundmanagement in Einrichtungen der
Pflege erfolgen kann und auch sollte. Inhalte und Aufbau dieses Standards
werden ebenfalls im theoretischen Teil dieser Arbeit näher beleuchtet.
Im zweiten Teil der Bearbeitung erfolgt eine empirische Untersuchung in Form
von qualitativen Experteninterviews und einer telefonischen Befragung.
Zunächst wird das Forschungsdesigns und der Ablauf der durchgeführten
Untersuchungen dargestellt. Abschließend werden die erhobenen Ergebnisse
aufgezeigt, ausgewertet und diskutiert.
2. Methodik und Vorgehensweise
Im Rahmen der Bachelorarbeit wird das Thema Wundmanagement
theoretisch und empirisch untersucht. Ausgangspunkt war eine umfassende
Literaturrecherche zum Thema. Diese fand anhand folgender Suchbegriffe
statt:
• chronische Wunden
• Wundmanagement
• Expertenstandard Pflege
• Fort- und Weiterbildung Wunden
• Wundexperte
• qualitative Inhaltsanalyse
• Experteninterviews
Die Recherche erfolgte zum einen in der Bibliothek der Hochschule
Neubrandenburg und in der dort vorhandenen Online-Datenbank
SpringerLink. Des Weiteren wurde das Internet genutzt, um weiterführende
Informationen, insbesondere auch zu Fort- und Weiterbildungsangeboten, zu
erhalten. Hierzu wurden die oben genannten Suchbegriffe einzeln und in
Kombination verwendet.
Aufbauend auf die Literaturrecherche, wurden empirische Untersuchungen
zum Thema durchgeführt. Diese erfolgten in Form von qualitativen
Experteninterviews und einer telefonischen Befragung. Die Interviews wurden
anhand von vorab erstellten Leitfäden mit drei verschiedenen Experten auf
diesem Gebiet geführt. Zu den Experten zählen die Pflegedienstleitung einer
stationären Pflegeeinrichtung, die Wundexpertin eines Krankenhauses und
eine Mitarbeiterin einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die
qualitative Analyse des Interviewmaterials erfolgt nach Philipp Mayring.
In der telefonischen Befragung wurden zum einen ambulante Pflegedienste
und
zum
anderen
stationäre
Pflegeeinrichtungen
zum
Thema
Wundmanagement befragt. Auch hierfür wurde vorab ein Leitfaden erstellt, der
die Durchführung und Auswertung der Befragung erleichterte. Die Namen und
Telefonnummern der Einrichtungen wurden durch den Pflegestützpunkt
Neustrelitz zur Verfügung gestellt.
3. Wundmanagement
Das moderne Wundmanagement beinhaltet nicht nur die Versorgung der
Wunde und dessen Dokumentation, sondern noch viele weitere Dinge. Dazu
zählt z.B. die Wundanamnese, die Schmerzerfassung und ggf. -behandlung,
die Aufklärung der Patienten zur Ernährung und die Prävention von Wunden.
All dies erfordert ein umfangreiches und spezialisiertes Fachwissen der
Pflegekräfte, welches in speziellen Weiterbildungen erlangt werden kann.
Um einen groben Überblick über bestimmte Begrifflichkeiten in diesem
Zusammenhang zu erhalten, folgen im Weiteren einige
Begriffsbestimmungen. Die Notwendigkeit ausgebildeter Fachkräfte belegen
nachfolgend einige epidemiologische Daten zu chronischen Wunden.
Nachfolgend werden spezielle Weiterbildungsangebote vorgestellt und
erläutert. Abschließend erfolgt in diesem Kapitel die Erörterung ausgewählter
gesetzlicher Grundlagen, die die Durchführung eines modernen
Wundmanagements erlauben und sogar fordern.
3.1. Begriffsbestimmungen
Um die weiterführenden Inhalte besser verstehen zu können, sind vorab
einige Begriffsbestimmungen notwendig. Vorab wurde bereits mehrfach der
Begriff „Wunde“ oder auch „Wundmanagement“ verwendet. Hierzu eine
Definition: „Eine Wunde (griech.: trauma, lat.: vulnus) ist ein durch
Zellschädigung, Zerstörung oder Trennung von Körpergewebe bedingter
pathologischer (krankhafter) Zustand, oft verbunden mit einem
Wunden können weiterhin unterteilt werden in akute und chronische
Wunden. Besonderes Interesse gilt in diesem Fall den chronischen Wunden,
da sie Gegenstand des Wundmanagements sind. „Eine Wunde, die nach
4-12 Wochen keine Heilungstendenzen zeigt, obwohl sie sach- und
fachgerecht versorgt wurde, gilt als chronische Wunde.“ (Protz, 2016, S. 6)
Die Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW e.V.) sagt, dass Wunden, die
nach 8 Wochen nicht verheilt sind, als chronisch gelten. Gleichzeitig weist sie
aber auch darauf hin, dass es Wunden gibt, die bereits mit Beginn ihrer
Entstehung als chronisch anzusehen sind. Hierzu gehören z.B. Dekubitus,
Ulcus cruris und das Diabetische Fußulcus (vgl. Initiative Chronische
Wunden e.V., 2018a).
Die Versorgung solcher Wunden kann auf traditionelle, aber auch moderne
Art erfolgen. Die traditionelle, auch trockene Wundversorgung genannt,
bedient sich verschiedener Produkte. Hierzu zählen u.a. Mullkompressen,
haushaltsübliches Pflaster und beschichtete Wundgazen. Diese dienen vor
allem der Aufnahme des Wundexsudats (Wundflüssigkeit), aber auch als
Polster und Schutz vor Umwelteinflüssen. Nachteil hierbei, ist die Gefahr der
Austrocknung der Wunde. Die modernen, auch feuchten (hydroaktiven)
Wundauflagen genannt, verhindern hingegen das Austrocknen der Wunde
und dienen teilweise selbst als therapeutisches Mittel. Beispiele hierfür sind
u.a. Alginate, Hydrokolloidverbände und Aktivkohleverbände mit Silber (vgl.
Protz, 2016, S. 16ff).
Da in dieser Arbeit auch Fort- und Weiterbildungen, insbesondere im
Bereich des Wundmanagements, erläutert und dargestellt werden, ist auch
hierfür eine genaue Begriffsbestimmung notwendig. „Fortbildung dient der
Anpassung an die Fortentwicklung in der Pflege.“ (Pies & Becker, 2009, S.
24) Im Gegensatz zur Weiterbildung, finden Fortbildungen i.d.R. innerhalb
eines kürzeren Zeitraumes statt. Beispiele hierfür sind Kurse zur
Pflegeplanung und zum Qualitätsmanagement (vgl. Pies & Becker, 2009, S.
24). „Weiterbildung ist nötig, um die eigene berufliche Qualifikation zu
erhöhen.“ (Pies & Becker, 2009, S. 24) Weiterbildungen können
unterschiedlich lang sein. Einige werden innerhalb weniger Wochen
absolviert, wie z.B. die Weiterbildung zum Wundexperten, andere dauern
wiederrum ein bis zwei Jahre an. Trotzdem haben sie eines gemeinsam:
i.d.R. erhält man, je nach Weiterbildungsgesetz der Bundesländer, einen
qualifizierenden Abschluss (vgl. Pies & Becker, 2009, S. 24).
3.2. Epidemiologie
Aktuelle Studien und Statistiken zeigen, dass die Zahl chronischer Wunden,
insbesondere Dekubitalgeschwüre und Ulcus cruris, zwar in Bezug auf die
Gesamtbevölkerung Deutschlands eher gering ist, jedoch teilweise ansteigt.
In einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes ist dies gut zu erkennen.
Diese zeigt die Anzahl der gestellten Hauptdiagnosen (Dekubitalgeschwüre
und Ulcus cruris) der Krankenhauspatienten in den Jahren 2012, 2014 und
2016 in Deutschland auf. Im Jahr 2012 wurden 13.275 Dekubitalgeschwüre
diagnostiziert, 2016 stieg die Zahl auf 14.500. Das Vorkommen des Ulcus
cruris ist jedoch rückläufig. 2012 waren es 10.397 diagnostizierte Ulcus cruris,
2016 jedoch nur noch 7.599 (vgl. Statistisches Bundesamt, 2018).
Die Forschungsgruppe Primärmedizinische Versorgung (PMV) Köln, führte im
Auftrag des Bundesverbandes Medizintechnologie e.V. eine Studie zur
Epidemiologie und Versorgung von Patienten mit chronischen Wunden durch.
Die Ergebnisse dieser Studie beruhen auf einer Analyse der Daten einer
Versicherungsstichprobe der AOK Hessen/KV Hessen aus dem Jahr 2012.
Die Ziele der Studie waren eine Prävalenzschätzung, also die Ermittlung der
Häufigkeit chronischer Wunden, die Charakterisierung der verschiedenen
diagnostizierten Wundarten und die Erhebung von Grunddaten zur
Versorgungssituation der Patienten. Es wurden insgesamt Daten von 277.462
Versicherten der AOK Hessen ausgewertet (vgl. BVMed - Bundesverband
Medizintechnologie e.V., 2016, S. 3ff).
Die Auswertung der Daten lieferte u.a. folgende Ergebnisse:
• Im Jahr 2012 wurden bei 2,7 Mio. Menschen Wunden
unterschiedlichster Art diagnostiziert. Dazu zählen u.a. Dekubitus,
Ulcus cruris und Diabetische Fußwunden, aber auch Verbrennungen,
Amputationswunden u.ä.
• 320.025 (11%) Wunden waren Dekubitus, 1.173.408 (39%) Ulcus cruris
und 383.561 (13%) Diabetische Fußwunden.
• 892.305 (33%) wiesen einen chronischen Verlauf auf.
• 1,1% der Gesamtbevölkerung sind Patienten mit Wunden (vgl. BVMed
- Bundesverband Medizintechnologie e.V., 2016, S. 3ff).
Diese Ergebnisse machen deutlich, dass ein professionelles und erfolgreiches
Wundmanagement einen immer größeren Stellenwert einnimmt.
3.3. Weiterbildungsmöglichkeiten
Während der Recherchearbeiten zum Thema Weiterbildungen im Bereich
des Wundmanagements war auffallend, dass in Deutschland eine Vielzahl
von Anbietern zu unterschiedlichen Weiterbildungskursen diesbezüglich
existieren. Dies kann für Pflegekräfte, die auf der Suche nach einer
passenden Weiterbildung sind, sehr irritierend sein. Im Folgenden werden
zwei Weiterbildungsträger und deren Angebote genauer erläutert. Zum einen
die Angebote der ICW e.V. (Initiative Chronische Wunden e.V.) und zum
anderen die Angebote der DGfW e.V. (Deutsche Gesellschaft für
Wundheilung und Wundbehandlung e.V.).
Die ICW e.V. wurde 1995 gegründet um folgendes Ziel zu verfolgen: die
Prophylaxe, Diagnostik und Therapie von Patienten mit chronischen Wunden
zu verbessern. Im Jahr 2004 wurde durch eine Expertengruppe ein
Curriculum erstellt und nach TÜV Rheinland zertifiziert. Die ICW e.V. bietet
mittlerweile drei Weiterbildungsseminare an: die Weiterbildung zum
„Wundexperten (ICW)“, darauf aufbauend den „Fachtherapeuten Wunde
(ICW)“ und den „Pflegetherapeuten Wunde (ICW)“. Darüber hinaus wird
auch für Ärzte eine Qualifizierung angeboten. Hierbei handelt es sich jedoch
um eine Fortbildung („ärztlicher Wundexperte (ICW)“) mit einem Umfang von
48 Lerneinheiten. Mit erfolgreichem Abschluss der jeweiligen Prüfungen,
erhält jeder Teilnehmer ein personengebundenes Zertifikat (vgl. Initiative
Chronische Wunden e.V., 2018b).
Die Weiterbildung zum Wundexperten (ICW) stellt ein Basismodul dar. Es
setzt sich aus 56 UE (Unterrichtseinheiten) Präsenzunterricht und 16
Stunden Hospitation zusammen. Zielgruppen sind u.a. Pflegefachkräfte,
Heilpraktiker, Medizinische Fachangestellte, Ärzte und Apotheker. Mit dieser
Weiterbildung sollen die genannten Berufsgruppen die fachgerechte
Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden und die Umsetzung
präventiver Maßnahmen erlernen. Behandelte Themen sind z.B. der
Expertenstandard „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“, Haut
und Hautpflege, Wundarten und -heilung, Wundversorgung und Edukation.
Die Abschlussprüfung setzt sich aus einer schriftlichen Klausur und einer
Hausarbeit zusammen (vgl. Initiative Chronische Wunden e.V., 2018c).
Aufbauend auf den Wundexperten können Interessierte weiterhin die
Weiterbildung zum Fachtherapeuten Wunde (ICW) absolvieren. Hier werden
vertiefte Kenntnisse vermittelt. Die Teilnehmer sollen dazu befähigt werden,
die Organisation eines wundversorgenden Teams zu übernehmen und die
Kompetenzen des Teams in der Patientenkommunikation auszubauen.
Behandelte Themen sind u.a. Pathophysiologie, Diagnostik und Therapie
typischer Krankheitsbilder, palliative Wundversorgung und spezielle
Wundbehandlungsverfahren. Aufgrund des umfangreichen zu vermittelnden
Wissens, nimmt diese Qualifizierung einen höheren Stundenumfang ein. Sie
setzt sich aus 120 Stunden theoretischen Unterrichts und 40 Stunden
Hospitation zusammen. Die Prüfung erfolgt in Form einer schriftlichen
Klausur und eines Colloquiums (vgl. Initiative Chronische Wunden e.V.,
2018d).
Ein weiteres Aufbauseminar ist die Weiterbildung zum Pflegetherapeuten
Wunde (ICW). Voraussetzung hierfür ist der Abschluss zum
Fachtherapeuten Wunde (ICW). Hier werden handlungsbezogene
Kompetenzen vermittelt, die der Expertenstandard „Pflege von Menschen mit
chronischen Wunden“ des DNQP fordert. Um diese Methoden- und
Projektmanagement, Casemanagement, Moderation und Präsentation und
wissenschaftlich orientiertes Arbeiten. Die Weiterbildung setzt sich aus 56
theoretischen UE und 36 Stunden „Selbst Organisierten Lernens“ (SOL)
zusammen. Abgeschlossen wird diese ebenfalls durch eine schriftliche
Klausur, eine Hausarbeit und ein Colloquium (vgl. Initiative Chronische
Wunden e.V., 2018e).
Die Deutsche Gesellschaft für Wundheilung und Wundbehandlung e.V.
(DGfW e.V.) wurde 1994 in Wiesbaden gegründet. Die Gründer setzten sich
das Ziel, den Wissenstransfer zwischen Forschung und Praxis und somit die
Behandlung von Wunden zu verbessern (vgl. Deutsche Gesellschaft für
Wundheilung und Wundbehandlung e.V., 2018a). Um dieses Wissen zu
verbreiten, bietet die DGfW e.V. über ihre Akademie Weiterbildungen im
Bereich des Wundmanagements an. Hierzu zählen die Weiterbildungen zum
„Wundassistenten – WAcert DGfW“ und zum „Wundtherapeuten WTcert
DGfW“. Beide Angebote sind nach DIN EN 17024 zertifiziert und sind in
dieser Form einzigartig in Deutschland. Die Weiterbildung zum
Wundassistenten umfasst 84 theoretische Unterrichtsstunden und richtet
sich weitestgehend an Gesundheits- und Krankenpfleger/innen,
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen, Ärzte/Ärztinnen und an
andere Gesundheitsfachberufe. Insbesondere sollen folgende Kompetenzen
erworben werden:
• Beurteilung, Dokumentation und Behandlung von Wunden in
angemessener Weise
• Erkennen von Gefahren
• pflegerische Fachexpertise im Sinne des Expertenstandards „Pflege
von Menschen mit chronischen Wunden“ des DNQP
In 84 Stunden theoretischen Unterrichts werden u.a. folgenden Inhalte
vermittelt: Anatomie und Physiologie der Haut, Hautkrankheiten, spezielle
Erkrankungen, die zu chronischen Wunden führen können (z.B. periphere
arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) und chronisch venöse Insuffizienz
(CVI)), Wundbehandlungsprozesse und Qualitätssicherung. Die Prüfung
erfolgt in schriftlicher und mündlicher Form (vgl. Deutsche Gesellschaft für
Wundheilung und Wundbehandlung e.V., 2018b).
Ein Aufbaumodul zum „Wundassistenten – WAcert DGfW“ stellt der
„Wundtherapeut – Wtcert DGfW“ dar. Mit einem Umfang von 236 Stunden
theoretischen Unterrichts, ist es eine sehr umfangreiche Qualifizierung. U.a.
sollen dort folgende Kompetenzen vermittelt werden:
• Versorgungs- und Behandlungsmanagement
• Organisation und Leitung von Einrichtungen zur Wundversorgung
• Dokumentation, Koordination und Evaluation von Tätigkeiten im
Bereich der Wundversorgung
• Entwickeln von Therapiekonzepten
Die Zugangsvoraussetzung hierfür, ist der erfolgreiche Abschluss des
Basiskurses zum „Wundassistenten – WAcert DGfW“. Auch dieses Modul
wird mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung abgeschlossen (vgl.
Deutsche Gesellschaft für Wundheilung und Wundbehandlung e.V., 2018c).
Die Darstellung der vorangegangenen Weiterbildungsangebote geben einen
groben Überblick, stellen jedoch nur einen Ausschnitt vorhandener Angebote
in ganz Deutschland dar. Die Weiterbildungen der ICW e.V. werden an vielen
unterschiedlichen Standorten in Deutschland angeboten, in
Mecklenburg-Vorpommern jedoch nur in Schwerin. D.h. im näheren Umkreis von
Neubrandenburg oder Waren (Müritz) existieren hierzu keine Angebote. Die
DGfW e.V. bietet ihre Weiterbildungen in einem weitaus kleineren Umkreis
an, nämlich weitestgehend in Süddeutschland. D.h. Interessierte müssten
hierfür sehr viel Zeit einplanen. Nicht nur für den Reiseweg an sich, sondern
auch für die Teilnahme an der Weiterbildung.
Natürlich gibt es in Mecklenburg-Vorpommern weitere Anbieter zu
Weiterbildungen im Bereich des Wundmanagements. Zu nennen wären hier
die Orte Greifswald, Stralsund und Rostock. Hierbei handelt es sich jedoch
um verschiedenste Bildungsträger, die unterschiedliche Weiterbildungen zum
Wundmanager bzw. Wundexperten anbieten. I.d.R. weisen diese ähnliche
Inhalte auf, welche aber in unterschiedlichem Umfang vermittelt werden.
Auch die Prüfungsleistungen unterscheiden sich. Einige erfordern lediglich
ein Abschlussgespräch am Ende der Veranstaltung bzw. Fallbesprechungen
im Unterricht (vgl. HÖHER Management GmbH, 2018), andere wiederrum
erfordern keinerlei Prüfungsleistungen (vgl. SEM direkt / Service Event &
Management, 2018). Dies lässt ggf. darauf schließen, dass diese Angebote
eher Fort- anstatt Weiterbildungen gleichzusetzen sind und somit keine
höhere berufliche Qualifikation mit sich bringen. Sofern Pflegefachkräfte in
Erwägung ziehen, sich beruflich weiterzubilden, sollten sie sich im Vorfeld
umfassend mit den unterschiedlichen Angeboten auseinandersetzen und
diese kritisch miteinander vergleichen.
3.4. Gesetzliche Grundlagen
Im Rahmen der Wundversorgung gibt es eine Reihe an gesetzlichen
Vorschriften, denen man Beachtung schenken muss. Dabei kann es sich um
Vorschriften handeln, die die Rechte der Patienten regeln oder auch
Gesetzmäßigkeiten bezüglich pflegerischer und ärztlicher Tätigkeiten.
Nachfolgend werden ausgewählte Gesetzmäßigkeiten näher erläutert.
Das SGB V regelt alle Vorschriften, welche die gesetzliche
Krankenversicherung betreffen. Wichtig zu nennen ist hier der § 28 –
Ärztliche und Zahnärztliche Behandlung. In Absatz 1 Satz 1 werden zum
einen die Tätigkeiten des Arztes definiert: „Die ärztliche Behandlung umfaßt
die Tätigkeit des Arztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung
von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausreichend und
zweckmäßig ist.“ Weiterhin wird in Satz 2 beschrieben, dass zur ärztlichen
Behandlung auch die Hilfeleistung anderer Personen in Anspruch
genommen werden kann. Satz 3 fordert, dass die Partner der
haben, welche Personen nach Satz 2 ausgewählte ärztliche Aufgaben
erbringen dürfen. Die Vereinbarung über die Delegation ärztlicher Leistungen
an nichtärztliches Personal in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung
gemäß § 28 Abs. 1 Satz 3 SGB V wurde am 1. Oktober 2013 von der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband
verabschiedet. Diese Vereinbarung beschreibt zum einen die
nicht-delegierbaren Tätigkeiten, wie z.B. Anamnese, Diagnosestellung, Aufklärung
und Beratung des Patienten. Zum anderen werden allgemeine
Anforderungen an die Delegation gestellt. So hat der Arzt u.a.
sicherzustellen, dass der Mitarbeiter für die Ausübung der Tätigkeiten
aufgrund seiner beruflichen Qualifikationen geeignet ist. Außerdem hat er die
Anleitungs- und Überwachungspflicht. In der Anlage dieser Vereinbarung
finden sich auch Regelungen zur Wundversorgung bzw. zum
Verbandswechsel. Dort ist festgeschrieben, dass die initiale
Wundversorgung durch den Arzt zu erfolgen hat und die weiterführende
Behandlung nach Rücksprache mit dem zuständigen Arzt durch andere
Personen erfolgen kann. Voraussetzung für diese Personen ist mindestens
ein Berufsabschluss zum/zur Medizinischen Fachangestellten ggf. mit
Fortbildung zum Wundexperten bzw. Wundmanager (vgl. Kassenärztliche
Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband, 2015). Mit dieser Regelung
können Haus- und Fachärzte durch medizinisches Personal entlastet werden
und die Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden verbessert
werden.
Eine weitere Vorschrift des SGB V ist der § 31 – Arznei- und Verbandmittel,
Verordnungsermächtigung. Dort heißt es in Absatz 1 Satz 1: „Versicherte
haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln [...]
und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen.“
Weiterhin werden in Absatz 1a die Materialien definiert, welche als
Verbandmittel gewertet werden: „Verbandmittel sind Gegenstände
einschließlich Fixiermaterial, deren Hauptwirkung darin besteht,
oberflächengeschädigte Körperteile zu bedecken, Körperflüssigkeiten von
oberflächengeschädigten Körperteilen aufzusaugen oder beides zu erfüllen.
Die Eigenschaft als Verbandmittel entfällt insbesondere nicht, wenn ein
Gegenstand ergänzend eine Wunde feucht hält.“ Somit regelt der § 31 SGB
V zum einen den Anspruch von Patienten auf Arznei- und insbesondere
Verbandmittel und gleichzeitig die Stoffe, die als Verbandmittel genutzt
werden dürfen. Hierbei sind nicht nur die klassischen „trockenen“
Verbandstoffe mitinbegriffen, sondern auch die modernen „feuchten“
Wundauflagen.
Ein weiteres Gesetz, welches die Versorgung von Patienten verbessern soll,
ist das „Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der
gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Versorgungsstrukturgesetz, kurz:
GKV-VStG), welches am 01.01.2012 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz soll
u.a. die Verbesserung der Patientenversorgung durch wohnortnahe
Versorgungsstrukturen regeln und die Gründung neuer
Versorgungskonzepte (z.B. Delegation ärztlicher Tätigkeiten an nichtärztliche
Gesundheitsfachberufe) ermöglichen (vgl. Bundesgesundheitsministerium,
2015). In den ländlichen Regionen unseres Landes herrscht heutzutage
oftmals ein Mangel an Allgemeinmedizinern und Fachärzten. Diese Situation
ist problematisch für alle Menschen, aber besonders für ältere, immobile
Menschen mit z.B. chronischen Erkrankungen. Oftmals erhalten sie nicht die
medizinische Versorgung, die sie benötigen und somit kann eine
Verschlimmerung der Erkrankung erfolgen. Beispiele hierfür sind Menschen
mit chronischen Wunden. Durch fehlende Fachkräfte und fehlendes Wissen
der Hausärzte erhalten diese Menschen oftmals eine mangelnde oder
fehlerhafte Behandlung. Somit können sich die Wunden und insbesondere
die Lebenssituation der Betroffenen stark verschlechtern. Durch die
Erlassung des Versorgungsstrukturgesetzes soll eine Verbesserung dieser
Situation erreicht werden.
Eine letzte Regelung, die unbedingt erwähnt werden sollte, ist in dem
Expertenstandard „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“ des
DNQP enthalten. Zum einen heißt es dort, dass eine Pflegefachkraft nach
individuell festgelegten Zeitabständen, spätestens jedoch nach vier Wochen
das Wundassessment, also die Beurteilung der Wundsituation, wiederholen
muss. Außerdem muss die Pflegefachkraft ebenfalls spätestens nach vier
Wochen unter Beteiligung eines pflegerischen Fachexperten, die
Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen. Dies sollte immer in Absprache mit
dem Patienten erfolgen (vgl. Deutsches Netzwerk für Qualitätssicherung in
der Pflege, 2015, S. 11). Diese Regelung soll sicherstellen, dass Patienten
den Anspruch auf eine Behandlung durch einen Fachexperten, wie z.B.
einen Wundexperten, haben und sie somit eine adäquate Behandlung
erhalten.
4. Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden
Im Folgenden wird noch einmal kurz der allgemeine Aufbau eines
Expertenstandards erläutert und insbesondere auf die Neuerungen
eingegangen, die die Aktualisierung des Expertenstandards im Jahre 2015
mit sich gebracht haben.
4.1. Aufbau
Expertenstandards werden immer in sogenannte Standardkriterien
gegliedert, welche noch einmal in Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität
eingeteilt werden. Die dazugehörigen Unterpunkte werden entsprechend mit
S, P und E bezeichnet (vgl. Schmidt, 2016, S. 4). In der Strukturebene
werden u.a. Wissen und Kenntnisse, Dokumente, Organisationsstrukturen
und Schulungs- und Beratungsunterlagen benannt. Die Prozessebene
beschreibt die Art und Weise, in der der Pflegeprozess ausgeführt werden
soll z.B. mit Hilfe von Pflegestandards und Verfahrensanleitungen. Die
Ergebnisstruktur trifft Aussagen über den Pflegestatus des Pflegebedürftigen
und dessen Bezugspersonen (vgl. Messer, 2008, S. 20). Des Weiteren
werden in einem Expertenstandard nachfolgend die Standardkriterien vom
DNQP genauer erläutert und neben Literaturverzeichnis und Glossar sind
auch die Phasen der Implementierung beschrieben (vgl. Schmidt, 2016, S.
4).
In nachfolgender Tabelle wird der allgemeine Aufbau eines
Expertenstandards noch einmal deutlich. (Schmidt, 2016, S. 4)
Abbildung 1: Grundlegende Struktur eines Expertenstandards