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Und ich sach noch…

Maximilian Steinbeis 2011-10-28T16:14:26

… Bundestach, sach ich: Mach das nicht! Aber der Bundestach, der hört ja nicht. Sieben der acht Richter des Zweiten Senats haben gestern dem Bundestag eine einstweilige Anordnung verpasst, weil dieser die Vorgaben des

Bundesverfassungsgerichts zur Parlamentsbeteiligung bei der Euro-Rettung zu untertunneln versucht hat.

Es geht um das so genannte 9er-Gremium, ein Spezial-Unterausschuss des

Haushaltsausschusses mit derzeit neun Mitgliedern, der nach § 3 III StabMechG bei Einbedürftigkeit oder (angeblicher) Vertraulichkeit stellvertretend für den Deutschen Bundestag mit seinen 620 Mitgliedern diese Parlamentsbeteiligung herstellen soll. Wobei da zum Beispiel Banken-Bailouts automatisch dazugehören sollen, ohne dass Eilbedürftigkeit bzw. Vertraulichkeit noch groß einer Begründung bedürften (im Detail ausgeführt hier).

Dagegen haben jetzt zwei SPD-Abgeordnete, Peter Danckert und Swen Schulz, geklagt, die dadurch ihre Statusrechte aus Art. 38 I 2 GG verletzt sehen. Danach sind die Abgeordneten

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-Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Der Senat hält es für jedenfalls möglich, dass die Ermächtigung des 9er-Gremiums das Recht der anderen Abgeordneten, das ganze Volk zu vertreten, verletzen kann. Die Konsequenz ist, dass jedenfalls bis zur Hauptsacheentscheidung das komplette Plenum des Bundestags entscheidet. Der Senat kann nicht erkennen, wo da groß das Problem sein soll: Wenn das 9er-Gremium einstweilen ausfällt, dann führt das

nicht dazu, dass die erforderliche Handlungsfähigkeit der Bundesregierung in diesem Zeitraum nicht gewährleistet wäre. Vielmehr kann die

Bundesregierung jederzeit notwendige Zustimmungen gegenüber dem Deutschen Bundestag beantragen. So war der Deutsche Bundestag, schon vor Inkrafttreten der Änderungen des Stabilisierungsmechanismusgesetzes am 14. Oktober 2011, in der Lage, auch in Eilfällen binnen kurzer Frist zusammenzutreten und Vorlagen der Bundesregierung zu beraten. Das ist schon saftig. Hätte Schwarz-Gelb sich damit zufrieden gegeben, den vom BVerfG hingehaltenen Stock zu ergreifen und den Haushaltsausschuss zu ermächtigen, wäre vermutlich nichts passiert (auch wenn das auch höchst fragwürdig ist, einen bloßen Ausschuss in dieser Weise zur Vertretung des ganzen Volkes zu adeln). So aber haben sie erstmal gar nichts; alle 620 Abgeordneten müssen mitreden dürfen.

Und wenn das bis zur Hauptsacheentscheidung klappt, dann ist schwer einzusehen, warum das danach so völlig undenkbar und katastrophal sein soll. Zumal es dem Senat schon jetzt offenbar schwerfällt, das zu erkennen.

Ich bin gespannt, wie sich der Senat in der Hauptsacheentscheidung aus der Affäre zieht, wenn es darum geht, ob überhaupt ein Untergremium des Bundestags an dessen Stelle die Parlamentsbeteiligung herstellen kann. Das hatten sie zwar selbst in der Entscheidung vom 7. September empfohlen. Aber die Begründung dafür vor dem Hintergrund von Art. 38 I 2 GG müssen sie jetzt nachliefern.

Foto: Dominic Hallau, Flickr Creative Commons

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