Wirkung des
Verbandsbeschwerderechts in der Schweiz
Einführung in die Politikwissenschaft - Tutorat
Thomas Kuster
thomas at fam-kuster.ch
D-UWIS, ETH Z ¨urich
Entstehung und Funktion
seit 1966
Verbandsbeschwerderechts in der Schweiz – p. 2
Entstehung und Funktion
seit 1966
Beschwerde Möglichkeit von Organisationen
Entstehung und Funktion
seit 1966
Beschwerde Möglichkeit von Organisationen Organisationen müssen 10 Jahre bestehen
Verbandsbeschwerderechts in der Schweiz – p. 2
Entstehung und Funktion
seit 1966
Beschwerde Möglichkeit von Organisationen
Organisationen müssen 10 Jahre bestehen
nur Organisationen mit ideellen Zielen
Entstehung und Funktion
seit 1966
Beschwerde Möglichkeit von Organisationen Organisationen müssen 10 Jahre bestehen nur Organisationen mit ideellen Zielen
Einschränkungen (nur bei UVP)
Verbandsbeschwerderechts in der Schweiz – p. 2
Vergleich mit dem Ausland
gleich Frankreich
Schweden
12 Deutsche Bundesländer Beschwerde möglich USA
Frankreich vor Regelung Bürgerinitiative Österreich
Umweltanwaltschaften
Vorgehen der Organisationen
Konstruktive Einsprache
Verbesserungen erscheinen möglich, Verhandlungen werden angestrebt
Verbandsbeschwerderechts in der Schweiz – p. 4
Vorgehen der Organisationen
Konstruktive Einsprache
Verbesserungen erscheinen möglich, Verhandlungen werden angestrebt
Rechtswahrungseinsprache
Vereinbarungen wurden bereits abgeschlossen,
Sicherstellung der Vereinbarungen
Vorgehen der Organisationen
Konstruktive Einsprache
Verbesserungen erscheinen möglich, Verhandlungen werden angestrebt
Rechtswahrungseinsprache
Vereinbarungen wurden bereits abgeschlossen, Sicherstellung der Vereinbarungen
Informationseinsprache
Auswirkungen sind noch nicht bekannt, dient der Information und Wahrung der Rechte
Verbandsbeschwerderechts in der Schweiz – p. 4
Vorgehen der Organisationen
Konstruktive Einsprache
Verbesserungen erscheinen möglich, Verhandlungen werden angestrebt
Rechtswahrungseinsprache
Vereinbarungen wurden bereits abgeschlossen, Sicherstellung der Vereinbarungen
Informationseinsprache
Auswirkungen sind noch nicht bekannt, dient der Information und Wahrung der Rechte
Grundsatzeinsprache
Vorhaben wird grundsätzlich abgelehnt
Wirkung
Präventiv
Verbandsbeschwerderechts in der Schweiz – p. 5
Wirkung
Präventiv
Bessere Entscheide
Wirkung
Präventiv
Bessere Entscheide Interessenskonflike
Verbandsbeschwerderechts in der Schweiz – p. 5
Probleme
Auslegunsbedürftiges Recht
Probleme
Auslegunsbedürftiges Recht Zeitverzögerung
Verbandsbeschwerderechts in der Schweiz – p. 6
Probleme
Auslegunsbedürftiges Recht Zeitverzögerung
Kosten
Probleme
Auslegunsbedürftiges Recht Zeitverzögerung
Kosten
Fehlende Transparenz
Verbandsbeschwerderechts in der Schweiz – p. 6
Alternativen
vermehrte staatliche Kontrolle und Überprüfung
Alternativen
vermehrte staatliche Kontrolle und Überprüfung amtlichen Beschwerdestelle
Verbandsbeschwerderechts in der Schweiz – p. 7
Alternativen
vermehrte staatliche Kontrolle und Überprüfung amtlichen Beschwerdestelle
erweiterte Einsprachemöglichkeiten von Privatpersonen
Verbesserungsmöglichkeiten
Verfahrensdauer verkürzen
Verbandsbeschwerderechts in der Schweiz – p. 8
Verbesserungsmöglichkeiten
Verfahrensdauer verkürzen
Verhandlungscharta
Verbesserungsmöglichkeiten
Verfahrensdauer verkürzen Verhandlungscharta
Rechtliche Sicherung der Verhandlungsergebnisse
Verbandsbeschwerderechts in der Schweiz – p. 8
Verbesserungsmöglichkeiten
Verfahrensdauer verkürzen Verhandlungscharta
Rechtliche Sicherung der Verhandlungsergebnisse
Verzicht auf formelle Einspracheverfahren
Verbesserungsmöglichkeiten
Verfahrensdauer verkürzen Verhandlungscharta
Rechtliche Sicherung der Verhandlungsergebnisse Verzicht auf formelle Einspracheverfahren
Verbandsbeschwerde in der Nutzungsplanung
Verbandsbeschwerderechts in der Schweiz – p. 8