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Verbandsbeschwerderechts in der Schweiz

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Academic year: 2021

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Wirkung des

Verbandsbeschwerderechts in der Schweiz

Einführung in die Politikwissenschaft - Tutorat

Thomas Kuster

thomas at fam-kuster.ch

D-UWIS, ETH Z ¨urich

(2)

Entstehung und Funktion

seit 1966

Verbandsbeschwerderechts in der Schweiz – p. 2

(3)

Entstehung und Funktion

seit 1966

Beschwerde Möglichkeit von Organisationen

(4)

Entstehung und Funktion

seit 1966

Beschwerde Möglichkeit von Organisationen Organisationen müssen 10 Jahre bestehen

Verbandsbeschwerderechts in der Schweiz – p. 2

(5)

Entstehung und Funktion

seit 1966

Beschwerde Möglichkeit von Organisationen

Organisationen müssen 10 Jahre bestehen

nur Organisationen mit ideellen Zielen

(6)

Entstehung und Funktion

seit 1966

Beschwerde Möglichkeit von Organisationen Organisationen müssen 10 Jahre bestehen nur Organisationen mit ideellen Zielen

Einschränkungen (nur bei UVP)

Verbandsbeschwerderechts in der Schweiz – p. 2

(7)

Vergleich mit dem Ausland

gleich Frankreich

Schweden

12 Deutsche Bundesländer Beschwerde möglich USA

Frankreich vor Regelung Bürgerinitiative Österreich

Umweltanwaltschaften

(8)

Vorgehen der Organisationen

Konstruktive Einsprache

Verbesserungen erscheinen möglich, Verhandlungen werden angestrebt

Verbandsbeschwerderechts in der Schweiz – p. 4

(9)

Vorgehen der Organisationen

Konstruktive Einsprache

Verbesserungen erscheinen möglich, Verhandlungen werden angestrebt

Rechtswahrungseinsprache

Vereinbarungen wurden bereits abgeschlossen,

Sicherstellung der Vereinbarungen

(10)

Vorgehen der Organisationen

Konstruktive Einsprache

Verbesserungen erscheinen möglich, Verhandlungen werden angestrebt

Rechtswahrungseinsprache

Vereinbarungen wurden bereits abgeschlossen, Sicherstellung der Vereinbarungen

Informationseinsprache

Auswirkungen sind noch nicht bekannt, dient der Information und Wahrung der Rechte

Verbandsbeschwerderechts in der Schweiz – p. 4

(11)

Vorgehen der Organisationen

Konstruktive Einsprache

Verbesserungen erscheinen möglich, Verhandlungen werden angestrebt

Rechtswahrungseinsprache

Vereinbarungen wurden bereits abgeschlossen, Sicherstellung der Vereinbarungen

Informationseinsprache

Auswirkungen sind noch nicht bekannt, dient der Information und Wahrung der Rechte

Grundsatzeinsprache

Vorhaben wird grundsätzlich abgelehnt

(12)

Wirkung

Präventiv

Verbandsbeschwerderechts in der Schweiz – p. 5

(13)

Wirkung

Präventiv

Bessere Entscheide

(14)

Wirkung

Präventiv

Bessere Entscheide Interessenskonflike

Verbandsbeschwerderechts in der Schweiz – p. 5

(15)

Probleme

Auslegunsbedürftiges Recht

(16)

Probleme

Auslegunsbedürftiges Recht Zeitverzögerung

Verbandsbeschwerderechts in der Schweiz – p. 6

(17)

Probleme

Auslegunsbedürftiges Recht Zeitverzögerung

Kosten

(18)

Probleme

Auslegunsbedürftiges Recht Zeitverzögerung

Kosten

Fehlende Transparenz

Verbandsbeschwerderechts in der Schweiz – p. 6

(19)

Alternativen

vermehrte staatliche Kontrolle und Überprüfung

(20)

Alternativen

vermehrte staatliche Kontrolle und Überprüfung amtlichen Beschwerdestelle

Verbandsbeschwerderechts in der Schweiz – p. 7

(21)

Alternativen

vermehrte staatliche Kontrolle und Überprüfung amtlichen Beschwerdestelle

erweiterte Einsprachemöglichkeiten von Privatpersonen

(22)

Verbesserungsmöglichkeiten

Verfahrensdauer verkürzen

Verbandsbeschwerderechts in der Schweiz – p. 8

(23)

Verbesserungsmöglichkeiten

Verfahrensdauer verkürzen

Verhandlungscharta

(24)

Verbesserungsmöglichkeiten

Verfahrensdauer verkürzen Verhandlungscharta

Rechtliche Sicherung der Verhandlungsergebnisse

Verbandsbeschwerderechts in der Schweiz – p. 8

(25)

Verbesserungsmöglichkeiten

Verfahrensdauer verkürzen Verhandlungscharta

Rechtliche Sicherung der Verhandlungsergebnisse

Verzicht auf formelle Einspracheverfahren

(26)

Verbesserungsmöglichkeiten

Verfahrensdauer verkürzen Verhandlungscharta

Rechtliche Sicherung der Verhandlungsergebnisse Verzicht auf formelle Einspracheverfahren

Verbandsbeschwerde in der Nutzungsplanung

Verbandsbeschwerderechts in der Schweiz – p. 8

(27)

Verbesserungsmöglichkeiten

Verfahrensdauer verkürzen Verhandlungscharta

Rechtliche Sicherung der Verhandlungsergebnisse Verzicht auf formelle Einspracheverfahren

Verbandsbeschwerde in der Nutzungsplanung

Mehr Transparenz bei den Einspracheberechtigten

Organisationen

Referenzen

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