• Keine Ergebnisse gefunden

Merkblatt Berufsaufsicht - Beschwerdeverfahren

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2021

Aktie "Merkblatt Berufsaufsicht - Beschwerdeverfahren"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Merkblatt Berufsaufsicht - Beschwerdeverfahren

Lassen sich Probleme zwischen Ihnen und Ihrem Steuerberater/in im Rahmen des

Mandatsverhältnisses nicht aufklären, steht es Ihnen frei, ein Beschwerdeverfahren bei der Steuerberaterkammer Berlin (StBK Berlin) einzuleiten. Ein Beschwerdeverfahren ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

1. Zuständigkeit - Ist die StBK Berlin Ihr Ansprechpartner?

Dies ist dann der Fall, wenn sich die Beschwerde gegen ein Mitglied der StBK Berlin richtet. Die Abfrage ist über die StBK Berlin oder den Link steuerberaterverzeichnis.berufs-org.de möglich.

2. Mitteilung - Wie können Sie sich beschweren?

Eine telefonische Mitteilung reicht nicht aus. Um Ihre Beschwerde bearbeiten zu können, benötigen wir eine förmliche Beschwerde. Hierbei sind Angaben erforderlich zu:

 Anschrift des Beschwerdeführers/in

 Benennung des Steuerberaters/in mit beruflicher Niederlassung

 Sachverhaltsschilderung mit Angabe der Pflichtverletzung/en

 eigenhändige Unterschrift des Beschwerdeführers/in

Der Beschwerdegrund muss sich aus Ihrer förmlichen Beschwerde ergeben. Bitte reichen Sie nur soweit erforderlich geeignete Unterlagen in Kopie bei.

3. Übermittlung - Wo können Sie sich beschweren?

Sie können Ihre förmliche Beschwerde übersenden:

 als PDF per Mail an info@stbk-berlin.de

 per Fax an 030/88 92 61–10

 per Post an Steuerberaterkammer Berlin, Wichmannstr.6, 10787 Berlin

4. Ablauf des Beschwerdeverfahrens - Wie geht es weiter?

Nach Posteingang sowie Vorprüfung Ihrer förmlichen Beschwerde wird das Beschwerdeverfahren eingeleitet. Der Steuerberater/in wird um Stellungnahme ersucht und Sie erhalten mit gleicher Post eine Benachrichtigung über die Einleitung des Beschwerdeverfahrens.

Bitte sehen Sie, wenn möglich, von Sachstandsanfragen ab, denn sobald uns eine Antwort unseres Mitglieds vorliegt, kommen wir unaufgefordert auf den Vorgang zurück.

5. Hinweis - Rechtsauskünfte:

Die StBK Berlin ist nicht befugt, Dritten gegenüber allgemeine Rechtsauskünfte zu erteilen.

Ferner möchten wir Sie rein vorsorglich darauf hinweisen, dass die StBK Berlin bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gegen einen Steuerberater/in nicht behilflich sein kann.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Da § 13 AGG in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens nur Mindestvorgaben macht, vgl. B.I., obliegt es dem/der Arbeitgeber/ in, den konkreten Umgang

Die Fachkräfte müssen zum Ausdruck bringen, dass sie die Beschwerde der Kinder und die damit verbundenen Gefühle ernst nehmen, indem sie sich den Kindern aufmerksam zuwenden,

(2) Die Beschäftigten der Universität Bremen sind verpflichtet, weder Ihren Arbeitgeber, noch andere Beschäftigte oder sonstige Dritte (Studierende, Angehörige, Gäste) aus einem

Studierende, Angehörige, Stipendiatinnen, Stipendiaten der Universität Bremen, die sich durch Funk- tionsträger, Funktionsträgerinnen oder Organe der Universität Bremen, durch

Das Landgericht Bremen hat am heutigen Tag die Beschwerde des Ibrahim M. gegen die Haftanordnung des Amtsgerichts

Ob eine persönliche Anhörung des Betroffenen stattfindet, ist aktuell nicht absehbar.

Beschwerdeführer) gemäß § 36 Abs. b ORF-G Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk und legte Listen mit Unterstützungserklärungen der Beschwerde vor. Weiters beantragte er

Juni 1988 (VwVG BL, SGS 175), wonach gegen sämtli- che Entscheide der Gemeindebehörden Beschwerde erhoben werden kann. Um überhaupt prüfen zu können, ob für das