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Grundlagen ext. UR -Rechnungslegung als Abb. wirtsch. Unt.-Lage löst Konflikte

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Academic year: 2021

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Jahresabschluss & Steuern aurivoir.de 1

Grundlagen ext. UR

-Rechnungslegung als Abb. wirtsch. Unt.-Lage löst Konflikte: a)Konzernleitung->Management (Anstrengungsniveau: Erfolgsmessung und Erfolgszurechnung mith.v. RL; Consumption on the job:

Info d. Aktionäre über Mittelverwend.) b)Aktionäre->Vorstand (Fehlinfos über Unt.-Lage: werden erschwert + Ursachen d. Lage in gerichtsverwendbarer Dokumentation; Aushungerung v. Aktionären:

Festleg. d. Ausschüttungsgrenze möglich); c)Gläubiger->Geschäftsführung (Fehlinfos, Verlagerung d.

Risiken auf Gläubiger durch Überinvest.: Info d. Gläubiger über Risiken, Inv.-Programme, Ausschüttungen + Einfluss d. Gläubiger auf Inv.-Entsch. möglich) -> asymm. Info-verteilung wird abgebaut

-Adressaten d. JA und Interessen: a)Aktionäre (Rentabilität, Entsch. über Aktienhaltung & Entlastung d. Vorstandes), b)Gläubiger (Zahlungsfähigkeit, Entsc. über Kreditvergabe), c)Kunden (Bestandskraft d. Unt.), d)AN (Bestandskraft und Erfolg d. Unt.), e)Lieferanten (Bonität, Bestandskraft; Entsch. über Kooperation), f)Staat (Prognose v. St-Einnahmen, Erhalt v. Arbeitskräften)

-Funktionen:

a)Zahlungsbemessungsfkt:

-Anforderungen: Eignung v. Zahlungsströmen z. Prognose -> Periodisierung, Vorsichtsprinzip; VS.

Nachprüfbarkeit: Vergangenheitsorientiert)

-Gläubigerschutz durch vorsicht. Gewinnermittlung (Begrenzung d. Ausschüt. -> Stärkung d.

Rentabilität, die durch Vorsichtsprinzip im Rahmen v. GOB, also Imparitäts-&Realisationspr., realisiert wird)

-Aufgabe: Prognose d. Untergrenze eines nachhalt. Gewinns/CF

-Wichtig für Gläubiger ( Schutz d. Div.-Obergrenze) und Aktionäre (Ausschüttungsansprüche d. Div.- Untergrenze)

b)Info-Fkt:

-Anforderungen an informativen JA: Eignung d. vergangenen Zahlungsgrößen z. Prognose v.

Gewinnen VS. Nachprüfbarkeit: Vergangenheitsorientiert;

-Aufgabe: Prognose eines wahrsch. nachhaltigen Gewinns/CF

-Wichtig für: Aktionäre für Inv.-Entsch., Gläubiger, Staat, Kunden, MA, Lieferanten

c)Dokumentationsfkt.: Dokumentation d. Gesch.-Vorf., d. Vermögens & Schulden z. Nachweis in Rechtsstreiten, Nachprüfbarkeit, Gerichtsverwertbrakeit;

-> Konflikt zw. a) und b)

-JA-Funktionen.: Einzelabschluss nach HGB (Ausschüttungsbemessungsfkt.), Abschluss nach IFRS (Info-Fkt), Abschluss nach US-GAAP (Info-Fkt.)

-Prozess d. Jahrespublizität: Buchf. -> Abschlusserst. -> ext. Abschlussprüf. -> Prüfung d. Aufsichtsrat -> Feststellung -> Offenlegung -> Sanktionen

-Abschlusselemente:

a)Einzelabschluss: §(§264HGB für KapGes)Bilanz (Vermögen, Schulden, EK; Zweck: Analyse d.

Gewinnentstehung; Aufbau: UKV-Kostenstellen, GKV-Kostenarten), GuV (Erträge, Aufwend.), Anhang (Pflicht- und weitere Angaben),), ggf. Kapitalflussrechnung (Einzahl., Auszahl; §264 (1) S.2 HGB; Fkt.:

Erklärung d. Zahlungsströme; Aufteilung in operative, Inv.- & Finanzierungs-CF), ggf.

Segmentberichtserstattung (Segmente), ggf. EK-Spiegel (Änderungen d. EK) (Lagebericht (Kein Pflicht;

Lage, Chancen & Risiken)

b)Konzernabschluss: (§297 HGB) Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernanhang, Kapitalflussrechn., Segmentberichtserstattung, EK-Spiegel, (nicht Pflicht: Konzern-Lagebericht)

-Abschlussprüfung:

a)Pflicht: bei allen Konzernabschlüssen, bei Einzelabschlüssen d. KapGes (außer kleine), bei PersUnt ohne Vollhafter (außer kleine), bei PersUnt mit Vollhaftern, aber nur die unter PublG fallen;

b)Fkt. (§317 (1) HGB): Prävention, Fehlerkorrektur, Beglaubigung d. JA, Information, Kontrolle d.

Normenkonformität -Eigenkapitalrendite: JE/EK

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Jahresabschluss & Steuern aurivoir.de 2

Einzelabschluss

Theoretische Grundlagen

-Unternehmenswert = Wert d. Eigenkapitals:

a) Methoden: 1)Bruttomethode=Entity-Ansatz (Gesamtwert d. Unt. (=Free CF abgezinst mit

durchschnittl. Kapitalkosten=wacc) – Marktwert des Fremdkapitals; UW=EKM=∑ − M (Für Banken: Damit UW hocht ist, muss wacc niedrig sein); 2) Netto-Methode=Equity-Ansatz

(UW=Barwert der Zahlungen an Eigentümer (Dividenden)) -Ertragswert vs. Eigenkapital:

a)Gesamtwert d. Unt. (=Barwert d. CF)= Marktwert des Fremdkapitals + Marktwert des Eigenkapitals (=Ertragswert); z.B.: 50 (GW) = 10 (MW. d. FK) + 40 (MW. d. EK); -> Unt.-Bewertung anhand v. CF problematisch, denn Werte geschätzt und subjektiv (weil zukunftsorientiert);

b)-> Ideen zur Bewertung anhand v. Bilanz: Begrenzung auf Vermögensgegenstände & Schulden (Vorsichtsprinzip), Einzelbewertung (jedes Posten einzeln), Realisationsprinzip (Nur realis. Gewinne ausgewiesen) -> Bilanz ist objektive Unt.-Bewertung weil sie exist. V&S berücksichtigt

Vermögensgegenstände (=Buchwerte) = Fremdkapital (=BW) + Eigenkapital (BW); z.B.: 50 (VG) = 20(FK) + 30(EK);

jedoch unrealisierte Verluste bei beiden Methoden (aber Gewinne nur bei FCF-Methode) -Gewichtete durchschnittl. Kapitalkosten: (wacc): Berücksichtigung d. entgangenen Zinsen für das gebundene Kapital, des spezif Risikos d. Geschäfts, der Inflation; Berechnung: gewichteter

Durchschnitt d. Ek- und FK-Kosten (wacc=rEK* + rFK*(1-s)* ); Einfluss: auf

Dividendenerwartungen und Wert d. Unt. an der Börse (wenn keine Ausschüttung, steigt er), jedoch nicht auf das innere Unt.-Wert

-Kapitalkosten: a)EK-Kosten: Bewertung d. Unt.-risikos durch Ermittlung des Wertabschlags für Unt.

gleicher Risikoklasse; rEK=i+(rM-i)*ß (i= Marktzins f. risikolose Anlagen (ca.5%), rM=Rendite d. riskanten Portfolios, rM-i=Marktrisikoprämie (ca. 4%; je höher sie, desto höher Kapitalwert), ß=Kovarianz zw.

Markt-&Unt-Risiko); b)FK-Kosten (rFK)

-Konsequenzen für Bilanzierung: a)Ansatz nur d. VG, bei denen objektiv ein Ertragswertbeitrag zu erwarten ist und nur der Schulden, bei denen obj. Ertragswertbelastung zu erw. ist; b)Bewertung mit vorsichtig geschätzten Ertragswertbeitrag /-belastung (AK-, HK-, Realisations- Imparitätsprinzip)

GOB:

-§252 HGB (hier die wichtigsten): EB und SB müssen übereinstimmen; Fortführung d. Unt-Tätigkeit, VG & Schulden einzeln zu bewerten; vorsichtig zu bewerten; alle vorhersehbaren Risiken & Verluste berücksichtigen (Imparität); Bewertungsmethoden beibehalten (Stetigkeit); Aufwendungen & Erträge im JA berücksichtigen; -> diese sind zu finden in den Abschlussfkt. (Ausschüttungsbemessung,

Steuerbemessung, Information) -Vorsichtsprinzip:

a)Realisationsprinzip (Gewinne realisiert und ausschüttbar, wenn Unt. Leistung erbracht hat ) ->

daraus folgt AK-/HK-Prinzip;

b)Imparitätsprinzip (Verluste schon bei Drohung berücksichtigen (außerplanm. Abschr., Drohverlustrückstel.) -> daraus folgt Niederstwertprinzip

c)Periodenabgrenzung (Abs. (5); z. Manipulationenvermeidung; aRap/pRap=Zahlung v. BST, Leistung danach; Ford./Ver.: Lesitung/Gewinnrealis. v. BST, Zahlung danach)

-Zahlungen (=Geldströme, Veränderungen d. liq.M.):

a)Komponenten: Ein- & Auszahl;

b)Bedeutung d. Zahlungsebene: Zahlungen aus dem Unt. obertes Ziel d. EK-/FK-Geber;

Zahlungsunfähigkeit führt zu Insolvenz;

c) ZMB & wirtsch. Lage d. Unt.: ZMB ist kein Maß für Vermögen d. Unt.; wirtsch. Bedeutung d. ZMB = Liquidität (Gläubigerschutz);

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Jahresabschluss & Steuern aurivoir.de 3 d)Periodisierung d. Zahlungen (=buchhalter. Übertragung v. Zahlungen in Periode d. wirtsch.

Zugehörigkeit -> Erträge/Aufwend.): 1)Grundsatz d. Pagatorik (Kongruenzprinzip: jeder Etrag beruht auf Einz., jedeAufwend. auf einer Ausz.); 2)Periodenerfolg (Gewinn/Verlust)=Eträge-Aufwend. dieser Periode; 3)Problem: Willkür & Funktionsabhängigkeit d. Periodisierung

e)Ertäge/Aufwendungen (vor t -> in t -> nach t -> nie): Beispiele: 1)Kauf v. Ware gegen Bar: Ausz. in t1, Aufwand bei Verbrauch oder Abgang; 2)Maschinenkauf: Ausz. in t1, Aufwand in Folgeperioden durch Gebrauch (Abschr.); 3)erbrachte Reparaturleist. in t1 mit Stundung bis t2: Einz. in t2

(hoffentlich), Ertrag in t1 (Forderung an Ertrag); 4)erhalt. Anz. in t1 auf eine in t2 zugesagte Lieferung:

Einz. t1, Ertrag bei Lieferung in t2; 5)Zusage auf Betriebsrente an AN in t1: Ausz. in t30, Aufwand in t1,t2,t3…. (wenn AN arbeitet; es werde Pensionsrückstellungen gebildet, die in t30 aufgelöst werden) -Weitere GOB:

a)Nominalwertprinzip: im JA nur Nominalpreise (keine Inflationsberücksichtigung), Erfolge enthalten auch inflationsbedingte Scheingewinne;

b)Annahme d. Unt.-Fortführung (going concern): §252 (2) Nr.2 HGB

Ansatz

-Bilanz nach HGB:

a) Aktiva: AV, UV, Rechnungsabgrenzungsposten (§250 HGB: aRap, Forderungen = Ausgabe jetzt/Aufwand später bzw. Ertrag jetzt /Einzahlung später);

->Vermögensgegenstände sind: 1) die GGS, die man aktivieren darf (abstrakte AF: künftiger wirtsch.

Vorteil (z.B. wenn Pferdemist verkauft wird, dann ja, wenn nicht, dann Last); Greifbarkeit

(Werbekampagne nicht greifbar); Einzelbewertbarkeit (selbst. wirtsch. Wert ist vorh., wenn man etw.

kaufen und verk. kann)) 2)selbst gesch. immat. VGG d. AV (§248 (2) HGB)

b) Passiva: EK (gez. Kap., Kap.-Rücklage, Gewinnrückl., gewinn/Verlustvortrag; JÜ/JFB),

Rückstellungen (§249 HGB: künftige Ausz., die in Entstehung od. Höhe unsicher, aber wirtsch. bereits entstanden sind; Arten: Verbindlichkeitsrückst.(für ungewisse Verb. als Zahlung/Leistung, für

Gewährleist.), Drohverlustrückst. (für drohende Verluste auc schweb. G.), Aufwandsrückstel.(z.B.

unterl.Instandshaltung), Prozessrückst., Garantierückst., Kulanzrückst., Pfandrückst.,

Rekultivierungsrückstel.), Rechnungsabgrenzungsposten §250 HGB: (pRAP, Verbindl. = Einnahme jetzt /Ertrag später bzw. Aufwand jetzt / Auszahlung später)

Erst- & Folgebewertung:

-Anschaffungskosten (Erstbew.; §255 (1) HGB): a)Realisationsprinzip; sind Mindestwert (Vorsichtsprinzip) d. angeschaff. VG aus Sicht d. Unt. im ZP d. Anschaff.; b)Berechnung: AK= AP (netto) + AK-Nebenkosten (z.B. Tarnsport) + Bereitstellungsaufw. (z.B: Montage) + nachträgl. AK (z.B.

später Wasseranschluss) – AK-Minderungen (Rabatte/Skonti)

-Herstellungskosten (Erstbew.; § 255 (2) HGB): a)Realisationsprinzip; Problem d. Gemeinkosten; b) Berechnung: Material-EK + Fertigung-EK + Sonder-EK d. Fertigung + Material-GK + Fertigung-GK + Wertverzehr d. AV + Verwaltung, soz. Kosten, Altersversorgung (Wahlrecht) + Fremdkapitalzinsen (durch Herst. verursacht; Wahlrecht) -> VERBOT: Vertriebskosten, kalkulat. Kosten.

-> die Obergrenze d. HK wird genommen um möglichst hohes JE aufzuweisen

-Planmäßige Abschreibungen (Folgebew.; §253 (2) HGB): a)Funktionen: Periodisierung,

Finanzierung; b)Methoden: linear (AK od. HK/T), degressiv (Abschreibungssatz*Restbuchwertt-1), variabel ((Leistungsabgabe im t / Gesamtleistung)*AK od. HK);

-Außerplanmäßige Abschreibungen (§253 (1-4) HGB: a)Fkt: Imparitätsprinzip durch Vorwegnahme unrealis. Wertminderungen; b)Abschreibungen: 1)AV: gemildertes Niederstwertprinzip (dauerhafte Wertmind.-> Abschreib.-Pflicht, vorübergehende WM -> Abschr.-Wahlrecht bei Finanzanlagen, aber Verbot bei sonst. AV), 2)UV:strenges NWP (Wertminderung -> Abschreibungspflicht)

c)Wertsteigerungen: Zuschreibungspflicht bis A-/HK §253 (5) HGB

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Jahresabschluss & Steuern aurivoir.de 4

Bilanzierung & Bewertung ausgewählter Positionen

-Geschäftswert=Firmenwert: Unterschiedsbetrag zw. Gesamtunt.-wert und Summer d. Zeitwerte v.

Aktiva & Passiva; = EK (Marktwert d. Unt.) – EK (Zeitwerte VG/Schulden)

a)Abgrenzung zw. derivativem & originärem Gesch.-/Firmenwert: derivativ(=entgeltlich erworben):Aktivierungspflicht n. §246 (1) S.4; originär (=nicht entgeltlich erworbener, selbstgeschaffener): Aktivierungsverbot n. §246 (1) S.4 HGB; -> Folgebewertung nach allg.

Vorschriften § 253 HGB

-Selbst geschaffene immat. Vermögenswerte, Entwicklungskosten:

a)Beispiele: Patente, selbst erstellte Software;

b)Ansatz: Aktivierungswahlrecht (§248 (2) S.1 HGB); Aktivierungsverbot für Forschungsaufwend.

(Trennung v. Entwicklungsaufwend.), selbst gesch. Marken, Kundenlisten, etc. -> allg. Voraussetz. ´:

Einzelverwertbarkeit;

c)Bewertung: §255 (2a) HGB, HK;

d)Ausschüttungssperre gem. §268 (8) HGB;

-Umweltschutzrückstellungen: =Rückstellungen f. unsichere Verbindl. aus Umweltschäden;

a)Arten: öffentl.-rechtl. Verpflicht. (z.B. Rückbau v. Flusskraftwerken), privatrechtl. Verpflicht. (z.B-.:

Auffüllung v. Kiesgruben), faktische Verpflicht.

b)Bewertung: wahrscheinl. Aufwend., Abzinsung

-Latente Steuern: =Differenz aus Steuern auf HB-Ergebnis und tatsächl. gez. St.

a)Problemursache: EK d. Handelsbilanz ist versteuertes Kapital, aber

Handelsbilanzergebnis≠steuerlicher Gewinn/Verlust (=Steuerbilanzergebnis)

b) Lösungsansatz (§274 HGB): zu hohe Steuerzahlungen (am HB-Ergebnis gemessen) -> Aktivierung eines latenten Steuerguthabens (aktive lat. St.), zu niedrige St.-Zahlung -> Passivierung einer lat. St.- Schuld (pass. lat. St.)

c) BS: t1: Steueraufwand an Rückstellungen; t2:Rückstellung an Ertrag;

-EK als Saldo-Größe:

a) Möglichkeiten zur Einteilung d. EK vor Gewinnverwendung: gezeichntetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen (gesetzl. Rückl., Rückl. f. eigene Aktien, satzungsmäß. Rückl., andere Gewinnrückl.), Gewinn-/Verlustvortrag, JÜ/JFB (GUV) -> Gewinnausschüttung (Dividende)

b)Ergebnisermittlung & -verwendung: Erträge – Aufwend. = JÜ/JFB (§275(2)n Pos.20 & (3) Pos. 19 HGB) +/- Gewinnvortrag/-verlust aus Vorjahr + Entnahmen aus d. Kapitalrücklage +/- Entnahmen aus (+)/Einstellung in (-) die Gewinnrücklagen = Bilanzgewinn/-verlust – Dividende =

Gewinnvortrag/Verlustvortrag für die folg. Periode

Gewinn-&Verlustrechnung

-Zweck: Analyse d. Gewinnentstehung

-Inhalt: Erfolgsentstehung (betriebl veranlasste EK-Änderungen = Erträge/Aufwendungen eines Gesch.-Jahres; Saldo = Jahresergebnis)

-Aufbau: UKV (nach Kostenstellen), GKV (nach Kostenarten)

-Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: (Betriebsergebnis + Finanzergebnis + Außerordentliches Ergebnis – Steuern)

a)Betriebsergebnis nach GKV (§275 (2) HGB): Umsatzerlöse + Erhöhungen/ - Verminderung d.

Erzeugnisbestandes + andere aktivierte Eigenleistungen (=Gesamtleistung) + sonst. betr. Erträge – Materialaufwand – Personalaufw. – Abschreib. – sonst. betr. Aufwend. = Betriebsergebnis b)Betriebsergebnis nach UKV (§275 (3)HGB): UE – HK d. z. Erzielung d. UE erbrachten Leistungen (=Bruttoergebnis v. Umsatz) – Vertriebskosten – allg. Verwaltungskosten + sonst. betr. Erträge – sonst. betr. Aufwend. = Betriebsergebnis

c)Finanzergebnis: +Erträge aus Beteilig. – Erträge aus aderen Wertpap. & Ausleihungen d. Finanz-AV + sonst. Zinsen u.ä. – Abschreib. auf Finanzanlagen und Wertpapiere d. UV – Zinsen u.ä.

= Ergebnis d. gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

d)Außerord. Ergebnis: +außerordentl. erträge – außerordentl. Aufwend.

e) Steuern: - St. v. Einkommen & Ertrag – sonst. St.

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=JÜ/JFB

-Ergebnisspaltung (Abgrenzung ordentliches / außerordentliches Ergebnis?) : Ziel=Ermittlung nachhaltiger Bestandteile als Basis für die Prognose künftiger Zahlungen; Abgrenzung schwierig;

1)nachhaltig: typisch für normale Geschäftstätigkeit + regelmäßig 2)eher nachhaltig: untypisch, regelmäßig

3)eher nicht nachhaltig: untypisch, regelmäßig

4)nicht nachhaltig (a.o. Ergebnis): nicht typisch, unregelmäßig

Kapitalflussrechnung:

-Funktion: Erklärung d. Zahlungsströme (Herkunft & Verwendung d .Geldmittel) -Technik: Aufteilung d. Zahlungen in operative, Investitions-, Finanzierungs-CF

-EBIT: operative Einzahlungen = oper. Auszahlungen + Abschreib. + FK-Zinsen+Steuern + JÜ ->

EBITDA=Abschreib. + FK-Zinsen + Steuern + JÜ (also oper. Einzahl. – oper. Auszahl.); -> EBIT = FK- Zinsen + Steuern + JÜ (also oper. Einz. - oper. Auszahl. - Abschreib.)

-Entstehung v. Free CF: operat. Einzahlungen – operat. Auszahl. – Ersatzinvestitionen (wie Abschreib.) = Free CF

-Verwendung d. Free CF: Wachstumsinv., Dividendenzahl., Verringerung d. Netto-Finanzschulden -Zusammnehänge zw. Bilanz, GUV, Kapitalflussrechnung: Einzahlungsüberschus in Kap.-Flussrechn.

(=Einz. - Auszahl.) = Veränderungen d. Finanzmittelbestandes in der Bilanz; Veränderung d. EK in der Bilanz = Jahresüberschuss in GUV

-Entwicklung d. Finanzmittelfonds (direkte Ermittlung): Finanzmittelfond 01.01. (Anfangsbestand (Bank)=120€) + CF aus betr. Tätigkeit (=oper. CF (UE - Aufwand);+700€) – CF aus Invest.-Tätigkeit (investiert wird in Maschinen, Immob.; -550€), + CF aus Finanzierungstät. (auf Kapitalmarkt

aufgenommene Kredite od. Rückzahlungen v. Krediten; +200€) = Finanzmittelfond am 31.12. (=470€, also Steigerung v. 370€)

-Indirekte Ermittlung: am Beispiel d. operativen CF

Jahresergebnis v. St. + Abschreib./-Wertaufholungen + Erhöhung/-Minderung d. Bestandes an Rückstellungen +Währungsverluste/-W.-Gewinne + Verluste/-Gewinne aus Abgang langfrist. VG +Zinsaufwend./-Zinserträge + Minderung/-Erhöhung v. Forder. L&L +Mindrung/-Erhöhung d. Vorräte + Erhöhung/-Minderung d. Verbindl. L&L + erhaltene/-gezahlte Zinsen – gezahlte Ertragssteuern = CF aus betr. Tät. (oper. CF)

HGB- & IFRS-Abschluss:

-IFRS: an case law orintiert; Träger d. Rechtsvorschriften=private Institution; Rechnungslegungszweck

= Info-Vermittlung hauptsächl. an EK-Geber; Rechnungslegungsgrundsatz = Ermittlung eines periodengerechten Gewinns unter Berücksichtig. d. Prinzips d. Fair Presentation;

-HGB: an code law orientiert; Träger d. Rechtsvorschr. = Gesetzgeber; RL-Zweck =

Ausschüttungsbegrenzung, Info-Vermittlung, Steuerbemesung, Dokumentation; Primäre Adressaten

= FK-Geber; RL-Grundsatz = Ermittlung eines periodenger., ausschüttbaren Gew. unter -Zwecke d. IFRS-Abschlusses: Abbau v. Info-Asymmetrien zw. Management &

Kapitalmarktteilnehmer durch internat. standardis. Rechnungslegungsdaten (Unt.-Infos); JA sollen internat. vergleichbar und für internat. Kapitalmarktteilnehmer verständlich werden -> höhere Fkts- Fähigkeit d. Kapitalmarktes;

-Vergleich v. HGB & IFRS-Abschlüsse: Gewinne in IFRS früher als bei HGB; Wertobergrenze nach IFRS z.T. durchbrochen; Aktivierung v. selbsterst. immat. Anlagewerten in IFRS-Bilanzen leichter;

Nutzungsdauer bei planm. Abschr. in IFRS länger geschätzt; ABER Pensionsrückstellungen;

-Bestandteile:

a)IFRS: Bilanz, GUV, Anhang, Kapitalflussrechn., EK-Spiegel -> Pflicht, Segmentberichtserstattung, earnings per share -> Pflichtergänzung, Lagebericht -> Erwähnung;

b) HGB: Bilanz, GUV, Anhang, Lagebericht -> Pflicht, Kap.-Flussrechn., EK-Spiegel -> Pflicht auf Konzern-Ebene, Segmentberichtserst. -> Wahlrecht auf Konzernebene;

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Jahresabschluss & Steuern aurivoir.de 6

Konzernabschluss:

-Notwendigkeit: begrenzte Aussagefähigkeit d. Einzelabschlüsse verbund. Unt., deshalb Konzernabschluss+Lagebericht notwendig (§297 (3) S.1HGB)

-Funktion: Info-Fkt., keine Ausschüttungs- & Steuerbemessung

-Einheitsprinzip: §297 (3) S.1 HGB; AK des Konzerns anzugeben, wenn etw. angeschafft wird,kein Ausweis v. Zwischenerfolgen, Forderungen & Schulden zw. Konzerngesellsch.

-Pflicht z. Konzernrechnungslegung: a)Hauptfall §290HGB: inländ. Mutter-KapGes bei einheitl.

Leitung über andere in-/ausländ. Tochterunt. oder Kontrolle über andere Unt.; b)Ausnahmen d.

Einbeziehung: §295 HGB (Einebeziehungsverbot d. Tochterunt., deren Tätigkeit sich grundlegend untersch.), §296 HGB (Einbeziehungswahlrecht)

-Schritte bei Aufstellung:

1)Vereinheitlichung & Anpassung d. Einzelabschlüsse (nach nat. Regeln, an Bilanzierungs- /Bewertungsregeln des. Mutterunt.)

2)Währungsumrechnung v. Auslandsunt. (Modifiz. Stichtagskursmethode §308a HGB; Einzelbilanz d.

Auslandsunt. in Währung d. MutterGes.; Umrechnng d. Einzel-GUV d. Auslandsunt. mit Durchschnittskurs d. Gesch.-Jahres)

3)Konsolidierung: a)Zweck: bessere Info über Konzernlage (Vermeid. v. Doppelzählungen, d.

Ausweises konzernint. Kapiatl- & Leistungsbez., Umsetzung d. Einheitsprinzips) b)Grundsätze: true &

fair view, Vollständigkeit, Einheitsfiktion, Konsolidierungsstetigkeit, Einheitl. rechnungsperioden, Wesentlichkeit;

-Kapitalkonsolidierung =Verrechnung d. Beteiligung an Tochterunt. mit erworbenem anteiligem EK d. Tochterunt. -> Unterschiedsbetrag (=stille Reserven im Anschaffungs-ZP + Geschäfts-/Firmenwert (Good will) im Ansch.-ZP; Behandlung wie asset deal (erfolgswirksame Erstkonsolidierung gem.

§301HGB: Aktivierung stiller Reserven, des Goodwills & Passivierung eines neg. Unterschiedsbetrags aus Kapitalkonsolidierung (Aktivierung d. VGG/Schulden mit Buchwerten));

Bsp zum Unterschiedsbetrag: Kauf 100% Beteiligung an GmbH zu 200, EK beträgt 50 -> 150 Unterschiedsbetrag, davon 30 stille Reserven im AV (Nutzungsdauer 10J), Rest (120) ist Goodwill (Nutzungsdauer 15 J.) -> zusätzl. erfolgswirks. Abschreib. auf stille Res. im AV: 30/10 und Goodwill:

120/15;

-Kapitalkonsolidierung: Minderheitsgesellschafter: Problematik d. Beteilig. v. Minderheitsges. an Tochterunt. -> Lösungen:

a)Quotenkonsolidierung: anteiliger Ausweis d. VG & Schulden d. TU

b)Vollkonsolidierung: vollst. Ausweis d. VG & Schulden d. TU im Konzernabschluss, separater Ausweis d. EK-Anteils außerh. stehender Gesellschafter innerh. d. EK, aber Problem: AK d außenstehenden Gesellschaftern (Fiktion notwendig);

-Schuldenkonsolidierung:

a)Einheitsprinzip (Streichung s. konzerint. Forder, & Schulden einschl. Rückstellungen (§ 303 (1) HGB);

b)Unterschiedsbeträge: aus Realisations-/Imparitätsprinzip -> erfolgswirksame Auflösung; unechte aus untersch. Bilanzstichtagen -> erfolgsneutr. Auflös.

-Zwischenergebniseliminierung:

a)konzernint. Leistungen: EA d. leistenden Konzernunt. -> erfolgswirksamer Ausweis; EA d.

empfangenden Konzern-Unt. -> Aktivierung als AK angeschaffter (Kauf v. Ware) oder selbsterstellter VG (Kauf v. Fertigungsstrom), Aufwand;

b)Einheitsprinzip: Eliminierung konzernint. Zwischengewinne/-verluste (§304 (1) HGB)

c) Rechtsfolge d § 304 (1) HGB: Ansatz d. betreffenden VG mit den Werten, die auch zulässig wären, wenn Konzernunt. auch rechtlich ein Unt. wäre

-Voll-, Quotenkonsolidierung, Equity-Methode:

a) Vollkonsol. ist Regelfall;

b)Quotenkonsol. für Gemeinschaftsunt. (joint ventures): anteiliger Ausweis d. Aktiva, Passiva d.

Gemeinschaftsunt. im Konzernabschluss entspr. d. Beteiligungsquote d. Konzernunt. (§310 HGB);

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Jahresabschluss & Steuern aurivoir.de 7 c)Buchwertmethode (§310 HGB) oder Equity-Methode (§312 HGB) für assoziierte Unt. (=Konzernunt.

ist an anderem Unt. beteiligt und übt Einfluss aus) -> Equity-Methode: Aktivierung d. AK d. Anteile, dann Gewinnthesaurierung durch das assoziierte Unt. (Zuschreibung) und Abzug d. Abschreib. auf mitgekaufte stille Reseven und Geschäfts-/Firmenwert

-Konzern-GUV: a)Anpassung d. Höhe d. Jahreserfolges (Kapitalkonsolid., ggf. Schuldenkonsol., Zwischenerfolgselimin.); b)Anpassung d. Erfolgsausweises: Eliminierung erflogsneutr. konzernint.

Leist., ggf. Umgliederungen v. Erträgen und Aufwend (z.B. Umsatzerlöse in sonst. betr. Erträge)

Abschlusspolitik & -analyse

Abschlusspolitische Ziele & Mittel:

-Ergebnisglättung: gibt es in Jahresabschlüssen und unterjährigen Berichten; In guten Quartalen werden Teile einer hohen Gewinns in Reserven od. Rückstel. verbucht, um den Unterschied in schlechten Quartalen auszugleichen (cookie jar reserves)

Info-Gehalt d. JA:

-Info-Effizienz d. Kapitalmärkte: Märkte spiegeln vorhandene Infos in Preisen wieder (sie sind effizient; z.B. wird eine Handelsstrategie identifiziert, die durch Nutzung best. Infos systematische Überrendite erzielt, dann ist der Markt bezügl. dieser Infos nicht effizient) -> keine systematische Überrendite durch Auswertung verfügbarer Infos

-Grade d Info-Effizienz:

a)Schwache: alle bis zum ZP t- 1 beobacht. Marktpreise sind im Marktpreis zum ZP t-1 enthalten (Chart-Analyse ermöglicht keine sytemat. Überrendite)

b)Halbstrenge: alle bis zum ZP t-1 öffentlich vefügb. Infos (einschl. Marktpreie) sind im Marktpreis im t-1 enthalten (auch Fundamentalanalyse ermöglicht keine system. ÜR)

c)Strenge: alle bis zum ZP t- 1 bei irgend jemand verfügb. Infos (einschl MP & öff. verg. Infos) sind im MP im ZP t-1 enthalten (auch Insider-Infos schaffen keine ÜR -> unrealistisch)

-Funktionsweise d. Info-Effizienz:

a)hinreich. Bedingungen: Handel ohne TA-Kosten, Infos für alle Inv. kostenlos zugänglich, Inv.

interpretieren Infos gleich

b)Info-Effizienz trotz irrat. Investoren? -> noise trading (wenn keine system. Verzerrung d. Preise, dann bleibt Info-Effizienz erhalten); system. Verzerrung d. Preise durch einzelne irrat. Inv. (Arbitrage gleicht Verzerrungen aus, Voraussetzung: Arbitrage kosten- / risikolos)

-Auswirkungen f. Rechnungslegung:

a)Bilanz vs Anhang: Form d. Publikation v. Infos im JA spielt grundsätzl. keine Rolle, Unterschiede nur wenn Art d. Erfassung andere Eigensch. aufweisen kann;

b)Basisschutz naiver, unkundiger Anleger: Preise auf info-effiz. Markt gewährleisten faires Spiel für alle Anleger

-Empirische Evidenz: bis Ende 1990er weitegehnd bestätigt (Kap.-Markt reagiert schnell auf neue Infos), seit 2000 Zweifel (2 gut bestätigte Effekte: 1)Post Earnings Announcement Drift: nach

Veröffentl. unerwarteter Gewinnänder. entwickeln sich die Renditen noch für längere Zeit in gleiche Richtung, also langsame Anpassung und Überrendite möglich ; 2)Monumentum-Effekte:

Wertpapiere mit hohen (niedrigen) Renditen in vergang. 3-12 Monaten erzielen auch in den folgend.

3-12 Monaten hohe (niedrige) Rendite ->selbst schwache Info-Effizienz fraglich)

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Steuern

-Definition: §3AO (im GGs zu Beiträge/Gebühren mit Gegenleistung)

-Zwecke: Fiskalzweck (Staatseinnahmen als Hauptzweck), Lenkungszweck (Menschl. Verhalten steuern), Sozialzweck (Umverteilung v. Geldern)

-Steuersubjekt (vom StG verpflichteter Steuerpflichtiger), Steuerschuldner (Schuldnerschaft bei Tatbestand), Steuerobjekt (Tatbestand, z.B. EK), BMG (Quantifiz. d. StObj.), Steuertarif (Zuordnung v.

BMG & Steuerbetrag über einen St.-Satz

-Grenzsteuersatz (zusätzl. Steuerbelastung bei Erhöhung d. BMG um eine marg. Einh.:s´= ; bei schwierigen Ableitungen: 1) (228,74*z+2397)*z+1038 = 228,74*z2+2397*z+1038 2)Ableiten nach BMG: 2*228,74* +2397* 3)Einsetzen für z: 2*228,74* * !+2397*

4)Einsetzen für BMG: 2*""#,%

*& !+" !%=0,4068=40,68%) -Durchschnittssteuersatz (durchsch. Belastung d. ges. BMG; so= )

- Differenzsteuersatz (durchschn. Belast. auf den Diff.-Betrag, der die BMG erhöht)

-Steuertarife: proportional (St veändert sich prop. zu BMG, Durchschnittssteuersatz bleibt gleich), progress. Tarif (St. ver. sich überprop. zu BMG, DSS steigt bei sink. BMG), regress. T. (DSS sinkt, unterprop. Veränderung)

-Freibetrag= definitive Kürzung der BMG ; Freigrenze=keine Best. innerh. d. FG, aber Besteuerung d.

ges. BMG bei Überschreitung)

-Ertragssteuern (knüpfen an das wirtsch. Ergebnis an; KSt, ESt, GewSt, AnnexSt), Substanzsteuern (knüpfen an Bestandsgrößen an; GrSt, KfZSt), Verbrauchersteuern (USt, GrGewSt)

-Renditewirkungen der Besteuerung: a) Normalbesteuerung: rs=r(1-Ser), z.B. Zinsen,

b)Steuerfreiheit: rs=r, Spekul.-Gew. innerh. d. Sparepauschbetrages; c) Steuerfreiheit mit Abzug d.

Inv.: steuerl. Abzug d. Inv., Erhöhung d. V0, Vt= ' *(1+r)T, rs=*( )+*-1; d)Endbesteuerung:

Vermögensmehrung wird in T besteuert, VT= V0(1+r)T-ST*( V0*(1+r)T-1), rs=*, 1 + / 0 ∗ 1 − 2 + 2 - 1; e)Nachgel. Best. mit Abzug d. Inv.: steuerl. Abzug d. Inv., Erhöhung d. V0, Rückflüsse in T

besteuert, Zinsen steuerfrei, VT= '+ *(1+r)T*(1-sT), rs=*( )* -1;

-Implizite Steuern: steuerbedingte Marktpreiseffekte; bei steuerbegünstigenden Inv. sinkt r durch Preisreaktion, Renditedifferenz zur Referenzinv = impl. St. -> erst Steuervergünstigung, dann Anschaffung. simpl=)345 637 8 )455

)345 637 8 ; sexpl=)455 )345 94 8

)345 637 8 ;

- Steuerklientele: marginaler Inv.(Grenzsteuersatz T des Inv. = Totalsteuersatz t einer Invesetition = expl. Steuersatz + impl. Steuersatz d. Investition -> Indifferenz zw. steuerbegünstigten und voll besteuerten Investitionen für Investor); inframarginaler Inv. (keine Indiff., da GStS Ti d. Investors ≠ Totalsteuersatz t d. Investition; Ti>t: steuerbegünst. Inv. lohnt sich für Inv. -> Inv. zahlt impl. St.; Ti<t:

für Inv. lohnt sich voll steuerpflicht. Inv. –Y Inv. zahlt explizite St.

-Teilsteuerrechnung: ZF mehrere Steuerarten in einen effektiven Steuersatz, reale St-Sätze werden in Multifaktoren eingesetzt, GesSt ergibt sich aus TeilSt; Annahmen: konstante Grenzsteuersätze, keine Berücksicht. v. FB und FG, einheitliche BMG, sofortiger Verlustausgleich;

a)nat. P. mit ESt & Soli: sez=se*(1+sz)

b)gew. Einzelunt, mit ESt + Soli, GewSt: sge35z=sg+( se-Min(sg; 3,8*0,035))*1+ sz

c)AG Thesaurierung: sgkz=sg+ sk (1+sz)

d)AG schüttet an nat. Pers. aus mit Anteilen im PV: Sgkzaz= (sa*(1-sgkz))*(sa*(1+sz)) e) AG schüttet an nat. Pers. aus mit Anteilen im BV: sgkz0,6ez=sgkz+(1-sgkz)*(0,6* se*(1+sz)) f) AG schüttet an AG aus, die zu 30% beteiligt ist: sgkzgkz=sgkz+(1-sgkz1)*0,3*(0,05* sgkz2)

-Doppelbesteuerung: unbeschr. Stpflicht im Wohnsitzstaat (Welteinkommen) + beschr. Stpflicht im Tätigkeitsstaat (Sinl: S(EKi+EKa); Sausl: s*EKa; Sges= Sinl+ Sausl ) -> Verzerrung d. Ress-Allokation,

Wettbewerbsbeschränkung -> Methoden z. Minderung: Freistellung, Anrechnung d. ausl. St. im Wohnsitzstaat auf St-Schuld, Abzug v. BMG im Wohnsitzstaat, Pauschalierung oder Erlass;

(9)

Jahresabschluss & Steuern aurivoir.de 9 a)FS ohne PV: Besteuerungsrecht nur beim Quellenstaat. Im Wohnsitzstaat sind EK bei BMG- und Steuersatz-Ermittlung außer Betracht; Sinl=S(EKi), Sausl=s*EKa;

b)FS mit PV gem. §32b EStG: EKa bleiben bei BMG-Ermittl. im Wohnsitzstaat außer Ansatz, werden aber bei Ermittlung d. Steuersatzes berücksichtigt; Sinl: s32b(zvE, PV)=+:;<∗ = ∗ >?

= >? *zvE; Sausl=s*EKa;

c)Anrechnung ohne Beschränkung: EKa werden auf Sinl voll angerechnet; Sinl : S(EKi+ EKa)- Sausl;

d)Anrechnung mit Beschränkung gem. §34c EStG: die im Ausl. gez. St. wird auf inl. St. angerechnet auf den Betrag, der im Inland auf ausl. St. entfällt; Sinl: S(EKa+ EKi) – min (Sausl; @AB @AC@AB *S(EKa+ EKi);

e)Abzug: Sinl: S(EKa+ EKi - Sausl);

Einkommenssteuer:

-Steuerpflichtig: nat.Pers. (§1 EStG; inländ. unbeschränkt, ausländ. beschränkt §49, keine jur. Pers.

KStG); PersGes (§15 EStG; Besteuer. d. Gewinne bei Gesellschaftern bei Entstehung)

-Ermittlung: EK aus L-&FW (§13ff) + EK aus GewB (§15ff) + EK aus sA (§18) + (EK aus nsA (§19ff):

Arbeitslohn – VersorgungsFB – WK od. AN-Pauschbetrag (§9a Nr.1 = 1000€)) + (EK aus KapV (§20):

Kapitalerträge (Dividende, Zinsen, Veräußerungsg.)-Sparerpauschb. (801)) + (EK aus V&V (§21) – WK) + (sonst. EK (§§22,23) – WK) = SUMME d. EK + Hinzurechnugsbetrag gem. §52 (3) S. 2 i.V.m. (3) S.3;

(4) und gem. §2 (1) S. 3 AlG = Summe d. EK gem. §2 (3) – Entlastungsbetrag f. Alleinerz. (§24b) – FB f.

Land-& Forstwirte = Gesamtbetrag d. EK - Verlustabzug (§2 i.V.m. §10d (2)) – Sonderausgaben (§§10, 10b, 10c) – außergew. Belastungen (§§11-33b) – Steuerbegünstigunegen zu Wohnzwecken benutzten Wohnungen, etc. (§§10e – 10i) + zuzurechn. EK gem §15(1) AStG = EK gem. §2 (4) – FB für Kinder (§§33 iVm 32 (6)) – Härteausgleich (§46 (3) EStG, §70EStDV) = zu versteuerndes EK gem. § 2 (5)

-Subsidiaritätsprinzip: Haupteinkunftsarten gehen NebenEA vor

- steuerbare EK: Voraussetzung ist Teilnahme am Marktaustausch + Einkunfterzielungsabsicht (diese fehlt, wenn neg. Totalerfolgsprognose in Totalper. und steuerlich unbeachtliche Gründe f. Tätigkeit) -Maßgeblichkeitsprinzip: verbindet Steuerrecht & Handelsrecht (§5 EStG)

-Einnahme-Überschuss-Rechnung: Wahlrecht f. Freiberufler & Kleingewerbetreibende, BMG orientiert sich am Zahlungsstrom (§4 (3) EStG)

-Gewinnermittlung: Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben (Merkmale: Veranlassungsprinzip §4 (4), obj. Nettoprinzip, §3c (1); n.a. BA: volles Abzugsverbot (§4 (5)); auch private Ausgaben mivht

abziehbar (§12 EStG)

- Einkünfte= Einnahmen – Werbungskosten (§§8,9 EStG) -> bei EK aus KapVerm Abzug d. WK nur noch pauschal möglich (801€)

-Verlustausgleich: 1)intraperiodischer Verlustausgleich (§2 (3)): a) horizontale Verlustverrechnung innerh. d. Einkunftsart, b)vertikale Verlustverrechnung: zw. EK-Arten; 2)interperiodischer Verlustabzug (§10d): a)Verlustrücktrag: beim vorangeg. VZ bis 511500€, b)Verlustvortrag: zeitlich unbegrenzt, 1Mio € + 60% d. Restbetrages;

-ESt-Tarife: mathem. Zuordnung v. BMG und ESt-Schuld; untersch. Tariffkt.:Regelbesteuerung (§32a), AbgSt (§32d (1), §§43,43a), Progressionvorbehalt (§32b)

-Regelbesteuerung: dir. & indir. progressiv, 5 Stufen, ein Grund-FB, 2 Progressionszonen(direkt), 2 Proportionalzonen (ind. Progression)

-Splittingtarif: Sondertarif bei Zusammenveranlagung (§§26, 32a(5)); Ehepaar=wirtsch. Einheit, fiktive Verteilung d. EK z. Vermeidung d. Progressionseffekte, Splittingtarif=Doppelte St. bei Anwend.

d. halben gemeinsamen Einkommens -> Splittingvorteil

-Annexsteuern: 1)SoliZ: BMG=tarifliche ESt, Steuersatz=5,5%; 2)Kirchensteuer: BMG= tarifl ESt, Steuersatz 8-9%, KSt als Sonderausgabe, Berücksichtigung in AbgSt nach &32d (1) EStG

(10)

Jahresabschluss & Steuern aurivoir.de 10

Körperschaftssteuer:

-Steuersubjekt: KapGes (unbeschränkte St-Pflicht:§1 (1)KStG, Sitz im Inland; Beschränkte: Sitz nicht im Inland, mit inl. EK beschr. steuerpflichtig)

-BMG: zu versteuerndes Einkommen, Ableitung aus EStG (§8 (1) KStG), nur EK aus Gew.-Betrieb (§8 (2) KStG), Steuerbilnzgewinn -> Korektur um körpersch. Besonderh.

-Steuersatz: 15% v. zvE, dann abgerundet auf volle Euro, dann+ 5,5%Soli (§23 (1) KStG) -Ermittlung d . BMG: JÜ laut Steuerbilanz + verd. Gewinnausschüt. (überhöhter Lohn) – verd.

Einlagen + n.a.BA (§4 EStG: Geschenke üßber 35€, Bestechung, GewSt, Geldbußen, Jachten, best.

Zinsaufwend. (Zinsschranke §4hEStG)) + Zuwendungen (§10KStG) +/- Kürzungrn/Hinzurechnungen bei Beteilig. an anderen KapGes (§8b KStG) + Gewinnzuschläge – Invest.-Abzugsbeträge =

steuerlicher Gewinn – abzugsfähige Zuwendungen (§9 (1) Nr. 2KStG) = Gesamtbetrag d. EK (§10d EStG) – Verlustabzug (§10d EStG) = Einkommen – FB für best. Körperschaften (§24, 25 KStG) = zu versteuerndes Einkommen § 7 (1) KStG (15% + Soli)

Gewerbesteuer:

-Steuersubjekt: Gewerbebetriebe

- BMG: Gewerbeertag, ermittelt sich nach Vorschriften d. EStG, KStG, Gewinn/Verlust wird übernommen + Hinzurechnungen (§8GewStG) – Kürzungen (§9GewStG), FB für nat. Pers & Pers.- Ges. (24500€)

-Ermittlung BMG: Gewinn aus Gewerbebetrieb + Hinzurechnungen (§8 GewStG, sonstige HR

Streubesitzdividenden <15%: Korrektur TEV, denn voll steuerpflichtig) – Kürzungen (§9 GewStG 1,2 d.

Einheitswertes v, Grundbesitz, Gewinnanteile aus Pers.-Ges., Schachtdividende aus in-/ausl. KapGes -

> Korrektur TEV, denn voll steuerfrei) = Gewerbeertrag (abrunden auf volle 100€) – FB v. 24500€

(Einzelunt,. Pers.-Ges.) = Gewerbeertrag * Steuermesszahl (3,5%) = Steuermessbetrag *Hebesatz d.

Gemeinde = festzulegende GewSt –GewStVorauszahlung =GewStZahllast -Anrechnung auf ESt: Steuermessbetrag (Gewerbeertrag * 0,035) * 3,8

Dividende:

-Beteiligung im PV (nat. Person): Standard-AbgSt (25%) auf Dividende oder Veräußerungsgewinn + SoliZ (5,5%); Verlust abziehbar; Ausnahmen: §32d (2) Nr.3 (TEV), § 32d (2) Nr.6 EStG

-Beteiligung im BV (Einz.-Unt., Pers.-Ges.):

1)ESt: TEV -> Dividende/Veräußerungsgewinn zu 40% steuerfrei, Aufwendungen/Verlust zu 40%

nicht abziehbar (§3c (2), §3 Nr.40d EStG);

2)GewSt: Wenn es noch gewerblich ist: a)Beteiligung<15% (voll GewStpflichtig gem. §8 Nr.5; TEV wird rückgängig gemacht, in dem 40% d. Aufwend. abzuziehen sind und 40% d. Erträge

hinzuzurechnen); b)Beteiligung>15% (nicht GewStpflichtig gem. §9 Nr.2a GewStG; also erst TEV rückgängig machen (+40% d.Ertr., -40% d.Aufwend.) und dann Erträge voll abziehen und Aufwend.

voll zurechnen) -Kapitalgesellschaft:

1)KSt: Dividende/Gewinne grunds. steuerfrei gem. §8b (1) KStG, aber 5% des Ertrags als n.a.BA hinzurechnen (§8b (5)KStG), weil Aufwendungen voll abziehbar. (praktisch 95% steuerfrei);

2)GewSt: Wenn es noch gewerblich ist: a)Beteiligung<15% (voll GewStpflichtig Gewinne und Dividende, also müssen 95% d. abgez. Erträge wieder hinzugerechnet werden); b) Beteiligung>15%

(nicht GewStpflichtig, aber keine Korrektur erforderlich, denn im ZvE nach KStG noch enthaltenen 5%

naBA von der Kürzung gem. §9 Nr.2a S.4 GewStG ausdrücklich ausgenommen sind;

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