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MITTEILUNGSBLATT DER KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

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Academic year: 2021

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MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

6. SONDERNUMMER

___________________________________________________________________

Studienjahr 2013/14 Ausgegeben am 11. 11. 2013 6.d Stück

___________________________________________________________________

Dienstaufsichten und Vollmachten

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

(2)

DIENSTAUFSICHTEN

Dr. Gerhard Mandl; Übertragung der Dienstaufsicht

Die Rektorin, Frau Univ.-Prof. Dr. Christa Neuper, überträgt hiermit

dem Leiter der Rechts- und Organisationsabteilung, Herrn Dr. Gerhard Mandl,

die Dienstaufsicht über die MitarbeiterInnen der Verwaltungseinheiten

• Büro des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen

• Büro des Betriebsrats für das allgemeine Universitätspersonal

• Büro des Betriebsrats für das wissenschaftliche Universitätspersonal und

• Büro des Universitätsrats.

Univ.-Prof. Dr. Rainer Niemann; Übertragung der Dienstaufsicht Die Rektorin, Frau Univ.-Prof. Dr. Christa Neuper, überträgt hiermit

dem Senatsvorsitzenden, Herrn Univ.-Prof. Dr. Rainer Niemann,

die Dienstaufsicht über die MitarbeiterInnen der Verwaltungseinheit Büro des Senats.

Die Rektorin:

Neuper

(3)

VOLLMACHTEN gem § 28 UG

Die Rektorin der Universität Graz, Frau Univ.-Prof. Dr. Christa Neuper, 8010 Graz, Universitätsplatz 3, erteilt diese Vollmacht gem § 28 UG idjgF iVm der Richtlinie des Rektorats der Universität Graz für die Vergabe von Vollmachten gemäß § 28 UG (BV-RL 28), veröffentlicht im Mitteilungsblatt 19.a vom 6.2.3013 an

Herrn Mag. Gert Bernat

Leiter des Universitäts-Sportinstitutes (USI) (im Folgenden: der Bevollmächtigte)

Der Bevollmächtigte ist aufgrund dieser Vollmacht im Rahmen des ihm erteilten Auftrages bzw.

innerhalb des ihm übertragenen Aufgabenbereiches berechtigt, unter Berücksichtigung der in der zugrunde liegenden Bevollmächtigungsrichtlinie angeführten Beschränkungen selbstständig im Namen und mit Rechtswirksamkeit für die Universität Graz Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Ferner ist der Bevollmächtigte berechtigt, auf jeweils ein Semester befristete freie Dienstverträge über die Abhaltung vom USI veranstalteter Sportkurse abzuschließen.

Zum Abschluss von Arbeitsverträgen oder darüber hinaus gehender freier Dienstverträge ist der Bevollmächtigte nicht berechtigt.

Diese Vollmacht wird mit Wirksamkeit vom 1.11.2013 für die Dauer der Leitung des Universitäts- Sportinstitutes (USI) erteilt und kann durch die Rektorin jederzeit einseitig widerrufen werden. Ein allfälliger Widerruf ist im Mitteilungsblatt der Universität Graz zu veröffentlichen.

Eine allfällig zuvor erteilte Vollmacht wird hiermit unter einem widerrufen.

Die Rektorin der Universität Graz, Frau Univ.-Prof. Dr. Christa Neuper, 8010 Graz, Universitätsplatz 3, erteilt diese Vollmacht gem § 28 UG idgF iVm der Richtlinie des Rektorats der Universität Graz für die Vergabe von Vollmachten gemäß § 28 UG (BV-RL 28), veröffentlicht im Mitteilungsblatt 19.a vom 6.2.3013 an

Frau Dr. Barbara Haselsteiner

Leiterin der Abteilung Forschungsmanagement und -service (im Folgenden: die Bevollmächtigte)

Die Bevollmächtigte ist aufgrund dieser Vollmacht im Rahmen des ihr erteilten Auftrages bzw.

innerhalb des ihr übertragenen Aufgabenbereiches berechtigt, unter Berücksichtigung der in der zugrunde liegenden Bevollmächtigungsrichtlinie angeführten Beschränkungen selbstständig im Namen und mit Rechtswirksamkeit für die Universität Graz Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Diese Vollmacht wird mit Wirksamkeit vom 1.11.2013 für die Dauer der Leitung der Abteilung Forschungsmanagement und –service erteilt und kann durch die Rektorin jederzeit einseitig widerrufen werden. Ein Widerruf ist im Mitteilungsblatt der Universität Graz zu veröffentlichen.

Eine allfällig zuvor erteilte Vollmacht wird hiermit unter einem widerrufen.

(4)

Die Rektorin der Universität Graz, Frau Univ.-Prof. Dr. Christa Neuper, 8010 Graz, Universitätsplatz 3, erteilt diese Vollmacht gem § 28 UG idgF iVm der Richtlinie des Rektorats der Universität Graz für die Vergabe von Vollmachten gemäß § 28 UG (BV-RL 28), veröffentlicht im Mitteilungsblatt 19.a vom 6.2.3013 an

Herrn Dr. Kurt-Martin Lugger Leiter der Abteilung Personalressort (im Folgenden: der Bevollmächtigte)

Der Bevollmächtigte ist aufgrund dieser Vollmacht im Rahmen des ihm erteilten Auftrages bzw.

innerhalb des ihm übertragenen Aufgabenbereiches berechtigt, unter Berücksichtigung der in der zugrunde liegenden Bevollmächtigungsrichtlinie angeführten Beschränkungen selbstständig im Namen und mit Rechtswirksamkeit für die Universität Graz Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Diese Vollmacht wird mit Wirksamkeit vom 1.11.2013 für die Dauer der Leitung des Personalressorts erteilt und kann durch die Rektorin jederzeit einseitig widerrufen werden. Ein Widerruf ist im Mitteilungsblatt der Universität Graz zu veröffentlichen.

Die am 18.09.2013 erteilte Vollmacht bleibt unberührt.

Die Rektorin der Universität Graz, Frau Univ.-Prof. Dr. Christa Neuper, 8010 Graz, Universitätsplatz 3, erteilt diese Vollmacht gem § 28 UG idgF iVm der Richtlinie des Rektorats der Universität Graz für die Vergabe von Vollmachten gemäß § 28 UG (BV-RL 28), veröffentlicht im Mitteilungsblatt 19.a vom 6.2.3013 an

Herrn Mag. Karl Riemer

Leiter der Abteilung Rechnungswesen und Controlling (im Folgenden: der Bevollmächtigte)

Der Bevollmächtigte ist aufgrund dieser Vollmacht im Rahmen des ihm erteilten Auftrages bzw.

innerhalb des ihm übertragenen Aufgabenbereiches berechtigt, unter Berücksichtigung der in der zugrunde liegenden Bevollmächtigungsrichtlinie angeführten Beschränkungen selbstständig im Namen und mit Rechtswirksamkeit für die Universität Graz Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Beim Abschluss von Bankgeschäften, insbesondere bei Anlagegeschäften, ist das Vier-Augen-Prinzip zu berücksichtigen. Der Bevollmächtigte ist daher in diesen Angelegenheiten berechtigt, für die Universität Graz gemeinsam mit der Rektorin oder dem sachlich zuständigen Vizerektor für Finanzen zu zeichnen und die Universität daraus rechtswirksam zu verpflichten.

Diese Vollmacht wird mit Wirksamkeit vom 1.11.2013 für die Dauer der Leitung der Abteilung Rechnungswesen und Controlling erteilt und kann durch die Rektorin jederzeit einseitig widerrufen werden. Ein Widerruf ist im Mitteilungsblatt der Universität Graz zu veröffentlichen.

Eine allfällig zuvor erteilte Vollmacht wird hiermit unter einem widerrufen.

(5)

Die Rektorin der Universität Graz, Frau Univ.-Prof. Dr. Christa Neuper, 8010 Graz, Universitätsplatz 3, erteilt diese Vollmacht gem § 28 UG idgF iVm der Richtlinie des Rektorats der Universität Graz für die Vergabe von Vollmachten gemäß § 28 UG (BV-RL 28), veröffentlicht im Mitteilungsblatt 19.a vom 6.2.3013 an

Herrn Mag. Ralph Zettl

Leiter der Abteilung Direktion für Ressourcen und Planung (im Folgenden: der Bevollmächtigte)

Der Bevollmächtigte ist aufgrund dieser Vollmacht im Rahmen des ihm erteilten Auftrages bzw.

innerhalb des ihm übertragenen Aufgabenbereiches berechtigt, unter Berücksichtigung der in der zugrunde liegenden Bevollmächtigungsrichtlinie angeführten Beschränkungen selbstständig im Namen und mit Rechtswirksamkeit für die Universität Graz Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Diese Vollmacht wird mit Wirksamkeit vom 1.11.2013 für die Dauer der Leitung der Abteilung Direktion für Ressourcen und Planung erteilt und kann durch die Rektorin jederzeit einseitig widerrufen werden.

Ein Widerruf ist im Mitteilungsblatt der Universität Graz zu veröffentlichen.

Eine allfällig zuvor erteilte Vollmacht wird hiermit unter einem widerrufen.

Die Rektorin:

Neuper

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