• Keine Ergebnisse gefunden

der Geschäftsordnung des Senats und aller Senatskommissionen MITTEILUNGSBLATT

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2021

Aktie "der Geschäftsordnung des Senats und aller Senatskommissionen MITTEILUNGSBLATT"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

9. SONDERNUMMER

___________________________________________________________________

Studienjahr 2020/21 Ausgegeben am 11. 11. 2020 6.a Stück

___________________________________________________________________

Änderungen

der Geschäftsordnung des Senats und aller Senatskommissionen

Beschluss des Senats vom 04.11.2020

Impressum: Medieninhaberin, Herausgeberin und Herstellerin: Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at Internet: https://mitteilungsblatt.uni-graz.at/

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaberin: Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.

(2)

Änderungen der Geschäftsordnung des Senats und aller Senatskommissionen

Beschluss des Senats vom 4.11.2020

Die Geschäftsordnung des Senats und aller Senatskommissionen, verlautbart im Mitteilungsblatt vom 4.8.2004, 21.a. Stück, zuletzt geändert durch Mitteilungsblatt vom 15.04.2020, 25.a. Stück, 46. Sondernummer wird mit Wirkung vom Tag nach der Verlautbarung im Mitteilungsblatt wie folgt geändert:

„In § 6a Abs 6 Geschäftsordnung des Senats und aller Senatskommissionen soll an Stelle des Datums 31. Dezember 2020 das Datum 30. September 2021 treten.“

§ 6a Abs 6 lautet wie folgt:

§ 6a. Online-Sitzungen in Folge der Covid-19-Maßnahmen

(6) § 6a tritt mit der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Graz in Kraft und tritt am 30.

September 2021 außer Kraft.

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

1 kann über eine Abstimmung eine kurze schriftliche Erklärung zur Aufnahme in das Protokoll abgeben (Protokoll- erklärung). Die Erklärung muss während der Sitzung

Die Einladung zu einer Sitzung wird von der oder dem Vorsitzenden unter Beifügung der Tagesordnung und der Beratungsunterlagen sowie der Beschlussvorlagen des

(6) Der Fakultätsrat kann bis zum Eintritt in die Abstimmung beschließen, dass er sich mit einem Gegenstand der Tagesordnung nicht oder nicht weiter befassen

HS (davon ausgenommen sind Sonder- und Stiftungsprofessuren, sowie Juniorprofessuren aus dem Kontingent der KFF, die einer Fakultät befristet zugewiesen werden, vorausgesetzt,

1 kann über eine Abstimmung eine kurze schriftliche Erklärung zur Aufnahme in das Protokoll abgeben (Protokollerklärung). Die Erklärung muss während der Sitzung angekündigt

Kann Einvernehmen unter den Gruppenlisten nicht hergestellt werden, so haben die Gruppenlisten ein Benennungsrecht für Kommissionsvertreter im Verhältnis der Stärke der einzelnen

(2) Jedes Mitglied des Senats, das in einer be- stimmten Angelegenheit einen Beschluss oder eine Aussprache herbeiführen möchte, kann mit einem schriftlichen Antrag verlangen,

(Darunter 1 Studiendekan*in aus Fakultät I oder Fakultät II und die/der Studienberater*in) Mitglieder (Funktionen) Mitglieder (Namen) Amtszeit.. Fakultät