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(1)710 Der sar kibrät irbitti und der sar kissati

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710

Der sar kibrät irbitti und der sar kissati.

Von Ulrich Wilcken.

Die Frage, die ich schon in meiner Recension von Winckler's

„Geschichte Babyloniens und Assyriens' (in dieser Zeitschr. XLVII,

472 ff.) berührt habe, in welcher Weise die vorstehenden Titel bei

dem Aufbau der altorientalischen Geschichte zu verwerthen seien,

ist von solcher Tragweite, dass ich nochmals mit einigen Worten

auf sie zurückkommen möchte. Eine soeben erschienene Flugschrift

von H. Winckler („Ein Beitrag zur Geschichte der Assyriologie in

Deutschland')') hat mich in meinen a. a. 0. vorgetragenen An¬

schauungen nur noch befestigt , zumal sie schon durch die Wahl

der Kampfesmittel unfreiwillig den besten Beweis dafür erbringt,

dass ich eine gute Sache vertrete. Wie alle anderen Haupt¬

punkte meiner Recension^) so halte ich namentlich auch meinen

1) Meine Keeension ist dadurch in ein völlig verkehrtes Licht gerückt worden, dass W. sie zu einem Angriff auf die „Assyriologie in Deutschland"

stempelt. Nichts hat mir ferner gelegen, als eine Wissenschaft anzugreiten, der ich selbst in früheren Jahren viel Zeit und Arbeit gewidmet habe. Es handelte sich aber auch garnicht um eine assyriologische , sondern um eine von einem Assyriologen geschriebene historische Arbeit , die also auch der Kritik der Historiker untersteht.

2) Vielfach hat sich W. darauf beschränkt, sich durch Ablenkung von der Hauptsache, sowie durch ungenaue Citate gegen meine Angriffe zu wehren. So muss er zwar meinen Nachweis (S. 472 if.), dass er bei seinen Ausiührungen über Herodot nicht diesen, sondern Tiele vor sich gehabt hat,

anerkenneu (S. 6). Er sucht aber die Aufmerksamkeit von diesem Zu¬

geständnisse abzulenken, indem er sich lediglich als Keferenten in dieser Sache hinstellt und als seine Worto citirt „man hat darauf hingewiesen, dass" etc. Im Zusammenhang lautet die Stelle aber (Gesch. p. 10): „Er selbst (Herodot) will nämlich ohne Zweife 1 (!) den Anschein erwecken , als ob er Babylon selbst

besucht und dort Erkundigungen eingezogen habe (I 103). Nun hat man

schon daraufhingewiesen, dass" etc. Das ist doch etwas ganz Anderes!

Ebenso versucht er den von mir S. 473 Anm. hervorgehobenen Widerspruch zu verwischen, indem er eineu ganz belanglosen Satz citirt (S. 7). Meine Be¬

merkung ging natürlich aul den folgenden Satz (Gesch. S. 9 unten) : „Für

4 9 *

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Wilcken, Der iar kibrät irbitti und der sar kiiiati. 711

Widerspruch gegen W.'s Theorie von dem .Königthum der vier

ErdtheUe' und „dem Königthum der Gesammtheit' in voUem Um¬

fange aufrecht. Ich habe S. 479 den Nachweis geführt, dass auch

Asurnasirpal sich „König der vier ErdtheUe' nennt. W., der dies

nicht gevrasst hatte, muss jetzt meinen Nachweis anerkennen, sucht

ihn aber durch die Bemerkung abzuschwächen (S. 19), „günstigsten¬

falls" beweise das, dass seine Auffassung des Machtbereiches A.'s

imd seine darauf gebaute Schlussfolgerung nicht zutreffen. Nicht

„günstigstenfalls", sondem „jedenfalls" beweist es dies, d. h. W.

muss nach seiner Theorie die Consequenz ziehen, dass A. über

das nordbabylonische Reich von Kutha geherrscht habe. Da dies

nun wider Alles sprechen würde, was wir sonst von diesem Könige

wissen, so versucht W. sich dieser Consequenz durch die Bemer¬

kung zu entziehen, dass der Titel an den betreffenden Stellen in

einem „Wust von prunkenden Bezeichnungen" sich findet. Es

bedarf kaum eines Wortes, vrie hinfällig dieser Einwand ist, denn

wenn wirklich officielle Titel sich sonst in einem solchen Wuste

nicht finden sollten , so ist dies ja der beste Beweis dafür , dass

Sar kibrät irbitti eben kein officieller Titel, sondem ein Prunk¬

titel ist! W. fühlt auch selbst die Schwäche dieses Arguments

und fügt daher noch einen zweiten Ausweg hinzu: „Auch könnte

ja ein König sich einen Titel zu Unrecht beilegen.'

Diese Worte wollte ich vor allem hier festnageln, denn sie sind

nichts als eine vollständige Bankerotterklämng und beleuchten

drastisch diese Art von Geschichtsforschung. Sobald man W. einen

Widersprach zvrischen den Thatsachen und seiner Theorie nach¬

weist, kann er hiemach erwidem: „In diesem Falle steht der Titel

eben zu Unrecht' ! Hiernach verdient seine Theorie kaum noch

emsthaft genommen zu werden '). .— Im Uebrigen hat meine Kritik

den Erfolg gehabt, dass W. jetzt, wenn auch mit der Miene des

Siegers, den Rückzug auf seine viel vorsichtigeren (freilich noch

ebenso verkehrten) Ausführungen in seinen vor vier Jahren er¬

schienenen „Untersuchungen zur altorientalischen Geschichte' antritt

(S. 18). Auch von der vorsichtigeren, aber gleichfalls in der Luft

schwebenden Definition der beiden Reiche auf S. 14/15 habe ich

vergeblich eine Spur in der „Geschichte" gesucht. Da ich nicht

die „Untersuchungen", sondem die „Geschichte" recensirt habe,

so verlieren einige meiner Argumente, die von der natürlichen

Alles, was vor der Zeit des Darius(!) liegt, namentlich aber für ass. und bab. Geschichte" (also nicht für diese allein) „sind seine Nachrichten . . . nicht verwendbar". Auch hier lenkt W. zudem nur von der Hauptsache ab. Diese Beispiele mögen genügen.

1) EbeAso kautschukartig ist seine Behandlung des Titels sar kullat k. i.

(S. 21), dor nach seiner Meinung „etwas Anderes" bedeutet als sar k. i. (was, wird leider nicht gesagt), der aber „in einigen Fällen" eine Anspielung anf den anderen enthalten soll — „in einigen Fällen", d. h. natürlich dann, wenn es zu W.'s Theorie passt.

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712 Wilcken, Der Sar kibrät irbitti und der Sar TdiSati.

Voraussetzung ausgingen, dass W. heute auch das vertritt, was

er heute drucken lässt, durch diesen Rückzug an Beweiskraft.

W. giebt sich aber einer gi-ossen Täuschung hin , wenn er glaubt,

dass durch die Beseitigung eines einzelnen Widerspruches irgend

ein directer „Beweis" für die Richtigkeit seiner Theorie

erbracht sei (S. 27 oben)*). Für den Causalnexus zwischen

Titel und Besitz in den betreffenden Pällen ist dadurch noch immer

nichts ei-wiesen. In den „Untersuchungen" hatte W. es noch un¬

entschieden gelassen, welche Städte die leitende Stellung im „Reich

der vier Erdtheile" eingenommen hätten. Wenn er sich nun den

Anschein giebt, als habe er in seiner „Geschichte" nichts Anderes

gesagt (S. 18), so ist dies eine Täuschung. Auf S. 33 ist in der

„Geschichte" zu lesen: „Vielleicht, dass der dortige Tempel (in

Charsag-Kalama) den religiösen Mittelpunkt des Reiches von

Kutha und den vier Weltgegenden bildete". Hier schwankt er

also nicht mehr, ob Ch. oder Kutha den Mittelpunkt gebildet,

sondern Ersteres ist der religiöse Mittelpunkt des „Reiches von

Kutha". Und mit völliger Unzweideutigkeit heisst es auf S. 60

der Geschichte: „da das dicht dabei gelegene Kutha schon die

Hauptstadt des Reiches der vier Weltgegenden war"-).

In der „Geschichte", das constatiren wir hiermit nochmals, ist also

Kutha für W. die Hauptstadt des „Reiches der vier Erdtheile".

Es ist daher, wie gesagt, lediglich ein Rückzug auf eine frühere

Position . wenn W. meinem Nachweis gegenüber , dass in der Be¬

lehnungsurkunde Merodachbaladans ein Beamter von Kutha in Babylon

erscheint (was ihm entgangen war), auf Kutha als Mittel¬

punkt des Reiches kein Gewicht zu legen scheint. Wenn es u. A. ihm

nicht gelingt, den Nachweis zu führen, dass ASuniasirpal das nord-

1) Ich stimme W. darin hei, dass in der Inschrift Samsirammän's ein Widerspruch gegen seine Theorie nicht gefunden werden Icann. Auch gebe ich Hommels Conjectur (Bau-ahu-iddina) preis^ Unabhängig hiervon ist die

Frage, ob Synchron. Gesch. IV, 1—13 dem SR oder dem Rammanniräri zu¬

zuweisen ist. Mein Hinweis auf das scheidende Moment der Grenzregulirungen

(S. 481) ist von W. nicht widerlegt worden. Sein neues Argument (der

Wechsel der 1. und 3. Person in Z. 11) wäre nur dann zugkräftig, wenn auch in dem Abschnitt, der Rammanniräri behandelt (14 ff.), die L.Person gebraucht

wäre. Auch der Eponymenkanon spricht nicht für die Zutheilung an RN.

Um diese Schwierigkeit zu beseitigen, hat W. sich nicht gescheut, in seiner

„Geschichte" p. 119 die Bemerkung des Kanons zu 812 „nach Babylon" erst auf SR und wenige Zeilen darauf auf RN zu beziehen! Ich halte nach wie vor die Zutheilung an SR aufrecht.

2) Vgl. ferner S. 31: ,.Es scheint, dass der Ursprung des Reiches der vier W. in Kutha zu suchen sei". S. 33: „Wie bereits erwähnt, war es (Kutha) vermuthlich in vorgeschichtlichen Zeiten der Mittelpunkt des Reiches der vier W." S. 39 : Idie Thatsachen sprechen dafür), ,,in Agane-Sippar die Mutterstadt

des Reiches der vier W. zu vermuthen, während Kutha erst später — zu

seiner Bedeutung gekommen wäre ' (danach fällt also Sippar als Mittelpunkt für die historische Zeit forti. S. 118: „Er zog nach Kutha und vollzog die zur Uebernahme der Küuigswiirde der vier W. nöthigen Opfer".

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Wüchen, Der iar kibrät irbitti und der Sar kiSSati. 713

babylonische Reich der vier Ei-dtheile besessen hat, wird er auch

diese Position räumen und die Waffen streck^ müssen.

Pür die Richtigkeit meiner Ansicht sprecjjen mir namentlich

die Pälle, in denen sich Könige ausschliesslich als Sar kiSSati

oder Sar kibrät irbitti bezeichnen , ohne Hinzufiigung ihres eigent¬

lichen officiellen Titels (S.' 482 ff.). W. entgegnet (S. 17), fiir einen

»Kenner ..von Keilschrifttexten' sei es unmöglifeh anzimehmen, dass

,die .betreffenden Könige sich einen allgemeinen phrasenhaften Titel

beigelegt, ihren wirklichen officiellen aber ausgelassen

hät t'en'. Gerade ein „Kenner von Keilschrifttexten' sollte an

diesen Vorgang gewöhnt sein. W. beachtet die Inschriften der

pei-sischen Könige nicht, in denen sich diese in der Regel ledig¬

lich mit Prunktiteln , wie Sarru rabü Sarru Sa Sarräni Sarru Sa

mätäti u. s. w. , und nui- ausnahmsweise, vrie Darius in Be¬

histün, sich daneben mit ihrem officiellen Spezialtitel als Sar Parsü

bezeichnen (vgl. Bezold, die Achämenideninschriften, 1882). Ich

behaupte im Gegentheil, dass die von mir angezogenen Pälle nur

unter der Annahme erklärlich sind, dass es sich um Prunktitcl

handelt. Denn wenn z. B. Salmanassar I., der sonst Sar ASur ge¬

nannt vrird, in Kal'ab-Shergat , also der alten Stadt ASur selbst,

in einer officiellen Inschrift .sich lediglich als sar kiSSat bezeichnet (KB I, 8), so ist schon a priori selbstverständlich, dass dieser Titel

auch sein Königthum über Asur mit einschliesst. Das ist aber

nür der Pall, wenn man, wie ich, in dem S. k. einen allgemeinen

Prunktitel sieht. Wie könnte er sich denn hier in Asur als den

König eines anderen Reiches, des nordmesopotamischen (von dem

auch W. das Reich ASur trennt, Gesch. S. 161) bezeichnen. Ich

lege auf dieses Argument das allergi-össte Gewicht und bin der

Meinung, da.ss schon hierdurch allein W.'s Theorie der Boden ent¬

zogen vrird *).

Als ein neues Argument fiir meine Auffassung der Titel sei

noch hinzugefügt, woran mich Hommel und Belck erinnerten, dass

auch aimenische Könige wie Sarduri I. sich als sar kiSSat bezeichnen

(vgl. Sayce . Journal Roy. Asiat. Soc. of Gr. Britt. XIV, 451 ff.).

Auch W. wird die Geschichte des Orients nicht so umstossen wollen,

dass er hieraus den nach seiner Theorie nothwendigen Schluss zieht,

dass Isordmesopotamion damals unter armenischer Herrschaft ge¬

standen habe. Auch er \rird annehmen wollen, dass hier nur eine

Entlehnung eines bei dem Nachbarreich üblichen Titels vorliegt.

1) Ein Beispiel dafiir, wie W. dieso Fälle zur Geschichtsconstruction be¬

nutzt: Rammanniräri I. nennt sich (auf dem Bronceschwert) sar kissat, seine beiden Vorgänger aber sar Asur. Das ist für W. ^Geschichte S. 159) „Beweis"

dafür, „dass er der Erste war, welcher seine Macht entsprechend (d. h. nach Kordmesopotamien) ausgedehnt hatte". Wenn nur nicht auch sein Enkel Tukulti- Kinib I. sich selbst sar kissat, seinen Vater Salmanassar I. aber sar Asur ge¬

nannt hätte — denselben Salmanassar, der in seiner eigenen Inschrift sar kissat beisst (KB I, 10;!

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714 Wilcken, Der iar kibrät irbitti und der iar kiiiati.

Wie kann man aber einen Titel entlehnen, der den Besitz über

ein bestimmtes Reich (Nordmesopotamien) ausdrückt, das eben

diesem Nachbar gehört? Die Entlehnung erklärt sich dagegen auf

das Einfachste unter meiner Annahme, dass lar kiSSat ebenso ein

leerer Prunktitel ist wie Sarru rabü und Sarru dannu , die mit

jenem nach Armenien hin gewandert sind.

Ich wiederhole daher: Port mit dieser Theorie, die nicht zur

Geschichtserkenntniss, sondern zur Geschichtsfälschung führt ').

1) Vgl. auch den inzwischen erschienenen Aufsatz Ton C. F. Lehmann,

„Ein Siegelcylinder König Bur-Sin's von Isin" (Beitr. z. sem, Sprachw. II, 589 fif.), der zu ganz ähnlichen Resultaten kommt wie ich.

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Einige Bemerkungen zu Rudolf Geyer's Aufsatz:

„Aus Al-Buhturi's Hamäsah".

Von Theodor Nöldeke.

Wer aus einer einzigen Handschrift Bruchstücke altarabischer

Gedichte berausgiebt, zumal Inedita, ist immer in grosser Gefahr,

dem Leser Anstösse und Gelegenheit zur Verbesserung zu bieten.

Diesem Geschick ist auch der fleissige und sachkundige Geyer

nicht entgangen, als er die Aufmerksamkeit wieder auf die in

mancher Hinsicht sehr merkwürdige Anthologie Buhturi's hinlenkte ').

Ich stosse bei den Proben, die er giebt, hier und da an, finde aber

nicht überall eine sichere Verbesserung.

Das gilt gleich von der Stelle S. 419 unten, die sich zum

Theil mit Ahlwardt's Ausgabe der sechs Dichter S. 166, Nr. 13

deckt. Im V. 1 (4) möchte ich mich für das handschriftliche

-

LjJLä gegen Ahlwardt's , allerdings nahe liegende und von Geyer

- o -

angenommene, Veränderung in l.^JLi entscheiden. Da der Vers ge¬

wiss nicht ursprünglich hinter dem stand , der ihm bei Ahlwardt

vorhergeht, so können wir nicht wissen, worauf das \J> geht. Aber

schwerlich kann JLc zwei Objecte regieren und als Qail (welches

Volkes ? \J> !) könnte der Dichter grade den Himjar kaum bezeichnen.

Ich denke aber, er gab dem Heros eponymus selbst den Beinamen

^Ü-Ji.

&. H J

Im folgenden Verse hätte Geyer das ^^jA**iJl^ seiner Hand-

scbrift nicht nach Ahlwardt's Vocalisirung im ^^xji^jJtj verändern

sollen; es handelt sich mn den älteren und den jüngeren Tubba'

1) S. diese Zeitschr. XLVU, 418 ff.

2) S. über i3Li Agh. 13, 144 oben.

Bd. XLVII. 47

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