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68 • D-35394 Gießen Amtsgericht Gießen – Familiengericht – Gutfleischstr

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Prof. Dr. Aris Christidis Pestalozzistr. 68

35394 Gießen

Tel.: 0641 / 480 81 80

0172 / 844 81 22

email: christidis@acm.org

Prof. Dr. A. Christidis • Pestalozzistr. 68 • D-35394 Gießen

Amtsgericht Gießen – Familiengericht – Gutfleischstr. 1

35394 Gießen 01.09.2010

Abschrift für die STA zu Az. ST/0590171/2010 mit hiermit geltend gemachtem Löschungsanspruch zu Folgeverwertungsverbot

Aris Christidis

Rüge zu Protokoll

Az. 244 F 2033/09 SO, 244 F 1394/10 EASO, 244 F 1442/10 EAUG, 244 F 1442/10 EAUG

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, ich möchte folgendes rügen:

Aus der Akte Az. ST/0590171/2010 ergibt sich, daß von Ihnen oder zu klärenden Beteiligten meine persönlichen Daten, ohne meine Einwilligung und ohne richterliche oder staatsanwaltschaftliche Anordnung, aus dem Vorgang mitgeteilt wurden zur Nutzung von Dritten bei Datenschutzverletzung.

Es handelte sich dabei um folgende Daten:

• Ein Autokennzeichen, das zudem falsch ist.

• Ausbaugrad und ungefähre Größe meiner Kellerwohnung.

• Eine Adresse in Griechenland, die zudem falsch ist.

Insoweit rüge ich die Verletzung auch der Verfassungsrechtsprechung und erwarte Auskünfte zu diesem Komplex mit Löschungsanspruch insoweit zusätzlich.

Dementsprechend erwarte ich Auskunft, wann durch wen die Daten aus dem Vorgang entnommen und an wen mitgeteilt wurden.

Das Aufklärungsersuchen gründet auf § 26 FamFG.

Mit freundlichen Grüßen

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Prof. Dr. Aris Christidis Pestalozzistr. 68

35394 Gießen

Tel.: 0641 / 480 81 80

0172 / 844 81 22

email: christidis@acm.org

Prof. Dr. A. Christidis • Pestalozzistr. 68 • D-35394 Gießen

Amtsgericht Gießen – Familiengericht – Gutfleischstr. 1

35394 Gießen 01.09.2010

Rüge zu Protokoll

Az. 244 F 2033/09 SO, 244 F 1394/10 EASO, 244 F 1442/10 EAUG, 244 F 1442/10 EAUG

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, ich möchte folgendes rügen:

Aus der Akte Az. ST/0590171/2010 ergibt sich, daß von Ihnen oder zu klärenden Beteiligten meine persönlichen Daten, ohne meine Einwilligung und ohne richterliche oder staatsanwaltschaftliche Anordnung, aus dem Vorgang mitgeteilt wurden zur Nutzung von Dritten bei Datenschutzverletzung.

Es handelte sich dabei um folgende Daten:

• Ein Autokennzeichen, das zudem falsch ist.

• Ausbaugrad und ungefähre Größe meiner Kellerwohnung.

• Eine Adresse in Griechenland, die zudem falsch ist.

Insoweit rüge ich die Verletzung auch der Verfassungsrechtsprechung und erwarte Auskünfte zu diesem Komplex mit Löschungsanspruch insoweit zusätzlich.

Dementsprechend erwarte ich Auskunft, wann durch wen die Daten aus dem Vorgang entnommen und an wen mitgeteilt wurden.

Das Aufklärungsersuchen gründet auf § 26 FamFG.

Mit freundlichen Grüßen

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