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(51) Int Cl.: G06F 15/16 ( ) G07C 5/08 ( ) (56) Entgegenhaltungen:

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Anmerkung: Innerhalb von neun Monaten nach Bekanntmachung des Hinweises auf die Erteilung des europäischen Patents im Europäischen Patentblatt kann jedermann nach Maßgabe der Ausführungsordnung beim Europäischen

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TEPZZ ___586B_T

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EP 2 111 586 B1

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EUROPÄISCHE PATENTSCHRIFT

(45) Veröffentlichungstag und Bekanntmachung des Hinweises auf die Patenterteilung:

12.10.2016 Patentblatt 2016/41 (21) Anmeldenummer: 08701374.4 (22) Anmeldetag: 10.01.2008

(51) Int Cl.:

G06F 15/16(2006.01) G07C 5/08(2006.01) (86) Internationale Anmeldenummer:

PCT/EP2008/050218

(87) Internationale Veröffentlichungsnummer:

WO 2008/090027 (31.07.2008 Gazette 2008/31)

(54) EIN-CHIP-COMPUTER UND TACHOGRAPH SINGLE-CHIP COMPUTER AND TACHOGRAPH ORDINATEUR MONOPUCE ET TACHYGRAPHE (84) Benannte Vertragsstaaten:

DE FR SE

(30) Priorität:23.01.2007 DE 102007004280 (43) Veröffentlichungstag der Anmeldung:

28.10.2009 Patentblatt 2009/44

(73) Patentinhaber: Continental Automotive GmbH 30165 Hannover (DE)

(72) Erfinder:

• GERBER, Rudolf 78126 Königsfeld (DE)

• HARDINGE, Charles

78052 Villingen-Schwenningen (DE)

• LANGE, Roland 78086 Brigachtal (DE)

• LINDINGER, Andreas 78658 Flözlingen (DE)

• ROMBACH, Gerhard 78098 Triberg (DE) (56) Entgegenhaltungen:

EP-A- 1 605 410 WO-A-2004/068344 DE-A1- 10 014 994

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Beschreibung

[0001] Die Erfindung betrifft einen Ein-Chip-Computer, insbesondere für eine Verwendung in einem Fahrzeug.

Die Erfindung betrifft ferner einen Tachographen, insbe- sondere einen digitalen Tachographen.

[0002] In der DE 10 2004 028 338 A1 ist ein Tacho- graph offenbart, der Fahrzeugbetriebsdaten digital in ei- nem Speicher speichert. Der Tachograph weist einen ersten Mikrocontroller mit einem Prozessorkern auf, der über einen Zwischenspeicher und eine Verschlüsse- lungseinheit, die in dem ersten Mikrocontroller angeord- net sind, mit einem extern zu dem ersten Mikrocontroller angeordneten Speicher gekoppelt ist. Der Mikrocontrol- ler weist ferner einen internen Speicher und eine Sicher- heitssensorik als integrale Bauelemente auf. Die Sicher- heitssensorik überwacht mindestens einen sicherheits- kritischen Umgebungsparameter. Der erste Mikrocont- roller steht mit einem zweiten Mikrocontroller in Verbin- dung. Der zweite Mikrocontroller steht mit einem Bedien- system oder einem Anzeigesystem in Verbindung und steuert das Anzeigesystem oder die Funktion der Bedie- nelemente.

[0003] Aus DE 100 14 994 A1 sind eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Speicherung und/oder Auswer- tung von Daten in einem Speicher in einem Fahrzeug, wobei die Daten über einen Datenbus im Fahrzeug über- tragen werden, bekannt. Ein Rechnersystem in einem Fahrzeug, welches wenigstens zwei Rechner aufweist, offenbart WO 2004/068344 A1.

[0004] Die Aufgabe der Erfindung ist, einen Ein-Chip- Computer und einen Tachographen zu schaffen, der si- cher und leistungsfähig ist.

[0005] Die Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale der unabhängigen Patentansprüche. Vorteilhafte Wei- terbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.

[0006] Gemäß eines ersten Aspekts zeichnet sich die Erfindung aus durch einen die Merkmale des Anspruchs 1 aufweisenden Ein-Chip-Computer.

[0007] Der mindestens eine zweite Prozessorkern ist vorgesehen für ein Ausführen mindestens eines krypto- graphischen oder anderen sicherheitsrelevanten Pro- gramms. Zu diesem Zweck kann dem mindestens einen zweiten Prozessorkern auch mindestens ein Koprozes- sor zugeordnet sein zum kryptographischen Verarbeiten von Daten oder kann der mindestens eine zweite Pro- zessorkern mindestens einen solchen Koprozessor um- fassen. Ferner kann dem mindestens einen zweiten Pro- zessorkern ein sicherer Speicher zugeordnet sein, ins- besondere ein sicherer Schlüsselspeicher zum Spei- chern mindestens eines kryptographischen Schlüssels.

[0008] Der mindestens eine erste Prozessorkern ist vorgesehen für ein Ausführen mindestens eines nicht si- cherheitsrelevanten Programms, beispielsweise für ein Steuern von Funktionen eines Tachographen. Jedoch kann von diesem mindestens einen nicht sicherheitsre- levanten Programm aus über die Prozessorschnittstelle

sehr einfach und schnell auf Dienste oder Funktionen zugegriffen werden, die das mindestens eine sicherheits- relevante Programm, das auf dem mindestens einen zweiten Prozessorkern läuft, zur Verfügung stellt.

[0009] Der Vorteil ist, dass durch Vorsehen einer phy- sikalischen und logischen Trennung des mindestens ei- nen ersten und des mindestens einen zweiten Prozes- sorkerns auf dem Chip diese Prozessorkerne unabhän- gig voneinander betrieben werden können. Insbesonde- re können auf dem mindestens einen ersten und dem mindestens einen zweiten Prozessorkern unterschiedli- che Betriebssysteme und/oder Programme ausgeführt werden, die unterschiedlichen Sicherheitsanforderun- gen unterliegen. Durch diese Trennung ist eine hohe Si- cherheit möglich. Ferner wird eine gegebenenfalls vor- gesehene Sicherheitszertifizierung erheblich verein- facht, da nur diejenigen Teile des Ein-Chip-Computers und/oder der Programme zertifiziert werden müssen, die den hohen Sicherheitsanforderungen unterliegen, also insbesondere der mindestens eine zweite Prozessorkern mit den diesem zugeordneten Komponenten des Ein- Chip-Computers und/oder das Betriebssystem und/oder das mindestens eine Programm, das auf dem mindes- tens einen zweiten Prozessorkern ausgeführt werden soll.

[0010] Ein weiterer Vorteil ist, dass durch das Ausbil- den des mindestens einen ersten und des mindestens einen zweiten Prozessorkerns auf dem gemeinsamen Chip der Ein-Chip-Computer besonders kompakt und kostengünstig ausbildbar ist. Ferner kann ein Datenaus- tausch zwischen dem mindestens einen ersten und dem mindestens einen zweiten Prozessorkern über die Pro- zessorschnittstelle sehr schnell erfolgen. Dadurch ist ei- ne hohe Leistungsfähigkeit des Ein-Chip-Computers möglich. Ferner werden durch Vorsehen der internen Prozessorschnittstelle externe Anschlüsse eingespart.

[0011] Ferner können auch durch Vorsehen der ge- meinsamen Speicherschnittstelle externe Anschlüsse eingespart werden. Dies ermöglicht einen sehr kompakt ausgebildeten Ein-Chip-Computer, der einfach und kos- tengünstig in einer Schaltungsanordnung nutzbar ist.

Ferner kann durch Vorsehen der gemeinsamen Spei- cherschnittstelle und des gemeinsamen Datenspeichers ein Speicherinhalt des gemeinsamen Datenspeichers sehr einfach durch den mindestens einen zweiten Pro- zessorkern zum Beispiel auf seine Integrität überprüft werden. Die Prozessorkerne sind vorzugsweise den je- weiligen Anforderungen entsprechend dimensioniert.

Durch die parallele und voneinander unabhängige Pro- grammausführung kann der Ein-Chip-Computer beson- ders leistungsfähig sein.

[0012] In einer vorteilhaften Ausgestaltung umfasst der Ein-Chip-Computer mindestens eine erste Periphe- rieeinheit, die dem mindestens einen ersten Prozessor- kern zugeordnet ist, und mindestens eine zweite Peri- pherieeinheit, die dem mindestens einen zweiten Pro- zessorkern zugeordnet ist. Die mindestens eine erste und die mindestens eine zweite Peripherieeinheit ist bei-

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spielsweise als eine Schnittstelle zu einer externen Ein- heit oder als eine interne Funktionseinheit oder als ein weiterer Speicher des Ein-Chip-Computers ausgebildet.

Die mindestens eine erste und die mindestens eine zwei- te Peripherieeinheit umfasst beispielsweise einen digita- len und/oder einen analogen Eingang und/oder Ausgang und/oder einen Analog-Digital-Wandler und/oder einen Digital-Analog-Wandler und/oder eine serielle und/oder parallele digitale Schnittstelle und/oder eine Chipkarten- schnittstelle und/oder Register und/oder eine Echtzeituhr und/oder eine Zählereinrichtung und/oder eine Zeitsteu- ereinrichtung und/oder eine Einheit zum Erzeugen oder Erfassen pulsweitenmodulierter Signale. Der Vorteil ist, dass durch Vorsehen der mindestens einen ersten und der mindestens einen zweiten Peripherieeinheit eine ho- he Integration möglich ist und dadurch keine entspre- chenden externen Baugruppen erforderlich sind. Ferner ist dadurch, dass dem mindestens einen zweiten Pro- zessorkern die mindestens eine zweite Peripherieeinheit zugeordnet ist, eine hohe Sicherheit möglich.

[0013] In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung umfasst der Ein-Chip-Computer mindestens eine Schut- zeinrichtung, die ausgebildet ist, mindestens einen Be- triebsparameter des Ein-Chip-Computers und/oder eine mechanische Unversehrtheit des Ein-Chip-Computers zu überwachen. Der Ein-Chip-Computer ist ausgebildet, einen Betrieb des mindestens einen zweiten Prozessor- kerns zu unterbinden, wenn durch die mindestens eine Schutzeinrichtung eine Abweichung des mindestens ei- nen Betriebsparameters von einem vorgegebenen Wer- tebereich des mindestens einen Betriebsparameters er- kannt wurde oder eine Verletzung der mechanischen Un- versehrtheit des Ein-Chip-Computers erkannt wurde.

Der Ein-Chip-Computer ist ferner ausgebildet, einen Be- trieb des mindestens einen ersten Prozessorkerns zu- mindest teilweise aufrecht zu erhalten, wenn der Betrieb des mindestens einen zweiten Prozessorkerns unter- bunden ist. Dies hat den Vorteil, dass dadurch eine hohe Sicherheit gegen Manipulation des Ein-Chip-Computers möglich ist. Ferner ist eine hohe Verfügbarkeit des min- destens einen ersten Prozessorkerns möglich, so dass nicht sicherheitsrelevante Anwendungen zumindest in einem Notlaufbetrieb weiter betrieben werden können.

[0014] Gemäß einem zweiten Aspekt zeichnet sich die Erfindung aus durch einen Tachographen, der mindes- tens einen der Ein-Chip-Computer umfasst. Der Vorteil ist, dass ein solcher Tachograph sicher, besonders leis- tungsfähig und besonders kostengünstig sein kann.

[0015] Ausführungsbeispiele der Erfindung sind im Folgenden anhand der schematischen Zeichnung erläu- tert. Die einzige Figur zeigt einen Tachographen mit ei- nem Ein-Chip-Computer, der durch dessen Chip C re- präsentiert ist, einem Datenspeicher DM und einer En- ergiequelle, die durch eine Batterie BAT repräsentiert ist.

Es ist auch möglich, den Datenspeicher DM auf dem Chip C auszubilden.

[0016] Der Ein-Chip-Computer umfasst mindestens einen ersten Prozessorkern P1 und mindestens einen

zweiten Prozessorkern P2, die über eine Prozessor- schnittstelle PIF miteinander gekoppelt sind. Dem min- destens einen zweiten Prozessorkern P2 ist vorzugswei- se mindestens ein Koprozessor COP zugeordnet, der ausgebildet ist zum kryptographischen Verarbeiten von Daten, zum Beispiel von Daten, die dem mindestens ei- nen zweiten Prozessorkern P2 über die Prozessor- schnittstelle PIF von dem mindestens einen ersten Pro- zessorkern P1 zugeführt werden. Das kryptographische Verarbeiten umfasst beispielsweise ein Verschlüsseln oder Entschlüsseln von Daten, zum Beispiel mittels DES-, 3DES oder RSA-Algorithmus oder mittels eines anderen Algorithmus, und/oder ein Erzeugen oder Über- prüfen einer digitalen Signatur und/oder zum Durchfüh- ren einer Authentisierung. Der mindestens eine zweite Prozessorkern P2 kann den mindestens einen Kopro- zessor COP auch umfassen.

[0017] Die Prozessorschnittstelle PIF ist beispielswei- se als eine auf dem Chip C integrierte, interne, serielle oder parallele digitale Schnittstelle ausgebildet, die funk- tionell zwischen dem mindestens einen ersten und dem mindestens einen zweiten Prozessorkern P1, P2 ange- ordnet ist. Die Prozessorschnittstelle PIF kann jedoch auch als ein gemeinsam nutzbarer Zwischenspeicher ausgebildet sein, der auch als Shared Memory oder als Dual-Port-RAM bezeichnet werden kann.

[0018] Dem mindestens einen ersten Prozessorkern P1 ist vorzugsweise mindestens eine erste Peripherie- einheit PE1 und/oder ein erster Zwischenspeicher ZS1, der auch als Cache-Speicher bezeichnet werden kann, zugeordnet. Dem mindestens einen zweiten Prozessor- kern P2 ist vorzugsweise mindestens eine zweite Peri- pherieeinheit PE2 und/oder mindestens ein zweiter Zwi- schenspeicher ZS2, der auch als Cache-Speicher be- zeichnet werden kann, zugeordnet. Dem mindestens ei- nen zweiten Prozessorkern P2 sind ferner eine Ver- schlüsselungs- und Entschlüsselungseinheit KRYPT, und gegebenenfalls ein sicherer Speicher SM und/oder gegebenenfalls eine Schutzeinrichtung SE zugeordnet.

Die mindestens eine erste und die mindestens eine zwei- te Peripherieeinheit PE1, PE2 ist beispielsweise als eine Schnittstelle zu einer externen Einheit, die nicht auf dem Chip C ausgebildet ist, oder als eine interne Funktions- einheit oder als ein weiterer Speicher des Ein-Chip-Com- puters ausgebildet. Die mindestens eine erste und die mindestens eine zweite Peripherieeinheit PE1, PE2 um- fasst beispielsweise einen digitalen und/oder einen ana- logen Eingang und/oder Ausgang und/oder einen Ana- log-Digital-Wandler und/oder einen Digital-Analog- Wandler und/oder eine serielle und/oder parallele digita- le Schnittstelle und/oder eine Chipkartenschnittstelle und/oder Register und/oder eine Echtzeituhr und/oder eine Zählereinrichtung und/oder eine Zeitsteuereinrich- tung und/oder eine Einheit zum Erzeugen oder Erfassen pulsweitenmodulierter Signale. Die mindestens eine ers- te und die mindestens eine zweite Peripherieeinheit PE1, PE2 kann jedoch auch anders ausgebildet sein.

[0019] Der Ein-Chip-Computer umfasst ferner eine

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Speicherschnittstelle MIF. Die Speicherschnittstelle MIF umfasst vorzugsweise auch eine Speicherverwaltungs- einheit, die beispielsweise ausgebildet ist, Speicherzu- griffe zu steuern. Die Speicherschnittstelle MIF ist mit dem externen Datenspeicher DM gekoppelt. Die Spei- cherschnittstelle MIF ist über den gegebenenfalls vorge- sehenen ersten Zwischenspeicher ZS1 mit dem mindes- tens einen ersten Prozessorkern P1 gekoppelt. Ferner ist die Speicherschnittstelle MIF über die Verschlüsse- lungs- und Entschlüsselungseinheit KRYPT und den ge- gebenenfalls vorgesehenen zweiten Zwischenspeicher ZS2 mit dem mindestens einen zweiten Prozessorkern P2 gekoppelt. Der mindestens eine erste Prozessorkern P1 und der mindestens eine zweite Prozessorkern P2 können somit über die gemeinsame Speicherschnittstel- le MIF jeweils lesend und/oder schreibend auf den ge- meinsamen Datenspeicher DM zugreifen. Durch Vorse- hen der gemeinsamen Speicherschnittstelle MIF kann der Ein-Chip-Computer auf einer geringen Chipfläche und mit einer geringen Anzahl an externen Anschlüssen für das Koppeln mit dem Datenspeicher DM ausgebildet werden.

[0020] Es ist jedoch ebenso möglich, dem mindestens einen ersten Prozessorkern P1 und dem mindestens ei- nen zweiten Prozessorkern P2 separat voneinander eine jeweilige Speicherschnittstelle und einen jeweiligen Da- tenspeicher zuzuordnen. Dies ermöglicht einen beson- ders schnellen Zugriff des jeweiligen Prozessorkerns auf den diesem zugeordneten jeweiligen Datenspeicher.

[0021] Vorzugsweise ist mindestens ein Programm auf dem Datenspeicher DM gespeichert. Vorzugsweise ist jeweils für den mindestens einen ersten Prozessorkern P1 und für den mindestens einen zweiten Prozessorkern P2 mindestens ein Programm auf dem Datenspeicher DM gespeichert. Das jeweilige mindestens eine Pro- gramm kann auch ein Betriebssystem umfassen. Vor- zugsweise ist das mindestens eine Programm des min- destens einen zweiten Prozessorkerns P2 verschlüsselt auf dem Datenspeicher DM gespeichert. Bei einem Le- sen des mindestens einen Programms durch den min- destens einen zweiten Prozessorkern wird dieses durch die Verschlüsselungs- und Entschlüsselungseinheit KRYPT entschlüsselt. Das mindestens eine Programm kann jedoch auch in einem vorzugsweise nicht flüchtigen Speicher gespeichert sein, der in dem Chip C ausgebildet ist. Das mindestens eine Programm muss dann gegebe- nenfalls nicht verschlüsselt gespeichert sein.

[0022] In dem Datenspeicher DM sind jedoch auch an- dere Daten speicherbar, beispielsweise Fahrdaten eines Fahrzeugs, zum Beispiel eine Fahrgeschwindigkeit und eine Fahrzeit des Fahrzeugs. Diese Daten werden vor- zugsweise durch den mindestens einen zweiten Prozes- sorkern P2 oder die Verschlüsselungs- und Entschlüs- selungseinheit verschlüsselt und mit Prüfdaten versehen in dem Datenspeicher DM gespeichert. Die Prüfdaten sind beispielsweise als zyklische Redundanzprüfdaten, die durch zyklische Redundanzprüfung prüfbar sind, die auch als Cyclic Redundancy Check oder kurz: CRC be-

zeichnet werden kann, oder als digitale Signatur ausge- bildet. Die Prüfdaten können jedoch auch anders ausge- bildet sein.

[0023] In dem sicheren Speicher SM, der dem mindes- tens einen zweiten Prozessorkern P2 zugeordnet ist, ist mindestens ein kryptographischer Schlüssel speicher- bar. Der mindestens eine kryptographische Schlüssel wird von dem mindestens einen Prozessorkern P2 oder dessen mindestens einen Koprozessor COP und/oder von der Verschlüsselungs- und Entschlüsselungseinheit KRYPT genutzt für das kryptographische Verarbeiten von Daten. Diese Daten sind dem mindestens einen Pro- zessorkern P2 beziehungsweise der Verschlüsselungs- und Entschlüsselungseinheit KRYPT über die mindes- tens eine Prozessorschnittstelle PIF oder über die Spei- cherschnittstelle MIF zuführbar. Ferner kann auch vor- gesehen sein, Daten kryptographisch zu verarbeiten, die dem mindestens einen zweiten Prozessorkern P2 von der mindestens einen zweiten Peripherieeinheit PE2 zu- geführt werden. Ferner kann auch das mindestens eine Programm, das auf dem mindestens einen zweiten Pro- zessorkern P2 ausgeführt werden soll, in dem sicheren Speicher SM gespeichert sein.

[0024] Der sichere Speicher SM kann flüchtig oder nicht flüchtig ausgebildet sein. Ist der sichere Speicher SM flüchtig ausgebildet, dann ist vorzugsweise die Bat- terie BAT vorgesehen, um einen unerwünschten Verlust eines Speicherinhalts, also des mindestens einen kryp- tographischen Schlüssels und gegebenenfalls des min- destens einen Programms, zu verhindern. Der Vorteil ist, dass der Speicherinhalt aus dem flüchtig ausgebildeten sicheren Speicher SM sehr einfach löschbar ist, bei- spielsweise zur Gewährleistung der Vertraulichkeit des Speicherinhalts. Ist der sichere Speicher SM nicht flüch- tig ausgebildet, dann ist die Batterie BAT nicht erforder- lich. Der Vorteil ist, dass der Speicherinhalt des nicht flüchtig ausgebildeten sicheren Speichers SM dauerhaft und zuverlässig vor Verlust geschützt ist. Jedoch müssen gegebenenfalls Maßnahmen getroffen werden, die die Vertraulichkeit des Speicherinhalts gewährleisten.

[0025] Die mindestens eine Schutzeinrichtung SE kann vorgesehen sein zum Überwachen mindestens ei- nes Betriebsparameters des Ein-Chip-Computers und/oder einer mechanischen Unversehrtheit des Ein- Chip-Computers. Der mindestens eine Betriebsparame- ter umfasst beispielsweise eine Betriebsspannung und/oder eine Betriebstemperatur und/oder eine Taktfre- quenz des Ein-Chip-Computers. Vorzugsweise ist die mindestens eine Schutzeinrichtung SE ausgebildet zu überprüfen, ob der mindestens einen Betriebsparameter einen vorgegebenen unteren Schwellenwert unter- schreitet oder einen vorgegebenen oberen Schwellen- wert überschreitet, das heißt einen durch den unteren und den oberen Schwellenwert vorgegebenen Wertebe- reich des mindestens einen Betriebsparameters verläßt.

[0026] Bei hohen Sicherheitsanforderungen umfasst die mindestens eine Schutzeinrichtung SE vorzugsweise ein Schutzgitter oder ähnliches, das beispielsweise als

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oberste Metallisierungsebene auf dem Chip C ausgebil- det ist und das vorzugsweise mindestens den sicheren Speicher SM, den mindestens einen zweiten Prozessor- kern P2, die Verschlüsselungs- und Entschlüsselungs- einrichtung KRYPT und den gegebenenfalls vorgesehe- nen zweiten Zwischenspeicher ZS2 abdeckt. Dies ist in der Figur durch einen gestrichelt gezeichneten Rahmen um diese Komponenten des Ein-Chip-Computers ange- deutet. Das Schutzgitter kann jedoch auch den gesamten Chip C abdecken. Die mindestens eine Schutzeinrich- tung SE ist ausgebildet, eine Beschädigung des Schutz- gitters zu erkennen. Dadurch ist eine Verletzung der me- chanischen Unversehrtheit des Ein-Chip-Computers er- kennbar.

[0027] Die mindestens eine Schutzeinrichtung SE kann jedoch auch anders ausgebildet sein.

[0028] Der Ein-Chip-Computer ist bevorzugt ausgebil- det, abhängig von einem Ergebnis der Überprüfung des mindestens einen Betriebsparameters oder der mecha- nischen Unversehrtheit des Ein-Chip-Computers Siche- rungsmaßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit des Speicherinhalts des sicheren Speichers SM und/oder des Datenspeichers DM durchzuführen. Diese Siche- rungsmaßnahmen können beispielsweise das Löschen des Speicherinhalts des sicheren Speichers SM, falls dieser flüchtig ausgebildet ist, und gegebenenfalls des Datenspeichers DM umfassen. Ferner kann vorgesehen sein, nach dem Löschen den Betrieb des mindestens einen zweiten Prozessorkerns P2 zu unterbinden. Der Betrieb des mindestens einen ersten Prozessorkerns P1 wird jedoch vorzugsweise zumindest teilweise aufrecht erhalten, zum Beispiel in Form eines Notbetriebs. In dem Notbetrieb steht die Funktionalität des Ein-Chip-Compu- ters nicht mehr vollständig zur Verfügung. Beispielswei- se steht der mindestens eine zweite Prozessorkern P2 nicht mehr für das kryptographische Verarbeiten von Da- ten zur Verfügung. Programmteile des mindestens einen Programms, das auf dem mindestens einen ersten Pro- zessorkern P1 läuft, die nicht auf die Funktion des min- destens einen zweiten Prozessorkerns P2 angewiesen sind, können jedoch weiter genutzt werden. Dadurch ist eine hohe Verfügbarkeit des Ein-Chip-Computers mög- lich, ohne beispielsweise die Vertraulichkeit oder Integri- tät der verschlüsselt in dem Datenspeicher DM gespei- cherten Daten zu gefährden. Beispielsweise kann wei- terhin ein Signal der Echtzeituhr erfasst werden, kann weiterhin der Analog-Digital-Wandler betrieben werden und können weiterhin Daten auf der digitalen Schnittstel- le, zum Beispiel einem CAN-Bus, ausgegeben werden.

Ein Systemausfall innerhalb des Fahrzeugs kann da- durch gegebenenfalls verhindert werden.

[0029] Das Vorsehen des mindestens einen ersten und des mindestens einen zweiten Prozessorkerns P1, P2 hat den Vorteil, dass der Ein-Chip-Computer abhän- gig von den jeweiligen Sicherheitsanforderungen und den jeweiligen Leistungsanforderungen geeignet für die jeweils vorgesehene Anwendung ausgebildet werden kann. Beispielsweise können die Prozessorkerne bezüg-

lich ihrer Rechenleistung unabhängig voneinander di- mensioniert werden. Ferner können die Programme un- abhängig voneinander und parallel zueinander auf dem mindestens einen ersten und dem mindestens einen zweiten Prozessorkern P1, P2 ausgeführt werden. Da- durch ist der Ein-Chip-Computer besonders leistungsfä- hig.

[0030] Falls eine Sicherheitszertifizierung für den Be- trieb des Ein-Chip-Computers erforderlich ist, wie bei- spielsweise bei Nutzung in dem Tachographen, dann ist ein weiterer Vorteil, dass diese im Allgemeinen nur das mindestens eine Programm betrifft, das auf dem mindes- tens einen zweiten Prozessorkern P2 und gegebenen- falls auf dessen mindestens einen Koprozessor COP ausgeführt werden soll. Dadurch können erhebliche Kos- ten eingespart werden, die andernfalls durch die Sicher- heitszertifizierung entstehen würden. Ferner muss nur das mindestens eine Programm, das auf dem mindes- tens einen zweiten Prozessorkern P2 ausgeführt werden soll, verschlüsselt gespeichert und für das Ausführen ent- schlüsselt werden. Das mindestens eine Programm, das auf dem mindestens einen ersten Prozessorkern P1 aus- geführt werden soll, muss nicht verschlüsselt gespei- chert und somit für das Ausführen auch nicht entschlüs- selt werden. Dadurch kann Rechenleistung eingespart werden, so dass der Ein-Chip-Computer besonders leis- tungsfähig ist. Ferner sind so die Sicherheitsanforderun- gen, beispielsweise nach den Kriterien für die Bewertung der Sicherheit von Informationstechnologie, kurz:

ITSEC, einfach und kostengünstig umsetzbar.

[0031] Ferner kann der Ein-Chip-Computer besonders kompakt und kostengünstig ausgebildet sein, zum Bei- spiel durch Vorsehen der gemeinsamen Speicherschnitt- stelle MIF und/oder durch gemeinsames Nutzen von Ressourcen des Ein-Chip-Computers, beispielsweise ei- ner Energieversorgung, von Signalen oder von Inter- rupts.

[0032] Der Ein-Chip-Computer ist auch in anderen Vorrichtungen und für andere Anwendungen nutzbar.

Patentansprüche 1. Ein-Chip-Computer,

- der mindestens einen ersten Prozessorkern (P1) und mindestens einen zweiten Prozessor- kern (P2) umfasst, die auf einem gemeinsamen Chip (C) ausgebildet sind und die über eine Pro- zessorschnittstelle (PIF) miteinander gekoppelt sind zum Übertragen von Daten von dem min- destens einen ersten Prozessorkern (P1) zu dem mindestens einen zweiten Prozessorkern (P2) und/oder zum Übertragen von Daten von dem mindestens einen zweiten Prozessorkern (P2) zu dem mindestens einen ersten Prozes- sorkern (P1),

- der für den mindestens einen ersten Prozes-

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sorkern (P1) und den mindestens einen zweiten Prozessorkern (P2) eine gemeinsame Spei- cherschnittstelle (MIF) umfasst und Daten über die gemeinsame Speicherschnittstelle (MIF) aus einem gemeinsamen Datenspeicher (DM) lesbar und/oder in diesem speicherbar sind und - der eine Verschlüsselungs- und Entschlüsse- lungseinheit (KRYPT) umfasst, die dem mindes- tens einen zweiten Prozessorkern (P2) zuge- ordnet ist und die so ausgebildet und zwischen dem mindestens einen zweiten Prozessorkern (P2) und der Speicherschnittstelle (MIF) ange- ordnet ist, dass die Daten, die zwischen dem mindestens einen zweiten Prozessorkern (P2) und dem Datenspeicher (DM) austauschbar sind, durch die Verschlüsselungs- und Ent- schlüsselungseinheit (KRYPT) verschlüsselbar und entschlüsselbar sind,

- wobei die Speicherschnittstelle (MIF) über ei- nen ersten Zwischenspeicher (ZS1) mit dem mindestens einen ersten Prozessorkern (P1) gekoppelt ist

- und wobei die Speicherschnittstelle (MIF) über die Verschlüsselungs- und Entschlüsselungs- einheit (KRYPT) und einen zweiten Zwischen- speicher (ZS2) mit dem mindestens einen zwei- ten Prozessorkern (P2) gekoppelt ist.

2. Ein-Chip-Computer nach Anspruch 1, der mindes- tens eine erste Peripherieeinheit (PE1) umfasst, die dem mindestens einen ersten Prozessorkern (P1) zugeordnet ist, und der mindestens eine zweite Pe- ripherieeinheit (PE2) umfasst, die dem mindestens einen zweiten Prozessorkern (P2) zugeordnet ist.

3. Ein-Chip-Computer nach einem der vorstehenden Ansprüche,

- der mindestens eine Schutzeinrichtung (SE) umfasst, die ausgebildet ist, mindestens einen Betriebsparameter des Ein-Chip-Computers und/oder eine mechanische Unversehrtheit des Ein-Chip-Computers zu überwachen,

- der ausgebildet ist, einen Betrieb des mindes- tens einen zweiten Prozessorkerns (P2) zu un- terbinden, wenn durch die mindestens eine Schutzeinrichtung (SE) eine Abweichung des mindestens einen Betriebsparameters von ei- nem vorgegebenen Wertebereich des mindes- tens einen Betriebsparameters erkannt wurde oder eine Verletzung der mechanischen Unver- sehrtheit des Ein-Chip-Computers erkannt wur- de, und

- der ausgebildet ist, einen Betrieb des mindes- tens einen ersten Prozessorkerns (P1) zumin- dest teilweise aufrecht zu erhalten, wenn der Be- trieb des mindestens einen zweiten Prozessor- kerns (P2) unterbunden ist.

4. Tachograph, der mindestens einen Ein-Chip-Com- puter nach einem der vorstehenden Ansprüche um- fasst.

Claims

1. Single-chip computer

- which comprises at least one first processor core (P1) and at least one second processor core (P2) which are produced on a shared chip (C) and which are coupled to one another via a processor interface (PIF) for the purpose of transferring data from the at least one first proc- essor core (P1) to the at least one second proc- essor core (P2) and/or for the purpose of trans- ferring data from the at least one second proc- essor core (P2) to the at least one first processor core (P1),

- which comprises a shared memory interface (MIF) for the at least one first processor core (P1) and the at least one second processor core (P2), and data can be read from and/or stored in a shared data memory (DM) via the shared memory interface (MIF), and

- which comprises an encryption and decryption unit (KRYPT) which is associated with the at least one second processor core (P2) and which is designed and arranged between the at least one second processor core (P2) and the mem- ory interface (MIF) such that the data which can be interchanged between the at least one sec- ond processor core (P2) and the data memory (DM) can be encrypted and decrypted by the encryption and decryption unit (KRYPT), - wherein the memory interface (MIF) is coupled to the at least one first processor core (P1) via a first buffer store (ZS1)

- and wherein the memory interface (MIF) is cou- pled to the at least one second processor core (P2) via the encryption and decryption unit (KRYPT) and a second buffer store (ZS2).

2. Single-chip computer according to Claim 1, which comprises at least one first peripheral unit (PE1), which is associated with the at least one first proc- essor core (P1), and which comprises at least one second peripheral unit (PE2), which is associated with the at least one second processor core (P2).

3. Single-chip computer according to one of the pre- ceding claims,

- which comprises at least one protective device (SE) which is designed to monitor at least one operating parameter of the single-chip computer and/or a mechanical integrity of the single-chip

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- which is designed to prevent operation of the at least one second processor core (P2) when the at least one protective device (SE) has rec- ognized a discrepancy between the at least one operating parameter and a prescribed value range of the at least one operating parameter or has recognized an infringement of the mechan- ical integrity of the single-chip computer, and - which is designed to at least partially maintain operation of the at least one first processor core (P1) when the operation of the at least one sec- ond processor core (P2) is prevented.

4. Tachograph which comprises at least one single- chip computer according to one of the preceding claims.

Revendications

1. Ordinateur monopuce,

- qui comprend au moins un premier coeur de processeur (P1) et au moins un deuxième coeur de processeur (P2) qui sont conçus sur une pu- ce (C) commune et qui sont couplés l’un à l’autre par l’intermédiaire d’une interface de proces- seur (PIF) pour la transmission de données de l’au moins un premier coeur de processeur (P1) vers l’au moins un deuxième coeur de proces- seur (P2) et/ou pour la transmission de données de l’au moins un deuxième coeur de processeur (P2) vers l’au moins un premier coeur de pro- cesseur (P1),

- qui pour l’au moins un premier coeur de pro- cesseur (P1) et l’au moins un deuxième coeur de processeur (P2) comprend une interface de mémoire (MIF) commune et par l’intermédiaire de l’interface de mémoire (MIF) commune, des données sont lisibles à partir d’une mémoire de données (DM) commune et/ou mémorisables dans cette dernière et

- qui comprend une unité de cryptage et de dé- cryptage (KRYPT) qui est associée à l’au moins un deuxième coeur de processeur (P2) et qui est conçue et placée entre l’au moins un deuxiè- me coeur de processeur (P2) et l’interface de mémoire (MIF), de telle sorte que les données qui sont échangeables entre l’au moins un deuxième coeur de processeur (P2) et la mé- moire de données (DM) puissent être cryptées et décryptées par l’unité de cryptage et décryp- tage (KRYPT),

- l’interface de mémoire (MIF) étant couplée par l’intermédiaire d’une première mémoire inter- médiaire (ZS1) avec l’au moins premier coeur de processeur (P1)

- et l’interface de mémoire (MIF) étant couplée avec l’au moins un deuxième coeur de proces- seur (P2) par l’intermédiaire de l’unité de cryp- tage et de décryptage (KRYPT) et d’une deuxiè- me mémoire intermédiaire (ZS2).

2. Ordinateur monopuce selon la revendication 1, qui comporte au moins une unité périphérique (PE1) qui est associée à l’au moins un premier coeur de pro- cesseur (P1) et qui comporte au moins une deuxiè- me unité périphérique (PE2) qui est associée à l’au moins un deuxième processeur (P2).

3. Ordinateur monopuce selon l’une quelconque des revendications précédentes,

- qui comprend au moins un système de protec- tion (SE) qui est conçu pour superviser au moins un paramètre de service de l’ordinateur mono- puce et/ou une intégrité mécanique de l’ordina- teur monopuce,

- qui est conçu pour interrompre un fonctionne- ment de l’au moins un deuxième coeur de pro- cesseur (P2) si par l’au moins un système de protection (SE), un écart de l’au moins un para- mètre de service par rapport à un ordre de va- leurs prédéfini de l’au moins un paramètre de service a été identifié ou une atteinte de l’inté- grité mécanique de l’ordinateur monopuce a été identifiée et

- qui est conçu pour maintenir au moins partiel- lement un fonctionnement de l’au moins un pre- mier coeur de processeur (P1) lorsque le fonc- tionnement de l’au moins un deuxième coeur de processeur (P2) a été interrompu.

4. Tachygraphe qui comprend au moins un ordinateur monopuce selon l’une quelconque des revendica- tions précédentes.

(8)
(9)

IN DER BESCHREIBUNG AUFGEFÜHRTE DOKUMENTE

Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde ausschließlich zur Information des Lesers aufgenommen und ist nicht Bestandteil des europäischen Patentdokumentes. Sie wurde mit größter Sorgfalt zusammengestellt; das EPA übernimmt jedoch keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.

In der Beschreibung aufgeführte Patentdokumente

DE 102004028338 A1 [0002]

DE 10014994 A1 [0003]

WO 2004068344 A1 [0003]

Referenzen

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