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1 Albanien Einreise für albanische

Staatsangehörige aus Drittstaaten ist

uneingeschränkt erlaubt.

Es bestehen derzeit keine Einschränkungen im internationalen Flug-, Bus- und Fährverkehr.

Update: 29.01.21

Es gibt keine verpflichtende Quarantänepflicht und PCR-Tests bei Einreise.

Keine grundsätzliche Selbstisolation notwendig, das Gesundheitsamt kann jedoch weiterhin Quarantänen anordnen.

Es bestehen weiterhin starke Einschränkungen im öffentlichen Leben.

• Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.

• Die eigene Wohnung darf nur aus beruflichen od. gesundheitlichen Gründen (z.B. Gang zur

Apotheke, Krankenhausbesuch) verlassen werden.

• Maskenpflicht besteht ab dem 11. Lebensjahr bei allen Aktivitäten außerhalb der eigenen Wohnung.

IOM: Bis auf weiteres keine IOM Transit und Arrival Assistance möglich.

Algerien Alle Flughäfen in Algerien sind geschlossen.

Repatriierungsflüge werden nicht ausgeführt.

Es liegen keine Angaben vor. Es liegen keine Angaben vor. Es liegen keine Angaben vor.

Armenien Uneingeschränkte Einreise für Staatsangehörige, Familienangehörige armenischer Staatsbürger, Personen mit

Aufenthaltserlaubnis.

Ein negativer PCR Test ist bei Einreise nach Armenien vorzuzeigen.

PCR TEST Voraussetzungen:

• Nicht älter als 72h bei Einreise

• Ergebnis muss auf Englisch, Russisch oder

Es liegen keine Informationen vor. Keine besonderen

Mobilitätsbeschränkungen im Land.

Die Regeln zum Mindestabstand sind einzuhalten.

Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske in geschlossenen

Räumen sowie im öffentlichen Raum.

(2)

2 Flugverkehr ist stark

reduziert. Der Flughafen Eriwan ist geöffnet.

Armenisch ausgestellt sein

Liegt kein PCR Test vor, sind Einreisende zu einem kostenpflichtigen Test am Flughafen in Eriwan verpflichtet.

Teststellen sind in der Ankunftshalle des Flughafens eingerichtet.

Eine Gesundheitsselbstauskunft muss von jedem Passagier ausgefüllt werden.

Personen müssen immer ein gültiges ID Dokument bei sich tragen.

IOM: Bis auf weiteres keine IOM Transit und Arrival Assistance möglich.

China Einreise möglich für nicht- chinesische Staatsangehörige mit ohne Beantragung eines Visums:

• Gültiger gültiger

Aufenthaltserlaubnis für berufliche, persönliche Angelegenheiten

• für

Familienzusammenführu ngen

Transitaufenthalte bleiben ausgesetzt.

Zum Teil stark eingeschränkte

Flugverbindungen, die je

Ein negativer PCR Test sowie IgM-Antikörpertest sind beim Check-In am Schalter der Airline vorzulegen.

PCR TEST Voraussetzungen

• Testergebnis nicht älter als 48h

Zusätzlich muss vor Einstieg ein grüner Gesundheitscode mit dem "HS" Zeichen oder ein zertifiziertes

Gesundheitserklärungsformular beantragt werden.

Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine

Gesundheitserklärung abzugeben.

Alle Einreisenden werden mit einem PCR Test auf eine Corona-Infektion getestet und anschließend in designierte Unterkünfte für eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne gebracht. Die Kosten dafür müssen selbst getragen werden.

Keine inländischen

Mobilitätsbeschränkungen auf dem chinesischen Festland mit

Ausnahmen von Standorten, an denen sich das Infektionsgeschehen verstärkt (z.B. aktuell zusätzliche Anforderungen an Einreise/

Quarantäne/PCR-Tests in Urumqi in der Provinz Xinjiang, Ruili in der Provinz Yunnan, Qingdao in der Provinz Shandong und Tianjin).

Alle Passagiere müssen in den öffentlichen Verkehrsmitteln Masken tragen.

Infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den

(3)

3 nach Infektionsgeschehen

variieren. Internationale Flüge nach Peking zum Teil möglich (die Liste der berechtigten Flüge wird regelmäßig aktualisiert, es ist daher empfohlen, sich bei den Fluggesellschaften zu informieren).

Transitaufenthalte von ausländischen

Staatsangehörigen in China, etwa zum Weiterflug aus China heraus und der

bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt. Schließungen bzw. eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen.

Bei Transitflügen müssen Passagiere beide Tests innerhalb von 48 Stunden vor dem

Einstieg in den Flug nach China erneut durchführen und bei der chinesischen Botschaft im Transitland ein weiteres „HS“ - Zeichen beantragen.

• HINWEIS: Viele Flughäfen können die Tests nicht in den Sicherheits-/ Transitbereichen durchführen. Bitte prüfen Sie, ob Ihr geplanter Transit nach der neuen Verordnung noch möglich ist. Sonst besteht die Gefahr im Transitland zu stranden oder in das Abflugland zurück-geführt zu werden.

Direktflüge nach China werden dringend empfohlen. Weitere Informationen finden Sie unter:

EN: http://de.china-

embassy.org/det/sgyw/t182829 6.htm

CN: http://de.china-

embassy.org/chn/sgyw/t182808 1.htm

Q&A (CN): http://de.china- embassy.org/chn/sgyw/t182910 7.htm

Provinzen, Städten und

Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.

(4)

4 Georgien Weiterhin Einschränkungen

im Luftverkehr.

• Es bestehen regelmäßige Flugverbindungen von Deutschland nach Tiflis

Ein negativer PCR Test ist bei Einreise vorzuzeigen.

PCR TEST Voraussetzungen:

• verpflichtend für nicht- georgische

Staatsangehörige

• optional für georgische Staatsangehörige

• Nicht älter als 72h In einem elektronischen Formular muss von allen Einreisenden der Aufenthalt in den der Reise vorangegangen 14 Tagen sowie die

Kontaktdaten für den Aufenthalt in Georgien angegeben werden.

Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, aber mit Wohnsitz in Deutschland, müssen eine unbefristete Aufenthalts-genehmigung bei der Einreise vorlegen.

Für alle georgischen Staatsbürger:

• 8-tägige Selbstisolation bei Vorlage eines negativen PCR Ergebnisses

• 12-tägige Selbstisolation bei Einreise ohne PCR Ergebnis Für alle deutschen Staatsangehörigen:

• Keine Quarantäne/

Selbstisolation notwendig Für alle isolationspflichtigen Einreisenden ohne Unterkunft:

• Unterbringung in Quarantäne- Hotels (umsonst für georgische Staatsbürger, selbsttragend für Ausländer).

Es bestehen weiterhin

Einschränkungen im öffentlichen Leben.

• Nächtliche Ausgangssperre zwischen 21Uhr und 05Uhr

• Schulen und Kindergärten sind geschlossen

Öffentliche Verkehr (inklusive U- Bahn) sowie Intercity Zugverkehr operiert mit Einschränkungen

Taxis dürfen mit maximal 2 Gästen auf der Rückbank fahren

Schutzmasken verpflichtend in öffentlichen Gebäuden.

Indien Einreise nur für Staatsangehörige.

Flugoptionen werden grundsätzlich wöchentlich mehrmals angeboten.

Ein negativer PCR Test ist bei Einreise vorzuzeigen.

PCR TEST Voraussetzungen:

• verpflichtend für alle Passagiere.

• Air India: Testresultat darf nicht älter als 72h sein.

Wenn der PCR-Test Test jedoch älter als 72h vor Einreise ist, kann es dazu kommen, dass man erneut einen PCR- Test vor Ort machen muss und ggf. In Quarantäne für 14 Tage gebracht wird.

Keine besonderen

Mobilitätsbeschränkungen im Land.

(5)

5 In einem elektronischen

Formular muss am Schalter ein Self-reporting ausgefüllt präsentiert werden. Dies ist unter

https://www.newdelhiairport.in /airsuvidha/apho-registration . Dazu ist das Herunterladen der der Arugya Setu App ist erforderlich.

Irak Einreise nur für Staatsangehörige.

Die Einreisemöglichkeiten in den Irak sind weiterhin eingeschränkt.

Ein negativer PCR Test ist bei Einreise vorzuzeigen. Das ausgedruckte Testergebnis muss auf Englisch oder Arabisch vorliegen.

PCR TEST Voraussetzungen:

• BGW: Ergebnis bei Abreise nicht älter als 72h

• EBL, ISU, BSR: Test bei Ankunft nicht älter als 72h

• NJF: Test bei Abreise nicht älter als 72h Bitte erkundigen Sie sich regelmäßig bzgl. Änderungen kurz vor Ausreise. Ob Kinder einen PCR-Test benötigen hängt vom Alter und vom

Zielflughafen ab.

14-tägige Selbstisolation für

Staatsangehörige, die in den letzten 14 Tagen (u.a.) aus Deutschland eingereist sind.

Beschränkungen im öffentlichen Leben aufgehoben.

Es besteht eine allgemeine Maskenpflicht und die

Abstandsregeln sind einzuhalten.

IOM: Arrival Assistance nach vorheriger Absprache möglich.

(6)

6 Bei Einreise am Flughafen

erfolgt ein Symptomcheck nach Ankunft.

Nigeria Flugverbindungen nach Nigeria sind grundsätzlich möglich, Weiterflüge ins Inland nicht durch uns buchbar. Änderungen und Streichungen sind jederzeit möglich.

Ein negativer PCR Test ist beim Check In nötig und bei Transit und Einreise in Nigeria vorzuzeigen.

PCR TEST Voraussetzungen:

• Nicht älter als 72h bei Einreise

• Ergebnis muss auf Englisch ausgestellt sein Bei Einreise erfolgt ein

Screening/ Symptomcheck am Flughafen und ein erneuter PCR Test sofort nach Ankunft. Dieser sollte auf folgender website vorgebucht und gezahlt werden:

https://nitp.ncdc.gov.ng/onb oarding/homepage

Sollte eine Registrierung und Zahlung auf dieser Seite nicht möglich sein muss mit

Eine Selbstisolation von 7 Tagen ist in jedem Fall angeordnet.

Beschränkungen im öffentlichen Leben aufgehoben.

Es besteht eine allgemeine Maskenpflicht und die

Abstandsregeln sind einzuhalten.

IOM: Arrival Assistance nach vorheriger Absprache möglich.

(7)

7 längeren Wartezeiten nach

Ankunft gerechnet werden.

Pakistan Flugverbindungen nach Pakistan werden

grundsätzlich angeboten. Es kann in einzelnen Fällen jedoch zu kurzfristigen Änderungen oder Streichungen kommen.

Ein negativer PCR Test ist beim Check-In am Schalter

vorzuzeigen.

PCR TEST Voraussetzungen:

• Testergebnis nicht älter als 96h vor Reiseantritt

• Je nach Fluglinie können Anforderungen an den Test varrieren, bitte erkundigen Sie sich hierzu im Einzelfall genauer

Bei Einreise erfolgt ein

Screening/ Symptomcheck am Flughafen.

Reisende sind verpflichtet bei Einreise die Corona App PakPASS auf ihrem Smartphone zu installieren. Diese muss beim Check-In der jeweiligen Airline vorgezeigt werden. Alternativ kann

eine Online-Registrierung in PassTrack -

https://passtrack.nitb.gov.pk/lo gin vorgenommen und durch

Kontaktdaten zur Beobachtung durch die zuständigen staatlichen/ regionalen Behörden müssen bei Einreise

hinterlegt werden.

Einreisende mit sichtbaren Symptomen werden getestet, ein*e Facharzt*in entscheidet über die Pflicht zur Quarantäne.

Es bestehen Einschränkungen im öffentlichen Leben.

• Öffentliche Verkehrsmittel können genutzt werden, sind aber eingeschränkt verfügbar

• Das Tragen von

Schutzmasken ist in der Öffentlichkeit verpflichtend

IOM: Arrival Assistance ist möglich für Personen mit negativen (PCR) Covid19 Testergebnis nach Ankunft.

(8)

8 einen Ausdruck nachgewiesen

werden.

Russische Föderation

Einreise nur für Staatsange- hörige und Personen mit Aufenthaltserlaubnis.

Die Einreise für nicht- russische Staatsangehörige ist weiterhin eingeschränkt.

Es bestehen regelmäßige Flugverbindungen.

Der Inlandsflugverkehr wurde wieder

aufgenommen.

Die Durchreise ist gestattet.

Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich ist 24 Stunden.

Ein Test vor Abflug ist aktuell nicht nötig.

• Russische Staatsbürger, die mit internationalen Flügen in die Russische Föderation einreisen, müssen vor dem Abflug ein spezielles Formular auf dem Unified Public Services Portal (www.gosuslugi.ru/394604) ausfüllen und dann

innerhalb von drei Tagen nach ihrer Ankunft in der Russischen Föderation die Ergebnisse des COVID-19 PCR-Tests (kann bei Ankunft am Flughafen durchgeführt werden, Kosten ca. 25€) in das zuvor ausgefüllte Formular hochladen;

während des Wartens auf die Ergebnisse des COVID- 19 PCR-Tests müssen sich die Passagiere an ihrem Wohnort/temporären Aufenthalt selbst isolieren.

Passagiere mit Symptomen bei Einreise:

kostenfreie Krankenhaus-Quarantäne.

14-tägige Selbstisolation für Einreisende verpflichtend.

Einreisende müssen sich bei Telefon- Hotline der Stadt Moskau +7 495 8704509 melden.

Das gilt auch für Personen, die im selben Haushalt leben.

Es bestehen weiterhin

Einschränkungen im öffentlichen Leben.

• Zum Teil

Ausgangbeschränkungen in verschiedenen Regionen

• Personen über 65 Jahre und zur Risikogruppe gehörend, dürfen ihre Wohnung nur in

Ausnahmefällen verlassen.

• In allen öffentlich zugänglichen Räumen und Verkehrsmitteln sowie auf Plätzen, auf denen mehr als 50 Personen

zusammenkommen können, gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

• ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten.

(9)

9 Aufgrund möglicher kurzfristiger

Änderungen erkundigen Sie sich bitte auch als Staatsangehörige dazu nochmals kurz vor Ausreise.

(10)

10 (Update), hat sich die Informationslage vor Kurzem geändert. Die Informationen und Angaben ändern sich je nach Zielland sehr selten bis häufig, insbesondere diese zu den Ausgangs- und Reisebeschränkungen innerhalb der einzelnen Zielländer.

Daher sind alle Angaben in diesem Dokument ohne Gewähr.

Quellen:

• Auswärtiges Amt, Link: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

• Deutsche Auslandsvertretungen / (Länder-) Botschaften in Deutschland

• IATA Travel Center, Link: https://www.iatatravelcentre.com/international-travel-document-news/1580226297.htm

• IOM Headquarters Movements Rapid Report

• IOM Ziellandbüros/IOM StarthilfePlus Reintegration

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