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17876/13 kwo/o.r./hü 1 DG C LIMITE DE

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RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

Brüssel, den 17. Januar 2014 (OR. en)

17876/13

LIMITE

PV/CONS 69 RELEX 1180

ENTWURF EINES PROTOKOLLS

Betr.: 3286. Tagung des Rates der Europäischen Union

(AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN) vom 16. Dezember 2013 in Brüssel

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INHALT

Seite

1. Annahme der vorläufigen Tagesordnung ... 3

NICHT DIE GESETZGEBUNG BETREFFENDE TÄTIGKEITEN 2. Annahme der Liste der A-Punkte ... 3

3. Iran ... 3

4. Syrien ... 3

5. Libanon ... 3

6. Östliche Partnerschaft ... 3

7. Russland... 3

8. Zentralafrikanische Republik ... 4

9. Nahost-Friedensprozess ... 4

10. Westliche Balkanstaaten ... 4

11. Myanmar/Birma... 5

12. Sonstiges ... 5

ANLAGE – Erklärungen für das Ratsprotokoll ... 6

*

* *

(3)

1. Annahme der vorläufigen Tagesordnung

17576/1/13 REV 1 OJ CONS 69 RELEX 1149 Der Rat nahm die vorgenannte Tagesordnung an.

NICHT DIE GESETZGEBUNG BETREFFENDE TÄTIGKEITEN 2. Annahme der Liste der A-Punkte

17578/1/13 REV 1 PTS A 89

Der Rat nahm die Liste der A-Punkte (Dok. 17578/1/13 REV 1) an.

Die Erklärungen zu diesen Punkten sind in der Anlage wiedergegeben.

3. Iran (Tagung im engeren Rahmen - Minister + 1) 17864/13 COMEM 295 CONOP 156

Der Rat erörterte dieses Thema auf einer Tagung in engerem Rahmen.

4. Syrien

Der Rat erörterte die sich verschlechternde Menschenrechtslage in Syrien und die regionalen Auswirkungen der Krise.

5. Libanon

– Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates

17734/13 COMAG 131 CONUN 151 PESC 1529

Der Rat nahm die in Dokument 17804/13 enthaltenen Schlussfolgerungen des Rates zu dieser Thematik an.

6. Östliche Partnerschaft 7. Russland

Diese beiden Punkte wurden gleichzeitig behandelt. Der Rat führte einen Gedankenaustausch über das weitere Vorgehen in Bezug auf die Östliche Partnerschaft und die Beziehungen der EU zu Russland, wobei er dem im November 2013 in Vilnius veranstalteten Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft, den jüngsten Entwicklungen in den östlichen Nachbarschaftsländern sowie dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-Russland Rechnung trug.

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8. Zentralafrikanische Republik

– Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates

17192/13 COAFR 359 COHAFA 132 PESC 1458 COHOM 269 ACP 189 Der Rat hatte eine Gedankenaustausch über die Lage in der Zentralafrikanischen Republik und zeigte sich äußerst besorgt über die Krise in diesem Land. Er begrüßte das Eingreifen Frankreichs zur Unterstützung der Internationalen Unterstützungsmission in der Zentral- afrikanischen Republik unter afrikanischer Führung (MISCA), mit der die Zivilbevölkerung geschützt und ein Beitrag zur Stabilisierung des Landes geleistet werden soll. Angesichts der dramatischen humanitären Krise haben die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre humanitäre Hilfe seit 2012 verdreifacht und 2013 mehr als 60 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Ferner unter- stützt die EU uneingeschränkt das entschlossene Handeln afrikanischer Partner, das darauf abzielt, mehr Stabilität zu erreichen, und stellt über die Friedensfazilität für Afrika

50 Mio. EUR für die internationale Unterstützungsmission bereit.

Der Rat nahm die in Dokument 17835/13 wiedergegebenen Schlussfolgerungen an.

Portugal brachte einen ernsthaften Zwischenfall zur Sprache, der sich am 10. Dezember 2013 in Bissau ereignet hat: Die Besatzung eines Linienflugs der Fluggesellschaft TAP-Portugal war von den Übergangsbehörden von Guinea-Bissau gezwungen worden, 74 vermutlich syrische Staatsangehörige mit illegalen Reisepässen an Bord zu nehmen und nach Lissabon zu befördern, was eine eindeutige Verletzung des Völkerrechts darstellt.

9. Nahost-Friedensprozess

– Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates 17733/13 COMEP 42 PESC 1528

Der Rat nahm die in Dokument 17817/13 enthaltenen Schlussfolgerungen des Rates zu dieser Thematik an.

10. Westliche Balkanstaaten

Die Hohe Vertreterin unterrichtete den Rat über den Stand des von der EU unterstützten Dia- logs zwischen Belgrad und Pristina. Danach führte der Rat im Vorfeld der Beratungen des

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11. Myanmar/Birma

17260/13 COASI 175 ASIE 53 COPS 508 RELEX 1110 PESC 1466 DEVGEN 312 COHOM 273 WTO 327

Der Rat verabschiedete Schlussfolgerungen zu Myanmar/Birma (Dok. 17295/13) im Nach- gang zur ersten Tagung der Task Force EU-Myanmar (13.-15. November, Yangon und Nay Pyi Taw).

Der Rat bekräftigte, dass sich die EU entschieden für den demokratischen und wirtschaft- lichen Übergang in Myanmar/Birma einsetzt und diesen unterstützt, entsprechend dem umfas- senden Rahmen für die Politik und Unterstützung der EU gegenüber bzw. für

Myanmar/Birma, den der Rat am 22. Juli 2013 festgelegt hat. In den Schlussfolgerungen werden die wichtigsten Themen hervorgehoben, die die EU im Vorfeld der Wahlen in Myanmar/Birma im angehen sollte: Frieden und Wiederversöhnung zwischen den Volks- gruppen, Beendigung der Gewalt zwischen den Gemeinschaften und Überarbeitung der Verfassung.

12. Sonstiges

Unter diesem Punkt wurden keine Fragen zur Sprache gebracht.

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ANLAGE

ERKLÄRUNGEN FÜR DAS RATSPROTOKOLL

Zu A-Punkt 3: Beziehungen zu Marokko: Standpunkt der Union im Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Durchführung des Aktionsplans EU-Marokko (2013-2017) zur Umsetzung des

fortgeschrittenen Status – Annahme ERKLÄRUNG DES RATES

"Der Rat betont, dass die Festlegung des Standpunkts der Union im Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Durchführung des Aktionsplans EU-Marokko (2013-2017) zur Umsetzung des fortgeschrittenen Status dringend erforderlich ist, und er hat deshalb ein Einver- ständnis erzielt, das diese Festlegung ermöglichen soll. Hinsichtlich der Rechtsgrundlage für die Festlegung des Standpunkts der Union darf dieses Einverständnis nicht so ausgelegt werden, als greife es künftigen Standpunkten des Rates zu dieser Frage vor, und es stellt somit keinen Präze- denzfall dar.

Über das Verfahren zur Festlegung des Standpunkts der Union hinsichtlich künftiger Empfehlungen zur Durchführung von Aktionsplänen wird unter Berücksichtigung des Inhalts dieser Dokumente und der geltenden Verordnungen, insbesondere der Verordnung zum Europäischen Nachbar- schaftsinstrument (ENI), entschieden."

ERKLÄRUNG DER KOMMISSION

"Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass der Rat im Konsens über den Standpunkt der Union befunden und den gemeinsamen Vorschlag für einen Beschluss des Rates nicht angenommen hat.

Die Kommission vertritt die Auffassung, dass im vorliegenden Fall der Standpunkt der Union im Wege eines Ratsbeschlusses im Einklang mit den einschlägigen Abstimmungsvorschriften der Verträge hätte angenommen werden sollen. Die Kommission geht davon aus, dass die Wahl des Verfahrens im vorliegenden Fall der Dringlichkeit der Lage geschuldet ist und den Verfahren bei künftigen Vorschlägen nicht vorgreift. In ihrer Rolle als Hüterin der Verträge besteht die Kom- mission auf der Einhaltung der ordnungsgemäßen Verfahren bei künftigen Vorschlägen zu anderen Aktionsplänen oder bei Dokumenten ähnlicher Art im Zusammenhang mit der

Nachbarschaftspolitik."

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