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Die mündliche Bilanzbuchhalterprüfung

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Die mündliche Bilanzbuchhalterprüfung

Bilanzbuchhalter (IHK) mit Fragen und Antworten

Bearbeitet von

Diethard Erbslöh, Ekbert Hering, Hans-Peter Kicherer, Werner Klein, Angelika Leuz, Norbert Leuz, Eberhard Rick, Werner Rössle, Bettina Schwarzer, Michael Wobbermin, Werner Kresse

überarbeitet 2007. Buch. XX, 442 S. Hardcover ISBN 978 3 7910 2536 0

Format (B x L): 17 x 24 cm

Wirtschaft > Unternehmensfinanzen > Externes Rechnungswesen, Bilanzierung Zu Inhaltsverzeichnis

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978-3-7910-2536-0 Kresse, 4.A. Bd. 5 / Die mündliche Bilanzbuchhalterprüfung

© 2006 Schäffer-Poeschel Verlag (www.schaeffer-poeschel.de)

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1 Allgemeines

Die Bilanzbuchhalterprüfung ist eine sehr weit verbreitete Weiterbildungsprüfung im kaufmännischen Bereich. Sie vermittelt eine Qualifikation, die die Grundlage bie- tet, um in Führungspositionen des betrieblichen Rechnungswesens aufzusteigen. In der Wirtschaft genießt sie einen ausgezeichneten Ruf, sodass Arbeitsmarkt und Ent- wicklungsmöglichkeiten für Bilanzbuchhalter seit jeher gut sind.

Die grundlegende Neugestaltung der Bilanzbuchhalterprüfung durch eine Rechts- verordnung (BGBl 1990 I S. 707 ff., abgedruckt in Anhang S. 428) brachte mit der Aus- weitung der schriftlich zu prüfenden Fächer nicht nur eine bessere Objektivierung der Prüfungsleistungen, sondern – entsprechend den erhöhten Anforderungen an die Kom- petenz des Bilanzbuchhalters – auch eine Erhöhung des Schwierigkeitsgrades, womit letztlich die Bedeutung des mündlich zu absolvierenden Teils als Korrektiv zum Schrift- lichen gestiegen ist. In der mündlichen Prüfung hat deshalb der zukünftige Bilanzbuch- halter nicht nur sein Berufswissen unter Fachkollegen unter Beweis zu stellen, sondern – angesichts der besonderen »Prüfer-Prüfling-Atmosphäre« – auch psychische Belast- barkeit zu demonstrieren, vor allem wenn es um Bestehen oder Nichtbestehen geht. Um so wichtiger ist eine systematische, auf Stärken und Schwächen des jeweiligen Prü- fungsteilnehmers ausgerichtete Vorbereitung auf das Mündliche.

2 Umfang der Prüfung

2.1 Umfang der schriftlichen Prüfung

Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilen, einem funktionsübergreifenden und einem funktionsspezifischen Teil. Der funktionsübergreifende Teil umfasst

– volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen, – Recht,

– EDV, Informations- und Kommunikationstechniken, während sich der funktionsspezifische Teil gliedert in

– Buchführung und Buchhaltungsorganisation, Jahresabschluss und Jahresasschluss- analyse,

– Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre, – Kosten- und Leistungsrechnung,

– Finanzwirtschaft der Unternehmung und Planungsrechnung.

2.2 Umfang der mündlichen Prüfung in Abhängigkeit von den schriftlichen Noten

Das Fach Buchführung und Buchhaltungsorganisation, Jahresabschluss und Jahres- abschlussanalyse ist mündlich zu prüfen. Die Prüfungsdauer dieser obligatorischen Prüfung beträgt 30 Minuten je Teilnehmer (§ 5 Abs. 9 VO Bilanzbuchhalterprüfung).

Hat der Prüfungsteilnehmer im Fach Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre eine schlechtere Note als ausreichend, so ist er gezwungen, sich auch hier mündlich prüfen zu lassen (steuerliche Ausschlussprüfung), um aus dem Mittel zwischen schrift- 3

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lichem und mündlichem Teil dieses Faches mindestens ausreichend zu erzielen. Sonst ist die Prüfung nicht bestanden (§ 7 Abs. 2 VO Bilanzbuchhalterprüfung).

Ob ein Prüfungsteilnehmer sich noch in weiteren Prüfungsfächern einer münd- lichen Prüfung unterziehen lassen muss, hängt von seinen Noten in den anderen Prü- fungsfächern ab. Insgesamt ist die Prüfung bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmerim funktionsübergreifenden und

im funktionsspezifischen Teil und

– in den beiden Hauptfächern des funktionsspezifischen Teils (Buchführung/Jah- resabschluss und Steuern)

mindestens ausreichende Leistungenerbracht hat. Dabei ist aus den schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen je Prüfungsfach das arithmetische Mittel zu bilden.

Insgesamt darf nicht mehr als ein Prüfungsfach schlechter als ausreichend bewertet sein. Bei einer ungenügenden Prüfungsleistung in einem Prüfungsfach ist die Prüfung nicht bestanden (§ 7 Abs. 1, 2 VO Bilanzbuchhalterprüfung).

Da die schriftliche Prüfung (auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder nach Ermes- sen des Prüfungsausschusses) durch eine mündliche zu ergänzen ist (Ergänzungs- prüfung), wenn dies

– für das Bestehen der Prüfung oder

– für die eindeutige Beurteilung der Prüfungsleistungen von wesentlicher Bedeu- tung ist,

muss sich ein Großteil der Prüfungsteilnehmer in mehreren Fächern der mündlichen Prüfung unterziehen (§ 4 Abs. 7 und § 5 Abs. 8 VO Bilanzbuchhalterprüfung).

Die Dauer einer Ergänzungsprüfung soll je Prüfungsfach und Prüfungsteilnehmer nicht länger als 15 Minuten betragen (§ 4 Abs. 7 und § 5 Abs. 8 VO Bilanzbuch- halterprüfung).

Hinweis: Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Wenn sich ein Prüfungsteilnehmer innerhalb von zwei Jahren (gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung) zur Wiederholungsprüfung anmel- det, so kann er sich auf Antrag von der Prüfung in einzelnen Prüfungsteilen und Prüfungsfächern befreien lassen, wenn seine Leistungen darin in einer vorange- gangenen Prüfung ausgereicht haben (§ 8 VO Bilanzbuchhalterprüfung). Insofern lohnt es sich auf jeden Fall, in jedem einzelnen Prüfungsfach Kampfgeist zu zei- gen und in der Wiederholungsprüfung die Chance, sich nur auf wenige Prüfungs- fächer konzentrieren zu müssen, zu guten Leistungen zu nutzen.

3 Prüfungsausschuss, Gruppenprüfung

Nach § 46 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz erlassen die Industrie- und Handelskammern für ihren Bezirk Prüfungsordnungen für die Durchführung von Fortbildungsprüfun- gen, zu der auch die Bilanzbuchhalterprüfung zählt. Die Prüfungsordnungen sind im Wesentlichen gleich, können aber in Details auch voneinander abweichen.

Die mündliche Bilanzbuchhalterprüfung (z. B. im Bereich der Industrie- und Han- delskammer Mittlerer Neckar, Sitz Stuttgart) wird vor einem mindestens dreiköpfi- 4 Prüfungsausschuss, Gruppenprüfung

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gen Prüfungsausschussabgelegt (i. d. R. sind es mehr als drei Mitglieder). Dem Prü- fungsausschuss müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeit- nehmer in gleicher Zahl sowie mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule (Berufsschule, Fachhochschule, Hochschule u. Ä.) angehören. Mindestens zwei Drit- tel müssen Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sein.

In aller Regel wird die mündliche Prüfung als Gruppenprüfung abgehalten (in Ausnahmefällen kommen auch Einzelprüfungen in Betracht).

4 Die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung

4.1 Der Zeitrahmen

Fortbildungsprüfungen – auch die Bilanzbuchhalterprüfung – finden vor der Indus- trie- und Handelskammer nach Bedarf statt, in Abstimmung mit den beruflichen Bil- dungsmaßnahmen der im Bezirk der Kammer vorhandenen Fortbildungseinrichtun- gen. Derzeit werden i. d. R. zwei Prüfungstermine pro Jahr angeboten. Der Zeitraum zwischen dem Ende der schriftlichen Prüfung und dem Beginn der mündlichen Prü- fung beträgt ca. zwei bis drei Monate. Die Zahl der einzelnen Prüfungstermine für die mündliche Prüfung hängt von der Anzahl der Teilnehmer und der Anzahl der einge- setzten Prüfungsausschüsse ab.

4.2 Der Zeitplan

Der Zeitraum zwischen Ende des schriftlichen Examens und dem jeweiligen mündlichen Prüfungstermin steht einem Kandidaten für die mündliche Vorbereitung zur Verfügung.

Dieser Zeitraum kann unterschiedlich lang sein, je nachdem, ob der Prüfling gleich am ersten oder am letzten Prüfungstermin zum Mündlichen erscheinen muss. Im ungüns- tigsten Fall bleiben also ca. 2 Monate für die Vorbereitung auf das Mündliche.

4.2.1 Körperliche und geistige Fitness

Grundsätzlich gilt, dass ein umsichtiger Prüfling unverzüglich nach dem Schriftlichen mit der Vorbereitung auf das Mündliche beginnen sollte. Damit ist aber nicht der erste Tag nach dem Schriftlichen gemeint. Jeder, der das Schriftliche abgeschlossen hat, hat bei Absolvierung eines Teilzeitkurses i. d. R. fast zwei Jahre nebenberufliche Fort- bildung mit Prüfungsstress hinter sich, die an den Kräften gezehrt hat.

Kein Leichtathlet würde direkt nach dem Ende eines Wettkampfes in den nächs- ten Wettkampf gehen, sondern benötigt – in Abhängigkeit von den Ansprüchen sei- ner Disziplin und der eigenen körperlichen Verfassung – eine Regenerierungsphase.

Deshalb ist zu empfehlen, nach dem Schriftlichen mindestens eine Woche Erho- lungsurlaub einzulegen und dann bei guter körperlicher und geistiger Verfassung wieder in die Lernphase einzusteigen. Wer das nicht berücksichtigt, bleibt auf einem niedrigen Leistungsniveau, was sich letztlich auch negativ auf die für das Mündliche so wichtige psychische Verfassung auswirkt.

Auch die anschließende Lernphase sollte darauf ausgerichtet sein, über einen län- geren Zeitraum möglichst gute Lernergebnisse zu erreichen. Hierzu ist eine Ausge- wogenheit zwischen Lern- und Erholungsphasen sehr wichtig.

Die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung 5

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Auf keinen Fall sollte man am letzten Tag vor der mündlichen Prüfung in hektische Lernerei ausbrechen und eventuell bis in die Nacht hinein über den Büchern sitzen.

Sammlung und innere Ruhe sind angesagt: die Prüfung erfordert Konzentration und Stehvermögen.

4.2.2 Beherrschen des Prüfungsstoffes

Bevor man mit dem Lernen beginnt, sollte man den gesamten Prüfungsstoff danach überprüfen, was man bereits oder noch beherrscht und wo Lücken sind, die man schließen sollte, und danach einen Zeitplan aufstellen. Dieser Plan muss sich logischer- weise mit dem Inhalt des für jeden Kandidaten obligatorischen Teils der mündlichen Prüfung befassen, also Buchführung und Jahresabschluss. Er sollte jedoch genügend Puffer dafür vorsehen, dass man sich ggf. auch noch auf die Ausschlussprüfung Steuern und/oder eine andere Ergänzungsprüfung vorbereiten kann.

4.2.3 Gruppen- oder Einzelvorbereitung

Eine optimale Vorbereitung sollte auch auf die Frage eingehen: Einzel- oder Grup- penvorbereitung. Beide Arten haben ihre Vorteile.

Gruppenvorbereitung (Arbeitsgemeinschaft)

– Die »Gruppenerfahrung« kann sich generell positiv in der mündlichen Prüfung auswirken, da diese als Gruppenprüfung abgehalten wird.

– Wem es schwerfällt, sich zum Lernen aufzuraffen, hilft die Gruppendisziplin, zu einer bestimmten Uhrzeit an einem bestimmten Ort zusammenzukommen. Die gegenseitige Aufmunterung ist ein gutes Hilfsmittel gegen emotionales »Durch- hängen«:

– In der Gruppe kann die Prüfung besser simuliert werden. Man übt, seine Antwor- ten nicht nur zu denken, sondern tatsächlich in Worte zu fassen (was schwieriger ist).

– Dadurch wird auch das (bloße) Sprechen geübt. Die Gruppe wird Rückkoppelung geben, ob man zu zaghaft, zu leise, zu undeutlich oder zu hektisch spricht. Da

»Sprache« im Mündlichen das wesentliche Kommunikationsmittel ist, ist sie auch für den Gesamteindruck, den der Kandidat bei den Prüfern macht, von wesentlicher Bedeutung.

– Man lernt den Umgang mit Gegenargumenten.

– Noch offene Probleme kann eine Gruppe meist schneller beantworten. Jeder pro- fitiert von den Stärken der anderen.

– In der Gruppe lernt man sich und seine Fähigkeiten besser einzuschätzen. Dies gibt Sicherheit und Selbstvertrauen, ein Faktor, der die psychische Stabilität för- dert und Prüfungsangst reduziert.

Einzelvorbereitung

Die Einzelvorbereitung ist individueller, ausschließlich auf die Bedürfnisse und Fä- higkeiten des Einzelnen zugeschnitten. Thema und Lerngeschwindigkeit bestimmt der Kandidat allein. Der Umgang mit der Zeit ist dadurch u. U. effektiver: keine Fahrzeiten zur Gruppe, Konzentration auf Ausmerzung vorhandener Schwachstel- len.

6 Die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung

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Fazit: Man kann nicht generell der Gruppen- oder der Einzelvorbereitung den Vorzug geben. Vielleicht ist es am sinnvollsten, beide Vorbereitungsarten miteinander zu ver- binden.

Zum Teil wird die optimale Vorbereitung auch typenbedingt sein. Es gibt den ein- gefleischten Autodidakten, der sich zum Lernen nie in eine Gruppe einfügen könnte.

Für ihn wäre Gruppenarbeit die reinste Zeitverschwendung. Der Gegenpol ist der Kontaktmensch, der die Lerndisziplin der Gruppe braucht und allein das Durchhalte- vermögen nicht aufbringen würde, andererseits der Gruppe vielleicht auch viel zu geben vermag.

4.3 Die inhaltliche Struktur des Prüfungsstoffes und ihre Auswirkung auf die Vorbereitung

Was der Kandidat sich zur mündlichen Prüfung erarbeiten muss, wird man grob unter- gliedern können in

(1) Grundkenntnisse und (2) Problemlösungswissen.

Das Erstere wird viele Elemente beinhalten, die man schlicht auswendig zu lernen hat, z. B. :

– Welche Angaben sind bei Aufzeichnungspflichten über Warenein- und -ausgang zu machen?

– Welche Rechnungslegungsunterlagen sind zehn Jahre aufzubewahren?

– Welche Bestandteile muss ein gezogener Wechsel aufweisen?

– Welche Arten von Handlungsvollmacht gibt es?

– Wie werden verdeckte Gewinnausschüttungen definiert?

Auswendiglernen ist kein Kraftakt, den man z. B. an einem Stück abends zwischen 19.00 und 22.00 Uhr vollziehen kann, sondern lebt einzig von der Wiederholung. Es genügt, die entsprechende Definition oder Aufzählung oft genug zur Hand zu nehmen und zu lesen – und auf einmal kann man den Text automatisch abspulen wie ein Ton- band. Wer geschickt auswendig lernen will, nutzt die vielen täglichen Gelegenheiten etwa beim Warten auf Bus oder Zug, beim Schlange-Stehen vor der Kasse, beim War- ten auf den Chef, der sich zu einem Termin verspätet u. Ä. Dieser Tipp hört sich zwar etwas ungewöhnlich an, funktioniert aber wirklich. Voraussetzung ist, dass man die zu speichernden Texte auf einer Kopie oder sonst in kleinem Format bei sich trägt.

Völlig anders ist der Umgang mit der zweiten Kategorie, dem Problemlösungs- wissen, z. B. Fragen wie:

– Erläutern Sie die Vorgehensweise bei der Kapitalkonsolidierung nach der Er- werbsmethode.

– Was versteht man unter dem Leverage-Effekt?

– Skizzieren Sie die Besteuerung von Körperschaften.

– Welche rechtlichen Überlegungen stellen Sie an, wenn ein Unternehmen neu ge- gründet werden soll?

– Beschreiben Sie den Prozess der Preisbildung in der Märkten der vollkommenen Konkurrenz.

– Beschreiben Sie die Wirkungsweise der Mindestreservepolitik.

Hierzu benötigt man Ruhe und Zeit, um das entsprechende Problem in all seinen Fa- cetten zu verstehen. Die Problemlösung folgt einer logischen Struktur, die, wenn man Die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung 7

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sie erst einmal verstanden hat, sehr einprägsam ist und deshalb keiner ständigen Wiederholung bedarf. Wer solche Fragen auswendig lernt, ohne sie verstanden zu haben, wird bei der ersten Zwischenfrage eine Bauchlandung erleben.

Fazit: Es ist zweckmäßig, reine Wiederholungsfragen z. B. mit einem Farbstift zu kennzeichnen, sie auf diese Weise von den Problemlösungsfragen zu trennen und die Lernmethode auf die unterschiedlichen Fragenkategorien auszurichten.

5 Der Prüfungsablauf

und das Verhalten während der Prüfung

5.1 Aufwärmphase

Der Prüfungszweck besteht darin, festzustellen, ob ein Prüfling nach seinem Wissen und Können den Anforderungen entspricht. Daher fordert eine Prüfung in erster Linie die Rationalität der Kandidaten. Prüfungen erschöpfen sich aber nicht im Ratio- nalen, sondern erzeugen als Prüfung eine emotionale Ausnahmesituation, mit der die Prüflinge unterschiedlich gut fertig werden. Es gibt emotional stabile Menschen, die Prüfungsangst nicht aus dem Gleichgewicht bringt.

Bei anderen ist das Lampenfieber so groß, dass sie rational wenig oder nichts mehr zu bieten haben. Ihr Wissen ist aktuell nicht verfügbar, weil das sprichwörtliche »Brett vor dem Kopf« das verhindert. In dieser Hinsicht ist die mündliche Prüfung schwieri- ger als die schriftliche, da die emotionale Belastung aufgrund ihrer besonderen »Prü- fer-Prüfling-Atmosphäre« höher ist.

Der Prüfungsvorsitzende hat daher die Pflicht, alles zu fördern, was der Leis- tungserkenntnis dient, und alles zu unterlassen, was die Leistungserkenntnis be- hindert. Man wird daher kaum eine Prüfung mit der Frage beginnen: »Welche Be- günstigungen kommen nach den Vorschriften des Umwandlungssteuerrechts bei Umwandlungen in Frage?« und dadurch »Bretter« provozieren, sondern mit relativ einfachen Einzelfragen, der sog. »Warming-up-Phase«. Damit erhalten die Prüf- linge Gelegenheit, sich auf die Prüfung einzustimmen, warm zu laufen und die all- gemeine diffuse Angst vor Prüfungsbeginn loszuwerden.

5.2 Die mündliche Prüfung als Fachgespräch

Gemäß § 5 Abs. 9 VO Bilanzbuchhalterprüfung hat der Prüfungsteilnehmer der mündlichen Prüfung in einem Fachgespräch das erforderliche Berufswissen als Bi- lanzbuchhalter unter Beweis zu stellen. Daher wird die Prüfungskommission versu- chen, die Prüfung möglichst nicht in einem einfachen »Frage-Antwort-Verfahren«

ablaufen zu lassen, sondern ein Problementwicklungsgespräch anstreben.

Hierzu werden die Prüfer mit einer einfachen einführenden Frage beginnen, und zwar nicht nur zu Beginn der Prüfung, sondern auch bei jedem neuen Prüfungsgebiet, und darauf aufbauend weiterführende Fragen stellen. Als Beispiel diene der Bereich

»Körperschaftsteuer«:

– Woran knüpft die Steuerpflicht bei der Körperschaftsteuer an?

– Wer ist unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig?

– Wer unterliegt der beschränkten Steuerpflicht?

8 Der Prüfungsablauf und das Verhalten während der Prüfung

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– Welche Einkünfte umfasst die unbeschränkte Steuerpflicht?

– Was versteht man unter Einkommen im Körperschaftsteuerrecht?

– Welche Einkunftsarten können im Körperschaftsteuerrecht vorkommen?

– Welcher Einkunftsart ist der Gewinn einer GmbH zuzuordnen?

– In welcher Weise ist der durch eine Handelsbilanz ermittelte Gewinn einer GmbH für körperschaftsteuerliche Zwecke zu verändern?

Wenn die Prüflinge diese Fragen beantworten konnten, wird die Beantwortung wei- terer Fragen auf diesem Gebiet i. d. R. nicht mehr an Prüfungsangst scheitern.

Im seltensten Fall wird ein Prüfer in einem Fachgebiet »springen«, d. h. zusammen- hanglos Fragen aneinander reihen, die nicht aufeinander aufbauen.

5.3 Besonderheiten der Gruppenprüfung

In einer Gruppenprüfung hat ein Prüfer die Möglichkeit, entweder

– die Prüfung in eine Anzahl von Einzelprüfungen aufzulösen und einen Kandida- ten nach dem anderen zu prüfen oder

– innerhalb der Gruppe immer wieder den Ansprechpartner zu wechseln.

Letzteres bietet sich für ein Fachgespräch geradezu an. Hat beispielsweise ein Teil- nehmer eine falsche oder teilrichtige Antwort gegeben und auf ein erstes Nachhaken nicht richtig gestellt, wird der Prüfer zur besseren Entwicklung des Prüfungsge- sprächs die Frage weitergeben: »Sind Sie mit der Antwort des Herrn X einverstan- den?« oder »Sind Sie der gleichen Meinung?«

Das bedeutet aber für die Prüfungskandidaten, dass sie während der ganzen Prüfung ständig parat sein müssen, weil jeder einzelne auch in Beantwortung von Teilfragen ständig mit einbezogen werden kann. Wer in einem sachlich fortschrei- tenden Prüfgespräch nicht von Anfang an mitdenkt, auch wenn er gerade nicht an der Reihe ist, läuft Gefahr, plötzlich nicht nur mit einer Einzelfrage, sondern mit einem Problemkomplex konfrontiert zu werden, zu dessen Beantwortung die Kenntnis der »Vorgeschichte« Voraussetzung ist.

Ein gutes Prüfungsgespräch kommt allen Kandidaten zugute. In Prüfgruppen mit unterschiedlichem Leistungsniveau ist das Konkurrenzverhältnis unter den Prüflingen weniger stark ausgeprägt als in einer Prüfgruppe mit einer einheitlichen Leistungs- dichte. Wettbewerb und Konkurrenzdenken untereinander sollten Prüflinge aber auf jeden Fall unterlassen. Der Drang, sich ins Licht zu rücken, wird von den Prüfern als äußerst negativ vermerkt und schadet nicht nur dem Ichsüchtigen, sondern über eine unangenehme Prüfungsatmosphäreauch allen anderen.

5.4 Rückfragen

In der Prüfungswirklichkeit kommt es immer wieder vor, – dass eine Frage akustisch nicht verstanden oder

der Sinn einer Frage nicht erfasst wird, weil der Kandidat beim besten Willen nicht erkennt, worauf der Prüfer eigentlich hinaus will.

In solchen Fällen sollte der Kandidat nicht lange herumrätseln, sondern um Wieder- holung oder Präzisierung bitten. Es wäre purer Zufall, wenn der Prüfling durch Raten zur gewünschten Antwort käme. Meist wird der Prüfungsvorsitzende zu Beginn der Der Prüfungsablauf und das Verhalten während der Prüfung 9

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Prüfung auch auf die Rückfragemöglichkeit hingewiesen haben. Wenn notwendig, sollte man davon Gebrauch machen. Rückfragen haben keine negativen Konsequen- zen.

5.5 Zum Umgang mit Rückschlägen

Nicht unwichtig ist der Umgang mit Rückschlägen, wenn Lücken offenbar wurden, weil ein Prüfling z. B.

– sich selbst ungeschickt aufs Glatteis bewegte oder – bei einer Frage passen musste.

Unabhängig davon, ob der Prüfer die Frage wiederholt oder eine Frage umformuliert, das Thema wechselt oder die Frage an einen Mitstreiter weiter reicht, der Prüfling muss diesen Lapsus abhaken und nach vorne denken. Wer sich über sich selbst ärgert, mit Niedergeschlagenheit reagiert oder verpassten Chancen nachtrauert, weil sich her- ausstellt, dass er vielleicht doch die richtige Antwort gewusst hätte, läuft Gefahr, im weitergehenden Prüfgespräch den Faden zu verlieren und innerhalb kurzer Zeit den nächsten Nackenschlag einstecken zu müssen.

Vor allem sog. problematische Kandidaten, bei denen es um alles oder nichts geht, müssen damit rechnen, dass sie einer intensiveren Prüfung unterzogen werden als Kandidaten, bei denen bereits alles entschieden ist. Mit jeder neuen Frage, mit der sich ein Prüfer an einen solchen Kandidaten wendet, signalisiert der Prüfer, dass er noch kein abschließendes negatives Urteil gebildet hat. Jede weitere Frage bietet die Chance, Punkte zu sammeln, und die sollte man sich nicht durch Rückwärtsdenken vergeben. Wer sich selbst aufgibt, wird auch von den Prüfern aufgegeben, Kampf- geist dagegen zahlt sich aus. Die mündliche Prüfung endet erst mit der letzten Frage und erfordert bis zum Schluss die volle Konzentration und höchste geistige Präsenz.

Erst danach kann man abschalten.

10 Der Prüfungsablauf und das Verhalten während der Prüfung

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1. Hauptteil:

Grundlagen der Buchführung

Bearbeitet von: Dipl.-Finanzwirt (FH) Angelika Leuz Dipl. oec. Norbert Leuz, Steuerberater

Fragen

1. Was versteht man unter dem Begriff »betriebliches Rechnungswesen«?

2. Unterscheiden Sie zwischen Buchführung und Buchhaltung.

3. Worüber wird Buch geführt?

4. Welchen Zwecken dient die Buchführung?

5. Was versteht man unter dem Begriff Doppik?

Antworten

Unter dem betrieblichen Rechnungswesen versteht man die Gesamtheit von Buchführung, Kostenrechnung, Be- triebsstatistik und Planungsrechnung.

Das betriebliche Rechnungswesen umschließt alle Maßnahmen und Verfahren zur systematischen Erfassung, Darstellung und Abrechnung des betrieblichen Gesche- hens, soweit dies zahlenmäßig erfassbar ist. Es dient dazu, Vermögen und Schulden einer Unternehmung mengen- mäßig (kg, m, Stück u. a.) und wertmäßig in Geld (Z) zu erfassen und die betrieblichen Vorgänge rechnerisch zu verfolgen und die wirtschaftliche Situation eines Unter- nehmens aufzubereiten und darzustellen.

Oft wird zwischen diesen beiden Begriffen nicht genau getrennt. Buchführung ist funktional aufzufassen als Tätigkeit oder als ihr Ergebnis (das Buchführungswerk).

Buchhaltungwird institutionell verstanden als diejenige Betriebsabteilung, in der sich die Buchführungsarbeiten vollziehen.

Die Buchführung zeichnet Vorgänge auf, die Vermögen, Schulden und Eigenkapital sowie Aufwendungen und Erträge eines Unternehmens betreffen.

Die Buchführung dient folgenden Zwecken:

(1) Dokumentation der Geld- und Güterbewegungen, (2) Grundlage der Rechenschaftslegung für sich selbst,

für Beteiligte und die Öffentlichkeit, (3) Gewinnermittlung,

(4) Auskunftsquelle und Dispositionsgrundlage für die Unternehmensführung.

Dieser Begriff ist eine Kurzbezeichnung für doppelte Buch- führung. Der Ausdruck soll das Grundprinzip der doppel-

2 Die Bilanz als Ausgangspunkt der doppelten Buchführung (Doppik)

1 Aufgaben und Gliederung des kaufmännischen Rechnungswesens

13

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6. Was versteht man unter dem Begriff Bilanzgleichung?

7. Warum bezeichnet man die Buchführung auch als

»bewegte Bilanz«?

2.1 Konten

8. Was bedeutet das Wort Konto?

9. Was ist unter Aktiv- und Passivkonten zu verstehen?

10. Was ist der Unter- schied zwischen ruhenden und bewegten Konten?

ten Buchführung kennzeichnen, das im zweiseitigen (dop- pelten) Verbuchen jedes Vorganges liegt und eine Fort- führung der Bilanzgleichung bedeutet. Wesensmerkmal der Doppik ist, dass

– zum einen die Summe von Soll und Haben stets gleich sein muss (immanente Kontrollwirkung der Doppik), – zum anderen der Periodenerfolg auf zwei Wegen er-

mittelt wird, die zum gleichen Ergebnis führen müs- sen, nämlich Saldo in der Bilanz als Vermögenszuwachs und Saldo in der GuV-Rechnung als Differenz zwischen Aufwendungen und Erträgen.

Er ist Ausdruck für den Wesenszug der Doppik, wonach Summe der Aktiva = Summe der Passiva.

Die Buchführung wird daraus als »bewegte Bilanz« er- klärt, da die Bilanzgleichung zwar durch die Buchungen verändert, aber nie zerstört wird.

Der Begriff »bewegte Bilanz« ist Ausdruck dafür, dass in der Buchführung die Bilanzgleichung fortgeführt wird.

Alle zu buchenden Vorgänge lassen sich auf vier typische Fälle der Bilanzbeeinflussung zurückführen:

(1) Umschichtung innerhalb der Aktiven (Aktivtausch), (2) Umschichtung innerhalb der Passiven (Passivtausch), (3) Zugang auf beiden Bilanzseiten (Bilanzvergröße-

rung),

(4) Abgang auf beiden Bilanzseiten (Bilanzverkleine- rung).

Das Konto ist eine zweiseitig geführte Rechnung, in der Zu- und Abgänge auf getrennten Seiten erfasst werden.

Das Wort stammt aus dem Lateinischen (computare = rechnen).

Aktivkontensind solche Konten, die aktive Bestände ver- rechnen und deshalb unmittelbar oder mittelbar aus der Aktivseite der Bilanz hervorgehen. Passivkonten sind Konten, die Passivbestände verrechnen und die sich des- halb mittelbar oder unmittelbar aus der rechten Bilanz- seite ableiten. Zu den Passivkonten gehören auch die Er- folgskonten (Kapitalkonten).

Ruhende Kontensind Konten, die im Laufe eines Ab- rechnungszeitraumes gewöhnlich nicht oder nur wenig bewegt werden, also die Anlage- und Eigenkapitalkon- ten, – aber auch Konten für langfristige Forderungen und Verbindlichkeiten, Wertberichtigungen, Rückstel- lungen und Posten der Rechnungsabgrenzung. Deshalb wird in prozessgegliederten Kontenrahmen die Konten- 14 Grundlagen der Buchführung

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Die Bilanz als Ausgangspunkt der doppelten Buchführung (Doppik) 15

klasse 0, sofern sie für die entsprechenden Konten vorge- sehen ist, häufig als Klasse der ruhenden Konten be- zeichnet.

Bewegte Kontensind Konten, auf die regelmäßig im Laufe einer Abrechnungsperiode, also nicht erst beim Abschluss, gebucht wird.

Bestandskonten sind Konten, in denen Bestände verrech- net werden (z. B. Anlage- und Kapitalkonten, Finanzkon- ten, Konten der Vorräte). Bei reinen Bestandskonten muss der Saldo (Buchbestand) gleich dem Inventurbestand sein. Die Inventur dient dann nur der Kontrolle. Be- standskonten werden mit dem durch die Inventur festge- stellten Bestand auf dem Schlussbilanzkonto abgeschlos- sen.

Sog. gemischte Konten enthalten eine Mischung von Bestand und Erfolg. Die Inventur ist hier Voraussetzung des Abschlusses.

Erfolgskontensind Konten, die Aufwand oder Ertrag nachweisen, also das Ergebnis beeinflussen (z. B. Ab- grenzungskonten, Konten für Personalaufwand und Materialaufwand, Erlöskonten). Sie finden ihren Ab- schluss über das GuV-Konto. Erfolgskonten haben den Charakter von Kapitalkonten (Vor- oder Unterkon- ten).

Sachkonten sind alle Konten des Kontensystems (Be- standskonten und Erfolgskonten), die nicht Personenkon- ten sind.

Personenkonten, auch als Kontokorrentkonten be- zeichnet, gliedern die Sachkonten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen aus Liefe- rungen und Leistungen weiter auf, geben also den Nach- weis über die Schuldverhältnisse im Einzelnen. Sie sind also auf den einzelnen Kunden oder Lieferanten lautende Unterkonten. Für Geschäftspartner, mit denen nur we- nige Geschäftsvorfälle anfallen, wird regelmäßig ein sog.

Diverse-Kontogeführt.

Gemischte Konten haben den Nachteil, dass sie Ele- mente des Bestands- und des Erfolgskontos enthalten.

Ein typisches Beispiel für gemischte Konten ist das Wareneinkaufskonto, das den Anfangsbestand empfängt, mit allen Zugängen belastet wird und den durch Inventur ermittelten Schlussbestand übernimmt.

Es ist deswegen kein reines Bestandskonto, weil es noch einen Erfolgsteil enthält, nämlich den Warenein- satz.

Aber auch die Konten für abnutzbare Anlagegüter können gemischte Konten sein, und zwar dann, wenn die Abschreibung direkt auf dem Anlagekonto vorge- nommen wird. Bei der indirekten Abschreibung werden Bestands- und Erfolgselemente getrennt.

11. Was ist der Unter- schied zwischen Bestands- konten und Erfolgskonten?

12. Definieren Sie die Begriffe Sachkonten und Personenkonten.

13. Warum versucht man gemischte Konten möglichst zu vermeiden?

Nennen Sie Beispiele für gemischte Konten.

Referenzen

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