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Gemeinde Voltlage Landkreis Osnabrück

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Gemeinde Voltlage – Landkreis Osnabrück Bebauungsplan Nr. 15

„Mischgebiet Markant-Markt Voltlage“

Fachbeitrag Schallschutz (Gewerbelärm)

für den Neubau eines Lebensmittel-SB-Marktes an der Hauptstraße in 49599 Voltlage

Planungsbüro Hahm Mindener Straße 205 49084 Osnabrück Telefon (0541) 1819-0 Telefax (0541) 1819-111 E-Mail: osnabrueck@pbh.org Internet: www.pbh.org RP/RI-09 106 011/ 30.03.2010

(2)

Inhalt:

Zusammenfassung ... 3

 

1.

 

Einleitung ... 4

 

2.

 

Rechtlichen Grundlagen ... 4

 

2.1

 

Allgemeines ... 4

 

2.2

 

Rechtliche Beurteilung ... 5

 

3.

 

Verkehrsbelastungen ... 6

 

3.1

 

Emission Anlagelärm ... 6

 

3.2

 

Spitzenpegel Anlagenlärm ... 8

 

4.

 

Schalltechnische Berechnung ... 9

 

5.

 

Berechnungsergebnisse ... 11

 

6.

 

Fazit/Empfehlungen ... 13

 

7.

 

Qualität der Prognose ... 13

 

Anlagen

Anlage 1.1: Beurteilungspegel / Spitzenpegel Gewerbelärm mit Nachtanlieferung Anlage 1.2: Beurteilungspegel / Spitzenpegel Gewerbelärm ohne Nachtanlieferung Anlage 2: Emissionspegel / Eingabenachweise

Thematische Karten

Karte 1: Isophonenkarte Zeitbereich Tag

Karte 2: Isophonenkarte Zeitbereich Nacht mit Nachtanlieferung Karte 3: Isophonenkarte Zeitbereich Tag

Karte 4: Isophonenkarte Zeitbereich Nacht ohne Nachtanlieferung

(3)

Zusammenfassung

Die Böwerbau GmbH plant den Neubau eines Lebensmittel-SB-Marktes an der Hauptstraße in der Gemeinde Voltlage. Neben dem Verkaufsgebäude werden eine Pkw-Stellplatzanlage für Kunden, eine Lkw-Anlieferung sowie weitere emissionsträchtige Bereiche erstellt.

Im Rahmen dieser Untersuchung ist für die gesamte Anlage der Nachweis geführt worden, dass die umliegende Bebauungsstruktur in der unmittelbaren Nachbarschaft am Tag nicht über den Immissionsrichtwerten gemäß TA-Lärm belastet wird.

In der Nacht kommt es zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte. Ein Nachtbetrieb der Anlieferung ist vor 6.00 Uhr oder nach 22.00 Uhr aus schalltechnischen Gründen nicht möglich.

(4)

1. Einleitung

Die Böwerbau GmbH plant den Neubau eines Lebensmittel-SB-Marktes an der Hauptstraße in der Gemeinde Voltlage. Neben dem Verkaufsgebäude werden eine Pkw-Stellplatzanlage für Kunden, eine Lkw-Anlieferung sowie weitere emissionsträchtige Bereiche erstellt.

Gefordert ist eine schalltechnische Untersuchung für die Auswirkungen der gewerblichen Emissionen des Marktes. Insbesondere die Auswirkungen der Anlieferung sind zu untersuchen, da die Anlieferung auch im nächtlichen Beurteilungszeitraum von 22.00 bis 6.00 Uhr laut Betreiber vorgesehen ist.

Der Untersuchung liegen die Planungsgrundlagen der Firma Böwer Bau GmbH vom 19.02.2010 und 26.03.2010 zugrunde.

2. Rechtlichen Grundlagen 2.1 Allgemeines

Die lärmtechnische Berechnung erfolgt auf folgenden Gesetzen, Verordnungen, allgemeinen Normen und Richtlinien:

[1] Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 15.03.1974 [2] Verkehrslärmschutzrichtlinien (VLärmSchR) vom 02.06.1997

[3] Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) 6. AVwV vom 11.08.1998 zum BImSchG [4] DIN ISO 9613 / Teil 2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Ausgabe 1999

[5] DIN 18005, Schallschutz im Städtebau [6] DIN 4109, Schallschutz im Hochbau [7] VDI 2719, Schalldämmung von Fenstern

[8] VDI 2571, Schallabstrahlung von Industriebauten

[9] VDI 2720, Blatt 1, Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997

[10]Parkplatzlärmstudie Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen … Tiefgaragen; Schriftenreihe des Bay. Landesamt f. Umwelt, Ausgabe 2007 [11]Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf

Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und

Verbrauchermärkten…; Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie, Heft 3, Ausgabe 2005 [12]Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von

Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen;

Schriftenreihe der Hessische Landesanstalt für Umwelt, Heft 192, Ausgabe 1995

[13]Technischer Bericht Nr. L 4054 zur Untersuchung der Geräuschemissionen und –immissionen von Tankstellen; Hessische Landesamt für Umwelt, Heft 275, Ausgabe 1999

(5)

2.2 Rechtliche Beurteilung

Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind verschiedene Nutzungen ausreichend vor Lärmeinfluss zu schützen, denn ausreichender Schallschutz ist eine Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse der Bevölkerung.

Die hier zu Anwendung kommende TA-Lärm [3] dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinflüsse durch Geräusche.

Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne der TA-Lärm sind Geräuschimmissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizurufen [3, Kap. 2.1].

Es gelten nach Kap. 6.1 der TA-Lärm folgende Immissionsrichtwerte außerhalb von Gebäuden:

Wohngebiet (WR): tags: 50 dB(A) nachts 35 dB(A) Wohngebiet (WA): tags: 55 dB(A) nachts: 40 dB(A) Kern-/Mischgebiet (MI): tags: 60 dB(A) nachts: 45 dB(A) Gewerbegebiet (GE): tags: 65 dB(A) nachts: 50 dB(A) (tags: 6.00 – 22.00 Uhr / nachts: 22.00 – 6.00 Uhr)

Die dem Vorhaben naheliegende Bebauungsstruktur ist laut Bauleitplanung der Gemeinde Voltlage als unbebauter Innenbereich § 34 einzustufen, da für die zu betrachtenden Gebäude kein Bebauungsplan vorliegt. Die Gebäude werden somit anhand ihrer tatsächlichen Nutzung eingestuft.

Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit

Gemäß [3, Kap. 6.1] ist bei der Ermittlung des Beurteilungspegels ein Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (6.00 – 7.00 Uhr / 20.00 – 22.00 Uhr) auf Grund einer erhöhten Störwirkung von 6 dB(A) für die Buchstaben d) bis f) anzusetzen. Der Zuschlag wird vom verwendeten

Programmsystem SoundPLAN bei entsprechender Gebietseinstufung automatisch hinzugefügt.

Vorbelastung

Gemäß [3, Kap. 3.2] setzt die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen für eine Anlage in der Regel eine Prognose der Geräuschimmissionen der zu beurteilenden Anlage und die Bestimmung der Vorbelastung von weiteren Anlagen voraus. Da in diesem Fall keine relevante Vorbelastung vorhanden ist, stellen die Geräuschimmissionen der Planungsmaßnahme die Gesamtbelastung dar.

(6)

3. Verkehrsbelastungen 3.1 Emission Anlagelärm

Für die Berechnung des Anlagenlärms der Planungsmaßnahme sind die folgenden Geräusch- immissionen relevant, deren Häufigkeit und Anzahl durch die Firma Böwer Bau GmbH mitgeteilt wurden. Es ist zu berücksichtigen, dass der Parkplatz vom SB-Markt nur am Tag benutzt wird.

Insgesamt werden im Bebauungsplan nicht alle Stellplätze dem SB-Markt gewidmet. Die überwiegende Anzahl der Stellplätze im südlichen Bereich entlang der Hauptstraße sollen als öffentliche Stellplätze dienen. Da eine Abgrenzung zwischen öffentlichen und gewerblichen Stellplätzen schwer möglich ist, wird in dieser Untersuchung der für die Anlieger ungünstigste Fall angenommen. Das bedeutet, dass für die Schallsimulation am Tag in der nachfolgenden Berechnung alle Einstellplätze als gewerblich angenommen werden. Eine dauerhafte Nutzung des öffentlichen Teils des Parkplatzes ist in der Nacht nicht vorgesehen. Eine direkte Zuordnung zu anderen öffentlichen oder gewerblichen Nutzungen im Umfeld des Parkplatzes ist nicht gegeben.

Flächenschallquelle F 1: Kundenparkplatz

Insgesamt ist ein Parkplatz mit ca. 44 Einstellplätzen (EP) geplant. Der Betrachtungszeitraum entspricht dem Beurteilungszeitraum tags (6.00 bis 22.00 Uhr).

Bezugsgröße B0: 320 qm Netto-Verkaufsfläche inkl. Bäckerei-Shop (56 qm) laut Definition [10]

Bewegungshäufigkeit N pro 1 qm Netto-Verkaufsfläche

aus [10, Tab. 33] - Kleiner Verbrauchermarkt < 5.000 qm: 0,10 Bewegungen/B0/h

Fahrgassenoberfläche: Fahrgassenoberfläche: Betonsteinpflaster, Fuge > 3mm -> KPA = 3 dB(A) Zuschlag für Impulshaltigkeit: KI = 4 dB(A)

Zuschlag für Durchfahranteil Parksuchverkehr KD = 2,28 dB(A)

(indirekt ermittelt über die Parkplatzgröße vom Programmsystem SoundPLAN) Linienschallquelle L 1: LKW An- und Abfahrt zur Anlieferung

Die Anlieferung erfolgt pro Werktag nach Aussagen des Betreibers mit bis zu drei Sattelzügen, davon einer im Nachtzeitraum.

Der mittlerer Schalleistungspegel gemäß [11, Kap. 8.1.1] je LKW (> 105 kW, 1000/min.) beträgt für diese Art von Fahrzeugen LWAT, 1h = 63 dB(A)

Der auf die Beurteilungszeit bezogene Schalleistungspegel LWAr des Streckenabschnitts „LKW- Rangieren“ berechnet sich nach [11]. K-Boden beträgt 3 dB(A).

Linienschallquellen L 2: Pkw-An- und Abfahrt

L 2 beinhaltet den an- und abfahrenden Kundenverkehr am Tag. Die Parkplatzlärmstudie sieht für einen kleinen Verbrauchermarkt einen Wechsel pro 1m²-Nettoverkaufsfläche von 0,1 pro Stunde (6.00-22.00 Uhr) vor. Als Berechnung für den an- und abfahrenden Pkw-Verkehr gilt folgendes:

N = Stundenanzahl x Bewegungen x Nettoverkaufsfläche N = 16 x 0,1 x 320

N = 512

(7)

Eine Bewegung ist als An- oder Abfahrt inkl. Rangieren, Türenschlagen usw. definiert. Der

Einkaufsvorgang mit dem Pkw besteht aus zwei Bewegungen, somit muss für die Belastung der Ein- und Ausfahrt des Parkplatzes der Wert N verdoppelt werden. Die Berechnung des Kundenverkehrs ist somit unabhängig von der Anzahl der Stellplätze. Der durchschnittliche Tagesverkehr der

Linienschallquelle L 2 wird hier mit 1.024 Pkw in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr angesetzt.

Nach [3] fließt der fließende Kfz-Verkehr des Marktes auf der Hauptstraße nicht in die Bewertung des Anlagenlärms mit ein, da er sich direkt mit dem vorhandenen Verkehr vermischt.

Linienschallquelle L 3: Einkaufwagendepot

Zusammenschieben der Einkaufswagen am Sammelplatz:

Mittlere Einwirkdauer aller Vorgänge pro Stunde: t = 90 sec/h

Wirkung während der Öffnungszeiten (7.00 – 19.00 Uhr) des Verbrauchermarktes.

LWAT, 1h = 72,00 dB(A) für Einkaufswagen mit Metallkorb laut [11, Tab.8].

K-Boden wird mit 3 dB(A) angesetzt.

Punktschallquelle P 1: Warenanlieferung/Ladevorgang

Die Beurteilungszeit Tr wird mit 30 Minuten für die Be- und Entladung von einem Lkw an der Anlieferung angenommen. In der Zeit von 6.00 bis 16.00 Uhr fahren durchschnittlich zwei LKW die Anlieferung an. Somit findet ca. 60 Minuten am Tag eine Be- und Entladung statt. K-Boden beträgt 3 dB(A). Für den Nachtzeitraum wird eine Entladung eines LKW von 30 Minuten in der Zeit von 4.00 bis 5.00 Uhr angenommen, da zunächst eine Nachtanlieferung vorgesehen ist.

Der auf die Beurteilungszeit bezogene Schalleistungspegel LWAr der Schallquelle „Verladegeräusche“

berechnet sich nach [11]. Der Schalleistungspegel LWA, 1h (normiert auf eine Stunde) für jeden Vorgang “Rollcontainer über fahrzeugeigene Ladebordwand, “gemäß [12, S.26] wird mit 84 dB(A) angesetzt.

Punktschallquelle P 2: Lkw-Kühlung

Bei der Berechnung wird davon ausgegangen, dass pro Tag ein Lkw mit einem Kühlaggregat die Anlieferzone anfährt. Während der Be- und Entladung wird für die Dauer von 30 Minuten ein Kühlaggregat simuliert. Im Nachtzeitraum wird kein Lkw mit Kühlaggregat eingesetzt. Der mittlere Schallleistungspegel wird laut Herstellerangaben mit 98,0 dB(A) angenommen.

Punktschallquelle P 3: Lüftung/Kühlung (Außenverflüssiger) Gängiger Hersteller: LINDE, Typ: GVH 062B/2-E,

Mittlerer Schall-Leistungspegel laut Herstellerangaben: 66,0 dB(A)

Die Nutzungszeiten sind abhängig von der Außentemperatur, im ungünstigsten Fall ist der Außenverflüssiger von 0-24 Uhr in Betrieb. Dieser Fall wird hier zu Grunde gelegt. Das

Raumwinkelmaß K0 wird mit 3 dB(A) angesetzt. Die Anlage wird an der westlichen Gebäudefront angenommen.

(8)

3.2 Spitzenpegel Anlagenlärm

Die zulässigen Spitzenpegel sind nach TA-Lärm definiert als Tages-/ Nachtrichtwerte zzgl. 30 / 20 dB(A). Die hier zulässigen Spitzenpegel LTmax, zulässig lauten:

Tag Nacht

Allgemeines Wohngebiet: 85 dB(A) 60 dB(A) Mischgebiet 90 dB(A) 65 dB(A)

Relevante Spitzen-Schallleistungspegel sind auf dem Parkplatz durch LKW vor der Anlieferung zu erwarten. Als Spitzenpegel werden Quellen herangezogen, die sowohl den höchsten anteiligen Immissionspegel an den Immissionsorten sowie entsprechend ihrer Charakteristik

Spitzenschallleistungspegel erzeugen können:

P 1: Rollcontainer bei der Anlieferung

LWA, max = 112 dB(A) aus [12, S. 19], Einwirkzeit 5 Sekunden P 4: Druckluftentlastung der LKW-Bremsanlage

LWA, max = 115 dB(A) aus [11], Einwirkzeit 5 Sekunden P 5: Türen- und Kofferraumdeckel schließen

LWA, max = 98,1 dB(A) aus [13, Anlage 12.2]

Als Referenzemittent wird dafür eine Punktschallquelle simuliert, die auf dem Parkplatz vor dem Gebäude Hauptstraße 19 positioniert wird, da dieses Gebäude dem Parkplatz am nächsten liegt.

Während der Öffnungszeiten wird ein Spitzenpegel von 98,1 dB(A) mit einer Einwirkzeit von 5 Sekunden hinterlegt.

P 6: Einkaufswagendepot

LWA, max =106 dB(A) aus [11, Tab. 9], Einwirkzeit 5 Sekunden

Überfahren einer Regenrinne

Erfahrungsgemäß kann das Überfahren einer Regenrinne an der Einfahrt oder an anderen Stellen des Parkplatzes zum Gesamtpegel beitragen. Die Parkplatzlärmstudie [10] führt dazu aus, dass dies nicht der Fall ist, wenn die Regenrinne lärmarm ausgebildet wird. Das bedeutet, eventuell vorgesehene Regenrinnen sind zum Beispiel mit verschraubten Gusseisenplatten so auszuführen, dass sie akustisch nicht auffällig ist. In diesem Fall wird dieser Stand der Technik vorausgesetzt, d.h. es sind keine Regenrinnen berücksichtigt worden.

(9)

4. Schalltechnische Berechnung

Unter Zugrundelegung der unter Kapitel 3 genannten Ausgangsdaten werden die Emissions- und Beurteilungspegel mittels EDV gemäß TA-Lärm errechnet (Programmsystem SOUNDPLAN 7.0, Braunstein & Berndt 2010).

Berücksichtigt werden Pegelkorrekturen für die Entfernung, Luftabsorption, Topographie und Boden- und die generelle Meteorologiedämpfung. Es fließen ebenso die Abschirmungen durch Gebäude und sonstige Hindernisse mit ein.

Die berechneten Beurteilungspegel gelten für leichte Winde (≈3m/s) vom Emittenten zum Immissionsort und für Temperatur-Inversion, die beide die Schallausbreitung fördern. Bei anderen Witterungsverhältnissen können erheblich niedrigere Schallpegel auftreten, wodurch ein Vergleich von Messwerten mit den berechneten Pegelwerten nicht ohne weiteres möglich ist. Eine meteorologische Korrektur wird nicht in Ansatz gebracht.

Die Ausbreitungsrechnung erfolgt nach der ISO 9613-2 E, die Grundlagen sind in Anlage 2 hinterlegt.

Die Ergebnisse sind in den Anlagen als Emissionspegel, Isophonenkarten und Ergebnistabellen zusammengestellt.

Es werden folgende Berechnungsfälle für durchgeführt:

1. Gewerbelärm Beurteilungspegel Tag / Nacht 2. Gewerbelärm Spitzenpegel Tag / Nacht

Bei Überschreitung der zulässigen Richtwerte werden Maßnahmen zum Schutz der Immissionsorte ermittelt.

Die Berechnungsergebnisse werden in folgender Form dargestellt:

Ergebnistabelle (Anlage 1)

Die Ergebnistabelle zeigt die Beurteilungspegel an den einzelnen Immissionsorten (IO), die an den relevanten Gebäuden positioniert wurden.

Die nachfolgende Tabelle fasst die Grundinformationen über die Immissionsorte zusammen:

Tabelle 1: Übersicht Immissionsorte (IO) Gewerbelärm

IO-Nummer Gebäude (Geschoss) Himmelsrichtung der

Gebäudefront Gebietseinstufung

IO 1 Hauptstraße 19 (EG, 1. / 2 .OG) Nordwesten WA

IO 2 Hauptstraße 19 (EG, 1.OG) Südwesten WA

IO 3 Hauptstraße 19 (EG, 1. / 2 .OG) Südosten WA

IO 4 Hauptstraße 6 (EG, 1.OG) Nordwesten MI

IO 5 Hauptstraße 23 (EG, 1.OG) Südosten MI

IO 6 Küsterstraße (EG, 1.OG) Nordosten WA

Durch eine Sichtung des Gebäudegrundrisses der Hauptstraße 19 wurde festgestellt, dass am Immissionsort 2 hinter dem sichtbaren Fenster kein Aufenthaltsraum vorhanden ist. Dadurch entfällt eine Schutzwürdigkeit der Südwestfassade der Hauptstraße 19. Die nachfolgende Berechnung des IO 2 dient nur der Vollständigkeit.

(10)

Rasterlärmkarten (Karten 1 und 2)

Die Bezeichnung „Rasterlärmkarte“ leitet sich aus dem Grundaufbau der Berechnungsstruktur ab. Das Untersuchungsgebiet wurde hier in ein 2 x 2m-Raster eingeteilt. Die Eckpunkte dieser Quadrate bestimmen die Rasterpunkte (Immissionsorte). Für jedes Quadrat wird anschließend ein Schallpegel ermittelt, der aus den richtliniengetreuen Rechenalgorithmen des EDV-Programms berechnet wird.

Folgende Grunddaten liegen der Berechnung der Beurteilungspegel zugrunde:

• Koordinaten des Flächenpolygons (Untersuchungsgebiet)

• Eingabedaten der Schallquellen (Straßenabschnitte), Bewuchsdämpfung, Topographie, Gebäude

Die berechneten Rasterlärmkarten sind in den Karten 1 und 2 als Isophonenkarte dargestellt, d.h. die Rasterpunkte mit gleicher Lärmbelastung sind verbunden und als farbige Flächen in 5 dB(A)- Schritten dargestellt worden.

Die berechneten Beurteilungspegel gelten für leichte Winde (≈3m/s) von der Straße zum Immissionsort und für Temperatur-Inversion, die beide die Schallausbreitung fördern. Bei anderen Witterungs- verhältnissen können erheblich niedrigere Schallpegel auftreten, wodurch ein Vergleich von Messwerten mit den berechneten Pegelwerten nicht ohne weiteres möglich ist.

Durch Interpolation der einzelnen Berechnungspunkte (Rasterpunkte) der Isophonenkarten kann es zu Differenzen zwischen der flächenbezogenen Darstellung und der berechneten Beurteilungspegel, di in den Tabellen hinterlegt sind, kommen.

Integriert in die Isophonenkarte sind die Immissionsorte IO 1 bis 6, welche für eine Beurteilung der Gebäude maßgeblich sind.

(11)

5. Berechnungsergebnisse

Der Tabelle 2 und der Anlage 1.1 ist zu entnehmen, dass es unter Zugrundelegung der in Kapitel 3 benannten Basisdaten an keinem der betrachteten Gebäude am Tag zu einer Überschreitung der Immissionsrichte nach TA-Lärm kommt.

An drei Gebäuden werden Immissionsrichtwerte für die lauteste Nachtstunde deutlich überschritten.

An der Hauptstraße 19 (IO 1 bis IO 3) werden nachts Lärmpegel bis ca. 49 dB(A) erreicht, wodurch der Richtwert von 40 dB(A) für Wohngebiete deutlich überschritten wird. Die nächtlichen Lärmpegel resultieren aus der Warenanlieferung, die sich aus der LKW An- und Abfahrt und dem Be- und Entladen des LKW zusammensetzt.

Tabelle 2: Beurteilungspegel mit Nachtanlieferung (oberstes Geschoss) IO-Nr. Mittelungspegel

tags LrT in dB(A)

Mittelungspegel nachts LrN in dB(A)

Spitzenpegel tags LrT max in dB(A)

Spitzenpegel nachts LrN max in dB(A)

IO 1 51,5 46,4 75,1 75,1

IO 2 55,0 49,5 74,8 74,8

IO 3 43,3 39,8 55,6 54,8

IO 4 43,8 38,5 65,2 65,2

IO 5 20,3 13,6 42,5 42,5

IO 6 39,2 33,0 64,9 64,9

Insgesamt wurden Gesamtpegelspitzen bis ca. 75 dB(A) am Tag ermittelt. Damit werden die zulässigen Spitzenpegel von 90 dB(A) tags unterschritten.

Der zulässige Richtwert für Allgemeine Wohngebiete von 60 dB(A) für den Nachtbereich wird an den Immissionsorten 1, 2 und 6 um bis zu 15 dB(A) deutlich überschritten.

Eine Anlieferung vor 6.00 Uhr und nach 22.00 Uhr ist aus schalltechnischer Sichtweise für die betrachte Planungsmaßnahme somit nicht zulässig.

Die Gesamtanzahl der maximal an einem Tag anlieferenden Lkw wurde mit drei festgelegt.

Weil eine Nachanlieferung nicht zulässig ist, wird die Warenanlieferung am Tag mit dem Lkw zusätzlich belastet sein, der in der Nacht nicht anliefern darf. Somit wird eine Neuberechnung für den Tagesbereich notwendig.

(12)

Die Tabelle 3 und die Anlage 1.2 zeigen die Ergebnisse der Berechnung ohne Nachtanlieferung.

Es ist erkennbar, dass es weder am Tag noch in der Nacht zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte kommt. Der Immissionsort 2 ist schalltechnisch nicht relevant, da hinter dem Fenster an der Fassade kein schützenswerter Raum liegt.

Tabelle 3: Beurteilungspegel ohne Nachtanlieferung (oberstes Geschoss) IO-Nr. Mittelungspegel

tags LrT in dB(A)

Mittelungspegel nachts LrN in dB(A)

Spitzenpegel tags LrT max in dB(A)

Spitzenpegel nachts LrN max in dB(A)

IO 1 51,6 8,4 75,1 -

IO 2 55,1 7,5 74,8 -

IO 3 43,5 0 55,6 -

IO 4 43,9 2,5 65,2 -

IO 5 20,3 0 42,5 -

IO 6 39,3 20,5 64,9 -

(13)

6. Fazit/Empfehlungen

Als Ergebnis ist festzustellen, dass es am Tag an keinem der naheliegenden Gebäude zu Überschreitungen der Richtwerte nach TA-Lärm kommt.

In der Nacht kommt es zu deutlichen Überschreitungen des Immissionsrichtwertes von 40 dB(A) für Allgemeine Wohngebiete, wenn zwischen 6.00 und 22.00 Uhr angeliefert wird. Eine nächtliche Anlieferung ist aus schalltechnischer Sicht vor 6.00 Uhr und nach 22.00 Uhr nicht zulässig.

Wenn alle Anlieferungsvorgänge zwischen 6.00 und 22.00 Uhr stattfinden, kommt es zu keinen Konflikten.

Die Nutzung der öffentlichen Einstellplätze in der Nacht kann aus heutiger Sicht vernachlässigt werden, da zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Gutachtens keine direkten gewerblichen oder öffentlichen Nutzungen bekannt sind, die den Parkplatz in der Nacht mit verwenden könnten.

Diese Aussage gilt mit den zu Grunde gelegten Basisdaten. Änderungen in der Häufigkeit der Anlieferung oder eine Verlegung in andere Zeiträume führen zu veränderten Ergebnissen.

7. Qualität der Prognose

Die den schalltechnischen Berechnungen zu Grunde liegenden Annahmen und Emissionspegel sind bewusst konservativ gewählt. Es wurden die höchsten Pegel aus abgesicherten Quellen wie z.B. den Landesumweltämtern herangezogen.

Das verwendete Berechnungsprogramm SoundPLAN ist ein auch von den Umweltämtern anerkanntes Programm, welches die herangezogenen Richtlinien und Rechenalgorithmen verwendet.

Die rechnerischen Prognose-Pegel fallen in der Regel in einer Größenordnung von 1 dB(A) bis 2 dB(A) höher aus, als die nach der Umsetzung des Vorhabens messtechnisch erfassten Pegel. Somit liegen die dargestellten Ergebnisse auf der sicheren Seite.

Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen des Gutachters dienten die vorgelegten und im Gutachten aufgeführten Unterlagen der Gemeinde Voltlage und des Betreibers der Anlage.

Aufgestellt:

Osnabrück, 30.03.2010

Planungsbüro Hahm GmbH

(14)

Anlagen

Anlage 1.1: Beurteilungspegel / Spitzenpegel Gewerbelärm mit Nachtanlieferung Anlage 1.2: Beurteilungspegel / Spitzenpegel Gewerbelärm ohne Nachtanlieferung Anlage 2: Emissionspegel / Eingabenachweise

Thematische Karten

Karte 1: Isophonenkarte Zeitbereich Tag

Karte 2: Isophonenkarte Zeitbereich Nacht mit Nachtanlieferung Karte 3: Isophonenkarte Zeitbereich Tag

Karte 4: Isophonenkarte Zeitbereich Nacht ohne Nachtanlieferung

(15)

Gemeinde Voltlage, Fachbeitrag Schallschutz zum B-Plan Nr.15 Beurteilungspegel Gewerbelärm

Freie Schallausbreitung mit Nachtanlieferung

Anlage 1.1

Legende

Immissionsort Name des Immissionsorts

Nutzung Gebietsnutzung Geschoss Geschoss HR Himmelsrichtung

RW,T dB(A) Richtwert Tag

RW,N dB(A) Richtwert Nacht

RW,T max dB(A) Richtwert Maximalpegel Tag

RW,N max dB(A) Richtwert Maximalpegel Nacht

LrT dB(A) Beurteilungspegel Tag

LrN dB(A) Beurteilungspegel Nacht

LT max dB(A) Maximalpegel Tag

LN max dB(A) Maximalpegel Nacht

LrT diff dB(A) Grenzwertüberschreitung für Zeitbereich LrT LrN diff dB(A) Grenzwertüberschreitung für Zeitbereich LrN LT max,diff dB(A) Grenzwertüberschreitung für Zeitbereich LT,max LN max,diff dB(A) Grenzwertüberschreitung für Zeitbereich LN,max

30.03.2010

(16)

Gemeinde Voltlage, Fachbeitrag Schallschutz zum B-Plan Nr.15 Beurteilungspegel Gewerbelärm

Freie Schallausbreitung mit Nachtanlieferung

Anlage 1.1

Immissionsort Nutzung Geschoss HR RW,T dB(A)

RW,N dB(A)

RW,T max dB(A)

RW,N max dB(A)

LrT dB(A)

LrN dB(A)

LT max dB(A)

LN max dB(A)

LrT diff dB(A)

LrN diff dB(A)

LT max,diff

dB(A)

LN max,diff

dB(A)

IO 1: Hauptstraße 19 WA EG NW 55 40 85 60 48,2 42,6 72,3 72,3 --- 2,6 --- 12,3

1. OG 55 40 85 60 51,2 45,9 74,0 74,0 --- 5,9 --- 14,0

2. OG 55 40 85 60 51,5 46,4 75,1 75,1 --- 6,4 --- 15,1

IO 2: Hauptstraße 19 WA EG SW 55 40 85 60 54,8 49,4 72,4 72,4 --- 9,4 --- 12,4

1. OG 55 40 85 60 55,0 49,5 74,8 74,8 --- 9,5 --- 14,8

IO 3: Hauptstraße 19 WA EG SO 55 40 85 60 43,1 40,0 54,1 53,1 --- --- --- ---

1. OG 55 40 85 60 43,3 40,0 54,8 53,8 --- --- --- ---

2. OG 55 40 85 60 43,3 39,8 55,6 54,8 --- --- --- ---

IO 4: Hauptstraße 6 MI EG NW 60 45 90 65 42,8 37,2 64,5 64,5 --- --- --- ---

1. OG 60 45 90 65 43,8 38,5 65,2 65,2 --- --- --- 0,2

IO 5: Hauptstraße 23 MI EG SO 60 45 90 65 19,5 12,8 42,1 42,1 --- --- --- ---

1. OG 60 45 90 65 20,3 13,6 42,5 42,5 --- --- --- ---

IO 6: Küsterstraße 6 WA EG O 55 40 85 60 38,3 32,1 64,2 64,2 --- --- --- 4,2

1. OG 55 40 85 60 39,2 33,0 64,9 64,9 --- --- --- 4,9

Planungsbüro Hahm GmbH Mindener Straße 205 49084 Osnabrück

30.03.2010 Seite 1

(17)

Gemeinde Voltlage, Fachbeitrag Schallschutz zum B-Plan Nr.15 Beurteilungspegel Gewerbelärm

Freie Schallausbreitung ohne Nachtanlieferung

Anlage 1.2

Immissionsort Nutzung Geschoss HR RW,T dB(A)

RW,N dB(A)

RW,T max dB(A)

RW,N max dB(A)

LrT dB(A)

LrN dB(A)

LT max dB(A)

LN max dB(A)

LrT diff dB(A)

LrN diff dB(A)

LT max,diff

dB(A)

LN max,diff

dB(A)

IO 1: Hauptstraße 19 WA EG NW 55 40 85 60 48,3 4,2 72,3 --- --- ---

1. OG 55 40 85 60 51,3 7,9 74,0 --- --- ---

2. OG 55 40 85 60 51,6 8,4 75,1 --- --- ---

IO 2: Hauptstraße 19 WA EG SW 55 40 85 60 54,9 3,9 72,4 --- --- ---

1. OG 55 40 85 60 55,1 7,5 74,8 0,1 --- ---

IO 3: Hauptstraße 19 WA EG SO 55 40 85 60 43,2 -2,5 54,1 --- --- ---

1. OG 55 40 85 60 43,4 -2,4 54,8 --- --- ---

2. OG 55 40 85 60 43,5 -2,2 55,6 --- --- ---

IO 4: Hauptstraße 6 MI EG NW 60 45 90 65 42,9 -1,7 64,5 --- --- ---

1. OG 60 45 90 65 43,9 2,5 65,2 --- --- ---

IO 5: Hauptstraße 23 MI EG SO 60 45 90 65 19,5 -5,3 42,1 --- --- ---

1. OG 60 45 90 65 20,3 -5,3 42,5 --- --- ---

IO 6: Küsterstraße 6 WA EG O 55 40 85 60 38,4 19,7 64,2 --- --- ---

1. OG 55 40 85 60 39,3 20,5 64,9 --- --- ---

30.03.2010

(18)

Gemeinde Voltlage, Fachbeitrag Schallschutz zum B-Plan Nr.15 Stundenwerte der Schallleistungspegel in dB(A) /Eingabenachweis

Anlage 2

Legende

Schallquelle Name der Schallquelle

L´w dB(A) Leistung pro m, m²

Lw dB(A) Anlagenleistung

Lw max dB Maximalpegel

00-01 Uhr dB(A) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 01-02 Uhr dB(A) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 02-03 Uhr dB(A) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 03-04 Uhr dB(A) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 04-05 Uhr dB(A) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 05-06 Uhr dB(A) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 06-07 Uhr dB(A) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 07-08 Uhr dB(A) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 08-09 Uhr dB(A) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 09-10 Uhr dB(A) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 10-11 Uhr dB(A) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 11-12 Uhr dB(A) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 12-13 Uhr dB(A) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 13-14 Uhr dB(A) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 14-15 Uhr dB(A) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 15-16 Uhr dB(A) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 16-17 Uhr dB(A) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 17-18 Uhr dB(A) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 18-19 Uhr dB(A) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 19-20 Uhr dB(A) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 20-21 Uhr dB(A) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 21-22 Uhr dB(A) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 22-23 Uhr dB(A) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 23-24 Uhr dB(A) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung)

30.03.2010 Seite 1

(19)

Gemeinde Voltlage, Fachbeitrag Schallschutz zum B-Plan Nr.15 Stundenwerte der Schallleistungspegel in dB(A) /Eingabenachweis

Anlage 2

Schallquelle L´w Lw Lw

max 00-01

Uhr 01-02

Uhr 02-03

Uhr 03-04

Uhr 04-05

Uhr 05-06

Uhr 06-07

Uhr 07-08

Uhr 08-09

Uhr 09-10

Uhr 10-11

Uhr 11-12

Uhr 12-13

Uhr 13-14

Uhr 14-15

Uhr 15-16

Uhr 16-17

Uhr 17-18

Uhr 18-19

Uhr 19-20

Uhr 20-21

Uhr 21-22

Uhr 22-23

Uhr 23-24

Uhr

L 1: Lkw-Zu-/Abfahrt 63,0 84,1 84,1 84,1 84,1

L 3: Einkaufswagendepot 65,8 72,0 56,0 56,0 56,0 56,0 56,0 56,0 56,0 56,0 56,0 56,0 56,0 56,0

P 1: Warenanlieferung 78,0 78,0 112,00 75,0 75,0 75,0

P 2: Lkw-Kühlung 98,0 98,0 95,0

P 3:Lüftung/Kühlung 66,0 66,0 66,0 66,0 66,0 66,0 66,0 66,0 66,0 66,0 66,0 66,0 66,0 66,0 66,0 66,0 66,0 66,0 66,0 66,0 66,0 66,0 66,0 66,0 66,0 66,0

P 4: Entlüftung Druckluftbremse (max) 1,0 1,0 115,00 -27,6 -27,6

P 5: Tmax Türenschliessen Pkw 1,0 1,0 98,10 -27,6

P 6: Tmax Einkaufswagendepot 1,0 1,0 106,00 -27,6

F 1: Stellplätze Kunden 66,4 97,9 87,9 87,9 87,9 87,9 87,9 87,9 87,9 87,9 87,9 87,9 87,9 87,9 87,9 87,9 87,9 87,9

(20)

Maßstab 1:1000

0

0 5 10 20 30

m

Gemeinde Voltlage

Pegelwerte

in dB(A) < 40 40 - 45 45 - 50 50 - 55 55 - 60 60 - 65 65 - 70 >= 70

Zeichenerklärung

Straßenachse Emissionslinie Oberfläche Parkplatz Punktquelle Linienquelle Hauptgebäude Nebengebäude Wand Immissionsort

Isophonenkarte bei freier Schallausbreitung mit Nachtanlieferung

Berechnung der Schallausbreitung:

tags (6-22 Uhr)

Berechnungs- und Bewertungsgrundlage: TA-Lärm Berechnungshöhe: 3,0 m über Gelände

Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm in dB(A) Tag Nacht

WA 55 40 MI 60 45 Ortsteil Voltlage Bebauungsplan Nr.

Fachbeitrag Schallschutz Gewerbelärm

Karte

1

Geplanter SB-Markt

6 9

19

6

3

Silo

23 2

Im Dorfe

Hauptstraße - L 71

Kü ste

rstra ße

L 1

F 1

L 2 P 1

P 2

L 3 P 3

P 4

P 5

P 6

IO 1

IO 2 IO 3

IO 4

IO 5 IO 6

3414700 3414800

5811600 5811600

(21)

Maßstab 1:1000

0

0 5 10 20 30

m

Gemeinde Voltlage

Pegelwerte

in dB(A) < 40 40 - 45 45 - 50 50 - 55 55 - 60 60 - 65 65 - 70 >= 70

Zeichenerklärung

Straßenachse Emissionslinie Oberfläche Parkplatz Punktquelle Linienquelle Hauptgebäude Nebengebäude Wand Immissionsort

Isophonenkarte bei freier Schallausbreitung mit Nachtanlieferung

Berechnung der Schallausbreitung:

lauteste Nachtstunde (22-6 Uhr)

Berechnungs- und Bewertungsgrundlage: TA-Lärm Berechnungshöhe: 3,0 m über Gelände

Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm in dB(A) Tag Nacht

WA 55 40 MI 60 45 Ortsteil Voltlage Bebauungsplan Nr. 15

Fachbeitrag Schallschutz Gewerbelärm

Karte

2

Geplanter SB-Markt

6 9

19

6

3

Silo

23 2

Im Dorfe

Hauptstraße - L 71

Kü ste

rstra ße

L 1

F 1

L 2 P 1

P 2

L 3 P 3

P 4

P 5

P 6

IO 1

IO 2 IO 3

IO 4

IO 5 IO 6

3414700 3414800

5811600 5811600

(22)

Maßstab 1:1000

0

0 5 10 20 30

m

Gemeinde Voltlage

Pegelwerte

in dB(A) < 40 40 - 45 45 - 50 50 - 55 55 - 60 60 - 65 65 - 70 >= 70

Zeichenerklärung

Straßenachse Emissionslinie Oberfläche Parkplatz Punktquelle Linienquelle Hauptgebäude Nebengebäude Wand Immissionsort

Isophonenkarte bei freier Schallausbreitung ohne Nachtanlieferung

Berechnung der Schallausbreitung:

tags (6-22 Uhr)

Berechnungs- und Bewertungsgrundlage: TA-Lärm Berechnungshöhe: 3,0 m über Gelände

Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm in dB(A) Tag Nacht

WA 55 40 MI 60 45 Ortsteil Voltlage Bebauungsplan Nr. 15

Fachbeitrag Schallschutz Gewerbelärm

Karte

3

Geplanter SB-Markt

6 9

19

6

3

Silo

23 2

Im Dorfe

Hauptstraße - L 71

Kü ste

rstra ße

L 1

F 1

L 2 P 1

P 2

L 3 P 3

P 4

P 5

P 6

IO 1

IO 2 IO 3

IO 4

IO 5 IO 6

3414700 3414800

5811600 5811600

(23)

Maßstab 1:1000

0

0 5 10 20 30

m

Gemeinde Voltlage

Pegelwerte

in dB(A) < 40 40 - 45 45 - 50 50 - 55 55 - 60 60 - 65 65 - 70 >= 70

Zeichenerklärung

Straßenachse Emissionslinie Oberfläche Parkplatz Punktquelle Linienquelle Hauptgebäude Nebengebäude Wand Immissionsort

Isophonenkarte bei freier Schallausbreitung ohne Nachtanlieferung

Berechnung der Schallausbreitung:

lauteste Nachtstunde (22-6 Uhr)

Berechnungs- und Bewertungsgrundlage: TA-Lärm Berechnungshöhe: 3,0 m über Gelände

Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm in dB(A) Tag Nacht

WA 55 40 MI 60 45 Ortsteil Voltlage Bebauungsplan Nr. 15

Fachbeitrag Schallschutz Gewerbelärm

Karte

4

Geplanter SB-Markt

6 9

19

6

3

Silo

23 2

Im Dorfe

Hauptstraße - L 71

Kü ste

rstra ße

L 1

F 1

L 2 P 1

P 2

L 3 P 3

P 4

P 5

P 6

IO 1

IO 2 IO 3

IO 4

IO 5 IO 6

3414700 3414800

5811600 5811600

Referenzen

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