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Abrechnungsbetrug in der Osteopathie

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Academic year: 2022

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DGOW

Abrechnungsbetrug in der Osteopathie

Erkennen und Vermeiden von Fehlern beim Abrechnen und Dokumentieren im Rahmen des

SGB

Michael Kothe M.Sc. Ost. D.O.

01.01.2015

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Impressum

Herausgeber und Autor:

Michael KotheM.Sc. Ost. D.O.

Leibnizstr. 9

70806 Kornwestheim

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Inhalt

1. Einleitung ... 3

2. Betrugshinweise ... 5

3. Schlüsselwörter einer osteopathischen Behandlung: ... 7

4. Korrekte Abrechnung in der Osteopathie ... 9

3.1. GebüH ... 12

3.1.1. Für und Wider ... 13

3.1.2. Wie wendet man das GebüH an? ... 13

3.1.3. 5-Säulenmodell: ... 14

3.2. GOÄ ... 15

3.3. GVO ... 15

3.3.1. Hintergrund ... 15

3.3.2. Grundlagen der Preiskalkulation: ... 17

3.3.4. Preiskalkulation ... 23

4. Ziel einer Preiskalkulation ... 26

5. Die Preisdiskussion: ... 28

6. Das Preisgespräch in der Osteopathie ... 29

7.1. Dokumentationsbeispiele ... 36

7.2. Osteopathische Diagnoseverzeichnis (ODV) ... 39

8. Literaturverzeichnis ... 43

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1. Einleitung

Viele Physiotherapeuten, die als Osteopathen oder angehende Osteopathen arbeiten, wollen ihren primären Beruf nicht aufgeben und gehen für Ihre Patienten abrechnungstechnische Kompromisse ein (Wieligmann, 2011). Bei den Recherchen zur M.Sc. Arbeit von Koralewski und Kothe 2012 stellte sich heraus, dass viele Osteopathen Festpreise für Ihre osteopathischen Leistungen berechneten. Bei Stichproben stellte sich häufig heraus, dass der Preis für eine Stunde Physiotherapie nach Verordnung angegeben wurde. Leider wurde auch allzu häufig über diese Verordnung abgerechnet.

Einige Physiotherapieverbände sind der Meinung, dass osteopathische Techniken im Rahmen der Physiotherapie durchgeführt werden dürfen.

Nach Ansicht der Bundesärztekammer (aufgrund ihrer Gutachten) ist die Osteopathie eine Heilkunde. Zahlreiche Gerichte haben dieses mittlerweile bestätigt.

Da die Physiotherapie dem Heilmittel angehört, darf ein Physiotherapeut nur heilkundlich tätig werden, wenn er hierzu eine Verordnung eines Heilkundlers erhält. Somit ist jeder Teil der Osteopathie (ob kraniosacrale Osteopathie, manipulative Osteopathie an den Gelenken oder der Wirbelsäule sowie an Nerven, Organen und Muskeln) eine Teil der heilkundlichen Tätigkeiten. Die möglichen Gefahren dieser Techniken sind nur nach Überprüfung durch einen Amtsarzt einzuschätzen.

(Techniken sind nie Nebenwirkungsfrei! Techniken, die Wirken, können auch zu starke Auswirkungen haben und bei nicht korrekter Anwendung Nebenwirkungen erzeugen!)

Dieser Umstand führt zu einem klaren Straftatbestand, den die gesetzlichen Krankenversicherungen nach Vorgabe des SGB ahnden müssen. Der Straftatbestand des gewerbsmäßigen Abrechnungsbetruges

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muss zur Anzeige gebracht werden, da hier ein klarer Verstoß gegen das SGB vorliegt und unser Sozialsystem gefährdet. Auch wenn einige Osteopathen der Ansicht sind, dass ihre Patienten schon genug Kassenbeiträge zahlen und somit diese Vorgehensweise rechtfertigen, ist dieses eine gewisse Art von Selbstjustiz. Wer sind diese Osteopathen, dass sie meinen sich über das Gesetz stellen zu können?!

Ganz abgesehen davon, dass man dieser Medizinform sicher nichts Gutes angedeihen lässt, wenn man hierfür einen betrügerischen Rahmen wählt.

Aus diesem Grunde sind nachfolgend die typischen Möglichkeiten zum Abrechnungsbetrug aufgezeigt.

So können die Osteopathen sich bewusst werden, was sie konkret falsch machen. Ebenso ist es den Gutachtern der gesetzlichen Krankenversicherungen und den Gerichten sicher einfacher diese illegalen Machenschaften aufzudecken.

Erst eine klare Gesetzeslage kann hier allerdings zukünftig Abhilfe schaffen.

Klare juristische Regeln zur Ausübung der Osteopathie und zur Abrechnung dieser Leistung sind erforderlich.

Referenzen

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