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Teil 1: 1. Säule / EGFL

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Academic year: 2022

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(1)

Informationen zur neuen Förderperiode GAP ab 2023 10.11.2021 – Schützenhaus Stadtroda

Teil 1: 1. Säule / EGFL

Ref. 33 TMIL; Thomas Lettau

(2)

EU Fonds der GAP

Gliederung der Agrarpolitik der EU in zwei Bereiche

Garantiefonds – EGFL Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER

Direktzahlungen

Sektormaßnahmen

- Obst Gemüse - Bienenzucht - Wein

- Hopfen - Oliven - Andere

flächenbezogene Maßnahmen

nicht flächenbezogene Maßnahmen

Regelung in einer Basis VO :

(3)

Einführungsprozess Direktzahlungen

EU-Basisrecht EU Durchführungsrecht

Bundesgesetze Bundesverordnungen Strategieplan DE

Landesverordnung

Heute 01.01.2022 01.01.2023

(4)

Direktzahlungen in Deutschland

GAP-Direktzahlungengesetz

- bisher Basisprämie

- keine Zahlungsansprüche mehr - Restposten bei der Mittelverteilung

Einkommensstützung für Nachhaltigkeit Flächenbezogene Beihilfen

- entkoppelte Prämien

(5)

Direktzahlungen in Deutschland

GAP-Direktzahlungengesetz

Flächenbezogene Beihilfen - entkoppelte Prämien

- Bisher Basisprämie

- keine Zahlungsansprüche mehr - Restposten bei der Mittelverteilung

Einkommensstützung für Nachhaltigkeit

- bisher Umverteilungsprämie erste Hektare - erste 40 ha

- weitere 20 ha

Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit

(6)

Direktzahlungen in Deutschland

GAP-Direktzahlungengesetz

Flächenbezogene Beihilfen - entkoppelte Prämien

- Bisher Basisprämie

- keine Zahlungsansprüche mehr - Restposten bei der Mittelverteilung

Einkommensstützung für Nachhaltigkeit

- bisher Umverteilungsprämie erste Hektare - erste 40 ha

- weitere 20 ha

Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit

- bisher Junglandwirteprämie

- Voraussetzung „Abschluss“/Qualifikation - zu Beginn im Antragsjahr nicht älter als 40 Jahre

- Dauer 5 Jahre

- erste 120 ha

Junglandwirte Einkommensstützung

(7)

Direktzahlungen in Deutschland

GAP-Direktzahlungengesetz

Flächenbezogene Beihilfen - entkoppelte Prämien

- Bisher Basisprämie

- keine Zahlungsansprüche mehr - Restposten bei der Mittelverteilung

Einkommensstützung für Nachhaltigkeit

- bisher Umverteilungsprämie erste Hektare - erste 40 ha

- weitere 20 ha

Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit

- bisher Junglandwirteprämie - zu Beginn nicht alter als 40 Jahre

- Dauer 5 Jahre

- erste 120 ha

Junglandwirte Einkommensstützung

- freiwillig

- jährlich

- 7 verschiedene Maßnahmen (nächste Folien)

Ökoregelungen

(8)

- Landwirte ohne Milcherzeugung - nur weibliche Tiere (m. Kalbung) - täglicher Weidegang (16.05. – 30.09.)

- 73,60-77,93 Euro/Tier

Mutterkühe

Direktzahlungen in Deutschland

GAP-Direktzahlungengesetz

Flächenbezogene Beihilfen

- entkoppelte Prämien Tierbezogene Beihilfen

- gekoppelte Prämien

- Bisher Basisprämie

- keine Zahlungsansprüche mehr - Restposten bei der Mittelverteilung

Einkommensstützung für Nachhaltigkeit

- bisher Umverteilungsprämie erste Hektare - erste 40 ha

- weitere 20 ha

Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit

- bisher Junglandwirteprämie - zu Beginn nicht alter als 40 Jahre

- Dauer 5 Jahre

- erste 120 ha

Junglandwirte Einkommensstützung

- freiwillig

- jährlich

- 7 verschiedene Maßnahmen (nächste Folien)

Ökoregelungen

(9)

- Landwirte ohne Milcherzeugung - nur weibliche Tiere (m. Kalbung) - täglicher Weidegang (16.05. – 30.09.)

- 73,60-77,93 Euro/Tier

Mutterkühe

Direktzahlungen in Deutschland

GAP-Direktzahlungengesetz

Flächenbezogene Beihilfen

- entkoppelte Prämien Tierbezogene Beihilfen

- gekoppelte Prämien

- Bisher Basisprämie

- keine Zahlungsansprüche mehr - Restposten bei der Mittelverteilung

Einkommensstützung für Nachhaltigkeit

- bisher Umverteilungsprämie erste Hektare - erste 40 ha

- weitere 20 ha

Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit

- bisher Junglandwirteprämie - zu Beginn nicht alter als 40 Jahre

- Dauer 5 Jahre

- erste 120 ha

Junglandwirte Einkommensstützung

- freiwillig

- jährlich

- 7 verschiedene Maßnahmen (nächste Folien)

Ökoregelungen

- nur weibliche Tiere ab 10 Monate

- täglicher Weidegang (16.05. – 30.09.)

- 32,89-34,82 Euro/Tier

(10)

Mittelverteilung

Die in der Strategieplan VO zugewiesene Nationale Obergrenze

(4.916 Mio. €) wird durch die Umschichtung in den ELER vermindert:

2023 2024 2025 ab 2026

- 10 % -11 % -12,5 % -15 %

- Bisher Basisprämie

- keine Zahlungsansprüche mehr - Restposten bei der Mittelverteilung

- bisher Umverteilungsprämie erste Hektare - erste 40 ha

- weitere 20 ha

12 %Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit

- bisher Junglandwirteprämie - zu Beginn nicht alter als 40 Jahre

- Dauer 5 Jahre

- erste 120 ha

fix 147 Mio. € (rd. 3 %)Junglandwirte Einkommensstützung

25 %, optional 23 % Ökoregelungen

Der Rest bildet das Gesamtbudget für Direktzahlungen und wird zwischen den Prämien folgendermaßen aufgeteilt

1 %Mutterkühe

1 % Mutterschafe und -ziegen

Aufgrund der sich jährlich verändernden DZ Mittelansätze ändern

sich die Prämiensätze der einzelnen Regelungen auch

jährlich Weiterer Grund für Prämienänderung ist die

Schwankung der beantragten Flächen/

Tiere

(11)

Auswirkungen auf die Betriebe

ME Prämien Mittel 2021/22

Prämien Mittel 2023/24/25

Basisprämie €/ZA 169,45 -

Einkommensgrundstützung €/ha LF - rd. 149

Umverteilung UVP 1 UVP 2

€/ZA bzw. ha förderfähige

Fläche

49,26 bis 30 ZA 29,56 bis 46 ZA

68 bis 40 ha 40 bis 60 ha

JLP €/ZA bzw. ha 44,27 bis 90 ZA 115 bis 120 ha

Gekoppelte Zahlung/Zielgrößen Schafe

MuKu

€/MuS

€/MuKu

30 60

Vergleich der Hektarzahlungen einkommenswirksamer Direktzahlungen

- überschlägige Berechnungen der Prämiensätze ohne ÖR -

(12)

Auswirkungen auf die Betriebe

Ordentliches Ergebnis einkommenswirksamer Direktzahlungen außerhalb des Benachteiligten Gebietes nach Betriebsformen (alte Periode – 2021/22)

- Berechnung U. Maier TLLLR; Stichprobe Buchführungsbetriebe-

Ackerbau Futterbau Verbund Ordentliches

Ergebnis plus PA ohneBP, Greening, UVP, AGZ

€/ha LF 226,08 637,90 449,11

€/AK 17.891 25.083 21.879

Basisprämie €/ha LF 169,45 169,45 169,45

Greening €/ha LF 82,14 82,14 82,14

UVP €/ha LF 2,49 3,47 1,46

AGZ €/ha LF 0 0 0

Ordentliches Ergebnis plus PA mitBP, Greening, UVP, AGZ

€/ha LF 480,16 892,97 702,16

€/AK 37.997 35.112 34.206

€/AK 35.727

(13)

Auswirkungen auf die Betriebe

Ordentliches Ergebnis einkommenswirksamer Direktzahlungen außerhalb des Benachteiligten Gebietes nach Betriebsformen (neue GAP – 2023/24/25)

- Berechnung U. Maier TLLLR; Stichprobe Buchführungsbetriebe-

Ackerbau Futterbau Verbund Ordentliches Ergebnis plus

PA ohne

Einkommensgrundstützung, UVP, gekoppelte Prämie, AGZ

€/ha LF 226,08 637,90 449,11

€/AK 17.891 25.083 21.879

Einkommensgrundstützung €/ha LF 149,27 149,27 149,27

UVP €/ha LF 4,51 6,23 2,65

Gekoppelte Prämie €/ha LF 2,18 3,98 0,66

AGZ €/ha LF 0 0 0

Ordentliches Ergebnis plus PA

mit

Einkommensgrundstützung,

€/ha LF 382,04 797,38 601,68

€/AK 30.233 31.353 29.312

€/AK 29.837

-98 -95 -101

-7764 -3759 -4894

(14)

Ökoregelungen I

Einzelheiten sind noch nicht final (Bundesrat Nov./Dez. 2021 muss entscheiden) ÖR 1:

Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen durch:

a) nichtproduktive Flächen auf Ackerland über den in § 10 des Gesetzes über die im Rahmen der

Gemeinsamen Agrarpolitik geltende Konditionalität (4 % AL) genannten verpflichtenden Anteil hinaus, b) Anlage von Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland, das der Betriebsinhaber nach Buchstabe a

bereitstellt,

c) Anlage von Blühstreifen oder -flächen in Dauerkulturen oder d) Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland,

ÖR 2:

Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens fünf Hauptfruchtarten im Ackerbau einschließlich des Anbaus

Ökoregelungen sind KEINE einkommenswirksamen Zahlungen weil lediglich die

Gegenleistung zu einschränkenden Bewirtschaftungen bezahlt werden (analog KULAP)

(15)

Ökoregelungen II

Einzelheiten sind noch nicht final (Bundesrat Nov./Dez. 2021 muss entscheiden) ÖR 3:

Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland oder Dauergrünland,

ÖR 4:

Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs

ÖR 5:

ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten

(16)

Ökoregelungen

Einzelheiten sind noch nicht final (Bundesrat Nov./Dez. 2021 muss entscheiden) ÖR 6:

Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch- synthetischen Pflanzenschutzmitteln

ÖR 7:

Anwendung von durch die Schutzziele bestimmten Landbewirtschaftungsmethoden auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten,

(17)

Konditionalität

• Fortführung des Cross-Compliance-Ansatzes

• Wegfall der Tierkennzeichnungsstandards

• Aufnahme der Greeningregelungen

– Dauergrünlanderhalt

– Flächen ohne Produktion – Fruchtfolge bzw. -vielfalt

• im Wesentlichen Fortführung der

grundsätzlichen EU-Vorgaben zur Sanktionierung

 gilt grundsätzlich für alle Betriebsinhaber

(18)

Konditionalität I

Hinweise auf wichtigste Regelungen:

Dauergrünlanderhalt

- weitgehend Fortführung Zahlung / Genehmigungsverfahren, neu Anzeige für DGL ab 2021 entstanden

umweltsensibles DGL

- Vogelschutzgebiete kommen hinzu Feuchtgebiete und Moore

- neue Kulisse „kohlenstoffreiche Böden“

- keine neue Entwässerung erlaubt Verbot verbrennen von Stoppelfeldern

- unverändert

Schaffung von Pufferstreifen an Gewässern

Einzelheiten sind noch nicht final (Bundesrat Nov./Dez. 2021 muss entscheiden)

(19)

Konditionalität II

Hinweise auf wichtigste Regelungen:

Begrenzung der Erosion

- weitgehend Fortführung

Mindestbodenbedeckung in sensiblen Zeiten

- ! 1. Dez. bis 15. Jan auf AL immer Mindestbodenbedeckung

mehrj. Kultur Winterkultur Zwischenfrucht

Getreidestoppelbrache (außer Mais) sonst. Begrünung oder Mulchauflagen

- Ausnahmen

Ernte Vorkultur nach 15. Oktober Dammvorformung Kartoffeln

Einzelheiten sind noch nicht final (Bundesrat Nov./Dez. 2021 muss entscheiden)

(20)

Konditionalität III

Hinweise auf wichtigste Regelungen:

Mindestbodenbedeckung in sensiblen Zeiten

- Brachen – Bewirtschaftungsruhe 1. Apr. – 14. Aug.

Fruchtwechsel

- für alle Betriebe > 10 ha AL (+ weitere Ausnahmen für Futter- oder GL-reiche Betriebe)

! ! ! auf gesamte AL immer andere Vorkultur als im Vorjahr

- Vorkultur ist vorige Hauptkultur, Untersaat, oder Zwischenfrucht mit Aussaat vor 15.Oktober

- Ausnahmen mehrjährige Kulturen, Gras, Leguminosen und Leguminosengemische soweit Leguminosen vorherrschen

Einzelheiten sind noch nicht final (Bundesrat Nov./Dez. 2021 muss entscheiden)

(21)

Konditionalität IV

Hinweise auf wichtigste Regelungen:

nichtproduktive Flächen

- für alle Betriebe > 10 ha AL (+ weitere Ausnahmen für Futter- oder GL-reiche Betriebe)

- mindestens 4 %

- Brachen einschließlich Landschaftselemente

- ganzjährige Brache ; Umbruch ab 15. Aug. nur bei nachfolgender Aussaat Folgekultur die nicht im aktuellen Jahr zur Ernte führt Landschaftselemente

- Definitionen bleiben - Beseitigungsverbot

Einzelheiten sind noch nicht final (Bundesrat Nov./Dez. 2021 muss entscheiden)

(22)

Direktzahlungen und Konditionalität

• Alle Aussagen sind vorbehaltlich der

Gesetzgebung im Bundesrat und deshalb auch hier noch nicht detaillierter dargestellt

• Sobald konkrete Informationen vorliegen werden wir weiter informieren

• Ziel ist es für uns alle, den Anbau 2023 frühzeitig

planen zu können!

(23)

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

Gibt es Fragen?

Referenzen

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