Informationen zur neuen Förderperiode GAP ab 2023 10.11.2021 – Schützenhaus Stadtroda
Teil 1: 1. Säule / EGFL
Ref. 33 TMIL; Thomas Lettau
EU Fonds der GAP
Gliederung der Agrarpolitik der EU in zwei Bereiche
Garantiefonds – EGFL Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER
Direktzahlungen
Sektormaßnahmen
- Obst Gemüse - Bienenzucht - Wein
- Hopfen - Oliven - Andere
flächenbezogene Maßnahmen
nicht flächenbezogene Maßnahmen
Regelung in einer Basis VO :
Einführungsprozess Direktzahlungen
EU-Basisrecht EU Durchführungsrecht
Bundesgesetze Bundesverordnungen Strategieplan DE
Landesverordnung
Heute 01.01.2022 01.01.2023
Direktzahlungen in Deutschland
GAP-Direktzahlungengesetz
- bisher Basisprämie
- keine Zahlungsansprüche mehr - Restposten bei der Mittelverteilung
Einkommensstützung für Nachhaltigkeit Flächenbezogene Beihilfen
- entkoppelte Prämien
Direktzahlungen in Deutschland
GAP-Direktzahlungengesetz
Flächenbezogene Beihilfen - entkoppelte Prämien
- Bisher Basisprämie
- keine Zahlungsansprüche mehr - Restposten bei der Mittelverteilung
Einkommensstützung für Nachhaltigkeit
- bisher Umverteilungsprämie erste Hektare - erste 40 ha
- weitere 20 ha
Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit
Direktzahlungen in Deutschland
GAP-Direktzahlungengesetz
Flächenbezogene Beihilfen - entkoppelte Prämien
- Bisher Basisprämie
- keine Zahlungsansprüche mehr - Restposten bei der Mittelverteilung
Einkommensstützung für Nachhaltigkeit
- bisher Umverteilungsprämie erste Hektare - erste 40 ha
- weitere 20 ha
Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit
- bisher Junglandwirteprämie
- Voraussetzung „Abschluss“/Qualifikation - zu Beginn im Antragsjahr nicht älter als 40 Jahre
- Dauer 5 Jahre
- erste 120 ha
Junglandwirte Einkommensstützung
Direktzahlungen in Deutschland
GAP-Direktzahlungengesetz
Flächenbezogene Beihilfen - entkoppelte Prämien
- Bisher Basisprämie
- keine Zahlungsansprüche mehr - Restposten bei der Mittelverteilung
Einkommensstützung für Nachhaltigkeit
- bisher Umverteilungsprämie erste Hektare - erste 40 ha
- weitere 20 ha
Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit
- bisher Junglandwirteprämie - zu Beginn nicht alter als 40 Jahre
- Dauer 5 Jahre
- erste 120 ha
Junglandwirte Einkommensstützung
- freiwillig
- jährlich
- 7 verschiedene Maßnahmen (nächste Folien)
Ökoregelungen
- Landwirte ohne Milcherzeugung - nur weibliche Tiere (m. Kalbung) - täglicher Weidegang (16.05. – 30.09.)
- 73,60-77,93 Euro/Tier
Mutterkühe
Direktzahlungen in Deutschland
GAP-Direktzahlungengesetz
Flächenbezogene Beihilfen
- entkoppelte Prämien Tierbezogene Beihilfen
- gekoppelte Prämien
- Bisher Basisprämie
- keine Zahlungsansprüche mehr - Restposten bei der Mittelverteilung
Einkommensstützung für Nachhaltigkeit
- bisher Umverteilungsprämie erste Hektare - erste 40 ha
- weitere 20 ha
Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit
- bisher Junglandwirteprämie - zu Beginn nicht alter als 40 Jahre
- Dauer 5 Jahre
- erste 120 ha
Junglandwirte Einkommensstützung
- freiwillig
- jährlich
- 7 verschiedene Maßnahmen (nächste Folien)
Ökoregelungen
- Landwirte ohne Milcherzeugung - nur weibliche Tiere (m. Kalbung) - täglicher Weidegang (16.05. – 30.09.)
- 73,60-77,93 Euro/Tier
Mutterkühe
Direktzahlungen in Deutschland
GAP-Direktzahlungengesetz
Flächenbezogene Beihilfen
- entkoppelte Prämien Tierbezogene Beihilfen
- gekoppelte Prämien
- Bisher Basisprämie
- keine Zahlungsansprüche mehr - Restposten bei der Mittelverteilung
Einkommensstützung für Nachhaltigkeit
- bisher Umverteilungsprämie erste Hektare - erste 40 ha
- weitere 20 ha
Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit
- bisher Junglandwirteprämie - zu Beginn nicht alter als 40 Jahre
- Dauer 5 Jahre
- erste 120 ha
Junglandwirte Einkommensstützung
- freiwillig
- jährlich
- 7 verschiedene Maßnahmen (nächste Folien)
Ökoregelungen
- nur weibliche Tiere ab 10 Monate
- täglicher Weidegang (16.05. – 30.09.)
- 32,89-34,82 Euro/Tier
Mittelverteilung
Die in der Strategieplan VO zugewiesene Nationale Obergrenze
(4.916 Mio. €) wird durch die Umschichtung in den ELER vermindert:
2023 2024 2025 ab 2026
- 10 % -11 % -12,5 % -15 %
- Bisher Basisprämie
- keine Zahlungsansprüche mehr - Restposten bei der Mittelverteilung
- bisher Umverteilungsprämie erste Hektare - erste 40 ha
- weitere 20 ha
12 %Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit
- bisher Junglandwirteprämie - zu Beginn nicht alter als 40 Jahre
- Dauer 5 Jahre
- erste 120 ha
fix 147 Mio. € (rd. 3 %)Junglandwirte Einkommensstützung
25 %, optional 23 % Ökoregelungen
Der Rest bildet das Gesamtbudget für Direktzahlungen und wird zwischen den Prämien folgendermaßen aufgeteilt
1 %Mutterkühe
1 % Mutterschafe und -ziegen
Aufgrund der sich jährlich verändernden DZ Mittelansätze ändern
sich die Prämiensätze der einzelnen Regelungen auch
jährlich Weiterer Grund für Prämienänderung ist die
Schwankung der beantragten Flächen/
Tiere
Auswirkungen auf die Betriebe
ME Prämien Mittel 2021/22
Prämien Mittel 2023/24/25
Basisprämie €/ZA 169,45 -
Einkommensgrundstützung €/ha LF - rd. 149
Umverteilung UVP 1 UVP 2
€/ZA bzw. ha förderfähige
Fläche
49,26 bis 30 ZA 29,56 bis 46 ZA
68 bis 40 ha 40 bis 60 ha
JLP €/ZA bzw. ha 44,27 bis 90 ZA 115 bis 120 ha
Gekoppelte Zahlung/Zielgrößen Schafe
MuKu
€/MuS
€/MuKu
30 60
Vergleich der Hektarzahlungen einkommenswirksamer Direktzahlungen
- überschlägige Berechnungen der Prämiensätze ohne ÖR -
Auswirkungen auf die Betriebe
Ordentliches Ergebnis einkommenswirksamer Direktzahlungen außerhalb des Benachteiligten Gebietes nach Betriebsformen (alte Periode – 2021/22)
- Berechnung U. Maier TLLLR; Stichprobe Buchführungsbetriebe-
Ackerbau Futterbau Verbund Ordentliches
Ergebnis plus PA ohneBP, Greening, UVP, AGZ
€/ha LF 226,08 637,90 449,11
€/AK 17.891 25.083 21.879
Basisprämie €/ha LF 169,45 169,45 169,45
Greening €/ha LF 82,14 82,14 82,14
UVP €/ha LF 2,49 3,47 1,46
AGZ €/ha LF 0 0 0
Ordentliches Ergebnis plus PA mitBP, Greening, UVP, AGZ
€/ha LF 480,16 892,97 702,16
€/AK 37.997 35.112 34.206
€/AK 35.727
Auswirkungen auf die Betriebe
Ordentliches Ergebnis einkommenswirksamer Direktzahlungen außerhalb des Benachteiligten Gebietes nach Betriebsformen (neue GAP – 2023/24/25)
- Berechnung U. Maier TLLLR; Stichprobe Buchführungsbetriebe-
Ackerbau Futterbau Verbund Ordentliches Ergebnis plus
PA ohne
Einkommensgrundstützung, UVP, gekoppelte Prämie, AGZ
€/ha LF 226,08 637,90 449,11
€/AK 17.891 25.083 21.879
Einkommensgrundstützung €/ha LF 149,27 149,27 149,27
UVP €/ha LF 4,51 6,23 2,65
Gekoppelte Prämie €/ha LF 2,18 3,98 0,66
AGZ €/ha LF 0 0 0
Ordentliches Ergebnis plus PA
mit
Einkommensgrundstützung,
€/ha LF 382,04 797,38 601,68
€/AK 30.233 31.353 29.312
€/AK 29.837
-98 -95 -101
-7764 -3759 -4894
Ökoregelungen I
Einzelheiten sind noch nicht final (Bundesrat Nov./Dez. 2021 muss entscheiden) ÖR 1:
Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen durch:
a) nichtproduktive Flächen auf Ackerland über den in § 10 des Gesetzes über die im Rahmen der
Gemeinsamen Agrarpolitik geltende Konditionalität (4 % AL) genannten verpflichtenden Anteil hinaus, b) Anlage von Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland, das der Betriebsinhaber nach Buchstabe a
bereitstellt,
c) Anlage von Blühstreifen oder -flächen in Dauerkulturen oder d) Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland,
ÖR 2:
Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens fünf Hauptfruchtarten im Ackerbau einschließlich des Anbaus
Ökoregelungen sind KEINE einkommenswirksamen Zahlungen weil lediglich die
Gegenleistung zu einschränkenden Bewirtschaftungen bezahlt werden (analog KULAP)
Ökoregelungen II
Einzelheiten sind noch nicht final (Bundesrat Nov./Dez. 2021 muss entscheiden) ÖR 3:
Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland oder Dauergrünland,
ÖR 4:
Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs
ÖR 5:
ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten
Ökoregelungen
Einzelheiten sind noch nicht final (Bundesrat Nov./Dez. 2021 muss entscheiden) ÖR 6:
Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch- synthetischen Pflanzenschutzmitteln
ÖR 7:
Anwendung von durch die Schutzziele bestimmten Landbewirtschaftungsmethoden auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten,