• Keine Ergebnisse gefunden

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt."

Copied!
5
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

19. Wahlperiode

18.06.2021

Beschlussempfehlung und Bericht

des Ausschusses für Kultur und Medien (22. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Thomas Hacker, Katja Suding, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP

– Drucksache 19/14059 –

Smart Germany – Games – Treiber für Innovation und Kreativität

A. Problem

Immer mehr Menschen jeglichen Alters spielen Computerspiele (Games) auf dem PC, der Konsole, dem Tablet oder dem Handy. Der Umsatz der deutschen Games- Branche ist weiter angestiegen und betrug im Jahr 2018 4,4 Mrd. Euro. Deutsch- land ist nach Einschätzung der Fraktion der FDP mithin eine Gaming-Nation. Die Games-Branche bilde eine feste dritte Säule des Medien- und Kulturstandorts Deutschland.

Der Gaming-Standort Deutschland muss nach Auffassung der Fraktion jedoch verbessert werden. In 14 Punkten fordert sie unter andrem eine nachhaltige Ga- mes-Förderung auf Bundesebene und die bestehende Förderung der Filmproduk- tion für die Produktion von Videospielen zu öffnen und dafür 110 Mio. Euro im Bundeshaushalt bereitzustellen. Die digitale Wirtschaft soll Gestaltungsspiel- räume bei der Etablierung neuer digitaler Geschäftsmodelle erhalten und durch geeignete Maßnahmen unterstützt werden, ihren Fachkräftebedarf decken zu kön- nen. Die Gaming-Szene dürfe nicht unter den Generalverdacht gestellt werden, Nährboden für extremistisches Gedankengut zu sein. Stattdessen gehe es darum, Jugendschutz und Jugendmedienschutz besser miteinander zu verzahnen und auf eine Regulierung zu setzen, die nicht am Medium, sondern am zu beurteilenden Inhalt andockt. Weitere Stichworte sind beispielsweise der Deutsche Computer- spielpreis, die Anerkennung des eSports sowie die Vermittlung von Medienkom- petenz in Bezug auf Serious Games.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimm- enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

(2)

C. Alternativen Keine.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

(3)

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 19/14059 abzulehnen.

Berlin, den 9. Juni 2021

Der Ausschuss für Kultur und Medien

Katrin Budde Vorsitzende

Christoph Bernstiel Berichterstatter

Helge Lindh Berichterstatter

Martin Erwin Renner Berichterstatter

Thomas Hacker Berichterstatter

Simone Barrientos Berichterstatterin

Margit Stumpp Berichterstatterin

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

(4)

Bericht der Abgeordneten Christoph Bernstiel, Helge Lindh, Martin Erwin Renner, Thomas Hacker, Simone Barrientos und Margit Stumpp

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 19/14059 in seiner 119. Sitzung am 18. Oktober 2019 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie den Ausschuss Digitale Agenda.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Fraktion der FDP beschreibt in ihrem Antrag die Games-Branche in Deutschland als dritte Säule des Medien- und Kulturstandorts Deutschland. Immer mehr Menschen jeglichen Alters spielten Computerspiele, was sich in einem Anstieg des Umsatzes der deutschen Games-Branche auf 4,4 Mrd. Euro im Jahr 2018 manifestiert habe.

Deutschland sei eine Gaming-Nation. Allerdings muss nach Ansicht der Fraktion der FDP der Standort Deutsch- land als Gaming-Standort verbessert werden, um die vorhandenen Potenziale besser nutzbar zu machen.

Der Deutsche Bundestag soll die Bundesregierung daher auffordern, eSports als Sportart anzuerkennen, um einer bedeutenden Branche endlich die Wertschätzung entgegen zu bringen, die sie verdiene. Ebenso wird die Aner- kennung der Daseinsberechtigung sogenannter Exergames – Fitnessspiele, die Spiel und Sport kombinieren – sowie von Serious Games, deren Zweck es unter anderem ist, Bildung und Informationen zu vermitteln, gefordert.

Es sollen Bildungsangebote gefördert werden, da diese für die Spieleindustrie von entscheidender Bedeutung seien und den Games-Standort Deutschland mittelfristig an die Weltspitze führen könnten.

Eine weitergehende Förderung der Forschung und Entwicklung im Bereich Games käme nach Einschätzung der Fraktion der FDP nicht nur der Spieleindustrie, sondern vielmehr der deutschen Wirtschaft insgesamt zugute.

Schon heute gelte die Games-Branche als Vorreiter der Digitalisierung, ihre Technologien und Ansätze fänden auch in der Industrie zunehmend Anwendung. Aus den Methoden der Spieleentwickler ließen sich insbesondere in Bezug auf Virtual Reality und Künstliche Intelligenz branchenübergreifend viele Erkenntnisse gewinnen. Den Spielen und den Anwendungsbeispielen über das Gaming hinaus seien keinerlei Grenzen gesetzt.

Eine Investition in die Spieleindustrie ist nach Ansicht der antragstellenden Fraktion zugleich eine Investition in den Digitalstandort Deutschland. Die Games-Branche leiste weit mehr, als die Entwicklung freizeitfüllender Un- terhaltungsprogramme.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfahl in seiner 158. Sitzung am 9. Juni 2021 Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Haushaltsausschuss empfahl in seiner 100. Sitzung am 9. Juni 2021 Ablehnung mit den Stimmen der Frak- tionen CDU/CSU, SPD, AfD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur empfahl in seiner 114. Sitzung am 9. Juni 2021 Ableh- nung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

(5)

Der Ausschuss Digitale Agenda empfahl in seiner 82. Sitzung am 9. Juni 2021 Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthal- tung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Kultur und Medien schloss seine Beratungen in seiner 76. Sitzung am 9. Juni 2021 ab und empfahl die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 19/14059 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Vorausgegangen war dem Votum in der 45. Sitzung am 11. März 2020 der Beschluss, eine öffentliche Anhörung zu dem Antrag der Fraktion der FDP zu veranstalten. Die Anhörung fand in der 75. Sitzung am 19. Mai 2021 statt. Es wurden gehört:

− Prof. Dr. Judith Ackermann, Fachhochschule Potsdam;

− Prof. Dr. Stefan Aufenanger, Johannes Gutenberg-Universität Mainz;

− Felix Falk, Geschäftsführer, game – Verband der deutschen Games-Branche e. V.;

− Linda Kruse, Geschäftsführerin, the Good Evil GmbH;

− Çiğdem Uzunoğlu, Geschäftsführerin, Stiftung Digitale Spielekultur gGmbH.

Die Ergebnisse der Anhörung ergeben sich aus dem Protokoll. Dieses Protokoll, weitere Unterlagen sowie eine Aufzeichnung der Veranstaltung sind abrufbar über das Internetangebot des Deutschen Bundestages auf den Sei- ten des Ausschusses für Kultur und Medien.

Berlin, den 9. Juni 2021

Christoph Bernstiel Berichterstatter

Helge Lindh Berichterstatter

Martin Erwin Renner Berichterstatter

Thomas Hacker Berichterstatter

Simone Barrientos Berichterstatterin

Margit Stumpp Berichterstatterin

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 19/27873 in geänderter Fas- sung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/12090 mit den Stimmen der Frak- tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion

aa) In Satz 1 werden die Wörter „einem unmittelbaren Zulieferer“ durch die Wörter „Dritten, auf die sich die Sorgfaltspflicht des Unternehmens gemäß § 3a Absatz 2

Die Untersagung eines Wanderlagers nach Absatz 1 ist künftig auch möglich, wenn in der öffentlichen Ankündi- gung nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Form auf die Rechte

(6) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruk- tur evaluiert gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die in Absatz 3 Nummer 7, 8

Ferner wird durch die Änderung bewirkt, dass § 327j Absatz 3 BGB in der Fassung dieses Änderungsvorschlags auch auf Aktualisierungen im Sinne von § 327e Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BGB

Jetzt muss die Bundesregierung endlich handeln und auch ein Betrag für einen Unter- nehmerlohn rückwirkend für die Soforthilfen und die Überbrückungshilfen ge- währt

Lebenspartner. Nach deutschem Recht geschlossene Lebenspartnerschaften sind aufgrund der Generalverweisung in § 21 des Lebenspartnerschaftsgesetzes bereits durch den Begriff