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Vorlage an den Landrat betreffend Wahl eines Präsidiums für die Abteilung Sozialversicherungsrecht des Kantonsgerichts Basel-Landschaft für den Rest der Amtsperiode (bis 31. März 2018)

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Vorlage an den Landrat

Titel: Vorlage an den Landrat betreffend Wahl eines Präsidiums für die Abteilung Sozialversicherungsrecht des Kantonsgerichts Basel- Landschaft für den Rest der Amtsperiode (bis 31. März 2018)

Datum: 13. Oktober 2016

Nummer: 2016-302

Bemerkungen: Verlauf dieses Geschäfts

Links: – Übersicht Geschäfte des Landrats

– Hinweise und Erklärungen zu den Geschäften des Landrats – Landrat / Parlament des Kantons Basel-Landschaft

– Homepage des Kantons Basel-Landschaft

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Liestal, 13. Oktober 2016

011 2016 1072

Vorlage an den Landrat betreffend Wahl eines Präsidiums für die Abteilung Sozialversicherungsrecht des Kantonsgerichts Basel-Landschaft für den Rest der Amtsperiode (bis 31. März 2018)

Sehr geehrter Herr Präsident

Sehr geehrte Damen und Herren Landrätinnen und Landräte

Am 1. September 2016 hat Andreas Brunner dem Landrat seinen Rücktritt als Präsident der Abteilung Sozialversicherungsrecht des Kantonsgerichts Basel-Landschaft per 31. Dezember 2016 erklärt. Die Stelle (60% Pensum) ist entsprechend neu zu besetzen. Wahlbehörde ist der Landrat (§ 67 Absatz 1 Buchstabe e der Kantonsverfassung [KV] und § 31 Absatz 2 Buchstabe b des Gesetzes über die Organisation der Gerichte [GOG]).

Wählbar als Präsidentin oder Präsident der Abteilung Sozialversicherungsrecht des Kantonsge- richts Basel-Landschaft ist jede stimmberechtigte Person (§ 50 KV), die über Fachkenntnisse im entsprechenden Rechtsgebiet sowie über eine abgeschlossene rechtswissenschaftliche Ausbil- dung (§ 33 GOG) verfügt.

Gemäss § 11 Absatz 1 Personalgesetz ist jede offene Stelle öffentlich auszuschreiben. Inner- halb der Bewerbungsfrist ist eine Bewerbung eingegangen (vertrauliche Beilage zu Handen der Geschäftsleitung des Landrats separat). Der Bewerber erfüllt die formellen Voraussetzungen (abgeschlossene rechtswissenschaftliche Ausbildung, Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft).

Für Vorlagen an den Landrat ist gemäss § 11 Abs. 2 Bst. c GOG die Gerichtskonferenz zustän- dig. Diese hat mit Beschluss vom 12. April 2013 entschieden, dass die Geschäftsleitung der Gerichte Wahlvorlagen direkt dem Landrat überweisen kann.

Antrag:

://: Der Landrat wird ersucht, per 1. Januar 2017 die Wahl eines Präsidiums für die Abteilung Sozialversicherungsrecht des Kantonsgerichts Basel-Landschaft (60%

Pensum) für den Rest der Amtsperiode (bis 31. März 2018) vorzunehmen.

Für die Geschäftsleitung und die Gerichtskonferenz Die Präsidentin

Christine Baltzer

Der Gerichtsverwalter

Martin Leber

2016/302

Sozialversicherungsrecht 2016-302

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