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Ein Kohleausstieg bis 2030 spart uns bis zu 1.450 Megatonnen CO2

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FACTSHEET (09/2021) IM AUFTRAG VON GREEN PLANET ENERGY EG

Ein Kohleausstieg bis 2030 spart uns bis zu 1.450 Megatonnen CO

2

und 370 Milliarden Euro

Von Isabel Schrems unter Mitarbeit von Peter Wieland

Mit den Beschlüssen der Pariser UN-Klimakonferenz und dem deutschen Klimaschutzgesetz ist der geplante Kohle- ausstieg in Deutschland bis zum Jahr 2038 nicht verein- bar. Verschiedene Studien haben gezeigt, dassein Kohle- ausstieg bis zum Jahr 2030 notwendig ist, um die Klima- schutzziele einhalten zu können (DIW 2020; Energy Brainpool 2021a).

In diesem Factsheet wird dargestellt wieviel CO2-Emissi- onen und Klimaschadenskosten durch das Vorziehen des Kohleausstiegs auf das Jahr 2030 gegenüber dem geplan- ten Ausstieg im Jahr 2038 eingespart würden.

Einsparungen von 681 bis 1.453

Megatonnen CO

2

-Emissionen möglich

Wieviel CO2-Emissionen durch einen Kohleausstieg im Jahr 2030 eingespart würden, hängt davon ab, wie sich die Auslastung der Kohlekraftwerke und die energiepoliti- schen Rahmenbedingungen bis zum Jahr 2038 weiter- entwickeln werden.

Damit Kohlestrom vollständig durch Strom aus erneuerba- ren Energien ersetzt werden kann, muss der Ausbau er- neuerbarer Energie-Anlagen weiter vorangetrieben wer- den. Ohne einen ausreichenden Ausbau wird der

Kohlestrom durch Strom aus anderen steuerbaren Kraft- werken in Europa ersetzt, welche ebenfalls CO2-Emissio- nen verursachen. CO2-Emissionen würden so nicht ver- mieden, sondern lediglich verlagert (Energy Brainpool 2021b). Um die Versorgungssicherheit aufrechterhalten zu können, sind zudem Maßnahmen wie eine Erhöhung der Flexibilitätsoptionen durch den Ausbau von Speichern oder der Stromnetze erforderlich (Energy Brainpool 2021b).

In einer Analyse von Energy Brainpool (2021b) wurden zur Abschätzung der CO2-Emissionen, die zwischen 2030 und 2038 durch die Kohlekraftwerke in Deutschland ent- stehen, drei verschiedene Szenarien betrachtet. Die Sze- narien unterscheiden sich nach den angenommenen kli- mapolitischen Ambitionen, den daraus resultierenden Ausbau erneuerbarer Energien und der Höhe des CO2- Preises im Europäischen Emissionshandelssystem (EU- ETS):

▪ In Szenario 1 wird mit einer gleichbleibend ambitio- nierter Klimapolitik und damit zunächst sinkenden und nach 2025 leicht steigenden CO2-Preisen im EU ETS gerechnet. Der Ausbau der erneuerbaren Energien folgt (wie auch in Szenario 2) den nationalen Plänen und Klimaschutzzielen.

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Ein Kohleausstieg bis 2030 spart uns bis zu 1.450 Megatonnen CO2 und 370 Milliarden Euro • Seite 2 von 3

▪ In Szenario 2 wird eine strengere Klimapolitik und da- her auch ein höherer CO2-Preis angenommen.

Szenario 3 beschreibt ein Ergebnis gescheiterter Energiepolitik. Es wird davon ausgegangen, dass Deutschland hinter den Ausbauplänen des Erneuer- bare-Energien-Gesetzes zurückbleibt. Außerdem wird in diesem Szenario mit hohen Rohstoff- und CO2-Zer- tifikatspreisen gerechnet.

In Szenario 1 würden laut (Energy Brainpool 2021b) zwi- schen den Jahren 2030 und 2038 noch 681 Mt CO2- Emissionen durch die Produktion von Kohlestrom entste- hen. In Szenario 2 würden dagegen noch 593 Mt CO2 ent- stehen. Am höchsten fällt die Menge in Szenario 3 aus – hier würden zwischen 2030 und 2038 noch etwa 1.453 Mt CO2 durch die Stromerzeugung aus Kohle verursacht wer- den.

Durch einen gesetzlich vorgezogenen Kohleausstieg im Jahr 2030 könnten im Umkehrschluss – je nach energie- politischen Rahmenbedingungen – bis zu 1.453 Mt CO2 in Deutschland vermieden werden (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1: Emissionseinsparungen durch einen Kohleausstieg bis 2030 (in Mt CO2)

Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage von (Energy Brainpool 2021b)

Einsparungen von 150 bis 366

Milliarden Euro Klimaschadenskosten möglich

Die Höhe der Schäden, die durch CO2-Emissionen und den durch diese verursachten Klimawandel entstehen, werden regelmäßig vom Umweltbundesamt (UBA) im Rahmen der „Methodenkonvention“ geschätzt.

In der aktuellen Methodenkonvention 3.1 empfiehlt das UBA für das Jahr 2020 einen mittleren Wert der Klima- schadenskosten von 195 Euro2020/tCO2äq. Bis ins Jahr 2050 steigen die Kosten bis auf 250 Euro2050/tCO2äq an (UBA 2020).

Ein Teil der Klimaschadenskosten ist über das EU-ETS (CO2-Preis) bereits internalisiert, d.h. im Strompreis ent- halten. Der weitaus größere Teil ist jedoch nicht einge- preist – für diese Kosten muss die Gesellschaft im Ganzen aufkommen.

Ein Kohleausstieg bis zum Jahr 2030 würde entsprechend auch die Klimaschadenskosten, welche durch die Erzeu- gung von Kohlestrom entstehen, reduzieren. Je nach be- trachteten Szenario würden Klimaschadenskosten in Höhe von insgesamt 174 Mrd. Euro in Szenario 1, 150 Mrd.

Euro in Szenario 2 oder 366 Mrd. Euro in Szenario 3 (siehe Abbildung 2) eingespart werden. Welche Anteile dieser Klimaschadenskosten bereits internalisiert sind, wird hier- bei vereinfachend nicht berücksichtigt.

Abbildung 2: Einsparungen Klimaschadenskosten durch einen Kohleausstieg bis 2030 (in Mrd. Euro)

Quelle: Eigene Darstellung

681 593

1453

0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600

Szenario 1 Szenario 2 Szenario 3

174 150

366

0 50 100 150 200 250 300 350 400

Szenario 1 Szenario 2 Szenario 3

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LITERATURVERZEICHNIS

DIW (2020): Klimaschutz statt Kohleschmutz: Woran es beim Kohleausstieg hakt und was zu tun ist. Ab- rufbar unter: https://www.bund.net/fileadmin/u- ser_upload_bund/publikatio-

nen/kohle/kohle_ausstieg_diw-studie.pdf. Letz- ter Zugriff am: 6.8.2021.

Energy Brainpool (2021a): Anteil künftiger Emissionen deutscher Kohlekraftwerke am CO2-Budget.

Abrufbar unter: https://www.greenpeace- energy.de/fileadmin/docs/pressemate-

rial/210812_FactSheet-EnergyBrainpool_Koh- leemissionen-2022-2038_CO2-Budget.pdf.

Letzter Zugriff am: 9.9.2021.

Energy Brainpool (2021b): Ein Drittel der Emissionen deut- scher Kohlekraftwerke findet nach 2030 statt.

Abrufbar unter: https://www.greenpeace- energy.de/fileadmin/images/energiepolitik/an- tikohle/210908_GPE_Factsheet_Emissionen-

deutscher-Kohlekraftwerke-ab-2030_Ener- gyBrainpool.pdf. Letzter Zugriff am: 9.9.2021.

UBA (2020): Methodenkonvention 3.1 zur Ermittlung von Umweltkosten. Kostensätze. Stand 12/2020. Ab- rufbar unter: https://www.umweltbundes- amt.de/sites/default/files/medien/1410/publi- kationen/2020-12-21_methodenkonven- tion_3_1_kostensaetze.pdf. Letzter Zugriff am:

24.2.2021.

IMPRESSUM

Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) Geschäftsführende Vorständin: Carolin Schenuit Foto: © M. Schuppich, Adobe Stock

Referenzen

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