• Keine Ergebnisse gefunden

Satzung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für das Hochschulauswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen (Auswahlsatzung III) vom 22. März 2017 : hier: Erste Änderung : genehmigt vom Präsidium am 10. Oktober 2017

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Satzung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für das Hochschulauswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen (Auswahlsatzung III) vom 22. März 2017 : hier: Erste Änderung : genehmigt vom Präsidium am 10. Oktober 2017"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.11.2017 1

Satzung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für das Hochschulauswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen (Auswahlsatzung III) vom 22. März 2017

Hier: Erste Änderung

Genehmigt vom Präsidium am 10. Oktober 2017

Aufgrund von § 4 Abs. 5 und 7 des Gesetzes zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 15. Dezember 2009 (GVBl. I S. 705), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2015 (GVBl. S. 510, 517), hat der Senat der Johann Wolfgang Goethe-Universität am 20.

September 2017 die nachstehende Satzung erlassen:

Artikel I Änderungen

Die Anlage zur Auswahlsatzung III wird wie folgt geändert:

1) In Punkt IX werden die Nr. 2 bis 4 aufgehoben und die Angabe „1.“ gestrichen.

2) Punkt XI wird aufgehoben.

3) Die bisherigen Punkte XII bis XVII werden die Punkte XI bis XVI.

4) Punkt XVIII wird aufgehoben.

5) Der bisherige Punkt XIX wird Punkt XVII.

Artikel II Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im UniReport/Satzungen und Ordnungen der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main in Kraft. Sie gilt erstmals für das Vergabeverfahren zum Sommersemester 2018.

7. November 2017

(2)

UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.11.2017 2 Frankfurt am Main, den 26.10.2017

Prof. Dr. Birgitta Wolff

Präsidentin der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main

Impressum

UniReport Satzungen und Ordnungen erscheint unregelmäßig und anlassbezogen als Sonderausgabe des UniReport. Die Auflage wird für jede Ausgabe separat festgesetzt.

Herausgeber ist die Präsidentin der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Master of Arts in Filmkultur: Archivierung, Programmierung, Präsentation Die Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber richtet sich nach einem Wert, der sich zu 51 % aus der Note

Swahili, 8-semestrig Bachelor HF 2,6222 davon 1,0333 Vergleichende Sprachwissen- schaft und Phonetik davon 1,5889 Afrikanistik Empirische Sprachwissenschaft. mit

Die Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber richtet sich nach einem Wert, der sich zu 70 % aus der Note des vorausgesetzten Studienabschlusses und zu 30 % aus der Note

Curatorial Studies Master 0,6817 davon 0,0467 Geschichte davon 0,0800 Ethnologie davon 0,1133 Philosophie davon 0,0467 Archäologie davon 0,3483 Kunstgeschichte davon

GMAT: 5 %.. Für die Abschlussnote bzw. für die Durchschnittsnote eines noch nicht abgeschlossenen Studiums nach Maßgabe des § 5 Abs. Für das standardisierte

Die Teilnahme am Auswahlgespräch wird gemäß § 4 Abs. 3 des Gesetzes zum Staatsvertrag beschränkt. Am Auswahlgespräch sollen mindestens dreimal so viele Bewerberinnen und

b) Die mathematisch-quantitativen Fähigkeiten werden anhand der Leistungen der Kurse in Mathematik, Statistik, Ökonometrie, mathematischer Ökonomie und quantitativen Methoden

1 der Ordnung vorausgesetzten Studiengangs (bzw. für dessen vorläu- fige Durchschnittsnote) können maximal 5 Punkte vergeben werden.. Für den quantitativen Anteil am