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22. AUGUST 2006 - Ministerieller Erlass zur Bestimmung der Gewährungsmodalitäten und der Musterbescheinigung für die Abweichungen von der Gurtanlegepflicht und von der Pflicht zur Benutzung der Kinderrückhalteeinrichtung aufgrund ernsthafter ärztlicher Gegenanzeigen

(offizielle deutsche Übersetzung: noch nicht veröffentlicht)

Diese offizielle deutsche Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen beim Beigeordneten Bezirkskommissariat in Malmedy erstellt worden.

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22. AUGUST 2006 - Ministerieller Erlass zur Bestimmung der Gewährungsmodalitäten und der Musterbescheinigung für die Abweichungen von der Gurtanlegepflicht und von der Pflicht zur Benutzung der Kinderrückhalteeinrichtung aufgrund ernsthafter ärztlicher Gegenanzeigen

Artikel 1 - Mit vorliegendem Erlass wird die Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Gurtanlegepflicht in Kraftfahrzeugen mit einem Gewicht von weniger als 3,5 Tonnen, abgeändert durch die Richtlinie 2003/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. April 2003, umgesetzt.

Art. 2 - 1. Die in Artikel 35.2.1 Nr. 4 des Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975 zur Festlegung der allgemeinen Ordnung über den Straßenverkehr und die Benutzung der öffentlichen Straße erwähnte Abweichungsbescheinigung muss beim “Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Transportwesen - Generaldirektion Mobilität und Verkehrssicherheit - City Atrium - Rue du Progrès 56 in 1210 Brüssel” schriftlich beantragt werden.

2. Dem Antrag muss ein ärztliches Attest beigefügt werden, das von einem vom Betroffenen ausgewählten Arzt ausgestellt werden muss. Dieses Attest muss dem Muster in Anlage 1 zu vorliegendem Erlass entsprechen.

Art. 3 - Die Abweichungsbescheinigung entspricht dem Muster in Anlage 2 zu vorliegendem Erlass.

Art. 4 - 1. Die Abweichungsbescheinigung ist streng personengebunden.

2. Der Inhaber der Abweichungsbescheinigung kann ein Duplikat erhalten, wenn die Bescheinigung verlorengegangen, gestohlen, vernichtet, beschädigt worden oder unlesbar geworden ist.

Dieses Duplikat muss bei der in Artikel 2.1 angegebenen Adresse schriftlich beantragt werden.

Die beschädigte oder unlesbar gewordene Abweichungsbescheinigung muss an dieselbe Adresse zurückgeschickt werden.

3. Ist die Abweichungsbescheinigung für eine begrenzte Zeitspanne ausgestellt worden, muss sie binnen acht Tagen nach Ablauf dieser Zeitspanne an die in Artikel 2.1 angegebene Adresse zurückgeschickt werden.

Art. 5 - Die vor Inkrafttreten des vorliegenden Erlasses ausgestellten Abweichungsbescheinigungen in Bezug auf die Gurtanlegepflicht bleiben gültig.

(3)

Art. 6 - Der Ministerielle Erlass vom 29. Mai 1996 zur Bestimmung der Gewährungsmodalitäten und der Musterbescheinigung für die Abweichungen von der Gurtanlegepflicht aufgrund ernsthafter ärztlicher Gegenanzeigen wird aufgehoben.

Art. 7 - Vorliegender Erlass tritt am 1. September 2006 in Kraft.

(4)

Anlage I zum Ministeriellen Erlass vom 22. August 2006 zur Bestimmung der Gewährungsmodalitäten und der Musterbescheinigung für die Abweichungen von der Gurtanlegepflicht und von der Pflicht zur Benutzung der Kinderrückhalteeinrichtung aufgrund ernsthafter ärztlicher Gegenanzeigen

ÄRZTLICHES ATTEST ZUR ERLANGUNG DER ABWEICHUNG VON DER GURTANLEGEPFLICHT UND VON DER PFLICHT ZUR BENUTZUNG DER KINDERRÜCKHALTEEINRICHTUNG

Der unterzeichnete Doktor der Medizin Name und Vorname:

Wohnsitz:

bestätigt, dass für:

NAME (1):

VORNAMEN (1-2):

GEBURTSDATUM: / /

Wohnsitz (1):

Straße:

Nr.: Bfk.:

Ort:

Postleitzahl:

eine ernsthafte ärztliche Gegenanzeige in Bezug auf das Tragen des Sicherheitsgurts und die Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen vorliegt.

Dauer der Gegenanzeige:

- unbegrenzt (3)

- bis zum (3): / /

Stempel des Arztes Datum und Unterschrift

__________________________________

(1) in Großbuchstaben (2) voll ausgeschrieben

(3) Unzutreffendes bitte streichen

Dieses Attest muss ordnungsgemäß ausgefüllt an folgende Adresse zurückgeschickt werden:

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN Direktion Verkehrssicherheit

Dienst Verkehrsregelung

(5)

Anlage II zum Ministeriellen Erlass vom 22. August 2006 zur Bestimmung der Gewährungsmodalitäten und der Musterbescheinigung für die Abweichungen von der Gurtanlegepflicht und von der Pflicht zur Benutzung der Kinderrückhalteeinrichtung aufgrund ernsthafter ärztlicher Gegenanzeigen

ckseite (blaue Farbe) EUROPÄISCHES MUSTER ABWEICHUNGSBESCHEINIGUNG NR.: Gemäß den Bestimmungen der allgemeinen Ordnung über den Straßenverkehr und die Benutzung der öffentlichen Straße ist der Inhaber dieser Abweichungsbescheinigung von der Gurtanlegepflicht und von der Pflicht zur Benutzung der Kinderrückhalteeinrichtung befreit. Name: Vornamen: Wohnsitz: Geburtsdatum: ltigkeit: Brüssel, den ... (Stempel) (Unterschrift)

75 mm

110 mm

Vorderseite (blaue Farbe) deraler Öffentlicher Dienst Mobilität und Transportwesen Generaldirektion Mobilität und Verkehrssicherheit City ATRIUM rue du Progrès 56 - 1210 Brüssel A B W E I C H U N G von der Gurtanlegepflicht und von der Pflicht zur Benutzung der Kinderrückhalteeinrichtung Die Abweichungsbescheinigung ist streng personengebunden und muss bei jeder Aufforderung durch einen befugten Bediensteten vorgezeigt werden. Eine für eine begrenzte Zeitspanne ausgestellte Abweichungsbescheinigung muss binnen acht Tagen nach Ablaufdieser Zeitspanne zurückgeschickt werden.

75 mm

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