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Impfpflicht für Arbeitnehmer? 10. Februar 2021 Marc Ph. Prinz, Rechtsanwalt, VISCHER

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(1)

Impfpflicht für Arbeitnehmer?

(2)

• Perspektive Arbeitgeber

• Perspektive Arbeitnehmer

• Interessenabwägung

• Vertragliche Vereinbarung?

Agenda

(3)

• Schutz des Personals

• Sicherstellung/Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit, Aufrechterhaltung des Betriebs

• Keine Ansteckung von Abnehmern (Kunden, Patienten etc.), keine Haftungsrisiken

• Keine/wenige krankheitsbedingte Ausfalltage

Perspektive Arbeitgeber - Interessen

(4)

• Art. 321d Abs. 1 OR:

1 Der Arbeitgeber kann über die Ausführung der Arbeit und das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb oder Haushalt allgemeine Anordnungen erlassen und ihnen besondere Weisungen erteilen.

• Schranken

Schutz der Persönlichkeit der AN

Zwingende Bestimmungen des öffentlichen und des Privatrechts

Sittenwidrig- und Widerrechtlichkeit

Nur zur Verfolgung berechtigter Interessen des AG

Perspektive Arbeitgeber – Weisungsrecht

(5)

• Art. 328 OR

1 Der Arbeitgeber hat im Arbeitsverhältnis die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen, auf dessen Gesundheit

gebührend Rücksicht zu nehmen und für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen. […]

2 Er hat zum Schutz von Leben, Gesundheit und persönlicher

Integrität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der

Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes oder Haushaltes angemessen sind, soweit es mit Rücksicht auf das einzelne

Arbeitsverhältnis und die Natur der Arbeitsleistung ihm billigerweise zugemutet werden kann.

Perspektive Arbeitgeber – Fürsorgepflicht (1/2)

(6)

Unterlassung und Handlungspflicht

Rücksicht (Unterlassung) und Schutz (Handlungspflicht)

Persönlichkeit

Gesundheit

Sittlichkeit / sexuelle Belästigung

«Massnahmen zum Schutz der Gesundheit und persönlicher Integrität»

Perspektive Arbeitgeber – Fürsorgepflicht (2/2)

(7)

• Ansteckungsschutz

• Rückkehr zur Normalität

• Selbstbestimmung

• Körperliche Integrität

Perspektive Arbeitnehmer - Interessen

(8)

• Art. 321d Abs. 2 OR

2 Der Arbeitnehmer hat die allgemeinen Anordnungen des Arbeitgebers und die ihm erteilten besonderen Weisungen nach Treu und Glauben zu befolgen.

• Pflicht, rechtmässige Weisungen zu befolgen

• Recht, unzulässige Weisungen nicht zu befolgen

• Sanktionen:

Verweis oder Verwarnung: mündlich / schriftlich

Kündigung: ordentlich / fristlos

Schadenersatz denkbar

Perspektive Arbeitnehmer - Befolgungspflicht

(9)

Impfpflicht

Weisungsrecht des Arbeitgebers

Fürsorgepflicht

Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers

(10)

• Erforderlichkeit

• keine milderen Massnahmen, die effektiv und zumutbar sind:

Abstands- und Hygienevorschriften

Homeoffice

Maskentragpflicht

Rotationsmodelle

Kapazitätsbeschränkungen (z.B. Detailhandel, Gastronomie)

Impfpflicht - Verhältnismässigkeit

(11)

• Interessenabwägung

• Betriebliche Interessen AG vs. Persönlichkeitsrechte AN

Weisungsrecht und Fürsorgepflicht vs. Persönlichkeitsschutz und körperliche Integrität

• Zusätzliche Faktoren

Kontakt zu gefährdeten Personen (Spital, Altersheim)

Infektionsrisiko (geschlossene Räume, zwingende Nähe)

Impfpflicht - Verhältnismässigkeit

(12)

• «White Collar»

• Gesundheits- und Pflegeberufe

• Detailhandel

• Industrie und Handwerker

• (Personen-)Transportwesen, Luftfahrt

Impfpflicht – einzelne Berufsgruppen

(13)

• Vertragsfreiheit

• Übermässige Bindung (ZGB 27)?

• Willensmangel? «Freier Entscheid»?

• Sachlicher Grund/funktionaler Zusammenhang

• Durchsetzung:

Konventionalstrafe?

Sanktionen?

Bonus?

Vertragliche Regelung?

(14)

Zürich

Schützengasse 1 Postfach

8021 Zürich, Schweiz T +41 58 211 34 00 www.vischer.com

Herzlichen Dank.

Basel

Aeschenvorstadt 4 Postfach

4010 Basel, Schweiz T +41 58 211 33 00

Genf

Rue du Cloître 2-4 Postfach

1211 Genf 3, Schweiz T +41 58 211 35 00

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