Zusammenfassung:
Phenylalkylamine stellten in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts, bis zu ihrem Verbot aufgrund ihrer psychoaktiven Nebenwirkungen, einen wichtigen Bestandteil im Arzneistoffschatz dar. Viele Arbeitsgruppen haben sich daher mit ihrer Erforschung und Entwicklung beschäftigt. Dementsprechend wurden viele Synthesen zu ihrer Darstellung ausgearbeitet und in der Literatur beschrieben.
Heutzutage steht bei dieser Substanzklasse die illegale Verwendung als Aufputschmittel und als Halluzinogen im Vordergrund. Weltweit nehmen Phenylalkyl- amine, gemessen an der Verbreitung und Häufigkeit der Einnahme, vordere Plätze in den Drogenstatistiken ein.
Mitverantwortlich für diese Entwicklung sind die einfachen Herstellungsmöglichkeiten und der günstige Preis.
In der vorliegenden Arbeit werden die in der Literatur beschriebenen Edukte samt Vorläufersubstanzen beschrieben und Vorschläge zur Ergänzung des Grundstoff- überwachungsgesetzes gemacht. Die Produktion und Verfügbarkeit illegaler Phenyl- alkylamine soll damit verhindert oder zumindest eingeschränkt werden.
Phenylalkylamine können aus folgenden Edukten dargestellt werden:
(1) Phenylalkylhalogeniden (2) Olefinen
(3) Phenylpropioriamiden
(4) Nitrostyrolen und Nitropropenen (5) Ketonen
(6) Ephedrin oder Pseudoephedrin (7) Mandelsäurenitrilen
Um aus diesen Edukten Phenylalkylamine darzustellen werden die folgenden Reaktanden benötigt:
Natrium- und Kaliumcyanid, Methylamin, Bromwasserstoffsäure, Tetranitromethan, Zimtsäure und α-Methylzimtsäure, Nitromethan und Nitroethan, roter Phosphor und Jod sowie Mandelsäurenitrile.
Es wird vorgeschlagen, das Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG) um diese Stoffe zu ergänzen.