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Technische Regeln für Arbeitsstätten Fußböden ASR A1.5/1,2

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- Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA-Geschäftsführung – BAuA – www.baua.de -

Ausgabe: Februar 2013 zuletzt geändert GMBl 2017, S. 398 zuletzt geändert GMBl 2018, S. 471

Technische Regeln für Arbeitsstätten

Fußböden ASR A1.5/1,2

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gemacht.

Diese ASR A1.5/1,2 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforde- rungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforde- rungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Die Anhänge der vorliegenden Technischen Regel beruhen auf der BGR/GUV-R 181

„Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“ des Sachge- biets „Bauliche Einrichtungen und Handel“ im Fachbereich „Handel und Logistik“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Der Ausschuss für Arbeitsstät- ten hat die grundlegenden Inhalte der Anhänge der BGR/GUV-R 181 in Anwendung des Kooperationsmodells (vgl. Leitlinienpapier1 zur Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz vom 31. August 2011) als ASR in sein Regelwerk übernommen.

Inhalt

1 Zielstellung

2 Anwendungsbereich 3 Begriffsbestimmungen 4 Allgemeines

5 Schutzmaßnahmen gegen Stolpern 6 Schutzmaßnahmen gegen Ausrutschen

1 http://www.gda-portal.de/de/VorschriftenRegeln/VorschriftenRegeln.html - inoffizieller Textauszug -

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- Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA-Geschäftsführung – BAuA – www.baua.de -

Ausgewählte Literaturhinweise

- DGUV Information 208-007 – Roste – Auswahl und Betrieb - DGUV Information 208-008 – Montage

- DGUV Information 207-006 – Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche - DGUV Information 208-041 – Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbe-

dingungen

- IFA Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung;

Geprüfte Bodenbeläge – Positivliste in: IFA-Handbuch Sicherheit und Ge- sundheitsschutz am Arbeitsplatz

- DIN 51130:2014-02 Prüfung von Bodenbelägen - Bestimmung der rutsch- hemmenden Eigenschaft - Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit Rutschge- fahr, Begehungsverfahren - Schiefe Ebene

- DGUV Information 208-007 Roste – Auswahl und Betrieb 01/1996 aktualisiert 05/2013

- DGUV Information 208-008 Montage 01/2017

- DGUV Information 207-006 Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche 06/2015

- DGUV Information 208-041 Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbe- dingungen 01/2011

- IFA Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung;

Geprüfte Bodenbeläge – Positivliste, in: IFA-Handbuch Sicherheit und Ge- sundheitsschutz am Arbeitsplatz, Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Ber- lin

- DIN 51130:2014-02 Prüfung von Bodenbelägen - Bestimmung der rutsch- hemmenden Eigenschaft - Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit Rutschge- fahr, Begehungsverfahren - Schiefe Ebene

Referenzen

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