• Keine Ergebnisse gefunden

REACH CLP

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "REACH CLP"

Copied!
15
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

10 Jahre REACH: Eine Bilanz aus Sicht des VCI

Dr. Gerd Romanowski, Verband der Chemischen Industrie e.V., 30. Juni 2017

(2)

Stoff- und Produktgesetzgebung in Europa

Das komplexe Regelwerk wird immer weiter ausgebaut …

REACH CLP

Arzneimittel Biozide

Pflanzenschutz Medizinprodukte Lebensmittel Kosmetik Spielzeuge Bauprodukte Elektro/Elektronik Verpackung

Abfall Arbeitssicherheit

Anlagensicherheit Umweltschutz Transportsicherheit

Leitlinien

technische Regeln Normen

nationale Vorschriften

(3)

REACH-Umsetzung: Wo stehen wir heute?

2010

2015

2018 2014

2016

2017

2011

2012

2013

Registrierung von Stoffen 1.000 t/a + bestimmte gefährliche Stoffe Start: Kommunikation in der Lieferkette

Start: Evaluierung/Kandidatenliste/Zulassung

Frist: Registrierung von Stoffen 100 – 1.000 t/a

Frist: Registrierung von Stoffen 1 – 100 t/a

(4)

REACH-Registrierungen

0 2000 4000 6000 8000 10000 12000 14000

Deutschland Großbritannien Frankreich Niederlande Italien Belgien Spanien Irland Schweden Polen Finnland Tschechien Österreich restl. 14 MS

26%

8 %

2 % 2 %

7 %

3 %

9 %

< 1 % pro Mitgliedsstaat 2 %

7 % 9 %

4 % 3 %

12 %

Prozentualer Anteil an den 50.000 Registrierungen

(eingereicht für 11.000 Stoffe)

Stand: Juni 2017

(5)

REACH-Registrierung Zwischenbilanz

Bisheriger Stand der Registrierungen:

über 50.000 Registrierungsdossiers für ca. 11.000 Stoffe

ECHA erwartet zusätzlich für 2018:

50.000 Registrierungsdossiers für 20.000 Stoffe

Chemikalien für Spezialanwendungen

Potentiell hohe Auswirkungen auf gesamte Wertschöpfungsketten Betroffenheit von kleinen/mittleren Unternehmen

Mit großem Abstand kommen die meisten Registrierungsdossiers aus Deutschland = 26 %

Unternehmen haben unter sich ständig ändernden Rahmenbedingungen enorme Arbeit geleistet

Deutsche Unternehmen übernehmen überdurchschnittlich häufig Verantwortung in den SIEFs

(6)

Informationen über registrierte Stoffe

http://echa.europa.eu/information-on-chemicals

Umfassende Informationen sind öffentlich verfügbar!

(7)

Evaluierung

Qualität der Registrierungsdossiers

Projekt der deutschen Behörden zur Qualität der Registrierungsdossiers

VCI-Mitgliedsunternehmen wollen die

Anforderungen korrekt und fristgerecht erfüllen Absichtlich unvollständig abgegebene

Registrierungsdossiers sind nicht akzeptabel.

Sanktionen sind möglich und aus Wettbewerbsgründen erforderlich Unternehmen müssen gemäß REACH-Verordnung

„sofern irgend möglich“ auf Tierversuche verzichten

Geänderte Anforderungen (Formate, Anhänge, Leitlinien) müssen berücksichtigt werden.

Zentrale Evaluierung durch die ECHA würde einheitliche Kriterien und Maßstäbe sichern und dadurch den Lernprozess für korrekte Dossiers fördern

Konkrete Hinweise und die direkte Kommunikation mit den Unternehmen sind notwendig. Pauschale Vorwürfe helfen nicht weiter

(8)

Zulassungsverfahren

Erfahrungen der Industrie

Zulassungsverfahren betrifft alle Branchen Kandidatenliste: Markt reagiert mit „Phase-out“

Das Zulassungsverfahren verursacht hohe Kosten und Wettbewerbsnachteile sowie

erhebliche Rechts- und Planungsunsicherheiten Unerwartete Auswirkungen bei Prozesschemikalien - auch ohne SVHC im Endprodukt

Für bestimmte Verfahren sind SVHC unverzichtbar z. B.:

wegen ihrer besonderen Eigenschaften (z. B. aprotische Lösemittel, Katalysatoren)

oder spezifischer Zulassungen (z. B. für Arzneimittelherstellung)

(9)

Zulassungsverfahren

Verbesserungen sind erforderlich

Verfahren effizienter und planbarer machen sowie Wettbewerbsnachteile vermeiden

Risikomanagementoptions-Analyse (RMOA):

Durchführung durch alle Mitgliedstaaten fördern

Spezifische Verwendungsbeschränkung anstelle einer Zulassungspflicht kann Effizienz und Rechtssicherheit erhöhen

Zulassung von Kleinmengen: Vereinfachung und Gebührenreduktion Verbesserungen im gesamten Verfahren auf Basis gewonnener

Erfahrungen (z. B. BAuA-Projekt zu Prozesschemikalien) erforderlich Überprüfungszeiträume der Zulassung müssen u. a. Investitionszyklen angemessen berücksichtigen und länger sein können als 12 Jahre

Ausnahmen vom Zulassungsverfahren gemäß REACH Art. 58 Abs. 2 für Stoffe erforderlich, die in industriellen Verfahren verwendet werden

(10)

Kommunikation in der Lieferkette Praktikable Umsetzung notwendig

Schwierige Umsetzung durch komplexe und sich ständig ändernde Anforderungen

Neues Sicherheitsdatenblatt-Format seit 2010

viel umfangreicher durch neue, sehr komplexe Expositionsszenarien

kontinuierliche Änderung der Anforderungen durch Anpassung an CLP-Verordnung

mehrfache Änderungen von Leitlinien, Verwendungs-Deskriptoren und Expositionsszenario-Formate

Behörden und Industrie: Unterstützungsinstrumente wurden gemeinsam im Rahmen der CSR/ES Roadmap erarbeitet

(z. B. Praxisführer zu Gemischen – „LCID-Methode“)

Verbreitung und Nutzung dieser Lösungen in den Lieferketten und deren Pflege (z. B. Use Maps, Standardphrasen) sind notwendig

(11)

REACH-Umsetzung

Auswirkungen auf kleine & mittlere Unternehmen

KMU benötigen praktikable und kosteneffiziente Vorgaben zur REACH-Umsetzung

Oft keine eigene Stoffherstellung – aber abhängig von europäischen Lieferanten und Importen aus dem nicht-europäischen Ausland

Hauptbetroffenheit: Umformulierung von Gemischen, wenn

ein Stoff nicht (mehr) von einem Lieferanten geliefert/registriert wird sich die Einstufung von Inhaltsstoffen ändert

Beschränkung oder Zulassungspflicht eine Anpassung erfordern

Regelmäßiges Monitoring von Stoffpriorisierungen, Registry of Intentions, Kandidatenliste, Anhängen XIV und XVII sowie ggf. die Teilnahme an Konsultationen sind sehr aufwändig

Überarbeitung von Sicherheitsdatenblättern, z. B. wegen

neuer REACH-Stoffdaten bzw. Expositionsszenarien, geänderter CLP-Einstufungen

(12)

REACH-Review VCI-Position

VCI-Begleitung des REACH-Review

Sammlung und Analyse der bisherigen Erfahrungen aus den VCI-Mitgliedsunternehmen

Entwicklung von Lösungsvorschlägen für auftretende Probleme (ohne Änderung der REACH-Verordnung)

VCI-Position zur Vorgehensweise

Auswirkungen von REACH sind derzeit noch nicht vollständig abschätzbar

Zunächst Sammlung von Erfahrungen mit allen REACH-Bausteinen (Registrierungen 2018, Evaluierung, Zulassung)

Ergebnisse des REACH-Review 2022 notwendig für Entscheidungen zur weiteren Entwicklung

Unternehmen brauchen ein stabiles rechtliches Umfeld Keine Änderung der Verordnung! Kein „REACH plus“!

(13)

Unterstützung für Mitgliedsunternehmen

Service-Plattformen / Informationsveranstaltungen

(14)

10 Jahre REACH Zusammenfassung

Unternehmen leisten enorme Arbeit um REACH umzusetzen VCI unterstützt die Unternehmen bei der Registrierung 2018 Die Unternehmen benötigen:

sachliche Diskussion zur Qualität der Registrierungsdossiers Nutzung anderer Verfahren zum Risikomanagement, statt dem Zulassungsverfahren (z. B. Beschränkungen, Grenzwerte)

Vereinfachung des Zulassungsverfahrens/Ausnahmen praktikable Kommunikation in der Lieferkette

maßgeschneiderte Unterstützung für kleine/mittlere Unternehmen stabile rechtliche Vorgaben, z. B:

keine Änderung der REACH-Verordnung keine Verschärfung der Anforderungen kein „REACH plus“

REACH-Informationen müssen zunächst genutzt werden, bevor über Weiterentwicklung von REACH nachgedacht wird.

(15)

Vielen Dank

für Ihre Aufmerksamkeit

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

- Toxizität für Fortpflanzungsorgane: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt, da es keine Substanzen aufweist, die hinsichtlich dieser Wirkung

Beschränkungen zum Produkt oder zu den Inhaltsstoffen gemäß Anhang XVII der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) und nachfolgenden Änderungen:. Beschränkungen

Toxizität nach wiederholter Aufnahme (subakut, subchronisch, chronisch) Keine Daten verfügbar. CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und

Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt,

Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.- Diese Kennzeichnung gilt auch für Produkte, die nach CLP-Verordnung (EU) Nr.1272/2008 nicht kennzeichnungspflichtig

IMDG International Maritime Dangerous Goods Code (internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen). MARPOL Internationales Übereinkommen zur Verhütung

Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht