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Archiv "Gentechnologie: Forschung nicht weiter behindern" (23.09.2005)

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ie Verbreitung von mobi- len Kommunikationstech- nologien birgt nach Auffas- sung der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) Ge- sundheitsrisiken, die nicht aus- reichend beachtet werden. Die bisherigen wissenschaftlichen Daten zahlreicher Experten ergäben ein deutliches Bild, heißt es in einer Mitteilung,mit der die ÖÄK die Empfehlung der Wiener Ärztekammer zu mehr Sorgfalt im Umgang mit mobilen Kommunikationsmit- teln bekräftigt.

Danach zeigen sich für das Handy auf sämtlichen natur- wissenschaftlichen Nachweis- ebenen Schädigungen der Erbsubstanz beziehungswei- se ein erhöhtes Risiko für be- stimmte Tumoren. Die ÖÄK beruft sich dabei auf zwei in den Fachzeitschriften „Envi- ronmental Research“ und

„Neuroepidemiology“ publi- zierte Untersuchungen aus Schweden (Hardell et. al.) so- wie auf zwei frühere Studien (Hardell et. al., Lön et. al.), die ein erhöhtes Risiko für Tumoren des Hörnervs und bösartige Gehirntumoren nach langjähriger Verwendung von Handys und Schnurlostelefo- nen festgestellt hatten. „Die Leitlinien der Wiener Ärzte- kammer zur Nutzung von Mo- biltelefonen sind deshalb ein

wichtiger Anhaltspunkt zur persönlichen Risikoreduktion und Vorsorge“, erklärte der Referent für Umweltmedizin der ÖÄK, Dr. Gerd Oberfeld.

Es gehe bei elektromagneti- schen Feldern und Strahlen um die Dosis, die im Laufe der Jahre kumuliere. Kinder soll- ten Funktelefone deshalb grundsätzlich nicht ver- wenden.

Zu wenig bekannt sei, dass auch die Verwen- dung von schnurlosen Telefonen zu Strahlenbe- lastung führe, so Ober- feld. Die ÖÄK rate da- her, Schnurtelefone zu verwenden. Zwar sei die Datenlage bei Handy- masten und den Basissta- tionen von Schnurloste- lefonen weniger dicht.

Jedoch hätten erste epi- demiologische Untersu- chungen und Fallberichte von Ärzten Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Ge- sundheit ergeben, wie etwa Schlafstörungen und Konzen- trationsprobleme bei Anwoh- nern von Handymasten. EB

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A2512 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 38⏐⏐23. September 2005

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ie Berlin-Brandenburgi- sche Akademie der Wis- senschaften hat den ersten deutschen Gentechnologie- bericht vorgelegt. Eine unab- hängige Expertenkommission fordert einen rationalen Um- gang mit Innovation. „Neue Entwicklungen dürfen nicht durch Verbote behindert wer- den, sondern müssen begleitet

und beobachtet werden“, be- tonte Kommissionsleiter Prof.

Dr. rer. nat. Ferdinand Hucho am 7. September in Berlin.

Ein Schwerpunkt der Stu- die ist die Pränataldiagno- stik. Etwa 80 000 Untersu- chungen finden in Deutsch- land jährlich statt. Ein Zu- wachs an Behindertenfeind- lichkeit sei jedoch nicht zu

verzeichnen. Der Expertenrat weist allerdings darauf hin, dass ein konsistenter Rechts- rahmen für gentechnische Dia- gnostik zu schaffen sei. Die informationelle Selbstbestim- mung und eine professionelle Aufklärung müssten garan- tiert sein.

Umstritten ist dem Bericht zufolge nach wie vor die grü- ne Gentechnologie, also der Einsatz gentechnisch verän- derter Nutzpflanzen. Die Zahl der Freisetzungsversu- che in Deutschland sei von 484 im Jahr 2001 auf 285 im Jahr 2004 gesunken. Die welt- weite Anbaufläche gentech- nisch veränderter Pflanzen hingegen steige weiter. Be- reits 56 Prozent des weltweit angebauten Sojas sei gentech- nisch verändert. In Deutsch- land drohe der grünen Gen- technologie dagegen ein dau- erhafter Verlust an wissen- schaftlicher Kompentenz. In- formationen: www.gentechno logiebericht.de. BH

F

ür die Beschäftigten bei Bund und Kommunen tritt zum 1. Oktober der neue Ta- rifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Kraft. Bun- desinnenminister Otto Schily, ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske und der Präsident der Vereinigung kommunaler Ar- beitgeberverbände, Thomas Böhle, unterzeichneten den Vertrag am 13. September.

Nach Rechtsauffassung des Marburger Bundes (MB) gilt für seine Mitglieder jedoch weiter der Bundesangestell- tentarifvertrag (BAT), weil die Kooperation mit ver.di am 10. September beendet wurde.

Auch die Uniklinikärzte wer-

den weiterhin nach dem BAT vergütet. Deren Arbeitgeber, die Bundesländer, hatten sich frühzeitig aus den Verhandlun- gen zurückgezogen.

Nach Berechnungen des MB führt die Umstellung von BAT auf TVöD für fast alle Klinikärzte zu Einkommens- verlusten. Einzig für 25-jähri- ge ledige Berufseinsteiger bringe der neue Tarifvertrag Vorteile, sagte MB-Sprecher Athanasios Drougias dem Deutschen Ärzteblatt. Wer noch bis Ende September in den MB eintrete, für den gelte auch nach dem 1. Oktober der günstigere BAT – bis ein ei- genständiger arztspezifischer Tarifvertrag vorliege.

Hintergund: Der MB will künftig eigenständige Tarif- verträge für Krankenhausärz- te mit den öffentlichen Arbeit- gebern aushandeln. Am 15.

September gab es erste Ge- spräche mit der Tarifgemein- schaft deutscher Länder. Die Atmosphäre sei positiv gewe- sen, so Drougias. Man hoffe, bald offizielle Tarifverhand- lungen aufzunehmen. JF

Öffentlicher Dienst

ver.di

unterschreibt Tarifvertrag

Marburger Bund: Für Mit- glieder gilt weiter der BAT.

Gentechnisch veränderte Nutzpflan- zen: Die Zahl der Freiset- zungsversu- che sinkt.

Gentechnologie

Forschung nicht weiter behindern

Standortbestimmung vorgelegt Mobilkommunikation

Warnung vor Langzeitfolgen

Österreichische Ärzte- kammer sieht Risiken für Handynutzer.

Foto:dpa Foto:BilderBox

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