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Kommissionelle Prüfungen

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Kommissionelle Prüfungen

Auch die Mensa soll der euen Chemie wei- chen, und wird voraussichtlich im Herbst 2008 geschlossen. Es wird während der Bauarbeiten leider keinen Ersatz geben, erst im sanierten alten Chemiegebäude wird voraussichtlich 2012 eine mittelfristige Mensa im 5. Stock eingerichtet.

Außerdem wird es nach dem Umbau keine Parkplätze mehr im Innenhof und im Bereich

Kommissionelle Prüfungen sind immer ein heikles Thema, deswegen haben wir rur euch die wichtigsten Paragraphen zusammenge- fas t.

.. Die Srudierenden sind berechtigt, negatil' beurteilte Prüfungen insgesamt viermal zu wiederholen. Auf die Anzahl der zulässigen Pn'ifungsantrille werden alle Antri/lefür das- selbe Prüfungsfach in allenfacheinschlägigen Studien an der TU Graz angerechnet. Die drit- te und die vierte Wiederholung hat jedenfalls kommissionell sta/lzufinden, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Priifungsvorganges durchgeführt wird. Auf schriftlichen Antrag der bzw. des Studierenden gilt dies auch fiir die zweite Wiederholung. " [Satzungs teil Studiel1l-echl TU Graz §25, geändert am 20./2.2006]

Die dritte und vierte Wiederholung ist auf jeden Fall kommissionell abzulegen.

.. (3)Die dri/le Wiederholung einer Priifimg ist kommissionell abzuhalten, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Priifungsvorganges durchgeführt wird. Auf Antrag der oder des SflIdierenden gilt dies auch für die zweite Wiederholung. " lUG 2002§77]

Dies gilt jedoch nur für Lehrveranstaltungen, die in einer einzigen Prüfung abgelegt werden können. Das heißt, sie gelten nicht rur Lehr- veranstaltungen mit immanentem Prüfungs- charakter, wie zum Beispiel Übungen.

der Stremayrgasse II geben. Laut Herrn Kelz soll die" eue Technik ein Platz für Menschen und nicht fiir Blechkübel werden'". Es sollen jedoch zugeordnete Tiefgaragenplätze in den lnffeldgründen und in der Plüddemanngasse 39 zur Verfügung gestellt werden, bei denen einen Großteil der Kosten die TU Graz über- nimmt. Zusätzlich gibt es auch eine Grüne Zone in der Nähe. Des Weiteren sind Personen.

.. (3)Bei der let::ten ::ulässigen Wiederholung einer Prüfung. die in Form eines ein::igen Prüfungsl'organgs durchgefiihrt \I·ird. ist das jeweilige SflIdienrechtliche Organ Mitglied des Prüfungssenates und hat den Vorsil::::U fiihren. " [Satzung.S/eil SflIdienrecht TUGm::

§23]

Für die kommissionelle Prüfung ist ein Prü- fungssenat notwendig. Dieser besteht aus mindestens drei Personen, wobei den Vorsitz der Studiendekan führt, eine Person, dessen Fachgebiet das Prüfungsfach ist und dem Dritten, der beliebig gewählt wird.

Sollte diese Prüfung die letzte im tudium ein, so müssen dem Senat fünf Personen an- gehören. Hierbei kann auch eine Person einer anderen inländischen niver ität angehören.

.. (2)Mündliche Priifungen sind äffentlieh. Es ist zulässig, den Zutrill elforderlichenfalls auf eine den räumlichen Verhälfllissen entspre- chende Anzahl \'on Personen zu beschränken.

Bei kommissionellen mündlichen Prüfungen hat jedes Mitglied des Prüfungssenales wäh- rend der gesamten Prüfungszeit anwesend zu sein. Das Ergebnis einer mündlichen Prüfung ist unmillelbar nach der Prüfung der oder dem Studierenden bekannt ::u geben. Wurde die Prüfung negatil' beurteilt, sind die Gründe da- fiir der oder dem Studierenden zu erläutern. "

lUG 2002§ 79]

Während der Prüfung wird ein Prüfung proto- koll geführt, in diesem müssen alle gestellten Fragen und die Beurteilung stehen, auch die Gründe einer negativen Benotung. Diese

Jänner2008

deren Wohnort mehr als 2500 Meter Luftlinie vom Dienstort entfernt ist parkberechtigt.

Christian Huber huberchr(a box.tugraz.at

Begründung kann auf Antrag der oder des tudierenden chriftlich mitgeteilt werden.

Mindestens I Jahr muss dieses Prüfungspro- tokoll aufbewahrt werden.

Wie ihr nun seht, ist eine kommissionelle Prü- fung durchau komplex. Wenn ihr euch daher in so einer Situation befindet, empfehlen wir euch Rat bei uns zu holen. Einen Rat möchte ich euch gerne gleich vorweg geben, Lasst es gar nieht soweit kommen. Es kann immer mal passieren. dass man einen schlechten Tag hat, oder dass man mal zu wenig gelernt hat. Dies ollte aber nicht der ormalfall sein. Solltet ihr dann doch in diese missliche Lage geraten, könnt ihr uns gerne kontaktieren. Auf euren Wun eh hin, kann auch einer von uns bei eurer Prüfung anwesend sein .

Somit wünschen wir euch gutes Gelingen bei euren an tehenden Prüfungen und keine komissionellen Prüfungen. Mit den besten Wün ehen eure tudienvertreter!

Andrea Schmölzer ella(ti sbox.tugraz.at 13

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(c) Der zweite Teil ist kommissionell und mündlich abzulegen. Diese kommissionelle und mündliche Prüfung wird vom Studiendekan oder von der Studiendekanin nach den

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