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Uber die Sinnhaftigkeit von An- ••

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Uber die Sinnhaftigkeit von An- ••

und Abmeldefristen

Es gibt wohl niemanden unter uns, der sich noch nie von einer Lehrver- anstaltung oder einer Prüfung doch wieder abgemeldet hat. Zumindest einigen von uns ist es wohl auch schon passiert, dass die Abmelde- frist bereits vorüber war und man auf eine zuvorkommende Sekretä- rin oder einen zuvorkommenden Sekretär hoffen musste. Letzteres wurdeJänner diesen Jahres ent- schärft, da die Anmeldefrist auf zwei Werktage vor dem betreffenden Er- eignis herabgesetzt wurde (früher war es offiziell eine Woche). Dafür kann man jetzt für bis zu 2 Monate gesperrt werden, die Umsetzung liegt aber bei den Instituten. Wei- terhin ermöglichen einige Institute eine Abmeldung noch am Tag des Ereignisses, wodurch sich die Frage aufdrängt, wozu diese Fristen dienen sollen. Wieso lässt man diese nicht einfach weg und jeder kann sich an- oder abmelden wie es ihr oder ihm beliebt?

Der Gedanke dahinter ist die damit erhoffte Vereinfachung der Orga- nisation von Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die das, aus unserer Sicht, Hauptgeschäft der Institu-

Mb-Aktuell 05/05

te ausmacht. Speziell in Zeiten wie diesen, mit Einführung der Voll- rechtsfahigkeit der Universitäten, stehen finanzielle Mittel nur mehr in erschöpflichen Ausmaßen zur Verfügung. Jeder Euro, der gespart werden kann, wird nicht gerne aus- gegeben. Die Leserin oder der Leser stellt sich nun vielleicht die Frage, was das mit ihrer oder seiner eige- nen An- oder Abmeldung im Ver- gleich zum sechs-stelligen Budget der TU Graz zu tun hat. Natürlich höhlt ein Tropfen noch keinen Stein, es ist wohl aber falsch, das kein Tropfen einen Stein höhlt, d.h. jede LV- Unterlage, jeder Prüfungsbogen der nicht zur Verwendung kommt stellt eine verschwendete Ressource dar. Für den Einzelnen ist das natür- lich weitherin nicht viel, multipliziert mit den derartigen Vorkommnissen an der Universität macht das aber schon einiges aus. Und dies ist nur die rein monetäre Betrachtung auf Seite der Universität.

Uns Studierende betreffen nicht erfolgte Abmeldungen insofern, als das wir uns für gewisse Lehrveran- staltungen oder Prüfungen nicht an- melden können da alle Plätze bereits beansprucht werden. Kurz zuvor, aber bereits außerhalb der Anmel- defrist, werden dann Plätze frei, die

nicht mehr genutzt werden können.

Möglicherweise für jemanden eine verpasste Chance!

Ich will hier niemanden an die Wand stellen, sehr viele von uns haben sich noch keine Gedanken über die Konsequenzen ihres Tuns gemacht, was in gewisser Hinsicht ein gutes Zeichen für die Umstände an unse- rer TU ist. Wirklich beklagen kön- nen wir uns nicht (man denke an die KFU). Es gilt aber daran zu denken, das sich die Zeiten ändern und wir diesen Zustand ohne großen Auf- wand unsererseits zumindest auf- recht erhalten können.

Für weitere Informationen stehen wir im 324er gerne bereit, bzw.

könnt ihr euch unter http://fmysql.

tu-graz.ac.at/ -zv600/60 I/index.

php?bereich=60 I (Rechtsabteilung der TU Graz) oder http://www.uni- gesetz.at (Informationen zum UG02) informieren.

Stefan Hainzl

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