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Archiv "Klonen/Stammzellen I: Forschung an den Grenzen" (23.04.2004)

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ie verbreiten Hoffnung und nähren die Vision vom Sieg über Krankheit und Tod. Die Bilder der ersten ge- klonten menschlichen Embryonen im Blastozystenstadium gingen Mitte Fe- bruar um die Welt. Ihren Schöpfern, den beiden südkoreanischen Forschern Woo Suk Hwang und Shin Yong Moon, gelang es erstmals, durch Kerntransfer 30 menschliche Blastozysten herzustel- len und daraus eine Linie embryona- ler Stammzellen zu gewinnen. Dies hatte bisher nur im Tierexperiment funktioniert.

Die Reaktionen auf den im renom- mierten amerikanischen Fachblatt

„Science“ publizierten Klonversuch sind vielfältig. Überwiegend anerken- nende Kommentare sind von der in- ternationalen Wissenschaftsgemein- de zu hören, anders als vor einem Jahr, als die obskure Raelianer-Sekte die (niemals bewiesene) Geburt des Klonbabys Eve verkündete. Denn während Eve die Frucht des geächte- ten reproduktiven Klonens gewesen wäre, verfolgen die südkoreanischen Wissenschaftler ein anderes Ziel: das therapeutische Klonen.

Obwohl beim therapeutischen Klo- nen auch menschliches Leben geschaf- fen wird, ist die Technologie vielerorts bereits ethisch und moralisch akzep- tiert. Sie soll der Transplantationsmedi- zin genetisch identische Spenderzellen bescheren. Die Idee ist, patienteneigene Zellkerne in entkernte Eizellen zu im- plantieren und diese über die Stufe der Blastozyste bis zum Stadium der em- bryonalen Stammzellen zu propagie- ren. Aus den gewonnenen autologen embryonalen Zellen könnten dann spe- zifische Zellen für Transplantate in un- begrenzter Zahl hergestellt werden, von denen man sich die Heilung schwe-

rer Erkrankungen, wie beispielsweise Morbus Parkinson, verspricht.

Das Team um Woo Suk Hwang be- schritt diesen Weg beim Menschen und gewann tatsächlich erstmals embryona- le Stammzellen. Für seine Experimente verwendete es 242 Eizellen, allesamt unentgeltlich von 16 gesunden Frauen gespendet. Nach derer Entkernung setzten die Forscher den Zellkern einer

Hautzelle derselben Spenderin in die Eizelle ein. Die sich daraus entwickeln- den Embryonen haben somit keinen Vater, sondern enthalten ausschließlich das Erbgut der Mutter.

Auf ähnliche Weise erblickte im Jahr 1996 nach 276 Fehlschlägen „Dolly“ das Licht der Welt. Das legendäre Schaf hatte drei Mütter: eine genetische Mut- ter, eine „Eimutter“ und eine Leihmut- ter. Mäuse, Schweine und Kälber folg- ten. Klonversuche beim Affen scheiter- ten dagegen wiederholt, weswegen man eine Zeit lang glaubte, Primaten ließen sich nicht klonen. 2001 vermeldete je- doch die amerikanische Firma Ad- vanced Cell Technology den ersten ge- klonten menschlichen Embryo – voreilig,

wie sich herausstellte. Denn dieser ent- wickelte sich nur bis zum 6-Zell-Stadi- um. Unklar ist ferner, ob sich damals tatsächlich der Zellkern teilte oder le- diglich eine Fragmentierung der Zelle stattgefunden hatte.

Zweifelsohne erfordert die Kern- transfertechnik erhebliches manuelles Geschick und sehr viel Geduld. Aus der Kernempfängerzelle, klassischerweise eine Eizelle in der Metaphase der zweiten Reifeteilung, muss mit einer Mikropipette das genetische Materi- al entfernt werden. Dann wird eine einzelne Kernspenderzelle unter die Zona pellucida der entkernten Ei- zelle transferiert und das Ganze in eine Fusionskammer gebracht. Bei- spielsweise durch Gleichstromim- pulse werden die beiden aufeinander liegenden Zellmembranen desinte- griert. Spenderkern, aber auch das Zytoplasma der Spenderzelle wer- den in die Eizelle entlassen, wodurch der Zellkern reprogrammiert wird.

Die Prozedur glückte den süd- koreanischen Forschern mehrfach. Es entstehen Blastozysten, bestehend aus mehr als 100 Zellen, wie sie einem Em- bryo am vierten/fünften Tag nach der Befruchtung entsprechen. Schritt für Schritt ist dies in „Science“ wie in einem Kochbuch nachzulesen. „Die Arbeit ist von staunenswerter Effizienz“, sagte Prof. Dr. med. Hans Schöler. Besonders beeindruckte den Stammzellforscher, der im April aus den USA an die Spitze des Max-Planck-Instituts für Vaskuläre Biologie in Münster zurückgekehrt ist, dass bei den Forschern von National University Seoul aus jeder dritten ent- kernten Eizelle eine Blastozyste her- vorging. Bei den meisten Tierexperi- menten war die „Ausbeute“ nämlich

wesentlich geringer.

P O L I T I K

Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 1723. April 2004 AA1131

Klonen/Stammzellen I

Forschung an den Grenzen

Während Vereinte Nationen und Europäisches Parlament an Konventionen zum Klonen und zur Stammzellforschung feilen, ist südkoreanischen Forschern ein Durchbruch beim therapeutischen Klonen gelungen. Einige

Wissenschaftler bezweifeln jedoch dessen klinische Relevanz.

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So groß die Hoffnungen, die an diese Experimente geknüpft werden, auch sein mögen, ob jemals eine therapeuti- sche Anwendung erfolgen wird, bleibt unklar.Auch Wissenschaftler versuchen derzeit, die aufgekommene Goldgrä- berstimmung zu dämpfen. Zu viele De- tails seien noch ungekärt. „Die Wissen- schaft hat nicht den geringsten Anhalts- punkt dafür, wie der Reprogrammie- rungsprozess gesteuert werden könn- te“, mahnt der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Prof. Dr. rer.

nat. Ernst-Ludwig Winnacker. Dazu müssten zunächst ausgedehnte Kontroll- versuche gemacht werden – auch am Menschen. Für Winnacker ist das unver- tretbar. Er hält auch nach den Erfolgen der südkoreanischen Forscher das thera- peutische Klonen unverändert für einen

„Irrweg“. Als Alternativen schlägt Winnacker die Erforschung der Repro-

grammierung von Genomen im tieri- schen System und die Etablierung von Stammzellbanken vor. Einige Hundert menschliche embryonale Stammzellen seien vermutlich ausreichend, um immu- nologisch tolerierbare Zellen zu liefern.

Auch Stammzellforscher Prof. Dr.

med. Oliver Brüstle, Bonn, glaubt nicht, dass der von den Südkoreanern einge- schlagene Weg jemals klinisch relevant wird: „Zu selten verläuft eine Repro- grammierung fehlerfrei.“ Potenzielle Schäden seien im Zellkulturstadium oftmals nicht identifizierbar. Somit ber- gen geklonte embryonale Stammzellen ein viel zu hohes Risiko, als dass man sie klinisch einsetzen könnte. „Nicht ak- zeptabel“ ist für Brüstle auch die Be- reitstellung der vielen erforderlichen Eizellen. Nach seiner Ansicht sollten deshalb vielmehr die Mechanismen der Zellkern-Umprogrammierung er-

forscht werden, um langfristig adulte Zellen in ein pluripotentes Stadium zu überführen. Kritiker halten dem entge- gen, dass es schon bald möglich sein wird, Eizellen aus Stammzellen herzu- stellen, und zwar in beliebiger Menge.

In der Tat ist dies Schöler bei Versuchen an Maus-Zellen bereits gelungen.

Bisher keine Ächtung

Andere Forscher geben wiederum zu be- denken, dass die durch therapeutisches Klonen entstandenen Zellen doch vom Immunsystem abgestoßen werden könn- ten, obwohl sie den Kern einer Körper- zelle des Empfängers enthalten. „Wir müssen zwischen einem echten Klon und einer genomischen Kopie unterschei- den“, sagt Prof. Dr. med. vet. Eckhard Wolf, München. Nach dem Kerntransfer enthielten die Zellen zwar die identische Kern-DNA, aber die mitochondriale DNA, die hauptsächlich aus der Eizelle kommt, sei durchaus unterschiedlich.

Gerade weil beim therapeutischen Klonen noch so viele Details ungeklärt sind, hält es Prof. Dr. med. Detlev Ganten, Vorsitzender der Charite´ – Uni- versitätsmedin Berlin und Mitglied des Nationalen Ethikrates, für „nicht hilf- reich“, von „Irrweg“ oder vom „richti- gen Weg“ zu sprechen. „Was richtig und was verkehrt ist, lässt sich in der For- schung zu einem so frühen Zeitpunkt nicht entscheiden.“ (Interview)

Auch der Dolly-Schöpfer Ian Wilmut sprach sich erneut dafür aus, menschli- che Embryonen zu Forschungszwecken zu klonen. „Das Klonen verspricht ei- nen so großen Nutzen, dass es unmora- lisch wäre, es nicht zu tun“, hält der schottische Klon-Pionier seinen Kriti- kern entgegen. Mit seinem Forscher- team plant er derzeit, Embryonen mit dem Erbgut von Patienten mit Amyo- tropher Lateralsklerose zu klonen, um daraus Stammzellen herzustellen.

Mit dem Klonerfolg von Südkorea dürfte es international noch schwieriger werden, das therapeutische Klonen zu ächten. Schweden, das seit 1991 die For- schung an überzähligen, künstlich be- fruchteten Embryonen erlaubt, will nun auch das Klonen menschlicher Embryo- nen zu Forschungszwecken gestatten.

Noch im April soll dem Parlament ein P O L I T I K

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A1132 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 1723. April 2004

„Die Wissenschaft ist in der Bringschuld“

Eine angemessene Akzeptanz der Stammzellforschung in der Bevölkerung kann nur erreicht werden, wenn über alle ethischen und rechtlichen Aspekte aufgeklärt wird. „Hier ist die Wis- senschaft in der Bringschuld“, sagte Prof. Dr. med. Hans Schöler, einer der weltweit gefragtesten Stammzellexperten, anlässlich des 2. Internationalen Meetings des Kompetenznetzwerkes Stammzellforschung NRW in Bonn. Aus dem Blickwinkel eines deutschen Wissenschaftlers, der fünf Jahre auf dem Campus der Universität Pennsylvania das Center for Animal Transgenesis and Germ Cell Research geleitet hat und nun dem Ruf des Max-Planck-Instituts Münster gefolgt ist, hat sich die Diskussion über die biotechnologische Forschung in Deutschland versachlicht. Einen Anteil daran habe sicher auch die Informationspolitik des Kompetenznetzwerks Stammzellfor- schung NRW, mit dem dieses junge Fachgebiet von Medizinern, Naturwissenschaftlern, Philoso- phen, Sozialwissenschaftlern, Juristen und Theologen transparenter gestaltet wird.

„Die Stammzellforschung ist ein Modellbeispiel für das Konzept der Landesregierung Nord- rhein-Westfalen, zukunftsweisende Forschungsfelder zu fördern und für sie eine gemeinsame Plattform zu schaffen“, sagte Ministerpräsident Peer Steinbrück. Mit den Standorten Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Essen, Düsseldorf, Köln und Münster decke NRW das breite Spektrum der wissenschaftlichen Fragestellungen der adulten und embryonalen Stammzellforschung ab.

Für Steinbrück sind die Biowissenschaften eine Schlüssel-Technologie, deren Entwicklung kon- sequent weitergefördert werden soll. So kündigte der Ministerpräsident den Aufbau weiterer wissenschaftlicher Netze auf dem Gebiet der „life sciences“ an. Er dämpfte allerdings die – auch in einigen Medien propagierte – Erwartung einer unmittelbaren „Verwertungsmöglichkeit“ von Forschungsergebnissen. „Wir brauchen Zeit, denn mit der Zunahme der Optionen muss gege- benenfalls auch ihr Verzicht abgewogen und begründet werden“, so Steinbrück.

Auch für Kongresspräsidenten Prof. Dr. med. Oliver Brüstle steht die Grundlagenforschung – wie die Aufklärung der Zelldifferenzierung embryonaler Stammzellen – an erster Stelle: „Wir haben die Anwendung zwar im Auge, aber sie steht derzeit nicht im Vordergrund.“ Brüstle und Schöler halten es daher für problematisch, dass kardiologische Patienten im Rahmen von klinischen Stu- dien bereits mit Stammzellen therapiert worden sind. Die widersprüchlichen Ergebnisse dieser Untersuchungen führen sie auf einen Mangel an Grundlagenwissen zurück. „Um diese Defizite zu schließen, brauchen wir sicher noch fünf bis zehn Jahre. Frühzeitige klinische Studien schaden nur dem Ruf der Stammzellforschung“, betonte Schöler in Bonn. Dr. med. Vera Zylka-Menhorn

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entsprechender Gesetzentwurf vorge- legt werden, teilte die Regierung mit.

Danach sollen gleichzeitig eine konkre- te medizinische Anwendung des For- schungsklonens sowie das reproduktive Klonen vorerst verboten bleiben.

Das ist auch weltweit Konsens. Eine internationale Klonkonvention kam freilich dennoch nicht zustande. Da sich die Vertreter der UN-Mitgliedsstaaten Ende vergangenen Jahres in New York auf keine gemeinsame Konvention eini- gen konnten, verschoben sie die Ver- handlungen um weitere zwei Jahre. Da- mit bleibt die Tür zum „Forschungsklo- nen“ zumindest bis 2005 of-

fen. Weder der Antrag von Costa Rica, hinter dem die USA und rund 60 weitere Staaten stehen und der ein komplettes Klonverbot vor- sieht, noch der Antrag von Belgien wurde von den Ver- einten Nationen angenom- men. Die belgische Initiative, unterstützt von 25 Ländern wie Großbritannien, China und Singapur, will lediglich das reproduktive Klonen ver- bieten, beim „Forschungsklo- nen“ aber nationale Rege- lungen zulassen.

Deutschlands Position

blieb bei den Verhandlungen zum inter- nationalen Klonverbot im vergangenen Jahr verwaschen. Zwar hatte der Deut- sche Bundestag die Bundesregierung im Febuar 2003 aufgefordert, sich für ein möglichst umfassendes Klonverbot einzusetzen. Die Koalition ließ jedoch die Verhandlung des 6. Komitees der Generalversammlung der UN Anfang Oktober verstreichen, ohne sich zu ei- nem umfassenden weltweiten Klonver- bot zu bekennen. Diese Zurückhaltung nennt die zuständige Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, Kerstin Müller,

„Strategie“. Sie wolle eine Kampfab- stimmung innerhalb der UN vermei- den, die dazu führen könnte, dass sich die Befürworter des therapeutischen Klonens vollständig aus dem Konven- tionsprojekt zurückzögen.

Überraschend forderte indes das Eu- ropäische Parlament Ende Januar in ei- ner Resolution ein internationales Klonverbot. Dabei unterstützte es die Initiative Costa Ricas. Noch Ende 2003

nahm es knapp – mit 80 zu 79 Stimmen – einen Antrag an, der für das Aussetzen der Verhandlungen plädierte. „Die ent- scheidende Stimme kam dabei von der Bundesregierung, die entgegen dem Willen des Deutschen Bundestages für die Vertagung stimmte“, sagt der Vorsit- zende der Arbeitsgruppe Bioethik der Europäischen Christdemokraten, Dr.

med. Peter Liese. „Schon eine Stimme hätte ausgereicht, dafür zu sorgen, dass dieses dringliche Thema schnellstmög- lich behandelt wird.“

Umstritten ist innerhalb der EU seit nunmehr fast drei Jahren auch die Fi-

nanzierung der Embryonenforschung aus dem europäischen Haushalt. Im 6. Forschungsrahmenprogramm der EU ist nicht geregelt, welche Form von Stammzellforschung unterstützt wer- den soll. Lediglich die Herstellung von Embryonen eigens zu Forschungs- zwecken – wie in Südkorea geschehen – ist für die gesamte Laufzeit bis 2006 verboten. Ende Februar erklärte der zuständige EU-Forschungskommissar Philippe Busquin, dass er keine Projek- te zur Förderung vorschlagen will, die die Gewinnung von embryonalen Stammzellen aus so genannten über- zähligen Embryonen voraussetzen.

Erst solle der Forschungministerrat den ethischen Rahmen in dieser Frage setzen.

Dies hatte im Dezember vergange- nen Jahres noch ganz anders geklungen, als die Beratungen der EU-Forschungs- minister schon einmal scheiterten. Da- mals kündigte Busquin, der als vehe- menter Befürworter der Stammzellfor-

schung gilt, an, entsprechende For- schungsvorhaben auszuschreiben. Trotz ethischer Bedenken einiger Mitglieds- staaten ist dies möglich, denn Ende ver- gangenen Jahres lief das Moratorium für die Förderung der embryonalen Stamm- zellforschung aus. Es war im September 2002 vom Ministerrat verhängt worden, um im Laufe des Jahres 2003 einen für alle ethisch vertretbaren Konsens zu fin- den. Während Großbritannien, Belgien, Frankreich, Schweden, Dänemark, Finn- land und Griechenland als Befürworter gelten, setzen sich Deutschland, Italien, Irland, Portugal und Österreich für ei- nen strengen Embryonen- schutz ein.

Auf der Sondersitzung des Ministerrats am 3. Dezember 2003 war ein Kompromiss zum Greifen nahe gewesen.

Portugal hatte vorgeschla- gen, nur embryonale Stamm- zelllinien für Forschungs- zwecke zu verwenden, die vor einem Stichtag erzeugt worden sind. Eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten unter- stützte diesen Vorschlag.

Doch Busquin stellte kurz vor der entscheidenden Son- dersitzung den Kompromiss wieder infrage. Seine anfäng- liche Zustimmung sei ein „Missver- ständnis“ gewesen.

Fürs Erste wartet man derzeit aber ab.

Damit besteht die Gefahr, dass For- schungsvorhaben gefördert werden, die in Deutschland bei Strafe verboten sind.

17,5 Milliarden Euro sollen innerhalb des EU-Forschungsrahmenprogramms bis 2006 bereitgestellt werden, davon etwa zwei Milliarden für die Biotechnologie.

„Jeden Tag lehnt die EU-Kommission Projekte ab, die unumstritten sind“, berichtet Liese. Es sei widersinnig, eine umfassende Embryonenforschung zu fordern. Lediglich neun Anträge bezö- gen sich auf diesen Bereich. Sollte die Europäische Kommission dennoch einen dieser Anträge bewilligen, will die Bun- desregierung rechtliche Schritte prüfen.

Infrage käme eine Klage vor dem Euro- päischen Gerichtshof, teilte sie Mitte April auf eine Anfrage der CDU/CSU- Fraktion mit. Die Erfolgsaussichten schätzt die Regierung selbst jedoch als

„gering“ ein.Dr. med. Eva A. Richter-Kuhlmann P O L I T I K

Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 1723. April 2004 AA1133

Zu viele Details zur Differenzierung geklonter embryonaler Stammzel- len sind bisher noch ungeklärt.

Foto:laif

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