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Steck, N., & Tester, U. (2001). Wie Schweizer Schafzüchterinnen und Schafzüchter die Entschädigung von Luchsschäden beurteilen. Forest Snow and Landscape Research, 76(1-2), 229-242.

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Academic year: 2022

Aktie "Steck, N., & Tester, U. (2001). Wie Schweizer Schafzüchterinnen und Schafzüchter die Entschädigung von Luchsschäden beurteilen. Forest Snow and Landscape Research, 76(1-2), 229-242."

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Wie Schweizer Schafzüchterinnen und Schafzüchter die Entschädigung von Luchsschäden beurteilen

Nicole Steck1und Urs Tester2

1 Gerberngasse 26, CH-3011 Bern, Switzerland nicole@kaa.ch

2 Pro Natura, Postfach, Wartenbergstrasse 22, CH-4010 Basel, Switzerland Urs.Tester@pronatura.ch

Abstract

How sheep-breeders view the system of compensation for damage caused by the lynx

Since the reintroduction of the lynx (Lynx lynx)in the Swiss Alps in the seventies, the carnivore has been known to attack unguarded sheep and goats in the Alps. Compensation for any animals killed was paid for by the private environmental organisation, Pro Natura, up until 1988. Since then the Swiss government has taken over this task. There are still some sheep-breeders, however, who complain about the compensation system. In this study 76 randomly selected sheep-breeders were questioned about what they knew about compensation, whether they had already suffered damage caused by the lynx, and if so, how they were compensated. They were also asked if they were satisfied with the compensation process and the money they received. The results show that, in regions where animals had been killed by the lynx, most knew what to do about lynx-damage.

The compensation system and the money paid to compensate for damage were seen to be ad- equate.

Keywords: lynx, carnivore, acceptance, sheep-breeders, subsidies, telephone survey, Switzerland

1 Einleitung

Der seit 1971 wiederangesiedelte Luchs (Lynx lynx)ist das erste in der Schweiz vorkom- mende Grossraubtier seit einem knappen Jahrhundert. Das führt vor allem in den direkt betroffenen Regionen teilweise zu Konflikten mit der Bevölkerung, welche bis anhin in einer grossraubtierfreien Umgebung gelebt hat. Die Bedürfnisse von Luchs und Mensch können miteinander konkurrieren. Neben den Jägern sind es die Kleinviehhalterinnen und -halter, welche durch den Luchs negativ betroffen sind.

Die in der Schweiz übliche Schaf- und Ziegenhaltung mit einer kaum betreuten Sömme- rung der Tiere in den Alpen ist während der Abwesenheit von Grossraubtieren entstanden (HOFMANN1991). So kommt es heute immer wieder vor, dass der Luchs ein Nutztier reisst.

Für den Viehhalter1ist jedes einzelne Tier ein Verlust, welcher noch grösser ist, wenn es sich bei dem getöteten Vieh um ein Zuchttier handelt. Wenige Luchse scheinen sich sogar auf Kleinvieh zu spezialisieren, was dann zu beträchtlichen Schäden führen kann (BREITENMO-

SERet al.1998). Nach der Wiederansiedlung des Luchses bis 1988 hat Pro Natura (dazumal noch Schweizerischer Bund für Naturschutz) deshalb die Viehhalter für alle nachweislich vom Luchs gerissenen Tiere entschädigt. Seit 1988 haben nun der Bund und die Kantone die

1 Dieser Beitrag spricht von Frauen und Männern gleichermassen – der Einfachheit halber schreiben wir jedoch nur in der männlichen Form.

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Entschädigung von Luchsopfern übernommen (BREITENMOSERet al.1996). Zusätzlich gibt das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) bei Luchsen, welche sich auf Nutztiere spezialisiert haben und die innert kurzer Zeit grosse Schäden an Herden anrich- ten, eine Abschussbewilligung, sofern die Schäden durch geeignete Prävention nicht verhin- dert werden können.

Auch heute noch liegt die Beweispflicht für Luchsrisse beim Kleinviehhalter. Frische Risse können meist einwandfrei dem Luchs zu- oder abgesprochen werden. Schwieriger wird dies jedoch, wenn das tote Tier schon stark verwest ist, oder von verschiedenen Aasfressern, wie zum Beispiel Fuchs und Krähen, angefressen worden ist. Auch bei verschwundenen Schafen ist die Todesursache nur schwer feststellbar.

Das BUWAL hat seit 1996 einen neuen Vorschlag ausgearbeitet, wie die Entschädigungs- praxis grosszügiger gehandhabt werden könnte. Danach werden Nutztiere, bei welchen der Luchs als Todesursache weder ausgeschlossen noch nachgewiesen werden kann, zu fünfzig Prozent rückerstattet. 1998 hat der Kanton Waadt als erster Kanton versuchsweise nach die- sem System entschädigt (KORA 1998).

Da trotz Informationsbemühungen von verschiedenen Seiten bei Pro Natura und beim Schweizerischen Schafzuchtverband noch Anfragen und Klagen bezüglich des Entschädi- gungssystem eingehen, sollte in dieser Studie abgeklärt werden, wie die Schafhalterinnen und Schafhalter über die Entschädigung informiert sind, wie bereits stattgefundene Ent- schädigungen abgelaufen sind, wie die Zufriedenheit mit diesem Ablauf war und was die Befragten von dem vom BUWAL neu vorgeschlagenen Entschädigungssystem halten. Auch Unterschiede in der Handhabung und der Akzeptanz des Entschädigungssystems in ver- schiedenen Kantonen sollten festgestellt werden.

2 Methode

Der Schweizerische Schafzuchtverband stellte uns die Adressen seiner Mitglieder der Kan- tone Wallis, Waadt, Fribourg, Bern, Obwalden, Solothurn, Neuenburg und Jura zur Verfü- gung. Der Verband ist jedoch nicht in allen Kantonen gleich gut vertreten. Die Kantone Jura und Wallis, in denen die Schafhalter vorwiegend in anderen Verbänden organisiert sind, wurden daher in der Umfrage weggelassen, denn es standen weniger als zehn Adressen zur Verfügung.

Nach einer Karte, in welcher die Schweiz in Quadrate von 100 km2unterteilt ist und in welcher die von Wildhütern zusammengetragenen Hinweise auf Luchse pro Quadrat nähe- rungsweise eingetragen sind (KORA 1998), wurde bestimmt, welche Schafhalter in einem

«vom Luchs bewohnten Quadrat» leben (dafür wurden nur Hinweise auf den Luchs aus dem Jahre 1996 verwendet). Aus diesen Schafzüchter wurden dann in einem zufälligen Aus- wahlverfahren die zu befragenden Personen bestimmt.

Da mit den Befragungsergebnissen auch Vergleiche zwischen den Kantonen angestrebt wurden, war eine Mindestanzahl Befragungen pro Kanton notwendig. Deshalb waren die Kriterien der zufälligen Auswahl nicht in allen Kantonen identisch. Die Schafhalter aus Kantonen mit wenigen Adressen in Regionen wo Luchse vorkommen, wurden mit grösserer Wahrscheinlichkeit ausgewählt, als die Schafhalter aus Kantonen mit vielen Adressen. Dar- aus ergab sich in den verschiedenen Kantonen ein unterschiedlicher prozentualer Anteil der befragten Personen an insgesamt in einer Region mit Luchsvorkommen lebenden Personen.

Bei Personen, die keine Schafe mehr haben oder solchen, die ihre Schafe nicht sömmern, wurde die Umfrage nicht durchgeführt.

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Die im Oktober 1998 telefonisch durchgeführte Umfrage sollte primär zur Erhebung von quantitativen Daten dienen. Deshalb wurde sie vor allem mit geschlossenen Fragen durch- geführt, das heisst, die Befragten hatten nur eine beschränkte Auswahl an Antworten zur Verfügung. Eine solche Fragestellung hat zwar den Vorteil, dass im Gegensatz zu offen gestellten Fragen objektiver ist. Mit der Beschränkung der Anzahl möglicher Antworten wird aber auch die vom Befragten erhaltene Information beschränkt (DIEKMANN, 1997).

Um trotzdem etwas mehr Einblick in die Hintergründe zu bekommen, wurden zusätzlich einige Fragen offen gestellt und zudem alle Bemerkungen ausserhalb der Befragung eben- falls notiert.

Der Fragebogen besteht aus 41 Fragen (siehe Anhang). Nach einem allgemeinen Teil über Schafhaltung spaltet sich der Fragebogen je nachdem, ob die befragte Person selber schon einen durch den Luchs verursachten Schaden hatte oder nicht. Personen ohne eige- nen Schaden wurden über Schäden in der Region und Wissen über Entschädigungen im Schadensfall befragt. Personen, die schon einen Luchsschaden gehabt haben, wurden zum Ablauf der Abklärungen befragt. Dabei wurde einerseits nach genauen Zahlen und ande- rerseits nach der subjektiven Beurteilung dieser Zahlen durch den Schafhalter oder die Schafhalterin gefragt. Wieder spaltete sich der Fragebogen, abhängig davon, ob der Luchs- schaden vollständig oder nur teilweise, beziehungsweise gar nicht entschädigt worden war.

Alle Schafhalter wurden am Schluss zur Beurteilung von Entschädigungssystemen und zu ihrer Einstellung zum Vorkommen des Luchses in ihrer Region befragt. Für Beurteilun- gen wurde mit dem schweizerischen Notensystem (d.h. von 1 = sehr schlecht, über 4 = genü- gend, bis 6 = sehr gut) gearbeitet. Auch einige Angaben zur Person wurden aufgenommen, um die erhaltenen Daten gegebenenfalls damit in einen Zusammenhang setzen zu können.

3 Resultate

3.1 Stichprobe

Es standen insgesamt 146 Adressen von Schafzüchtern aus dem Gebieten mit aktuellem Luchsvorkommen zur Verfügung (Tab. 1). Bei einigen war die Telefonnummer nicht mehr in Betrieb. Von den erreichten Personen waren nur wenige nicht bereit, Auskunft zu geben.

Die Argumente waren entweder eine generelle Weigerung, bei Telefonumfragen mitzuma- chen, oder das Gefühl, zu diesem Thema nichts zu sagen zu haben. Einige der erreichten Personen hatten keine Schafe oder keine Schafe mehr. Sie verfügten oft über administrative Aufgaben in der Schafzucht und waren deshalb Mitglied beim Schafzuchtverband. 31 Schaf- halter gaben schliesslich an, die Schafe nicht zu sömmern, so dass die Umfrage mit ihnen nicht durchgeführt wurde.

Insgesamt 76 Schafhalter, die ihre Schafe sömmern, wurden befragt (Tab. 1). 31 davon gaben an, in einer Region zu leben, in der es schon Luchsschaden gab. Nur insgesamt acht hatten aber selber bei einem toten Schaf schon direkt Verdacht auf einen Luchsriss gehabt, wovon fünf Schafhalter die Schafe entschädigt bekamen und einer freiwillig auf die ihm zugestandene Entschädigung verzichtete. Zwei Tierhalter gaben an, der ihrer Meinung nach von einem Luchs verursachte Schaden sei nicht als solcher bestätigt worden. Fünf der acht Schafhalter hatten den möglichen Luchsschaden in den letzten zwei Jahren, wovon insge- samt dreizehn Schafe betroffen waren. Sieben der Schafe von insgesamt drei Schafhalter wurden als Luchsrisse anerkannt.

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Tab. 1. Übersicht zu den befragten Personen. Nicht alle ausgewählten Adressen führten zu verwert- baren Umfrageergebnissen. Einige der Personen waren nicht erreichbar oder nicht bereit, an der Umfrage teilzunehmen. Von den restlichen besitzen einige keine Schafe oder sömmern diese nicht.

Adressen Bern Freiburg Waadt Obwalden Solothurn Neuenburg total

total angerufen 32 23 23 23 26 19 146

verweigert, unerreichbar 6 5 3 5 4 2 25

keine Schafe 4 1 1 3 4 1 14

keine Sömmerung 2 5 5 1 12 6 31

Sömmerung 20 12 14 14 6 10 76

– in Region mit Luchsrissen 11 6 3 6 4 1 31

– Verdacht auf Luchsrisse 2 3 0 1 1 1 8

– entschädigte Luchsrisse 2 1 0 1 1 0 5

3.2 Wie sind Schafhalter über Entschädigungen informiert?

Alle von einem Luchs nachweislich gerissenen Haustiere werden entschädigt. Von allen befragten Schafhalter wissen dies 56 Prozent. In den Regionen, in welchen schon Schadens- fälle auftraten, wissen 78 Prozent, dass Luchsschaden entschädigt wird. Diejenigen darunter, die es nicht wissen, sömmern ihre Schafe zwar in betroffenen Gebieten, wohnen selber aber in einer Region ohne Luchsschaden.

Bis 1988 wurden die Entschädigungen von Pro Natura, seither von Bund und Kantonen bezahlt. 34 Prozent (beziehungsweise 43% in Gebieten mit Schadenfällen) der befragten Personen gaben den Kanton, vier Prozent (beziehungsweise neun Prozent) den Bund als Entschädiger an. Weitere drei Prozent (beziehungsweise neun Prozent) glaubten, Pro Natura sei für die Entschädigung zuständig. Ein Prozent (beziehungsweise vier Prozent) gab an, Luchsschaden werde durch Versicherungen bezahlt. Der Rest wusste nicht, wer die Schäden vergütet.

Im Schadensfall sollte der Riss liegen gelassen und sofort der Wildhüter informiert wer- den. 59 Prozent würden das Schaf liegen lassen, etwa 20 Prozent würden es entfernen. Die andern geben an, sie wissen nicht, was zu tun wäre. 85 Prozent aller befragten Schafhalter würden ein Schaf, bei welchem sie einen Luchsschaden vermuten, dem Wildhüter melden. In Gebieten mit bekannten Luchsschäden wären es 91 Prozent.

3.3 Zufriedenheit mit Entschädigungssystem

Insgesamt wird die Höhe der Entschädigung mit knapp ungenügend beurteilt. Dabei fällt auf, dass die Schafhalter, die schon einen Fall hatten, die Höhe der Entschädigung besser beurteilen als jene Schafhalter, die selber noch nie einen Schadensfall hatten. Es ist aber zu sagen, dass nur acht Schafhalter selber einen Fall mit Verdacht auf Luchsriss hatten, der Durchschnitt ist also sehr stark von einem einzelnen abhängig, so dass dieser Unterschied statistisch nicht gesichert ist (Mann-Whitney U-Test, z=78, p>0.1, Abb. 1a)

Das bisherige Entschädigungssystem wird durchschnittlich als knapp genügend beurteilt (Abb. 1b).

Das neu vorgeschlagene und im Kanton Waadt bereits angewandte Entschädigungs- system schneidet signifikant besser ab, als das bisher angewandte (gepaarter t-test, p=0.002 Abb. 1c).

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3.4 Unterschiede in den verschiedenen Kantonen

Zwar scheint es, dass vor allem die Beurteilung der Höhe der Entschädigung und des bisher angewandten Entschädigungssystems in den Kantonen Bern, Fribourg und Neuenburg positiver beurteilt wird als in den Kantonen Obwalden und Waadt, aufgrund der in einigen Kantonen sehr kleinen Stichprobe sind solche Vergleiche aber vorsichtig zu stellen und statistisch nicht messbar (Tab. 2). Die Schafhalter aus Obwalden beziehen sich in ihren Angaben meistens auf Fälle, die schon über fünf Jahre zurückliegen und sind deshalb nicht direkt mit den neueren Angaben aus den Kantonen Bern, Freiburg und Waadt vergleichbar.

Tab. 2. Die durchschnittliche Benotung des Entschädigungsbetrages, des bisher angewandten und des vom BUWAL vorgeschlagenen neuen Systems in den verschiedenen Kantonen. In Klammern ist die Anzahl Personen angegeben, die eine Beurteilung abgab.

Beurteilungen Bern Freiburg Waadt Obwalden Solothurn Neuenburg total

Ø Note Betragshöhe 4,7 4,3 3,4 3,4 3,5 4 4,1

(13) (7) (5) (7) (4) (4) (40)

Ø Note bisheriges System 4 4 3,8 3,8 3,8 4,1 4

(15) (7) (6) (7) (4) (9) (52)

Ø Note neues System 4,7 5 4,8 4 4,6 4,8 4,6

(18) (9) (11) (10) (5) (10) (68)

ohne Luchsriss

(35) 6

5 4 3 2 1 0

total (40)

mit Luchsriss

(5)

Note

Beurteilung Entschädigungsbetrag a

ohne Luchsriss

(44) 6

5 4 3 2 1 0

total (52)

mit Luchsriss

(8)

Note

Beurteilung altes System b

ohne Luchsriss

(60) 6

5 4 3 2 1 0

total (68)

mit Luchsriss

(8)

Note

Beurteilung neues System c

Abb. 1a bis c. Die Beurteilung (25 Prozent-Quartil, Median, 75-Prozent-Quartil) der Höhe der Entschä- digung, des bisherigen Entschädigungssystems und des neu vorgeschlagenen und im Kanton Waadt 1998 erstmals angewandten Systems durch alle befragten Schafhalter, die Schafhalter ohne und die mit bisherigem eigenem Luchsriss (in Klammern die Anzahl Schafhalter, die die jeweilige Frage beantwor- tet haben).

(6)

3.5 Die Behandlung bisheriger Schadensfälle

Mit Ausnahme eines Schafhalters, der in den Ferien weilte, wurden alle acht möglicherweise vom Luchs gerissene Schafe innerhalb von zwei Tagen nach Eintreten des Todes gefunden und dem Wildhüter sofort gemeldet. Ein Wildhüter kam erst drei Tage nach der Meldung des toten Schafs, die anderen reagierten alle sofort. Nur ein Schafhalter bemängelte, der Entscheid des Wildhüters sei ihm nicht erklärt worden. Die andern sieben waren zufrieden mit der Vorgehensweise der Wildhüter.

In zwei der fünf Fälle, die entschädigt wurden, dauerte es vom Fund des toten Schafes bis zur Bezahlung über zwei Monate. Ein Betroffener fand diese Zeit angemessen, der andere war verärgert über die Verzögerung. Die andern drei erhielten die Entschädigung innerhalb von dreissig Tagen.

3.6 Die Einstellung zum Vorkommen des Luchses in der Region

Von allen befragten Schafhalter ist die Mehrheit (53%) dafür oder zumindest eher dafür, dass der Luchs in ihrer Region wieder vorkommt oder vorkommen könnte. Demgegenüber stehen 46 Prozent, die dagegen oder eher dagegen sind (Abb. 2a).

In den Regionen, in welchen es bereits Luchsschaden gab, sind zwar ebenfalls über die Hälfte für oder eher für den Luchs in der Region. Der Anteil der Befürworter, die uneinge- schränkt für das Luchsvorkommen sind, ist aber kleiner (Abb. 2b).

Von den acht Schafhalter, welche bereits selber ein Schaf mit Verdacht auf Luchsriss hat- ten, sind zwei für und drei eher für den Luchs, drei sind dagegen, dass der Luchs wieder in der Region vorkommt.

Betrachtet man die Einstellung der 38 Schafhalter, welche wissen, dass im Schadensfall entschädigt wird, so sind 58 Prozent eher dafür oder dafür, dass der Luchs in ihrer Region wieder vorkommt, während 42 Prozent eher dagegen oder dagegen sind.

Es besteht zudem ein signifikanter Zusammenhang zwischen der Einstellung gegenüber dem Luchs in der Region und der Beurteilung der Entschädigung (Regression; Betragshöhe

weiss nicht

1% dafür

13%

eher dafür 40%

eher dagegen 14%

dagegen 32%

dagegen 42%

eher dafür 46%

eher dagegen 6%

dafür 6%

a b

Abb. 2. Die Einstellung der Schafhalter dazu, dass der Luchs in der Region wieder vorkommt oder vor- kommen könnte. a: alle befragten Schafhalter (76 Personen); b: befragte Schafhalter in Regionen mit Schadenfällen (31 Personen).

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p<0,004; bisheriges System p<0,001; neues System p<0,002; Abb. 3). Ob die Schafhalter von der Landwirtschaft lebten und was sie für eine Ausbildung gehabt hatten, daraus war kein Zusammenhang zu der Beurteilung der Entschädigung und zu der Einstellung gegenüber dem Luchs feststellbar. Hingegen waren diejenigen Schafhalter, die gegen oder eher gegen den Luchs in der Region waren etwas älter als jene, die für oder eher für den Luchs waren (Regression, p=0,01; Abb. 4). Dies hängt wahrscheinlich stark mit den unterschiedlichen Naturbildern der verschiedenen Generationen zusammen.

Betragshöhe bisheriges System neues System 6

5

4

3

2

1

0

dafür

eher dafür

eher

dagegen dagegen Einstellung zum Luchs in der Region

Anzahl

Antworten: (5, 8, 9) (15, 18, 23) (4, 9, 11) (11, 17, 24) Ø Beurteilung in Noten (von 1= sehr schlecht bis 6= sehr gut)

Abb. 3. Beurteilung der Entschädigung je nach Einstellung zum Luchs in der Region. Je positiver die Einstellung gegenüber dem Luchs ist, desto besser werden auch die Entschädigungen beurteilt.

58 56 54 52 50 48 46 44 42

dafür

eher dafür

eher dagegen Einstellung zum Luchs in der Region Anzahl

Antworten: (10) (30) (11)

dagegen

(24)

Alter in Jahren

Abb. 4. Durchschnittliches Alter der Schaf- halter und Einstellung zum Luchs. Die Befürworter des Luchses in der Region sind durchschnittlich etwas jünger als die Gegner.

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3.7 Qualitative Bemerkungen am Rande des Fragebogens

Ausserhalb des Fragebogens machten die Schafhalter einige Bemerkungen zum Thema Luchs und Schafhaltung, deren wichtigste Inhalte hier qualitativ aufgelistet sind. Es kann sich dabei um Einzelmeinungen handeln, da die Befragten nicht systematisch darauf ange- sprochen wurden.

Bei dem Entschädigungsbetrag wird oft bemängelt, dass er für ein gutes Zuchtschaf und dessen Linie nicht genügen könne. Viele befürchten, dass Zuchtschafe wie Fleischschafe ent- schädigt werden. Einige glauben auch, dass es zu schwierig sei, zu beweisen, dass der Luchs ein Tier getötet habe, oder dass absichtlich falsche Aussagen gemacht würden.

Teilweise verfügen die Schafhalter über Versicherungen, die ihnen nicht von der Sömme- rung zurückkehrende Schafe ersetzen. Die Versicherungen zahlen einen Prozentsatz oder den vollen Betrag (abhängig von der Art der Versicherung). Für ein Zuchtschaf zahlen sie aber anscheinend schlecht. Die Entschädigungen für Luchsschaden werden oft mit den Ver- sicherungszahlungen verglichen.

Bei der Einstellung dazu, dass der Luchs wieder in der Region vorkommt oder vorkom- men könnte, sind die Argumente, dass die Schweiz für den Luchs zu dicht besiedelt sei und dass es undemokratisch sei, den Luchs gegen den Willen der ansässigen Bevölkerung wieder anzusiedeln am häufigsten. Der Luchs wird oft als «von Städtern», «von Bern» oder «von den Naturschützern» angeordnet betrachtet.

Mitleid mit den Schafen und auch mit dem Wild ist unter den Gegner auch häufig, viele halten den Luchs für ein brutales Tier, das grundlos tötet.

Die Befürworter finden den Luchs ein schönes Tier, dem in der Schweiz ein Platz zusteht.

Als Argument für die Grosskatze wird auch angebracht, dass sie den Wildbestand etwas dezimiert.

Häufig ist die Bemerkung zu hören, dass der Luchs in Mass schon recht sei. Als Mass gilt die Schadenszahl. Nur ein Schafhalter, der diese Bemerkung machte, findet allerdings, dass dieses Mass in seiner Region überschritten sei.

Ein ebenfalls oft angesprochener Punkt ist die Jagd. Die Beziehung zur Jagd unter den Schafzüchter und Schafzüchtern ist sehr unterschiedlich. Während die einen selber jagen oder Jäger im engeren Umfeld haben, finden die andern die Jagd überflüssig und blutrün- stig.

Viele sprechen andere Probleme in der Schafhaltung an. Füchse, die Lämmer verschlep- pen und wildernde Hunde sind für viele Schafhalter ein dringlicheres Thema als der Luchs.

Auffällig ist auch das vorhandene Interesse und Wissen über Schutzmassnahmen. Neben bekannten Massnahmen spielen hier auch eigene Erfahrungen eine Rolle.

Es werden auch einige Vorschläge zur Verbesserung der Situation gemacht. Ausser den Forderungen, einige oder alle Luchs abzuschiessen, spielen dabei vor allem die Entschädi- gung vom Mehraufwand und vom Risiko eine Rolle.

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4 Diskussion

Knapp vier Fünftel der Schafzüchter und Schafzüchter in jenen Gebieten, in denen es bereits Schadensfälle gab, weiss über die Entschädigung und das Vorgehen im Falle eines Luchs- risses Bescheid. In anderen Regionen ist die Entschädigungspraxis häufig noch unbekannt.

Dies führt dann zu Problemen, wenn die Schafe in eine Region mit Schadensfällen zur Söm- merung gegeben werden, oder wenn der Luchs in einem «neuen» Gebiet ein Tier reisst. Hier scheint ein gewisses Manko zu bestehen. Der Informationsmangel ist aber zum Teil auch auf Desinteresse zurückzuführen. Viele Schafhalter geben an, sich nicht mit diesem Thema befasst zu haben, da sie bis jetzt keine Probleme damit hatten. In einem Schadensfall würde aber die Mehrheit der befragten Schafhalter und Schafhalter trotzdem richtig reagieren, so dass keine Probleme entstünden. Die meisten geben an, sie würden das Schaf liegen lassen und den Wildhüter informieren.

Es ist kaum bekannt, wer die Entschädigung bezahlt, aber dies scheint auch nicht von grossem Interesse zu sein.

Interessant ist, dass jene Schafhalter, die schon einen Schaden gehabt haben, sowohl den ausbezahlten Betrag als auch das Vorgehen positiver beurteilen. Das System scheint also besser zu sein als sein Ruf. Zwar gabt es vereinzelte Kritik, vor allem an der Entschädigung von Zuchtschafen und der Beweislast der Schafhalter, aber im grossen und ganzen scheinen die Schafhalter die praktizierte Entschädigung so akzeptieren zu können. Das vom BUWAL vorgeschlagene Entschädigungssystem, das der Kanton Waadt in diesem Jahr (1998) erst- mals angewandt hat, wird vom Grossteil der befragten als gut empfunden. Einige befürchten aber, dass damit Schäden, die heute voll bezahlt werden, nur noch zur Hälfte rückerstattet werden. Dieses Misstrauen gründet in einzelnen Fällen auf Erfahrungen, wo sich die Betrof- fenen ungerecht behandelt fühlten. Einzelne Schafhalter befürchten auch, dass mit dem neu vorgeschlagenen Entschädigungssystem von eigener Seite aus Missbrauch betrieben werden könnte.

Die grösste Befürchtung ist jedoch bei beiden Systemen, dass für Zuchtschafe und ihre Linie nicht genügend entschädigt würde. Das neue Entschädigungssystem wird mehrheitlich als Fortschritt betrachtet.

Hingegen wird bemängelt, dass zwar Luchsschaden, nicht aber die Unkosten zur Vermei- dung, beziehungsweise dem frühzeitigen Auffinden von gerissenen Schafen entschädigt wür- den.

Viele Personen erzählten Episoden und eigene Erfahrungen zu der Vorbeugung von Luchsschäden. Diese Massnahmen scheinen neben der tatsächlichen Vorbeugefunktion vor allem den Vorteil zu haben, dass sie das Gefühl vermitteln, man könne etwas tun und sei dem Luchs nicht hilflos ausgeliefert.

Bei den Schafzüchter, auch bei jenen in direkt betroffenen Gebieten, ist die Akzeptanz des Luchses mehrheitlich vorhanden. Der grosse Teil ist bereit, an einer konstruktiven Lösung mitzuarbeiten. Unter den Schafhalter, die den Luchs akzeptieren, ist das Wissen über das Entschädigungssystem zudem grösser. Eine mögliche Erklärung wäre, dass diese Schafhalter offener sind für Informationen, da sie nicht grundsätzlich dagegen sind. Es wäre aber auch möglich, dass mehr Wissen über die Entschädigung die Bereitschaft der Kleintier- halter erhöht, den Luchs zu akzeptieren.

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Zwar waren unter den befragten Schafhaltern einige emotionale Gegner des Luchses, welche meist einen starken Eindruck hinterliessen, zahlenmässig machten sie jedoch keine Mehrheit aus. Jene befragten Personen, die eher dafür oder eher dagegen sind, dass der Luchs in ihrer Region wieder vorkommt, scheinen von der Qualität des Entschädigungs- systems am stärksten beeinflussbar zu sein. Bei ihnen spielen Emotionen in der Argumenta- tion eine untergeordnete Rolle, sie möchten dem Luchs aber keine Opfer bringen. Vor allem die «eher Befürworter» sprechen oft vom Luchs im Mass.

5 Zusammenfassung

Schäden an Kleinvieh, welche nachweislich vom Luchs verursacht wurden, werden in der Schweiz durch die Kantone und den Bund entschädigt. Immer wieder sind einzelne Stim- men zu hören, die über die Entschädigungspraxis nicht richtig orientiert sind oder damit nicht zufrieden sind. Mit einer Umfrage im Oktober 1998 unter Mitgliedern des Schweizer- ischen Schafzuchtverbandes aus verschiedenen Kantonen wurde das Wissen über die Ent- schädigung untersucht. Die Schafzüchterinnen und Schafzüchter wurden zudem über bishe- rige Erfahrungen mit der Entschädigung befragt und wie zufrieden sie mit der Situation sind. Auch Unterschiede in der Entschädigungspraxis zwischen Kantonen sollten so festge- stellt werden.

In der Umfrage zeigte sich, dass der Informationsstand über das Vorgehen und die Ent- schädigung in unmittelbar betroffenen Gebieten relativ gut ist. In Gegenden mit Luchsvor- kommen, aber ohne aktuelle Schadensfälle, sind die Betroffenen jedoch häufig schlecht informiert. Nur wenige der Befragten hatten selber schon Luchsschaden zu beklagen. Diese waren mit der Entschädigung und dem Vorgang mehrheitlich zufrieden. Im Durchschnitt werden sowohl das angewandte Entschädigungssystem wie auch der ausbezahlte Betrag als genügend angesehen. Ein vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft vorgeschlage- nes neues Entschädigungssystem wird allgemein als Fortschritt betrachtet.

53 Prozent der befragten Schafzüchterinnen und Schafzüchter sind «dafür» oder zumin- dest «eher dafür» ist, dass der Luchs in ihrer Region wieder vorkommt.

Summary

How sheep-breeders view the system of compensation for damage caused by the lynx The Swiss federal government and cantons reimburse the owners of sheep and goats for the loss of any animals evidently killed by a lynx. A few sheep-breeders claim not to be informed about the current compensation system or to be dissatisfied with it. To assess the situation, selected members of the Swiss Association of Sheep-breeders from different cantons were questioned about their knowledge of the compensation system in the year 1998. They were also asked about what experience, if any, they had had with the system and how satisfied they were with the current situation. One aim of the study was to see if the system of com- pensation was administered differently in the different cantons.

The results show that respondents in the directly affected regions were quite well informed about compensation and knew how to claim reimbursement. But in regions where the lynx lives but has caused no damage (yet), respondents were often badly informed.

(11)

Only a few of the sheep-breeders questioned had already had a sheep killed by the lynx.

They were mostly satisfied with the compensation money and the procedure used to obtain it.

Opinions about the compensation system were quite varied. On average respondents judged both the reimbursement process and the amount of money received to be satisfac- tory. A revised compensation system proposed by the “Swiss Agency for the Environment, Forests and Landscape” («Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL)») was seen as progressive.

53% of the sheep-breeders questioned were in favour, or at least slightly in favour, of having the lynx live in their region.

Dank

Wir danken Frau Lüchinger Wüest vom Schweizerischen Schafzuchtverband für Ihre Koopera- tion und die hilfreichen Kommentare zum Fragebogen, Christoph Angst und Andreas Ryser von KORA für viele Informationen und Unterlagen zum Thema Luchs in der Schweiz sowie Marcel Hunziker von der WSL für seine Kommentare zum Fragebogen.

6 Literatur

BREITENMOSER-WÜRSTEN, C; BREITENMOSER, U.; CAPT, S.; TESTER, U.; ROCHAT, N., 1996: Der Luchs und wir. Schweizer Naturschutz spezial 6/96. Basel, Schweizerischer Bund für Natur- schutz.

BREITENMOSER-WÜRSTEN, C.; ROHNER, C.; BREITENMOSERU., 1998: The re-introduction of the lynx into the Alps. Environmental encounters Nr. 38, Council of Europe.

DIEKMANN, A., 1997: Empirische Sozialforschung. Reinbeck bei Hamburg, Rowohlt.

HOFMANN, H., 1991: Bauernhoftiere – lebendes Kulturgut. Schweizer Naturschutz Sonderheft 6/91. Basel, Schweizerischer Bund für Naturschutz.

KORA, 1998: Dossier Luchs (Entwurf). Bern, Bundesamt für Umwelt Wald und Landschaft (unveröffentlicht).

(12)

Anhang: Fragebogen

1) Kanton

2) Geschlecht: o w o m

3) Alter: o jünger als 30 o zwischen 30 und 50 o zwischen 50 und 65 o über 65

4) Was sind sie hauptberuflich?: o Landwirt o andere:

5) Wie viele Schafe halten sie?

6) Werden die Schafe gesömmert? o ja

o nein (Umfrage abbrechen) 7) In welchem Kanton?

8) Wer betreut Ihre gesömmerten Schafe? o Sie selber o ein Herdenpool o ein Hirte

9) Hatten Sie schon einmal ein totes Schaf, bei welchem Sie davon ausgingen, dass es einem Luchs zum Opfer fiel? o ja

o nein (weiter bei Frage 29) 10) Wieviele solche Fälle hatten Sie in den letzten zwei Jahren?

11) Wann war dies das letzte Mal der Fall?

12) Wie lange war das Schaf schon tot oder verletzt, als es gefunden wurde?

o weniger als zwei Tage o weniger als fünf Tage o mehr als fünf Tage o weiss nicht 13) Wem haben Sie es gemeldet?

14) Wann nach dem Fund haben Sie es gemeldet?

o am gleichen Tag o bis drei Tage danach o bis eine Woche danach o mehr als eine Woche danach

15) Wann nach Ihrer Meldung kam die abklärende Person?

o noch am gleichen Tag o bis drei Tage danach o bis eine Woche danach o mehr als eine Woche danach

(13)

16) Wurde Ihnen der Entscheid erklärt?

o ja o nein

17) Waren Sie mit der Beurteilung zufrieden?

(Noten von 1=sehr unzufrieden bis 6=sehr zufrieden) 18) Wurde Ihnen das Schaf voll entschädigt?

o ja o nein (weiter zu 26)

19) Wieviel bekamen Sie für das Schaf?

20) Waren Sie zufrieden, wie der Wert des Tieres eingestuft worden war?

(Noten von 1 = überhaupt nicht bis 6 = guter Preis) 21) Handelte es sich um ein Schaf mit Papieren?

o ja o nein (weiter bei 23)

22) Wieviele Tage nach dem Fund haben Sie die Papiere dem Wildhüter übergeben?

o bis drei Tage o bis eine Woche o mehr als 1 Woche o mehr als 2 Wochen

23) Wieviel Tage nach dem Fund des toten oder verletzten Schafes wurde Ihnen die Entschädigung ausbezahlt?

o weniger als 30 Tage o ca. 30 Tage o mehr als 30 Tage o mehr als 60 Tage

24) Wie stufen Sie diese Verzögerung verglichen mit anderen Entschädigungszahlungen ein? (Noten von 1 = sehr lang bis 6 = sehr kurz)

25) Wurde Ihnen schon ein gemeldetes Schaf nicht entschädigt?

o ja

o nein (weiter zu 35)

26) Was war die Begründung, dass Ihnen das Schaf nicht oder nur teilweise entschädigt wurde? o Schaf verschwunden

o Schaf zu verwest, um zu bestimmen o Schaf sicher nicht vom Luchs gerissen

o Schaf wahrscheinlich nicht vom Luchs gerissen o Schaf vielleicht nicht vom Luchs gerissen o andere:

27) War der Entscheid aus Ihrer Sicht korrekt?

o ja o nein

28) Wurde Ihnen schon einmal ein Schaf voll entschädigt?

o ja (weiter bei Frage 19) o nein

(14)

29) Gab es in Ihrer Region schon Luchsschaden?

o ja o nein o weiss nicht 30) Werden Luchsschäden entschädigt?

o ja o nein o weiss nicht

31) Wenn ja, von wem? (Antworten nicht vorlesen) o Bund

o Kantone

o private Organisationen o weiss nicht

30) Wen würden Sie bei einem Luchsschaden informieren?

33) Was für weitere Vorkehrungen würden sie treffen, wenn Sie ein vom Luchs gerissenes Schaf feststellen?

34) Denken Sie, die Luchsschäden werden zufriedenstellend entschädigt?

(Note 1 = völlig unzufrieden bis 6 = sehr zufrieden)

35) Denken Sie das Entschädigungssystem ist generell gut gelöst?

(Note von 1 = sehr schlecht bis 6 = sehr gut)

36) Es gibt einen Vorschlag, Schafe bei denen man nicht sicher ist, ob sie von einem Luchs gerissen wurden zu einem Prozentsatz zu entschädigen. Was halten Sie davon?

(Note von 1 = sehr schlecht bis 6 = sehr gut) 37) Hätten Sie Verbesserungsvorschläge?

Referenzen

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