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Archiv "Empfehlungen für die Rötelnimpfung zur Verhütung der Rötelnembryopathie" (21.10.1976)

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Zur Fortbildung Aktuelle Medizin Mykosen-Therapie

müssen. Eine Kortikosteroidthera- pie darf nur kurzfristig sein.

..,.. Die Weiterführung einer Che- motherapie mit fungiziden Mitteln ist solange nötig, bis im Nativprä- parat als auch in der Kultur keine Pilze mehr nachweisbar sind. Er- fahrungsgemäß ist diese Zeit erst nach vier Wochen erreicht.

..,.. Nach der Elimination der Pilze muß das erneute Angehen einer Pilzinfektion durch Veränderung des Hautterrains erschwert werden.

Dies kann durch entsprechende Hautpflege unter Beachtung der exogenen Faktoren, wie Schuhe, Textilien und der Behandlung ei-

ner Grundkrankheit erfolgen . ..,.. Die Quellen der Pilzinfektion sollten eruiert werden. Dies gilt besonders bei Dermatomykosen bei Kindern, aber auch bei Erwach- senen, die durch Kontakt mit Klein- tieren infiziert werden.

..,.. Bei Nagelmykosen ist eine ent- sprechende Kombinationstherapie mit einer Nagelextraktion oder ei- ner Keratinolyse gegebenenfalls durch Okklusivverband mit ent- sprechenden Chemotherapeutika das günstigste Vorgehen. Bei einer Infektion mit Dermatophyten ist eine systemische Therapie mit Griseofulvin eine wesentliche Un- terstützung.

..,.. Mykosen der Haare, wie Mikro- sporien, bedürfen einer sorgfältigen Umgebungsuntersuchung. Behand- lung mit Griseofulvin und lokal fun- giziden Mittel erfordern bei Kin- dern zusätzlich ein Meiden von Ge- meinschaftseinrichtungen (Kinder- garten, Schule), dessen Dauer mit dem Amtsarzt abzusprechen ist.

..,.. Systemische Mykosen kommen in unseren Breiten vornehmlich als Sekundärfolge einer Grundkrank- heit vor. lnokulationsmykosen durch Hefen und Schimmelpilze bei intravenösen Dauertropfinfusio- nen verdienen in pathogenetischer Sicht besondere Beachtung. Die Behandlung richtet sich nach dem Erregertyp. Die einzuleitende Che- motherapie bedarf einer sorgfälti- gen Überwachung auf toxische Ne- benwirkungen.

Mykosen sind weltweit als Volks- seuche auf dem Vormarsch. Eine entsprechende Therapie muß sorg- fältig programmiert werden und schließt Nachbehandlung und Pro- phylaxe mit ein. Die gesamtökolo- gische Situation erfordert in Dia- gnose und Therapie eine enge Zu- sammenarbeit mit dem Gebiet der Mikrobiologie.

Literatur

Götz, H.: Die Fußmykose als Volksseuche, Symposium I, Mykologie, Okt. 1965, Arch.

f. klin. u. exp. Dermatologie, Bd. 227, 1966/

67 - Meinhof, Wolf: Richtlinien gezielter antimykotischer Therapie aus Fortschritte der praktischen Dermatologie und Venero-

BEKANNTMACHUNG

logie, Bd. 7, hrsg. von 0. Braun-Falco u. D.

Petzoldt, Springer-Verlag, Berlin, Heidel- berg, New York, 1973 - Müller, J.: Pilzin- fektionen im Gefolge antibiotischer The- rapie, Münchn. med. Wschr. 118 (1976) Nr. 21 - Rieth, H.: Polyvalente Lokalthe- rapie bei mykotischen Ekzemen und ande- ren Krankheitskombinationen der Haut, No- tabene medici 6 (1976) 5 - Staib, P.: Can- dida albicans beim Menschen: neue Ge- sichtspunkte Diagnostik, 7 (1974) 537-538

Anschrift des Verfassers:

Professor Dr. med. Günter Stüttgen Direktor der Hautklinik

der Freien Universität

im Rudolf-Virchow-Krankenhaus Augustenburger Platz 1

1000 Berlin 65

DES WISSENSCHAFTLICHEN BEIRATS DERBUNDESÄRZTEKAMMER

Empfehlungen für die Rötelnimpfung zur Verhütung der Rötelnembryopathie

Die Rötelnembryopathie mit den verhängnisvollen Auswirkungen für das Kind macht eine wirksa- me Prophylaxe durch Impfung der künftigen Mütter notwendig.

Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer schlägt daher die folgenden Maßnah- men vor:

0

Impfung aller Mädchen zwi- schen dem 12. und 14. Lebens- jahr gegen Röteln. Eine vorheri- ge Antikörperbestimmung ist nicht notwendig.

· 8

Rötelnimpfungen aller Frau- en mit erhöhtem Expositionsrisi- ko (zum Beispiel Kindergärtne- rinnen, Krankenschwestern, Ärz- tinnen, Lehrerinnen und ande- re), soweit sie nicht bereits ge- gen Röteln geimpft sind oder nachweislich Röteln durchge- macht haben.

9

Obgleich ein großer Teil (40 Prozent) der Frauen bis zum 25.

Lebensjahr Röteln inapparent, das heißt ohne die typischen kli-

nischen Zeichen, durchgemacht hat, sind bei dem erwähn- ten Personenkreis sogenannte

"Biindimpfungen" (Rötelnimp- fungen ohne vorherige Antikör- per-Bestimmung) zu empfehlen.

0

Impfungen dürfen im gesta- tionsfähigen Alter der Frau nur dann durchgeführt werden, wenn zum Zeitpunkt der Imp- fung mit Sicherheit keine Gra- vidität vorliegt und in den näch- sten drei Zyklen ausgeschlos- sen wird (Einnahme von Ovula- tionshemmern).

Eine generelle Einführung im- munologischer Untersuchungen zur epidemiologischen Kontrolle der Röteln sowie eine Aufnahme der Röteln in den Kreis der mel- depflichtigen Infektionskrank- heiten kann wegen des Mißver- ständnisses der Effektivität und des hohen Aufwandes (erhebli- che Kosten des Rötelntests, Schwierigkeit der Diagnose mit klinischen Mitteln) nicht emp- fohlen werden.

2712 Heft43vom 21.0ktober 1976 DEUTSCHES ARZTEBLATT

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