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Archiv "Physiotherapie: Pro und contra „Einheitsberuf" (15.03.1990)

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Mit einem Haken fischen Kinder in den Müllbergen, um Plastiksachen aus dem Un- rat zu holen. Bei Temperaturen um 35 Grad Celsius und einer Luftfeuchtigkeit zwischen 80 und 90 Grad modert alles. Dieses Kind schafft es an einem Tag, Abfall für einen Er- lös von 2,50 DM zu sammeln

ernährte Kinder, auch im Lepra- Dorf Tala, werden mitversorgt. Die Hilfsgüter gehen an das philippini- sche Sozialministerium, dessen Mini- sterin, die Ärztin Mita Pardo de Tave- ra, sich sehr für die Beseitigung büro- DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

KURZBERICHTE

Hilfe fiir Tondo • • •

Über 800 Patienten, die geheilt aus der ambulanten Behandlung ent- lassen werden konnten — das ist die Bilanz der „Krefelder Hilfe für Ton- do/Manila", die sich seit vier Jahren die Medikamentenversorgung von Tuberkulosepatienten in Manila/

Philippinen zur Aufgabe gemacht hat. Das Projekt gehört, zu den Auf- gaben des „Komitees Ärzte für die III. Welt" in Frankfurt. Zur Zeit be- finden sich rund 650 Patienten in Be- handlung. In 12 Basisgesundheits- zentren engagieren sich freiwillig einheimische Laien, Schwestern und philippinische Kolleginnen und Kol- legen. In den Zentren werden die Tuberkulosekranken kostenlos be- handelt. Flankierend laufen spen- denfinanzierte Ernährungsprogram- me. Die Krefelder Hilfe rechnet ins- gesamt pro Patient mit Kosten von 170 DM bei einer Behandlungsdauer von sieben Monaten (Medikamente, Diagnostik, Zusatzkost).

Da ein Chemiekonzern die Ko- sten für Container und Transport übernommen hatte, konnte die Kre- felder Hilfe bisher 16 Container mit medizinischen Geräten, Lebensmit- teln und Medikamenten nach Manila senden. Hinzu kamen 85 gebrauchte Nähmaschinen und eine komplette Schreinerwerkstatt. Über 300 fehl-

In kaum einer Familie gibt es weniger als vier bis sechs Kinder. Die meisten von ihnen müs- sen schon mit 10 Jahren die Familie ernähren. Auch wenn sie jünger sind, helfen sie schon mit. Wenn überhaupt, dann besuchen sie höchstens zwei Jahre lang eine Grundschule

kratischer Hürden einsetzt. Ohne den geringsten Verlust sind die Güter bis- her vor Ort bei den Menschen zum Einsatz gekommen — davon kann man sich bei Einsätzen überzeugen. Den- noch müßte die Kooperation inner- halb der kirchlichen Organisationen, aber auch mit den staatlichen Stellen weiter ausgebaut und die Ausbildung der einheimischen healthworker vor- angetrieben werden.

Dr. Otto Paulitschek

Haydnstraße 23, 4150 Krefeld

. und für Olinda

Schätzungsweise 20 000 Kinder leben in und um Olinda, einer histo- rischen Stadt im Nordosten Brasi- liens, bei Recife. Meist sind sie el- ternlos oder von diesen vernachläs- sigt. Seit einigen Jahren kümmert sich der gemeinnützige Verein Lar Das Criancas Olinda e. V. (LCO) mit Sitz in Hamburg und Olinda um Straßenkinder. Er finanziert seine Arbeit durch Patenschaften und durch das Engagement freiwilliger Helfer. LCO holt Kinder von der Straße und versorgt sie in einfachen Häusern. Ein Kindergarten war schon in Betrieb, mußte aber mangels Geld wieder geschlossen werden. Auf ei- nem Fruchtbauernhof, der LCO ge- hört, können Familien mit größeren Kindern Grundnahrungsmittel für sich anpflanzen. — Der Verein benö- tigt in erster Linie Pateneltern, außer- dem Kinderkleidung (für bis zu 6jähri- ge), Spielzeug und Medikamente. In- formationen: LCO, c/o Melanie Fack- lam, Segeberger Chaussee 153, 2000 Norderstedt. EB

Physiotherapie: Pro und contra „Einheitsberuf`

Seit mehr als sieben Jahren (!) wird über eine Novellierung der Be- rufsbilder in der Massage und in der Krankengymnastik debattiert. Bei der Anhörung vor dem Bundestags- ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit am 14. Februar stand

folgende Frage im Mittelpunkt:

Soll in der Bundesrepublik im Hinblick auf die Vollendung des EG-Binnen- marktes ab 1993 der Einheitsberuf

Fotos (21: Paulitschek

Dt. Ärztebl. 87, Heft 11, 15. März 1990 (23) A-819

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„Physiotherapeut” eingeführt wer- den und, wenn ja, ab wann? — Immer wieder kamen die Abgeordneten al- ler Fraktionen unter Leitung der Vorsitzenden des Ausschusses, der Ärztin Heike Wilms-Kegel, MdB, Die Grünen, in ihren Fragen auf das zentrale Problem der Angleichung der bestehenden westdeutschen be- rufsgesetzlichen Regelungen an die Verhältnisse im EG-Ausland sowie im skandinavischen Raum zurück.

Gegner befürchten

massiven Qualitätseinbruch

Niemals zuvor im bisherigen Verfahren hat es eine so stark auf die Frage der EG-Kompatibilität zu- gespitzte Erörterung gegeben. Nie- mals zuvor gab es eine so große Gruppe von engagierten Befürwor- tern des Einheitsberufes „Phy- siotherapeut" oder zumindest „neu- traler" Interessenvertreter. Zu den letzteren gehörten in der Anhörung die Berufsverbände der Ärzte für Orthopädie sowie für Physikalische Therapie und Rehabilitation. Gegen den Einheitsberuf waren die Spre- cher der ärztlichen Leiter von Kran- kengymnastik- und Masseurschulen.

Die Linie der Gegner und Befürwor- ter zog sich quer durch die Gruppen der geladenen Verbände der Kran- kengymnasten und der Masseure und medizinischen Bademeister so- wie der Gewerkschaften. Gemessen

an der Zahl der durch sie vertrete- nen Mitglieder bezogen die Kran- kengymnasten überwiegend gegen, die Masseure überwiegend für den Einheitsberuf Stellung.

In der Gestaltung sinnvoller Übergangslösungen sahen die Befür- worter grundsätzlich keine Proble- me, ebenso nicht in der wichtigen Frage der Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung, wenn es zwei qualifizierte Berufe für unter- schiedliche Bereiche der physikali- schen Therapie und Physiotherapie nicht mehr geben sollte. Gerade dies waren jedoch die zentralen Einwän- de der Gegner oder auch der Skepti- ker bezüglich einer Einheitslösung:

Sie befürchten einen massiven Qua- litätseinbruch, wenn zwei bisher vom Tätigkeitsgebiet, vom Niveau der

Ausbildung und von der Ausbil- dungsdauer unterschiedliche Berufe zusammengeführt werden sollten.

Etwaige Nachteile hinsichtlich der Freizügigkeit und der Konkurrenzfä- higkeit von Masseuren und medizini- schen Bademeistern, die es in dieser Form fast ausschließlich in der Bun- desrepublik Deutschland gibt, sahen sie als weniger gravierend und durch zusätzliche Maßnahmen als aus- gleichbar an.

Die Bundesregierung hatte es sich bei ihrem Gesetzesvorschlag nicht leicht gemacht, wenn sie auch die „Quadratur des Kreises" ver- sucht hat, nämlich zwei Berufe mit verschiedenen Ausbildungsstruktu- ren unter einer gemeinsamen Be- zeichnung zusammenzufassen.

Merkmale des vorliegenden Gesetz- entwurfes sind: Zusammenführung von Masseuren einerseits und Mas- seuren und medizinischen Bade- meistern andererseits zu einem Be- ruf, Integration der theoretischen und praktischen Ausbildung bei den Krankengymnasten, Beibehaltung der bisherigen Ausbildungsstruktur (Lehrgang und Praktikum) bei gleichzeitiger Verlängerung der Ge- samtausbildungszeit auf drei Jahre bei den Masseuren und medizini- schen Bademeistern, Angleichung der Ausbildungsziele, aber weiterhin unterschiedliche schulische Zu- gangsvoraussetzungen.

Die Anhörung bot ein verwir- rendes Spektrum von Meinungen zum vorliegenden Gesetzentwurf so- wie zu weitergehenden Lösungsvor- stellungen angesichts „EG 1993".

Die Abgeordneten müssen bei ihrer Entscheidungsfindung vielfältige In- teressenlagen überblicken und be- rücksichtigen, um eine kompetente Entscheidung zu fällen, die sowohl der europäischen Entwicklung, den berufsfachlichen Erfordernissen bei Krankengymnasten, Masseuren und Ärzten als auch den berechtigten Ansprüchen der Patienten auf eine qualitativ hochstehende medizini- sche Versorgung, ohne Qualitätsver- luste und ohne mögliche Desorien- tierung, gerecht wird. Und dies in Anbetracht der in diesem Jahr zu Ende gehenden Legislaturperiode des Bundestages!

Rosemarie Ickert

Chemikaliengesetz:

Mitteilungspflicht für Ärzte ab 1. August

Der Bundesrat hat einer Ände- rung des Chemikaliengesetzes zuge- stimmt. Neben der Erweiterung und Begründung von vielerlei Mittei- lungspflichten für neue Stoffe, Ex- portstoffe usw. wird mit der Gesetz- novelle eine Mitteilungspflicht für Ärzte eingeführt, wonach Einwir- kungen gefährlicher Stoffe, gefähr- licher Zubereitungen oder ähnlicher Erzeugnisse beim Menschen zu mel- den sind. Danach soll die Mittei- lungsverpflichtung für den Arzt ein- setzen, wenn im Rahmen der Be- handlung zumindest der Verdacht besteht, daß die Folgen einer Er- krankung auf Einwirkungen solcher Stoffe zurückgehen. Die Einzelhei- ten sollen in einer Rechtsverordnung geregelt werden, die mit Inkrafttre- ten des Gesetzes am 1. August 1990 ebenfalls wirksam werden soll.

Der wesentliche Inhalt der No- velle besteht in der Senkung der Schwelle für Verbote und Beschrän- kungen unter anderem durch

I> ausdrückliche Erwähnung des Vorsorgeprinzips in der Schutz- zielbestimmung des Paragraphen 1, 1> Erweiterung des Verdachts- begriffs in den bisherigen Paragra- phen 11, 17 und 23 in der Weise, daß künftig „Anhaltspunkte, insbesonde- re ein nach dem Stand der wissen- schaftlichen Erkenntnisse begründe- ter Verdacht" ausreichen, um be- stimmte Maßnahmen einzuleiten,

1> Verbots- oder Beschrän- kungsmöglichkeiten auch unter Be- rücksichtigung der Entwicklung von weniger gefährlichen Stoffen, Zube- reitungen oder Erzeugnissen und

1> Ergänzung der Eingriffsbe- fugnisse der Länderbehörden um die Befugnis, das Herstellen, Inverkehr- bringen oder Verwenden von Stoffen von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen.

Auch eine Erleichterung der Er- fassung von Altstoffen sowie die Ausdehnung des Kennzeichenrech- tes auf Erzeugnisse, die bestimmte gefährliche Stoffe und Zubereitun- gen freisetzen können, gehören zu den Änderungen. Stefan Gräf A-820 (24) Dt. Ärztebl. 87, Heft 11, 15. März 1990

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