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OPUS 4 | MSWV-Aktuell Jg.2004, Heft 01

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Stadtumbau als Herausforderung für die Landespolitk

Erfahrungsaustausch Stadtumbau

3 Workshops in Senftenberg, Luckenwalde und Eberswalde

Beiträge aus den Stadtumbaustädten

Stadtumbau aus der Sicht der Verbände

1·2004

MSWVAKTUELL

V I E R T E L J A H R E S S C H R I F T

(2)

Editorial ...3

Stand und Perspektiven des Stadtumbaus in Brandenburg...5

Umsetzung des Bund/Länder-Programms „Stadtumbau-Ost“ ...8

Wohnungspolitische Aspekte und Stand der Umsetzung des Altschuldenhilfegesetzes (AHG) ...10

Nachhaltige Aufwertung der zukunftsfähigen Bestände durch die Wohnraumförderung ...11

Eigentumsstrategie erfolgreich angelaufen: Modellhafte Vorhaben zur innerstädtischen Eigentumsbildung ...14

Die Modellprojekte „Stadtumbau – städtebauliche Aufwertung“ starten 2004 ...15

Erfahrungsaustausch Stadtumbau – Drei Veranstaltungen im November 2003...16

Organisations- und Steuerungsinstrumente des Stadtumbaus ...17

Städtebauliche und sektorale Fragen des Stadtumbaus...19

Wohnungspolitische und wohnungswirtschaftliche Aspekte des Stadtumbaus ...23

2. Phase des interkommunalen Entwicklungskonzeptes für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz...25

Die Langzeitaufgabe Stadtumbau braucht Flexibilität in den Konzepten ...27

Eisenhüttenstadt – Stadtumbau aus gesamtstädtischer Perspektive...30

Der besondere betriebswirtschaftliche Ansatz für die Stabilität des Wohnungsunternehmens im Prozess des Stadtumbaus in den neuen Bundesländern...32

Die Wohnungsunternehmen der Stadt Lauchhammer auf dem gemeinsamen Weg in den Stadtumbauprozess...34

Stadtumbaumanagement in Frankfurt (Oder) ...36

Stadtumbau durch Eigentumsbildung im Südöstlichen Stadtzentrum von Frankfurt (Oder) ...37

Steuerung des Stadtumbaus – das Beispiel Guben ...39

Was hat Schwedt/Oder beim Stadtumbau am meisten vorangebracht? Was hat der Stadtumbau der Stadt gebracht?...42

Leerstandsinitiative Altstadt Wittstock...45

Die Kommunalverwaltung im Stadtumbau: Offen informieren, genau zuhören und entschieden führen – zum Beispiel Wittenberge...47

(3)

WBG „Uckermark“ Templin e. G. macht Stadtumbau und Teilrückbau – ein realistisches

Modell auch ohne Förderung...51 Stadtumbau wird zum Landesumbau – Erwartungen der Städte, Gemeinden und Ämter

an die Fortführung des Städteumbaus ...53 Ausgewählten Erfahrungen bei der Gestaltung des Stadtumbaus im Land Brandenburg...54 Verkehrsbelange im Stadtumbau – Noch nicht im Fokus der integrierten Planung?...57

Editorial

Der Stadtumbau als Herausforderung für die Landespolitik

Sehr geehrte Leserinnen und Leser, der Stadtumbau im Land Brandenburg geht 2004 in sein drittes Jahr. Wir stehen nicht mehr am Anfang des Prozesses und gerade auch die Beispiele in diesem Heft dokumentieren den Stand der Um- setzung und die Breite der aktuellen Stadtumbaudiskussion.

Bei einer Reihe von Problemen sind wir in dieser Zeit weitergekommen: So haben wir inzwischen in den meisten Städten, die von Bevölkerungsverlust und Wohnungsleerstand betroffen sind, konzeptionelle Grundaussagen - sowohl auf sektoraler Ebene im Rahmen von wohnungspolitischen und wohnungs- wirtschaftlichen Konzepten, als auch durch integrierte und Leitbilder definie- rende Stadtumbaukonzepte. Außerdem

haben jetzt über 40 brandenburgische Wohnungsunternehmen unternehmens- bezogene Sanierungskonzepte und einen Antrag auf Altschuldenhilfe ge- stellt. Zur Problematik der Stadttechnik konnten wir im Dezember 2003 eine Arbeitshilfe für die Städte und ihre Ver- sorgungsunternehmen vorstellen, die eine stärkere und v. a. unter Kosten- gesichtspunkten optimierte Berücksich- tigung der netzgebundenen Infrastruk- turen unterstützen soll. Dieser Beitrag hat inzwischen in der Fachwelt eine hohe Beachtung gefunden. Und nicht zuletzt ist das Programm Stadtumbau Ost so gut angelaufen, dass wir in der Realisierung der Wohnungsabrisse deut- lich über dem bestehenden Programm- ansatz liegen. Möglich wurde dies durch eine flexible Handhabung des Pro- gramms Stadtumbau Ost, z. B. unter Inanspruchnahme von Vorfinanzierun- gen. Vorreiter sind hier Städte wie Guben und Schwedt.

(4)

belegt die Bedeutung, die diesem Pro- grammteil auch durch den Bund beige- messen wird.

Zur Aufwertung in den Städten gehört auch, dass wir alles dafür tun, die Bewohner der Städte dort zu halten und durch attraktive Angebote auch Zuzüge zu unterstützen. Wir haben hierzu noch etwa bis zum Ende der Dekade eine reale Chance, denn bis dahin steigt die für die Wohnungsnachfrage entscheiden- de Zahl der Haushalte in Brandenburg entgegen dem Trend der Bevölkerungs- entwicklung weiter an. Hierzu gehört die Qualifizierung der Innenstädte als Wohnstandorte durch Schaffung fami- liengerechter Wohnumfelder, durch nach- fragegerechte Sanierung vorhandenen Wohnraums und – im Rahmen der Eigen- tumsstrategie des Landes – durch eigen- tumsorientierte innerstädtische Alternati- ven zum Eigenheim im Umland. In diesem Zusammenhang zeigt die kürz- lich im Vermittlungsausschuss beschlos- sene Absenkung der Eigenheimzulage sicherlich in die richtige Richtung, reicht aber aus Sicht der ostdeutschen Bundesländer keinesfalls aus. Hier muss eine eindeutige Besserstellung der Bestandsförderung gegenüber der Neubauförderung erreicht werden - hier- für wird sich das Land Brandenburg weiterhin einsetzen.

Der Stadtumbau wird weiterhin einen zentralen Schwerpunkt in der Politik des MSWV bilden. Gerade auch in den länd- lich geprägten Landesteilen wird es darauf ankommen, die Städte in ihrer Ankerfunktion zu stärken: Dort bündelt sich die Infrastruktur, auf die die Bevöl- kerung aus den immer größer werden- den Einzugsbereichen angewiesen ist, dort ist der Schwerpunkt der Arbeitsplätze und dort leben auch die meisten Bran- denburger und Brandenburgerinnen.

Aber der Stadtumbau wird nicht alle Probleme lösen können. Wir werden auch weiterhin mit Vorrang die Orte mit Wohnungsunternehmen berücksichti- gen, die AHG-berechtigt sind. Daneben wird aber im Sinne eines effizienten und zielgenauen Mitteleinsatzes auch zu bewerten sein, welche Bedeutung die Maßnahmen für die Fortsetzung des

Stadtumbaus in den einzelnen Städten jeweils haben.

Das bedeutet auch, dass nicht überall dem Leerstand in gleicher Weise begeg- net werden kann – dafür reicht schon das derzeit vorhandene Mittelvolumen nicht aus. Es ist deshalb davon auszu- gehen, dass hierdurch zukünftig die Möglichkeit zusätzlicher Programmauf- nahmen für das Programm Stadtumbau Ost eingeschränkt sein wird. Teilweise müssen Städte und Gemeinden sich auf dauerhaften Leerstand einstellen. Die- ser ist so zu organisieren, dass die Beeinträchtigungen und städtebaulichen Missstände für die Stadt möglichst minimiert werden und weitere Erosions- prozesse, die nur schwer zu beeinflussen sind, vermieden werden.

Deshalb wird es zukünftig darauf ankommen, ein qualifiziertes Monitoring zu entwickeln, mit dem Datengrund- lagen geschaffen werden können, die einerseits den Städten wichtige Hin- weise für das Steuern und Gestalten des Stadtumbau-Prozesses geben wer- den, andererseits auch das Land beim zielgenauen und damit effektiven Ein- satz der Fördermittel unterstützen.

Mit dem vorliegenden Heft werden Diskussionen, die auf drei Stadtumbau- workshops des MSWV im Herbst 2003 geführt wurden zusammengefasst. Die angesprochene Themenbreite zeigt, dass der Stadtumbau nicht allein Thema des MSWV sein kann. Die auslösenden Prozesse – insbesondere der demo- grafische und wirtschaftsstrukturelle Wandel – stellen ein gesamtgesell- schaftliches Problem dar. Das MSWV wird hierzu weiterhin seinen Beitrag zur Unterstützung der Städte leisten.

Ich wünsche Ihnen eine anregende und interessante Lektüre

Frank Szymanski

Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr Aber das darf nicht darüber hinwegtäu-

schen: Wir haben noch ein langes und schwieriges Stück Weg vor uns. Dass derzeit vielfach der Abriss von Wohnun- gen sehr stark in den Vordergrund gestellt wird, ist natürlich eine Reaktion auf die unmittelbaren ökonomischen Zwänge: Nur durch den Abriss können die Wohnungsunternehmen rasch zu einer Verbesserung der Liquiditätslage durch Entlastung von den Altschulden gelangen. Dabei muss aber klar sein, dass die Aufwertung der Städte ein ganz zentrales Anliegen des Stadtumbaus ist:

Nur wenn es gelingt, die Städte nach- haltig zu stärken, haben sie dauerhaft eine Chance im zunehmenden Wettbe- werb. Nicht zuletzt die um 1/3 höhere Mittelausstattung im Aufwertungsteil Das Külzviertel in Schwedt/Oder vor der Modernisierung, während des Umbaus und nach Fertigstellung der Stadt- umbaumaßnahme

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Stand und Perspektiven des Stadtumbaus in Brandenburg

Rita Werneke, Lutz Kriebel

Das MSWV hat Anfang des Jahres 2001 mit drei Workshops in Wittenberge, Frankfurt (O) und Forst den Startschuss für den Stadtumbau in Brandenburg gegeben. Damals waren die Rahmenbe- dingungen noch etwas anders:

• Das Bewusstsein um die Tragweite der Problematik hatte sich noch nicht überall entwickelt – dies mag auch heute noch das eine oder andere Problem erklären.

• Die finanziellen Rahmenbedingungen waren noch weitgehend ungesichert:

Es war noch weitgehend unklar, in welchem Maße und unter welchen Bedingungen Abriss und Aufwertung im Stadtumbau gefördert werden sollte. Das Stadtumbauprogramm konkretisierte sich erst im Zuge der Verhandlungen zur VV Städtebau- förderung gegen Ende des Jahres 2001, verbindlich wurde es erst mit Unterzeichnung durch die Bauminis- ter, die in Brandenburg am 04. März 03 erfolgte.

• Und es waren zunächst die planeri- schen Grundlagen – sowohl in den Städten als auch auf Ebene des Landes – zu legen.

Die Jahre 2001 und 2002 waren geprägt von der Erarbeitung der unterschied- lichen Konzepte. Das MSWV hat den Leitfaden für die Erarbeitung von Stadt- umbaukonzepten (STUK) sowie die Richtlinie zur Erarbeitung von woh- nungspolitischen und wohnungswirt- schaftlichen Konzepten (WWK) Anfang 2001 vorgelegt und in den genannten drei Workshops erläutert. Inzwischen liegen in 23 Städten STUK´e und in 28 Städten WWK´e vor. Außerdem haben sich 40 Kommunen am Wett- bewerb Stadtumbau des Bundes betei- ligt und mit fünf Preisträgern aus dem Land Brandenburg (Calau, Schipkau, Wittenberge, Frankfurt/O., Schwedt) im Ländervergleich gut behauptet.

Damit sich die investive Umsetzung des Stadtumbaus durch die notwendige, aber naturgemäß zeitaufwändige Kon- zepterstellung nicht mehr als nötig ver- zögert, konnten bereits in 2002 noch vor Vorlage eines abgestimmten Stadtum- baukonzeptes erste Sofortmaßnahmen gefördert und umgesetzt werden. Krite- rium dafür war, dass diese Maßnahmen zwischen Stadt und Wohnungsunter- nehmen abgestimmt und im Konzept auch so vorgesehen sind.

Mit den 22 Städten, die im Jahr 2002 in das Förderprogramm Stadtumbau Ost aufgenommen wurden, hat die Projekt- gruppe Stadtumbau des MSWV im Zeit- raum zwischen Mitte Februar und Anfang Mai 2003 in intensiven Gesprä- chen die jeweiligen Konzepte erörtert.

Dieses war Grundlage einerseits für die Aufstellung des Förderprogramms. Es hat aber auch Stand und Probleme des Stadtumbauprozesses auf kommunaler Ebene aufgezeigt.

Eine generelle Aussage zum Stand in den Städten ist jedoch nur schwer zu treffen. Zu unterschiedlich sind die Aus-

gangssituationen in den Städten, zu unterschiedlich die Herangehensweisen und die Akteurskonstellationen. Intensiv diskutierte Problemkreise sind derzeit u. a. die Nachnutzung der Abrissflächen und der Interessenausgleich zwischen den Beteiligten. Auch zur Einrichtung eines Monitoring zum Stadtumbau laufen in verschiedenen Städten und auf Ebene des Landes die Vorbereitungen. Hier wird es darauf ankommen, in einem handhabbaren Verfahren die für die Beobachtung und Steuerung des weite- ren Stadtumbauprozesses notwendigen Informationen zu generieren. Damit sind sowohl die Grundlagen zu schaffen für eine Fortschreibung der Stadtumbau- konzepte als auch ein zielgenauer Mittel- einsatz durch das Land sicherzustellen.

Das MSWV wird mit Unterstützung des ISW hierzu Vorschläge erarbeiten.

Das Thema der Stadttechnik gewinnt zunehmend an Bedeutung. In dem Maß, in dem der Rückbau voranschreitet, stel- len sich auch die Fragen, wie der „unter- irdische Stadtumbau“ umgesetzt werden kann. Generell gilt hier: Das Programm Stadtumbau Ost ist nur in begrenztem Velten, leerstehende Infrastruktur

(6)

Maß in der Lage, die stadttechnischen Umbaubedarfe förderseitig zu unterstüt- zen. Fördermöglichkeiten beschränken sich auf die Fälle, in denen durch Woh- nungsabrisse die Umverlegung von Leitungen erforderlich wird, um das Netz insgesamt funktionsfähig zu halten. Zu berücksichtigen sind dabei auch die unabhängig vom Stadtumbau auftreten- den Verbrauchsrückgänge, die z. B. aus geändertem Verbraucherverhalten und der Weiterentwicklung sparsamer Tech- nologien resultieren.

Für die Städte und für die Versorgungs- unternehmen wird es bei der Umsetzung des Stadtumbaus darauf ankommen, durch eine geschickte und vorausschau- ende Planung die Stadttechnik unter funktionalen und kostenoptimierenden Aspekten in den Stadtumbau einzu- bringen. Dies ist Ziel der Arbeitshilfe

„Anpassung der technischen Infrastruk- tur beim Stadtumbau“, die das ISW im Auftrag des MSWV und in Zusammen-

arbeit mit der BTU Cottbus erarbeitet hat. Diese Arbeitshilfe stellt die erste systematische Aufarbeitung des Zusam- menhangs von Stadtumbau und Stadt- technik dar und wird entsprechend intensiv und bundesweit nachgefragt.

Neben der technischen Infrastruktur haben auch die Veränderungen bei der sozialen, kulturellen und Bildungsinfra- struktur Auswirkungen auf die Stadtent- wicklung. Die Veränderungen in diesen Sektoren werden zum einen von den demografischen Entwicklungen unmittel- bar tangiert – so wird sich bspw. die Zahl der Schulen der Sekundarstufe I (Jahr- gangsstufen 7 bis 10) in Reaktion auf die sinkenden Schülerzahlen in den nächsten 10 Jahren halbieren. Es ent- stehen andere qualitative Anforderun- gen an einzelne Einrichtungen und es werden geänderte altersspezifische Angebote gefordert. Und schließlich ist zu befürchten, dass soziale und kulturelle Angebote aus finanziellen Gründen ein- geschränkt werden müssen. Die einzel- nen Angebotsformen können sehr unter- schiedlich von diesen Entwicklungen betroffen sein. In der Tendenz kann davon ausgegangen werden, dass es zu einer Verringerung der Angebotsvielfalt kommen wird und einzelne Städte im Hinblick auf die sog. „weichen Standtort- faktoren“ an Attraktivität verlieren.

Die konkreten Auswirkungen auf die Städte lassen sich nur schwer abschät-

zen. Es wird in Zukunft darauf ankom- men, in den Städten eine Angebots- palette zu sichern, die es den Städten ermöglicht, ihren Versorgungsauftrag auch für das jeweilige Umland sicherzu- stellen. Hierzu wird es zukünftig auch notwendig sein, das System der zen- tralen Orte hinsichtlich der Zahl der Zentren, der Stufen und der Ausstattung zu überdenken.

Eine für das MSWV wichtige Erkenntnis aus den Stadtumbaukonzepten bezieht sich auf die Dimension des Gesamt- problems. Die bisherigen Zahlen sind lediglich Schätzungen bzw. Hochrech- nungen. Die konkrete Situation ergibt sich aus den von den Städten selbst durchgeführten Erhebungen: Im Ergeb- nis der 22 Stadtumbaukonzepte der in das Programmjahr 2002 aufgenomme- nen Städte liegt der Wohnungsleerstand bereits heute bei 58.700 Wohnungen.

Die Zahl wird in den nächsten Jahren auf fast 100.000 Wohnungen ansteigen (siehe Tabelle 1).

Landesweit muss nach den Ergebnissen des Mikrozensus 2002 von 165.000 leer stehenden Wohnungen ausgegangen werden. Durch eine Sonderauswertung, die das Institut für Stadtentwicklung und Wohnen (ISW) Ende vergangenen Jah- res hierzu durchgeführt hat, lässt sich die Verteilung der Leerstände auf die Städte und Gemeinden näher bestim- men: Danach sind 3/4 aller leer stehen- Eberswalde, ein trister Anblick

Im Stadtumbaukonzept sind die stadt- technischen Folgekosten frühzeitig zu berücksichtigen.

Auch auf innerstädtische Versorgungsnetze wirken sich demografisch bedingte Nachfragerückgänge aus.

(7)

Tabelle 1: Wohnungsleerstand in den 22 Programmstädten „Stadtumbau Ost“, Programmjahr 2002

Laufende Gemeinde Leerstand

Nummer

2 % 2001 2015

1 Brandenburg/ Havel 18,0 7.828 8.6501

2 Calau 10,0 330 665

3 Cottbus 15,0 9.000 15.300

4 Eberswalde 12,1 2.884 5.930

5 Eisenhüttenstadt 20,5 4.500 5.800

6 Finsterwalde 11,3 1.200 1.580

7 Forst (Lausitz) 14,2 1.800 2.5002

8 Frankfurt (Oder) 16,2 6.500 11.600

9 Großräschen 20,0 1.215 1.8002

10 Guben 20,8 2.943 4.610

11 Jänschwalde 31,5 349

12 Lauchhammer 18,7 1.932 4.4852

13 Lübbenau/ Spreewald 19,3 1.308 2.240

14 Luckenwalde 22,5 2.548 2.625

15 Rathenow 15,2 2.176 3.1002

16 Schipkau 30,0 900 1.0142

17 Schwedt/Oder 13,0 2.876 9.0002

18 Senftenberg 16,0 2.600 5.9002

19 Velten 19,0 1.245 1.063

20 Vetschau/Spreewald 17,0 451 881

21 Wittenberge 24,2 3.230 4.5412

22 Wittstock/Dosse 14,7 894 1.5372

Gesamtsumme: Ø 18,2 58.709 94.821

1) selbst errechnet

2) bis zu

Ref. 20, Mai 2003

Tabelle 2: Wohnungsleerstand nach Gemeindegröße

Gemeinde- Leerstand Leerstand Anzahl der Einwohner Einwohner größenklasse in WE in % Gemeinden absolut in %

< 2000 EW 22.900 13,9 883 501.322 19,3

2000-5000 18.000 10,9 96 310.140 12,0

EW

5000-10.000 20.300 12,3 59 416.977 16,1

EW

10000-20.000 21.700 13,2 30 404.264 15,6

EW

20.000-50000 45.500 27,6 20 574.000 22,3

EW

> 50.000EW 36.600 22,2 4 386.000 14,8

insgesamt 165.000 100,1 1.092 2.593.040 100,1

den Wohnungen in den Städten mit mehr als 5.000 Einwohnern zu finden.

Bedenkt man, dass diese Städte nur rd.

5 % aller Gemeinden und etwas über 50 % der Einwohner Brandenburgs aus- machen, wird deutlich, wie überpropor- tional die Betroffenheit in den Städten ist. Dem gegenüber sind in den länd- lichen Gemeinden – die Größenklasse unter 2.000 Einwohner – nur 13,9 % der Leerstände zu finden (siehe Tabelle 2).

Bei dem verfügbaren Mittelvolumen im Programm Stadtumbau Ost, das einen Abriss von rd. 48.000 Wohnungen er- möglicht, bedeutet dies sowohl für die Stadtentwicklung als auch für die Woh- nungswirtschaft, dass sie auch länger- fristig mit dem Problem des Leerstands umgehen müssen.

Im Sinne eines effektiven und gebündel- ten Mitteleinsatzes wird deshalb die Bedarfslage in den bereits begonnenen Fördermaßnahmen als Beurteilungs- kriterium zunehmend neben das Krite- rium „AHG-berechtigtes Wohnungsunter- nehmen“ treten müssen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass zukünftig die Möglichkeit zusätzlicher Programmauf- nahmen für das Programm Stadtumbau Ost zumindest eingeschränkt sein wird.

Dies gilt nicht nur für ländliche Gemein- den, sondern auch für weitere Städte mit Wohnungsleerstand.

Quelle: Eigene Darstellung Ref. 20 auf Basis der Sonderauswertung des Mikrozensus 2002 durch das ISW, Gemeindegebietsstand: 31.12.2001

Künstlerische Fassadengestaltung in der Robert-Koch-Str. 37-41 zur Identitätsstif- tung für die Bewohner und Freude des Betrachters

„

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Umsetzung des Bund/Länder-Programms

„Stadtumbau-Ost“

Jürgen Schweinberger, Horst Bußmann

Ziele des Programms

Mit dem Teilprogramm zum Stadtumbau Ost „Für lebenswerte Städte und attrak- tives Wohnen“ soll im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung zur Städte- bauförderung ein Beitrag für die Zu- kunftsfähigkeit der Städte und des Woh- nungsmarktes in den neuen Ländern geleistet werden. Durch die Wiederher- stellung intakter Stadtstrukturen und funktionierender Wohnungsmärkte soll die Attraktivität als Wirtschaftsstandort verbessert, die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen unterstützt, die Iden- tität der Städte erhöht und damit die Bindung an städtische Strukturen ver- stärkt werden.

Bund, Land und Gemeinden messen diesem Programm eine sehr hohe Prio- rität bei, sowohl im Rahmen ihrer struk- turpolitischen Aktivitäten zur Verbesse- rung der Lebensbedingungen vor Ort, als auch unter dem Gesichtpunkt „Auf- bau Ost“ insgesamt. In der „Boomphase“

der Nachwendezeit wurde Mitte der 90er Jahre trotz sich bereits anbahnender Wohnungsleerstände versäumt, die Leit- linien der kommunalen Stadtentwicklung und des Wohnungsbaus rechtzeitig und in angemessener Weise den neuen Gegebenheiten anzupassen, obwohl bereits vor Ort die Grenzen des Wachs- tums deutlich erkennbar wurden.

Der zunehmende Wohnungsleerstand in allen neuen Ländern ist ein wesentlicher Indikator für den tiefgreifenden Struktur- wandel, den vorrangig die betroffenen Städte und die jeweiligen Akteure vor Ort mit direktem Bezug zur Stadtent- wicklung zu bewältigen haben. Der Leerstand ist die Folge dramatischer Veränderungsprozesse, dazu gehören:

• die rückläufigen Geburten und die Abwanderung der Bevölkerung vor allem aus den altindustriell-gepräg- ten Regionen,

• der andauernde Wegfall von Arbeits- plätzen,

• die Stadt-Umland-Wanderung im Zuge der Eigentumsbildung,

• die von Wachstumserwartungen ge- prägten Baulandausweisungen im Umland großer Städte.

Die Ziele dieses Bund/Länderpro- gramms gehen in Brandenburg deshalb weit über die bloße Bekämpfung des Wohnungsleerstands hinaus. Das Pro- gramm dient in Verbindung mit den bisherigen „klassischen Programmen der Städtebauförderung“ zum einen der Aufwertung wertvoller innerstädtischer Altbaubestände und damit auch der Leerstandbeseitigung. Zum anderen aber auch in Verbindung mit den Programmen „ZIS – Zukunft im Stadtteil“

und „Stadtteile mit besonderem Ent- wicklungsbedarf – die soziale Stadt“ der Stabilisierung von durch physischen Verfall und soziale Erosion bedrohten Stadtteilen.

Zusätzlich zu diesem stadtentwicklungs- politischen Anspruch leistet das Pro- gramm einen wirkungsvollen Beitrag zur Verbesserung der wohnungswirtschaft- lichen Rahmenbedingungen und zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Wohnungsmärkte, indem sowohl not- wendige Rückbau- als auch Instand- setzungs- und Modernisierungsinvestitio- nen und die Aufwertung wohnungsnaher Infrastruktur gezielt gefördert werden.

Zugleich unterstützt das neue Pro- gramm die nachhaltige Stadtent- wicklung: Die Innenstädte mit ihrer vorhandenen Infrastruktur werden revi- talisiert und damit der Zersiedlung im Umland entgegengewirkt. Aber auch dort, wo aufgrund der zu erwartenden zukünftigen Entwicklung eine Anpas- sung des Infrastrukturangebots erfolgen muss, soll eine Konzentration auf die optimalen, zentralen Infrastruktur-

standorte unterstützt werden. Mit dem Programm soll ferner erreicht werden, dass sich die Bürger in ihrer Stadt wohl fühlen und wieder stärker mit ihr identi- fizieren.

Integrierte Stadtumbaukonzepte als Grundlage der Förderung

Zur Umsetzung der dargestellten Ziele setzt das Programm „Stadtumbau Ost“

im Rahmen städtebaulicher Konzepte auf eine integrierte Strategie bestehend aus der

• Beseitigung des Angebotsüber- hangs,

• Konzentration der Wohnungsbauin- vestitionen auf den innerstädtischen Altbau

• Aufwertung der von Rückbau betrof- fenen Viertel und

• Aufwertung und Konzentration der öffentlichen – insbesondere der kommunalen Infrastruktureinrichtun- gen an zentralen, zukunftssicheren Standorten.

Damit greift das Programm konstruktiv die Vorschläge auf, die die von der Bundesregierung eingesetzte Experten- kommission „Wohnungswirtschaftlicher Strukturwandel in den neuen Ländern“, vorgelegt hat. Hierzu wurden durch die Gemeinden integrierte Stadtumbau- konzepte erarbeitet und mit den wohnungswirtschaftlichen Konzepten der lokalen Wohnungsmarktakteure zu einem passgenauen Konzept für den Stadtumbau verbunden.

Diese im Rahmen einer Workshopreihe abgestimmten Konzepte dienten vorran- gig als Grundlage für die Zuwendung des Programmjahres 2003. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die jetzt und zukünftig initiierten öffentlichen und privaten Investitionen im Rahmen fort- währender Schrumpfung nachhaltigen Bestand haben.

(9)

Finanzrahmen

Insgesamt wird der Bund den neuen Ländern für Rückbau- und Aufwertungs- maßnahmen in den Gemeinden im Zeit- raum 2002 bis 2009 Finanzhilfen in Höhe von ca.1,1 Mrd. €bereit stellen. Davon sollen in den Jahren 2002 bis 2005 je 153 Mio. € (Verpflichtungsrahmen) und in den Jahren 2006 bis 2009 je 102 Mio. € (Verpflichtungsrahmen) zur Verfügung stehen. Die Bundesmittel sind jeweils zu 50 % für Aufwertungs- und Abrissmaßnahmen vorgesehen.

Für Brandenburg bedeutet dies unter Berücksichtigung des erforderlichen Landes- und Gemeindeanteils ein Volu- men von 260 Mio. €für die Förderung von Aufwertungs- und Infrastrukturan- passungsmaßnahmen. Bis 2005 sind dies je Programmjahr 39 Mio. €, ab 2006 bis 2009 jährlich 26 Mio. €. Da die Abrissmittel ohne kommunalen Eigenanteil bereitgestellt werden, beträgt das Volumen für die Abrissför- derung nicht benötigter Wohngebäude 173 Mio. €. Bis 2005 sind dies je Programmjahr 26 Mio. €, ab 2006 bis 2009 jährlich 17 Mio. €. Damit kann der Abriss von ca. 48.000 WE im Rahmen der Abrisspauschale von 60€/Quadrat- meter gefördert werden.

Mit den Zuwendungsbescheiden der Programmjahre 2002 und 2003 wurde den 24 geförderten Stadtumbaustädten bereits ein Gesamtrahmen für verbind- liche finanzielle Verpflichtungen in Höhe von ca. 102 Mio. €für Aufwertungs- und Abrissmaßnahmen bereitgestellt. Davon sind 22,5 % (ca. 23 Mio. Kassenmittel der Jahre 2002 und 2003) bereits abge- flossen und 47,5 % (48,5 Mio. €) stellen Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2005 bis 2007 dar.

30 % –- entsprechend 30,5 Mio. € – stehen schon jetzt als Kassenmittel für 2004 bereit und wurden bereits von eini- gen Städten zu einem hohen Anteil abgerufen. Das unterstreicht die Not- wendigkeit für einen kurzfristigen Abschluss der Verwaltungsvereinbarung für das Programmjahr 2004, der erst die Bewilligung zusätzlicher Kassenmittel- anteile ermöglicht.

Neben den drei Oberzentren Branden- burg, Cottbus und Frankfurt werden insgesamt 13 Mittelzentren bzw. Mittel- zentren mit Teilfunktionen in diesem Programm gefördert.

Ingesamt verteilen sich die Finanzmittel des Stadtumbauprogramms auf das Land wie in der Tabelle dargestellt.

Betriebliche Sanierungskonzepte als vorrangiger Handlungsrahmen Weitere Grundlage für die Zuwendung in den beiden bisherigen Programmjahren waren die durch die betroffenen Woh- nungsunternehmen für die zusätzlichen Altschuldenhilfe aufzustellenden und vorzulegenden betrieblichen Sanie- rungskonzepte (BSK). Insbesondere für das Programmjahr 2002, aber auch zu großen Teilen für 2003 lagen diese noch nicht in den Förderstädten vor, so dass die angestrebte Aussteuerung mit För- dermitteln nicht erreicht werden konnte.

Da das Verfahren der Städtebauförde- rung vorrangig auf eine mittelfristige Finanzierungssicherheit ausgerichtet ist, ergeben sich außerdem derzeit noch Probleme in der Bereitstellung von Kas- senmitteln für die geplanten Abrisse.

Der Bund und das Land haben bereits auf diese Erkenntnis mit einer Verstär- kung der Kassenmittelraten auf 15 % für den Abrissteil reagiert. Im Haushaltsjahr 2002 und 2003 konnte somit der Abriss von 4.245 Wohnungen im Rahmen des Abrissprogramms gefördert werden.

Für 2004 wurden bereits Fördermittel für 6.020 WE zur Verfügung gestellt, die voraussichtlich mit Abschluss der VV 2004 um zusätzliche 1.000 WE erhöht werden können, für 2005 und 2006 stehen bereits weitere 3.900 WE als Verpflichtungsrahmen bereit.

Bis Ende 2003 hatten die Wohnungs- unternehmen bereits knapp 9.000 WE abgerissen. Diese Beschleunigung des Abrisses wurde durch die gegensätz- liche Verteilung der Finanzmittel aus den beiden Teilprogrammen unterstützt:

• Innerhalb des fünfjährigen Zuwen- dungszeitraumes wurden die ge- samten Mittel des Programmjahres 2003 für die Jahre 2003 und 2004 auf die Abrissförderung konzentriert.

• Im Gegenzug hierzu wurden die gesamten Verpflichtungsermächti- gungen für die Jahre 2006 und 2007 vollständig für die Aufwertungsmaß- nahmen bereitgestellt.

Durch diese asymmetrische Verteilung der Zuwendungen dieses Programm- jahres konnte zusammen mit den Vor-

Brandenburg Oberzentren 28.069 T€ 27,5 %

Cottbus Frankfurt (Oder)

Eisenhüttenstadt Mittelzentren 60.647 T€ 59,5 % Finsterwalde

Forst Guben Rathenow Schwedt Senftenberg Spremberg Wittstock Lübbenau Lauchhammer Luckenwalde Wittenberge Eberswalde

Calau, Stadt Grundzentren 13.212 T€ 13 %

Großräschen, Stadt Jänschwalde Premnitz Schipkau Velten Vetschau

(10)

finanzierungen der Handlungsdruck im Bereich der Abrissförderung weitgehend aufgefangen werden. Gleichzeitig wird durch diese zeitliche Verschiebung der Schwerpunkt der Aufwertungsförderung in die Jahre ab 2005 verlagert.

Da in vielen Gemeinden noch keine ausreichende Planungssicherheit für

nachhaltig nutzbare Aufwertungs- und Infrastrukturvorhaben gegeben ist, wurde durch die zeitliche Verschiebung des Schwerpunktes der Förderung von Aufwertungsmaßnahmen auch in dieser Hinsicht der Bedarfslage entsprochen.

Der unzureichende Planungsvorlauf soll im Jahr 2004 durch das eingeleitete Ver- fahren zu den Modellprojekten zu städte-

bauliche Aufwertungsmaßnahmen sowie das ausgeschriebene Gutachten „Qua- lität und Umsetzung teilräumlicher Kon- zepte für den Stadtumbau – nachhaltige Aufwertung im Rahmen notwendiger Anpassungsprozesse schrumpfender Städte“ aufgefangen werden.

„

Wohnungspolitische Aspekte und Stand der Umsetzung des Altschuldenhilfegesetzes (AHG)

Frank Segebade

Die Krise der Wohnungsmärkte, hervor- gerufen durch die zunehmenden Ver- mietungsprobleme und dem daraus resul- tierenden Wohnungsleerstand, waren der Auslöser für den Stadtumbau.

Das Land förderte bereits seit 2001 die Erarbeitung von wohnungspolitischen und wohnungswirtschaftlichen Konzep- ten (WWK). Eine Arbeitsgemeinschaft aus den großen Wohnungsunternehmen und der Stadt entwickelte gemeinsam konzeptionelle Grundlagen für die Gestaltung des Stadtumbauprozesses mit dem langfristigen Ziel, den lokalen Wohnungsmarkt zu konsolidieren. Für die (großen) Vermieter hängt davon ihr wirtschaftliches Überleben ab. Denn für die leerstehenden Wohnungen fallen zum einen Betriebskosten an, zum anderen führt das Überangebot an Miet- wohnungen zu einem Verfall der Mieten und zu ruinösem Wettbewerb. Besonders für die Einzeleigentümer kommt es zu einem Wertverfall ihrer Immobilien. Für die Städte insgesamt stellt der Woh- nungsleerstand städtebauliche Miss- stände dar, aber auch Imageverlust und sinkende Attraktivität. Die WWK’s haben in vielen Städten den Grundstein für den raschen Einstieg in den Stadtumbau, insbesondere für die Reduzierung der Wohnungen durch Abriss, gelegt.

Das Land hat insbesondere zur Stär- kung der Innenstädte eine Eigentums- strategie entwickelt. Denn angesichts

des strukturellen Wandels, der mit Arbeitsplatzverlusten und damit einher- gehenden Abwanderungen verbunden ist, ist die Stärkung der Wohnfunktion in der Innenstadt von elementarer Bedeu- tung. Die dort wohnende Bevölkerung belebt nicht nur die Innenstadt, sondern fragt dort auch Produkte und Dienstleis- tungen des ortsansässigen Handels und Gewerbes sowie soziale und kulturelle Dienstleistungen nach. Sie trägt so auch zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Zentren bei.

Mit den Vorteilen des innerstädtischen Wohnens gegenüber dem Wohnen auf der „Grünen Wiese“ kann und muss offensiv geworben werden, denn noch bis ca. 2010 bilden die geburtenstarken Jahrgänge neue Haushalte. Von ihnen müssen möglichst viele für das inner- städtische Wohnen, insbesondere für das Eigentum im vorhandenen Woh- nungsbestand überzeugt werden. Diese Bewohner sind Nettogewinne für die Innenstädte, vor allem wenn sie aus den Neubaugebieten oder aus dem Umland kommen.

Allerdings bestehen bei der inner- städtischen Eigentumsbildung noch Hemmnisse und Vorbehalte, die u. a.

durch Beratungen und Öffentlichkeits- arbeit abgebaut werden. Die Heraus- forderung der nächsten Jahre besteht in der Zusammenführung des vorhande- nen Angebotes von Gebäuden und Flä-

chen mit der vorhandenen Nachfrage nach Wohneigentum. Dafür müssen potenziell geeignete innerstädtische Gebäude und Bauflächen noch viel stärker als bisher aktiv angeboten und vermarktet werden. Dies ist in erster Linie von den Kommunen zu leisten.

Das MSWV wird sie dabei nach Kräften unterstützen.

Das Wohnen zur Miete bleibt die vor- herrschende Wohnform in der Innen- stadt. Bisher gibt es dort zwar kaum Vermietungsprobleme, aber auch für die Mieter sind die Wohnbedingungen lang- fristig attraktiv zu gestalten. Deshalb stehen auch für die Erneuerung des innerstädtischen Mietwohnungsbestan- des Wohnraumfördermittel zur Verfü- gung. Ziel ist dabei differenzierte, bedarfsgerechte und vor allem zukunfts- fähige Wohnungsangebote zu schaffen.

Beides, die Eigentumsbildung und das Wohnen zur Miete sichern in den Innen- städten die soziale Mischung und ermöglichen eine bessere Verbindung von Wohnen, Leben und Arbeiten. Der Wohnfunktion kommt so eine zentrale Stellung im Prozess der Stärkung der Innenstädte zu. Das Wohnen belebt das Stadtbild, erhöht die Attraktivität durch die Wiedernutzung leerstehender Gebäude und brachgefallender Flächen, lastet die vorhandene technische, soziale und kulturelle Infrastruktur aus, stärkt Handel und Gewerbe.

(11)

Zusätzlich zur direkten Förderung der Eigentumsbildung und der Erneuerung der Mietwohnungsbestände stehen weitere Instrumente zur Unterstützung der Innenstadtentwicklung, des Stadt- umbauprozesses und der Wohnungs- wirtschaft zur Verfügung. So wird zur Verbesserung der Wohnsituation in den Städten die Modernisierung von Miet- wohnungen über das Investitionszu- lagengesetz 1999 steuerlich gefördert.

Bei Modernisierungen innerstädtischer Altbauten oder Denkmale der 50er Jahre wird eine erhöhte Investitionszula- ge gewährt, die bis zu 264 € je m2 betragen kann. Bei der Modernisierung von Mietwohnungen anderer Bauformen und/oder in anderen Lagen wird die

„normale“ Investitionszulage gewährt (max. 92 € je m2). Die Investitionszu- lage läuft zum Ende diesen Jahres aus.

Eine Entscheidung über eine Fortset- zung soll im Frühjahr 2004 fallen, wenn die Ergebnisse einer Evaluationsstudie des Bundes vorliegen. Das Land Bran- denburg setzt sich nachdrücklich für eine langfristige Fortsetzung der Investi- tionszulage ein, um die Investitionstätig- keit in den Innenstädten zu stärken und die wirtschaftliche Situation der Woh- nungsunternehmen zu verbessern.

Eine weitere wichtige Rahmenbedin-

gung für das Gelingen des Stadtumbaus hat der Bundestag auf Initiative der ost- deutschen Länder Ende 2003 gesetzt.

Vom 01.01.2004 bis zum 30.06.2006 werden Fusionen von Wohnungsunter- nehmen in den neuen Ländern von der Grunderwerbsteuer befreit. In diesem relativ kurzen Zeitraum kann sich die Wohnungswirtschaft entsprechend der veränderten Wohnungsmarkterforder- nisse umstrukturieren. Für die Woh- nungsunternehmen bietet eine Fusion hauptsächlich zwei Chancen: Eine diffe- renziertere Struktur des Wohnungs- angebotes aus sanierten, noch zu sanierenden und abzureißenden Wohnungen zu schaffen sowie – trotz Abriss – eine zukunftsfähige Betriebs- größe zu erreichen. Das MSWV hat den Verband Berlin-Brandenburgischer Woh- nungsunternehmen (BBU) aufgefordert, kurzfristig mit den Wohnungsunterneh- men den Einstieg in das strategische Thema zu suchen.

Wohnungsunternehmen mit einem Leer- stand über 15 % konnten bis zum Antragsschluss 31.12.2003 gemäß Alt- schuldenhilfeverordnung die Entlastung von den Altschulden auf abgerissene Wohnungen beim Bund beantragen. Aus dem Land Brandenburg haben insge-

samt 44 Wohnungsunternehmen An- träge mit einem Gesamtentlastungs- volumen von rund 205 Mio. €gestellt, davon entfallen 34 Mio. €auf Aufstok- kungsanträge. Der Bund stellt für dieses Programm bislang 658 Mio. € bereit, die komplett durch Zusagen gebunden sind. Eine Aufstockung der Bundesmittel um rund 500 Mio. €ist erforderlich, um alle Anträge der ostdeutschen Woh- nungsunternehmen zu bedienen. Dies ist für den Bundeshaushalt 2004 jedoch noch nicht gesichert: Die Aufstockung sollte aus der Kürzung der Eigenheim- zulage finanziert werden, die im Vermitt- lungsausschuss jedoch geringer ausge- fallen ist als ursprünglich geplant.

Würden die Bundesmittel nicht aufge- stockt, wäre die Situation für Branden- burg fatal: Nur 10 Wohnungsunterneh- men mit einem Entlastungsvolumen von 70 Mio. €haben eine Zusage erhalten.

Die restlichen 34 Wohnungsunterneh- men mit einem Entlastungsvolumen von rund 134 Mio. €würden leer ausgehen.

Der Stadtumbau in den betroffenen brandenburgischen Städten käme zum Erliegen. Das Land Brandenburg setzt sich daher nach wie vor vehement dafür ein, dass die erforderlichen Mittel aus dem Bundeshaushalt gesichert werden.

„

Nachhaltige Aufwertung der zukunftsfähigen Mietbestände durch die Wohnraumförderung

Peter Busch, Wolfgang Gehring, Carsten Gericke

Anfang der 90er Jahre suchten noch viele Menschen im Land Brandenburg vergeblich nach einer neuen Mietwoh- nung. Es gab zu wenig, insbesondere mangelte es an Wohnungen mit einem modernen Standard. Mehr als 10 Jahre später stellt sich die Lage im Land völlig anders dar. Mehr als 150.000 leer stehende Wohnungen bereiten den Wohnungsunternehmen und den Kom- munen im Land Brandenburg erhebliche Probleme.

Ursache dieser Entwicklung ist ein tief- greifender Strukturwandel im Land.

Durch die hohen Leerstände wird das Image vieler Wohnquartiere zunehmend negativ. Die noch verbleibenden Mieter fühlen sich in ihren Vierteln nicht mehr zu Hause und werden in naher Zukunft nach einer anderen attraktiveren Wohn- möglichkeit suchen. Mit den in den letz- ten zwei Jahren erarbeiteten Stadtum- baukonzepten, die die städtebaulichen und wohnungswirtschaftlichen Aspekte berücksichtigen, soll die Entwicklung umgekehrt werden. Angesichts der aktuellen Lage (Geburtendefizit, Über- alterung, Wanderungsbewegungen) ste- hen die Städte und großen Wohnungs-

unternehmer im Land Brandenburg heute vor der Aufgabe, sich weiter zu entwickeln, d. h. sich den aktuellen Be- dingungen anzupassen, aber dabei nicht weiter zu wachsen. Die Strategie, die maßgeblich dazu beiträgt, eine Ent- wicklung ohne Wachstum positiv zu unterstützen, ist die Strategie des Stadt- umbaus, die gemeinsam von Bund, Ländern und Gemeinden getragen wird.

Sie umfasst alle Teilbereiche einer Stadt, vom Arbeitsplatzangebot über die Wohnungswirtschaft bis hin zu Freizeit- und Bildungsangeboten.

(12)

Im Hinblick auf die Wohnungswirtschaft ist es das wichtigste Ziel des Stadt- umbaus, die Funktions- und Lebens- fähigkeit der Städte zu stärken, indem man Innenstädte, entwicklungsfähige Siedlungen und ausgewählte Wohn- quartiere vitalisiert. Dabei werden fol- gende Hauptziele angestrebt:

• Schaffung differenzierter und bedarfs- gerechter Wohnungsangebote quali- tativ und quantitativ

• Sicherung einer gesunden sozialen Durchmischung als Garant für die Stabilität eines Wohnquartiers

• Unterstützung von innovativen Maß- nahmen zur Energieeinsparung und des Einsatzes von I- und K-Techno- logien

• Verbindung von Wohnen, Leben und Arbeiten.

Damit das Ziel der nachhaltigen Aufwer- tung der zukunftsfähigen Wohnungs- bestände auch realisiert werden kann, stehen den Akteuren neben dem Stadt- umbau, der Investitionszulage, dem Alt- schuldenhilfegesetz und der klassischen Städtebauförderung im Besonderen die dafür weiterentwickelte Wohnraum- förderung im Bestand zur Verfügung.

Sie unterstützt den gesamtstädtischen Stadtumbau, indem sie ihre Förder- gelder an Standorten mit nachhaltigen Entwicklungsperspektiven einsetzt.

Durch folgende maßgebliche Änderun- gen ist sie durch die Wohnungsakteure für eine differenzierte und den Anforde- rungen entsprechende Aufwertung ihrer Wohnungsbestände flexibel anwendbar:

• es wird in differenzierten Gebiets- kulissen mit unterschiedlichen För- derkonditionen in den Aufwertungs- gebieten gefördert

• durch flexible Regelungen zur Bele- gungsbindung aus dem Wohnraum- förderungsgesetz werden sozial differenzierte Bewohnerstrukturen in den Wohnquartieren gesichert

• für besonders kostenintensive Maß- nahmen zur Aufwertung der Innen- städte können Mittel der Wohn- raumförderung mit Mitteln der Städtebauförderung als Spitzen- finanzierung kombiniert werden

• es besteht die Möglichkeit der Mit- finanzierung der für ein differenzier- tes Wohnungsangebot notwendigen Grundrissänderungen

• die Nachrüstung von Personenauf- zügen an Mietwohngebäuden zur Schaffung des aufgrund der demo- grafischen Entwicklung notwendigen Umfanges an barrierefreiem Wohn- raum

• die zusätzliche Förderung bei beson- deren Maßnahmen zur Energie- einsparung, der notwendigen Steue- rungstechnik und beim Einsatz von I- und K-Technologien

• höhere Baunebenkosten (z. B. für kooperative Planungen, Mieter- betreuung und Umzugsmanagement insbesondere im Stadtumbau) kön- nen anerkannt werden

• ein notwendiger Teilrückbau von Gebäuden kann zunächst über zins- freie Darlehen finanziert werden, wenn die Finanzierung nicht ander- weitig erfolgen kann

• Maßnahmen des Mietwohnungs- baus in bestehenden Gebäuden wurde als Fördergegenstand aufge- nommen.

Der Mietwohnungsneubau wird nur in absoluten Ausnahmefällen gefördert.

Mit diesem komplexen Paket (Förder- programme für den aktiven Stadtumbau, Stadtumbaukonzepte und wohnungs- wirtschaftliche Konzepte der Kommunen und Wohnungsunternehmen) kann auf die konkret vorliegenden Aufgaben im notwendigen Maße reagiert werden. Sie dienen dem Ziel, die wirtschaftliche Zukunft der Wohnungsunternehmen aber auch der Städte zu sichern.

Darin fügt sich auch die modifizierte Eigentumsstrategie des Landes nahtlos ein. Sie spielt bei der erfolgreichen Umsetzung des Stadtumbaus sowie der Stabilisierung und Revitalisierung der Innenstädte eine wichtige Rolle. Städte und Gemeinden müssen ihre Eigenver- antwortung für eine geordnete Stadtent- wicklung unter den Vorzeichen der Schrumpfung bewusst wahrnehmen.

Zur Unterstützung dieser Zielstellung hat das Land die Eigentumsstrategie als Angebot an die Kommunen, wohnungs- wirtschaftlichen Akteure und investi- tionsbereiten Bürger zur aktiven Zusammenarbeit entwickelt. Auch im laufenden Haushaltsjahr werden auf die Rahmenbedingungen des Stadtumbaus passgenau zugeschnittene Fördermittel im Wohneigentumsprogramm sowie im Stadtumbauprogramm „Wohneigen- tumsbildung in innerstädtischen Altbau- quartieren“ für private Haushalte, Wohnungsunternehmen und sonstige Investoren, die in innerstädtisches Woh- nen Eigentum investieren, bereit gestellt.

Bei konsequenter Anwendung dieser integrierten Konzepte und der Förder- programme können eine Vielzahl von Risiken abgewandt werden. Das betrifft insbesondere:

• den Abbau der Insolvenzgefahr der Wohnungsunternehmen durch die Umsetzung der Stadtumbaukonzepte und wohnungswirtschaftlichen Kon- zepte zur Gegenfinanzierung der für die Unternehmen notwendigen Alt- schuldenhilfeentlastung,

(13)

• die destabilisierende Wirkung der sinkenden Eigentumsquote auf den Wohnstandort Innenstadt,

• der Abwanderung entgegenzuwirken durch nachhaltige Aufwertung der entwicklungsfähigen Mietwohnge- bäude für die Entstehung vielfältiger moderner Lebens- und Wohnformen,

• unattraktive Städte. Sie sind keine Basis für die Ansiedlung von Unter- nehmen. Für Arbeitsplatz schaffende Investitionen benötigt man eine funktionierende Stadt mit attraktivem Stadtkern und qualitativ differenzier- tem Wohnungsangebot in unter- schiedlichen Quartieren,

• Vermeidung weiterer Leerstandser- höhung unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung mittels Bereitstellung von barrierefreiem Wohnraum, um insbesondere älte- ren Menschen die Möglichkeit zu geben, in ihrem angestammten Kiez noch länger selbstbestimmend wohnen zu können.

Die ersten Schritte, die auf diesem Wege von den Wohnungsunternehmen, Kommunen und privaten Investoren gegangen werden, zeigen uns, dass der integrierte Fördermittelansatz das Instrument für die Akteure ist, um sich auf den tiefgreifenden Strukturwandel einzustellen. Von den Wohnungsunter- nehmen wurde die veränderte Förder- richtlinie zur Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen (ModInstR) angenommen und mit ihrer Hilfe begonnen, die bestehenden Defi-

zite hinsichtlich eines differenzierten Wohnungsangebotes in den verschiede- nen Stadtquartieren Schritt für Schritt zu beseitigen.

So befinden sich zurzeit für die Revitali- sierung der Innenstädte (Sanierungs- gebiete) 13 Vorhaben der Spitzenfinan- zierung in der Umsetzung, für weitere 10 Vorhaben liegen die Anmeldungen vor. Zuwendungsempfänger sind hier vor allem private und kommunale Woh- nungsunternehmer sowie die Kommu- nen selbst.

In Verbindung mit dem Abriss nicht mehr benötigter Mietwohnungsbestände wer- den zurzeit an vier modellhaften Stand- orten in

• Cottbus: Differenzierter Quartiers- umbau Turower Straße durch GWG und GWC,

• Frankfurt (Oder): Barrierefreier Quartiersumbau am Spartakusring durch die Wohnungsbaugenossen- schaft Frankfurt (Oder),

• Schwedt: Differenzierter Quartiers- umbau im Külz-Viertel durch die Wohnbauten GmbH Schwedt und

• Lübbenau: Kooperationsprojekt Lüb- benau Brücke zur Umsetzung der gesamtstädtischen Entwicklung, ins- besondere hinsichtlich der Schaf- fung neuer Lebensqualitäten, neue Formen der Arbeit, moderne Wohn- formen für das gesamte Mieterklien- tel und der dauerhaft tragenden Infrastruktur

Frankfurt (Oder) Spartakusring

Die vordere Ringhälfte ist modernisiert, die hintere wurde abgerissen.

der Quartiersumbau und die differen- zierte Aufwertung der zukunftsfähigen Mietwohnungsbestände umgesetzt. Die Realisierung dieser Vorhaben wird im Wesentlichen in 2004 abgeschlossen sein.

Was die Verwirklichung der Eigentums- strategie des Landes betrifft, so wurde diese bereits von einigen Städten und Gemeinden aufgegriffen und mit der Umsetzung begonnen. So werden durch das MSWV z. B. örtliche Eigentums- strategien auf Initiative der Stadtverwal- tungen in Neuruppin und Eberswalde, in Kooperation mit dem kommunalen Woh- nungsunternehmen in Guben und zur Unterstützung vornehmlich privater Investoren und Bauherrn in Branden- burg an der Havel und Frankfurt (Oder) unterstützt.

Nach Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen werden unter Leitung des MSWV mit den betroffenen Akteuren in Werkstattgesprächen die Ergebnisse der Modellvorhaben ausgewertet und sich daraus ergebende notwendige Änderungen für das Förderverfahren in die Novellierung der ModInstR für 2005

und 2006 aufgenommen. „

Spartakusring, auf der Abrissfläche wird ein ansprechen- des Wohnumfeld gestaltet.

Teilansicht des neugestalteten Stadtteilzentrums in Lübbenau-Neustadt

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Eigentumsstrategie erfolgreich angelaufen:

Modellhafte Vorhaben zur innerstädtischen Eigentumsbildung

Carsten Gericke

Die im Jahr 2002 durch das MSWV ent- wickelte Eigentumsstrategie zur Unter- stützung des Stadtumbaus durch inner- städtische Eigentumsbildung ist im Jahr 2003 erfolgreich eingeleitet worden. Das den Kommunen, wohnungswirtschaft- lichen Akteuren und investitionsbereiten Bürgern mit der Eigentumsstrategie unterbreitete Angebot zur aktiven Zusammenarbeit wird zunehmend ange- nommen. So befinden sich örtliche Eigentumsstrategien mit unterschied- lichen Schwerpunkten und Akteuren u. a. in Neuruppin, Eberswalde, Frank- furt (Oder), Brandenburg an der Havel, Potsdam, Guben und Wittstock in der Umsetzung. Weitere Städte und Ge- meinden sind in der Vorbereitungsphase.

Die in den Förderprogrammen des Lan- des bereit stehenden Mittel werden seit dem Jahr 2002 vorrangig für Stadtum- bau- und zur Unterstützung städtebau- licher Sanierungsmaßnahmen eingesetzt.

So wurden im Wohneigentumsprogramm 2003 neben 184 Einzelvorhaben modell- hafte Bauvorhaben im Programmteil

„Anschubfinanzierung“, in der Regel in Kombination mit Städtebauförderungs- mitteln, unterstützt. Allein 4 dieser Vor- haben liegen in der historischen Altstadt von Brandenburg an der Havel, weitere in Frankfurt (Oder), Pritzwalk, Fürsten- walde, Senftenberg und Templin.

Seit der Neufassung und Vereinfachung der Förderrichtlinie zum Stadtum- bauprogramm „Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Altbauquartieren“ im September 2003 ist auch dieses Programm (endlich) erfolgreich ange- nommen worden. Seit diesem Zeitpunkt sind rd. 200 neue Förderanträge bei der ILB eingegangen, von denen noch 100 im Jahr 2003 bewilligt werden konnten.

Die gestiegene Nachfrage bestätigt die Zukunftsfähigkeit der Landestrategie zur Umlenkung der Eigentumsnachfrage in die Innenstädte durch ein einfaches För- derprogramm, das sich innerhalb klar beschriebener Gebietskulissen an eine große Zielgruppe richtet. Schwerpunkt- städte in diesem Programm sind die Innenstädte von Potsdam, Brandenburg an der Havel, Eberswalde, Frankfurt (Oder) und Neuruppin.

Brandenburg, Große Heidestraße

Eigentumswohnungen und Reihenhäuser im Bestand und Neubau in der historischen Altstadt

Panorama Frankfurt (Oder), Fischerstraße

Frankfurt/O., Lehmgasse Gartenansicht Innerstädtische Reihenhäuser im Stadt- zentrum (städtebauliches Entwicklungs- gebiet)

Beeskow, Klosterstr. 4

Umnutzung eines Denkmals zu Eigen- tumswohnungen

Potsdam-Babelsberg, Pasteurstr. 19 Eberswalde, Erich-Mühsam-Str. 12 Eigentumswohnungen im Sanierungs- gebiet

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Das Land stellt auch weiterhin auf die Rahmenbedingungen des Stadtumbaus passgenau zugeschnittene Fördermittel im Wohneigentumsprogramm für Haus-

halte mit geringen und mittleren Einkom- men sowie Unternehmen und sonstige Investoren, die in innerstädtisches Wohneigentum investieren und im

Stadtumbauprogramm „Wohneigen- tumsbildung in innerstädtischen Altbau- quartieren“ bereit.

„ Potsdam, Eisenhartstr. 10

Innerstädtisches Zweifamilienhaus für generationenübergreifendes Wohnen

Brandenburg, Deutsches Dorf Treuenbrietzen, Marienkirchstr. 4 Innerstädtisches, familiengerechtes Ein- familienhaus

Modellprojekte „Stadtumbau-städtebauliche Aufwertung“ starten 2004

Thomas Thurn

Stadtumbau kann sich nicht nur auf den Rückbau von Wohnungen und Infra- struktur beschränken, sondern muss auch Aufwertungsmaßnahmen in Angriff nehmen.

Durch städtebauliche Aufwertungsmaß- nahmen sollen die Stadtumbaustädte als Stadt insgesamt gestärkt, neue städte- bauliche Missstände und städtische Konfliktsituationen vermieden werden.

Funktionale, soziale und gestalterische Defizite sollen behoben, die Innenstadt gestärkt und die – durch die Schrump- fungsprozesse notwendigen – Anpas- sungen in den zu erhaltenden Quartie- ren vorgenommen werden. Kurz gesagt, soll nicht nur „weniger Stadt“, sondern auch „lebenswerte Stadt“ geschaffen werden.

Das MSWV initiiert Modellprojekte, um die städtebauliche Aufwertung im Stadt-

umbau in den Gemeinden anzuregen und die notwendigen Qualitäten von Aufwertungsmaßnahmen im Rahmen der Schrumpfungsprozesse deutlich zu machen. Diese Modellprojekte sollen das mögliche Spektrum von Aufwer- tungsmaßnahmen aufzeigen, innovative Ansätze für den Stadtumbau entwickeln und den Nutzen der Aufwertungsprojek- te für vom Stadtumbau betroffene Bewohner deutlich machen. Die Modell- projekte werden Beispiele für einen kre- ativen und kooperativen Stadtumbau sein.

Inhaltlich ergeben sich bei den Modell- projekten zur städtebaulichen Aufwer- tung folgende Themen:

• Konzentration sozialer Infrastruktur, z. B. durch Gebäude- und Umfeld- sanierung zu erhaltender Schul- standorte in Calau und Vetschau

• Umnutzung vorhandener öffentlicher Gebäude,

z. B. Umbau einer Kindertagesstätte in Guben

Guben Kitaumbau

(16)

• Konzentration von Verwaltungsstel- len im historischen Stadtkern z. B. in Spremberg und Wittstock

• Temporäre Nutzungen auf Brachen und Abrissflächen

z. B. in Finsterwalde und Premnitz

• Umgestaltung städtebaulich bedeut- samer Straßen, Plätze und Grünan- lagen

z. B. des Boulevards in Cottbus (Sachsendorf-Madlow) und des

„Sterns“ in Wittstock

• Kreative Bürgerbeteiligung beim Stadtumbau

z. B. beim Bürgerbeteiligungsverfah- ren „Forster Tuch“

Das MSWV hat die Modellprojekte im Herbst 2003 formlos ausgeschrieben.

Es liegen Bewerbungen von 20 Städten mit insgesamt 27 Maßnahmen vor. Die Auswahl der Modellprojekte ist noch nicht abgeschlossen. Bisher hat das MSWV zehn Bewerbungen als Modell-

projekte anerkannt. Das MSWV wird die Modellprojekte im März 2004 der Öffent- lichkeit vorstellen.

Die Projekte starten Anfang 2004. Erste Baumaßnahmen sollen Mitte 2004 beginnen. Einige Modellprojekte werden sich 2004 noch in der Planungsphase befinden und in den Jahren 2005 und 2006 gebaut werden. Das MSWV wird über den Fortgang der Modellprojekte berichten.

„

Erfahrungsaustausch Stadtumbau – 3 Veranstaltungen im November 2003

Dr. Dieter Freudenberg

Einleitung

Mehr als 30 Brandenburger Städte haben Stadtumbaukonzepte erarbeitet.

In der ersten Hälfte des vergangenen Jahres gab es zu den Konzeptergebnis- sen im MSWV intensive Beratungen.

Zugleich hat in vielen Städten der Durchführungsprozess begonnen und zu ersten Erkenntnissen geführt. Diese Aufbruchphase des Stadtumbaus ge- meinsam zu diskutieren und auszuwer- ten war das Ziel von drei Veranstaltun- gen mit dem Titel „Erfahrungsaustausch Stadtumbau“. Das MSWV hatte dazu das ISW mit deren Organisation und inhaltlicher Vorbereitung beauftragt. Um diese Treffen mit Workshopcharakter für die Teilnehmer so gewinnbringend wie möglich zu gestalten, wurden Städte- gruppen mit ähnlicher Größe gebildet, weil z. B.

• die Problemlage und -vielfalt der Stadtumbaumaßnahmen stark von der Stadtgröße abhängen,

• die Erfordernisse und personellen Möglichkeiten der Prozesssteuerung in großen, mittleren und kleinen Städten sehr unterschiedlich sind,

• sektorale Fragen zur sozialen und technischen Infrastruktur u. a. m. in größeren Städten im Vergleich zu kleineren Orten weniger überschau-

bar sind und einen erheblichen Vor- lauf zur erfolgreichen Bewältigung benötigen

und auf diese Weise in der jeweiligen Veranstaltung am meisten von einander gelernt werden konnte. Sie fanden am 6. November in Senftenberg, am 17. November in Eberswalde und 24. November 2003 in Luckenwalde statt.

Vom MSWV wurden grundlegende Infor- mationen zur Städtebau- und Woh- nungspolitik und zur Förderung der Abriss- und Aufwertungsmaßnahmen gegeben. Dem Anliegen, „Erfahrungen austauschen, Probleme aufdecken, Lösungen diskutieren“ entsprach die Bildung von drei Arbeitsgruppen:

• Stadtentwicklungspolitik und sekto- rale Aspekte

• Organisationsinstrumente, Steue- rung des Stadtumbaus, Umset- zungsmanagement

• Wohnungspolitik und Wohnungswirt- schaft

In den folgenden Beiträgen werden die Ergebnisse der Arbeitsgruppen als Querschnittsbetrachtung der drei Veran- staltungen zusammengefasst. Dank der ausgezeichneten Tagungsbedingungen, die die Gastgeberstädte ermöglichten, entstand in allen drei Veranstaltungen eine angenehme Arbeitsatmosphäre.

Die vor den Treffen versandten Thesen sowie die stichwortartigen Ergebnisse der Arbeitsgruppen sind im Internet unter http://www.isw.brandenburg.de/

nachzulesen.

Schwedt, Abriss

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Eingeladene Kommunen:

06.11.03 in Senftenberg Angermünde

Calau Großräschen Jänschwalde Jüterbog Lauchhammer Premnitz Schipkau Senftenberg Velten

Vetschau/Spreewald

17.11.2003 in Eberswalde Brandenburg an der Havel Cottbus

Eberswalde Eisenhüttenstadt Frankfurt (Oder) Schwedt/Oder

24.11.03 in Luckenwalde Finsterwalde

Forst(Lausitz) Fürstenwalde/Spree Guben

Lübbenau/Spreewald Luckenwalde Neuruppin Rathenow Spremberg Wittenberge Wittstock/Dosse

Tagungsort Rathaus Senftenberg Tagungszentrum Eberswalde Tagungsort

Biotechnologiepark Luckenwalde

„

Organisations- Steuerungsinstrumente des Stadtumbaus

Ullrich Jäger, Stephan Kathke

In der Arbeitsgruppe „Steuerung und Durchführungsmanagement“ standen die Themen

• Abstimmung der Konzeptergeb- nisse,

• Verbindlichkeiten bei der Erstellung und Umsetzung der Konzepte,

• Bürgerbeteiligung,

• Umzugsmanagement und

• Monitoring zum Stadtumbau im Mittelpunkt.

Vorgestellt und diskutiert wurden die in den beteiligten Städten praktizierten Verfahrensweisen und gesammelten Erfahrungen. Durch die vorgetragenen Impuls- und Diskussionsbeiträge konn- ten nicht immer allgemeingültige Lösun- gen, dafür aber viele Anregungen für eine erfolgreiche Gestaltung des Stadt- umbauprozesses vermittelt werden.

Zu allen Themenbereichen ist der pro- zessuale Charakter des Stadtumbaus sehr deutlich geworden.

Konzeptabstimmung und Verbind- lichkeiten

Den Einstieg in die Diskussion zum Schwerpunkt Konzeptabstimmung und Verbindlichkeiten lieferten die Impuls- beiträge von Frau Löwe zur Praxis in Senftenberg, von Herrn Strohecker zum Umsetzungsmanagement in Frank- furt/Oder (siehe Beitrag in diesem Heft) und von Herrn Mann zum Vorgehen in Luckenwalde.

Aus den Beiträgen und Gesprächen wurde deutlich, dass nicht nur der tat- sächliche Verlauf der demografischen

Entwicklung, sondern auch die weitere Abstimmung der konkreten Rückbau- und Aufwertungsmaßnahmen unter den Akteuren des Stadtumbaus eine Fortschreibungder Stadtumbau- bzw.

Stadtentwicklungskonzepte erforderlich macht. Dabei können die Möglichkeiten des Umzugsmanagements und die Abstimmungsergebnisse mit den Ban- ken die Umsetzbarkeit der Konzepte genauso beeinflussen wie die Anpas- sungsschwierigkeiten auf dem Gebiet der technischen Infrastruktur, die plane- rischen Vorstellungen mit den betriebs- wirtschaftlichen Erfordernissen in Ein- klang zu bringen. Um auf die daraus resultierenden Veränderungen unmittel- bar reagieren zu können, muss deshalb Wert auf die Flexibilität der Planwerke gelegt werden.

(18)

Diskutiert wurde die Notwendigkeit der Anpassung der Bauleitplanung an den Stadtumbauprozess. Hier wurde grundsätzlich eine zurückhaltende Posi- tion vertreten. Zur Frage der Nachnut- zung von Abrissflächen bestand die Auf- fassung, dass es für die Umsetzung der Festlegungen der Stadtumbaukonzepte in die Flächennutzungsplanung noch zu früh ist. Argumente dafür waren, dass in der gegenwärtigen Phase des Stadtum- baus die langfristigen Stadtentwick- lungsziele durch die Stadtumbaukon- zepte ausreichend bestimmt werden.

Weiterhin erfordert eine zwischenzeit- liche Freiraumnutzung von Abrissflä- chen keine Aufhebung von Baurechten.

Für die Nachnutzung der Abrissflächen sind außerdem die Vorstellungen viel- fach noch nicht genügend gefestigt.

Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Wohnungswirtschaft bisher keine ausreichenden Erfahrungen mit dem Verzicht auf Baurechte gesammelt hat.

Als zunächst praktikabel wurde deshalb auch die Ausweisung von „Vorbehalts- flächen“ angesehen. Die Stadtumbau- bzw. Stadtentwicklungskonzepte müs- sen noch stärker als bisher die Rolle als Dachprozesse der Stadtentwicklung wahrnehmen.

Zur Sicherstellung der Rückbau- und Aufwertungsmaßnahmen wird der Zusammenarbeit und dem materiellen Einvernehmen der Akteure eine ebenso große Bedeutung beigemessen wie der Schaffung von vertraglichen Verbindlich- keiten. Für die Regelung von Verbind- lichkeiten stellt die Arbeit sowohl mit Rahmenverträgen als auch mit jährlich abzuschließenden Durchführungsverträ-

gen eine probate Form dar. In der Diskussion wurde dabei auf die begrenzte „Einklagbarkeit“ von Maß- nahmen, insbesondere aufgrund der Abhängigkeit der Bereitstellung von Fördermitteln, verwiesen. Darüber hin- aus gibt es Fälle z. B. in Luckenwalde, wo die Zusammenarbeit bisher nur auf Absichtserklärungen basiert. Als Vor- aussetzung für die Beantragung der Fördermittel sind Beschlüsse der Stadt- verordnetenversammlung auf Basis der unter den Akteuren abgestimmten Maß- nahmen zu fassen.

Von Bedeutung für den Fortschritt des Stadtumbauprozesses ist die Art und Weise des Umsetzungsmanagements.

Seine wesentliche Aufgabe ist, die Über- einstimmung aus gemeinschaftlichen und unternehmensbezogenen Interes- sen herzustellen. Kontrovers wurde dabei die Handhabung der Organisation des Umsetzungsmanagements disku- tiert. Um einen funktionierenden Kom- munikations- und Informationsprozess innerhalb der Verwaltung, zu den Woh- nungs- und Versorgungsunternehmen aber auch den Bürgern zu sichern, hat z. B. die Stadt Frankfurt (Oder) inner- halb der Stadtverwaltung einen Stadt- umbaumanager eingesetzt. In Eberswal- de wird dagegen der Stadtumbauprozess grundsätzlich ohne veränderte Struktu- ren organisiert. In anderen Städten werden Teilaufgaben an externe Büros verlagert. Die unterschiedliche Herange- hensweise lässt erkennen, dass es kein Patentrezept für die Organisation des Prozesses geben kann. Jede Stadt muss den für die jeweiligen Bedingun- gen geeignetsten Weg beschreiten.

Auch in der Arbeitsgruppe „Organisation und Steuerung des Stadtumbaus“ zeigte sich die besondere Bedeutung der technischen Infrastruktur für die Umsetzbarkeit der Stadtumbaukonzepte.

Dabei stellten sich die Probleme von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich dar.

Am Beispiel von Eberswalde konnte vermittelt werden, dass es im Ergebnis von Koordinierungsrunden möglich ist, die Kosten für die Anpassung der tech- nischen Infrastruktur deutlich zu redu- zieren. Die Versorgungsunternehmen der Stadt Cottbus sind dagegen nicht in der Lage, die Kosten für die Anpassung

der stadttechnischen Ver- und Entsor- gungssysteme zu tragen. Die Finanzie- rung von Anpassungsmaßnahmen aus Aufwertungsmitteln sprengen dort die bisherigen Finanzierungsmöglichkeiten.

Eine ressortübergreifende Förderung von Stadtumbaumaßnahmen erscheint deshalb unverzichtbar.

Bürgerbeteiligung und Umzugs- management

Wie die Bürger durch die Öffentlichkeits- arbeit in Guben einbezogen und welche Erfahrungen dort beim Umzugsmanage- ment gesammelt wurden, stellten Frau Büttner und Herr Kathke in ihren Beiträ- gen vor (siehe auch Beitrag zu Guben in diesem Heft).

Von der Qualität der Öffentlichkeits- arbeit hängt ab, wie erfolgreich der Stadtumbau realisiert werden kann. Mit einem mehrstufigen Verfahren der Bür- gerbeteiligung wie in Guben praktiziert (durch Workshops, Bürgerversammlun- gen, Mieterinformationen ergänzt durch Broschüren zur Bürgerinformation) konnten positive Erfahrungen gesam- melt werden. Der Effekt von unverbind- lichen Großveranstaltungen wurde eher negativ bewertet. In der Praxis zeigte sich aber auch, dass die beste Öffent- lichkeitsarbeit nicht alle Bürger erreicht und „Panikumzüge“ nicht immer zu ver- meiden sind.

Das Interesse der Mieter ist auf eine möglichst frühzeitige und verlässliche Information gerichtet. Widersprüchliche Auskünfte verunsichern die Bürger. Aus diesem Grund ist gemeinsames Auf- treten der Akteure zu empfehlen.

Dadurch lässt sich aufzeigen, dass die Informationen abgestimmt sind und von allen Beteiligten mitgetragen werden.

Über konkrete Maßnahmen sollte erst bei bestehender Verbindlichkeit infor- miert werden. Zu beachten ist aber auch, dass bei der Überführung der Stadtumbaukonzepte in die Praxis sich immer wieder Änderungen ergeben. Der Versuch definitiv „sicheren Wohnraum“

auszuweisen, ist nicht in jedem Fall erfolgreich. Auf Grund des Prozesscha- rakters ist deshalb davon abzuraten, den Bürgern eine scheinbare Gewiss- heit zu vermitteln.

Diskussionsrunde zur Organisation des Stadtumbaus der AG Organisationsinstrumente, Steuerung des Stadt- umbaus, Umsetzungsmanagement

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Für die Realisierbarkeit von Abrissmaß- nahmen ist die anderweitige Unterbrin- gung der betroffenen Mieter eine wesentliche Voraussetzung. Die Umset- zung von Mietern aus Abriss- und Rückbaubereichen ist dabei primär die Aufgabe der Wohnungsunternehmen.

Jedoch sind die Bedingungen in den Städten dafür sehr unterschiedlich. Um geeigneten Ersatzwohnraum bereit- stellen zu können, wurden z. B. durch Wohnungsunternehmen in Cottbus ein Vermietungspool eingerichtet. Mit der Fortführung des Stadtumbaus wird jedoch in nahezu allen Städten das Potenzial an geeigneten bzw. „Wunsch“- Umzugswohnungen zunehmend einge- schränkt werden. Dies betrifft beispiels- weise bevorzugte Geschosslagen. Auch stehen nicht in allen Städten moderni- sierte Ersatzwohnungen in ausreichen- dem Umfang zur Verfügung. Deshalb kam auch hier zur Sprache, dass für einen erfolgreichen Stadtumbau die zukünftige Sicherung der Altschuldenhil- fe nach § 6 AHG sowie die Wahrung der Einheit von Abriss und Aufwertung von Wohnungen eine Voraussetzung ist. Mit dem Abriss von Wohnungen wird aber auch die Versorgung sozial Schwacher immer schwieriger. Zu beachten ist darum, dass ein ausreichend großes Seg- ment an billigen und unsanierten Woh- nungen erhalten bleibt.

Monitoring

Die in Lauchhammer vorgesehene Ver- laufs- und Erfolgskontrolle des Stadtum- bauprozesses erläuterte Herr Lehmann.

Herr Keil gab eine Kurzinformation zum geplanten Aufbau des Wohnungsmarkt- beobachtungssystems im Land Bran- denburg und stellte die für ein Monito- ring relevanten Themenfelder und Indikatoren zur Diskussion.

Es bestand Übereinstimmung darin, dass zur Steuerung und Evaluierung der Wirksamkeit des Stadtumbauprozesses eine Beobachtung des Abriss- und Auf- wertungsgeschehens in Zusammen- hang mit auszuwählenden Indikatoren der Stadt- und Wohnungsmarktent- wicklung notwendig ist. Das dafür erfor- derliche Monitoring befindet sich jedoch in den Städten erst im Aufbau. Um Datenfriedhöfe zu vermeiden, wird ein sukzessiver Aufbau eines Monitorings und Berichtswesens empfohlen. Benö- tigt werden Informationen zur stadt- und sozialräumlichen sowie wohnungswirt- schaftlichen Entwicklung. Die räumliche Erfassung ist sowohl gesamtstädtisch als auch auf teilräumliche Schwerpunkte auszurichten.

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz besteht darüber hinaus Interesse am Aufbau eines regionalen Monitorings.

Die Fortschreibung sollte mindestens im Jahresturnus, für ausgewählte Daten auch häufiger erfolgen.

Als Beispiel wurde genannt, dass in Neuruppin ein Monitoringsystem in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt und dem Landesbetrieb für Datenverar- beitung und Statistik (LDS) aufgebaut

wird. Dabei werden die Daten von Arbeitsamt und LDS adressscharf der Stadt zur Verfügung gestellt. Der Daten- schutz wird durch die Stadt gewähr- leistet. Die Daten werden auf teil- räumlicher Ebene aggregiert.

Als Voraussetzung dafür wurde nach städtebaulichen Gesichtspunkten eine geeignete stadträumliche Gliederung vorgenommen. Eingeschätzt wurde, dass der personelle Aufwand für den Aufbau des Systems am Anfang hoch, die Pflege der Daten dann aber mit reduziertem Aufwand möglich ist. Dage- gen erweist sich in Spremberg die teil- räumliche Datenbeschaffung als proble- matisch. Dort ist der Versuch, auf adressscharfe Daten des Arbeitsamtes zuzugreifen, erfolglos verlaufen.

Wesentliches Element des Monitorings ist die Beobachtung der Leerstands- entwicklung. Festgestellt wurde, dass die Leerstandserfassung insbesondere für die Altbaubestände weiterhin Proble- me bereitet. Eine Leerstandserfassung ist in diesen Fällen vielfach nur über Begehungen möglich. Aber auch die Inaugenscheinnahme von Briefkästen oder Klingelschildern, Gespräche mit Nachbarn von als unbewohnt scheinen- den Wohnungen sind mit Datenfehlern verbunden. Deshalb ist ein Abgleich der Erfassungsergebnisse mit Strom- oder Wasserzählerauswertungen, ggf. auch mit Angaben des Bezirksschornstein- fegers sinnvoll.

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Städtebauliche und sektorale Fragen des Stadtumbaus

Ina Schust, Dr. Dieter Freudenberg

Die Diskussion in der Arbeitsgruppe, die sich mit Fragen der Stadtentwicklung und der Infrastrukturen befasste, orien- tierte sich an den folgenden vier Schwerpunkten:

• Städtebauliche Strategien für Auf- wertung und Abriss

• Nachnutzungen (insbesondere von Abrissflächen)

• Technische Infrastruktur

• Soziale Infrastruktur

Städtebauliche Strategien für Aufwer- tung und Abriss

Der Stadtumbau wird – bedingt durch die Folgen der demografischen Verän- derungen – immer mehr als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe über

mehrere Jahrzehnte gesehen. Deshalb stand die Frage, wie die städtebaulichen Strategien auf diesen Langzeitprozess ausgerichtet werden können am Anfang der Diskussion in allen drei Größengrup- pen der Städte. Die Einstiegsreferate zur Situation in Großräschen durch den Bürgermeister Herrn Zenker, in Witten- berge durch Herrn Siodla und in Cottbus

Abbildung

Tabelle 1: Wohnungsleerstand in den 22 Programmstädten „Stadtumbau Ost“, Programmjahr 2002

Referenzen

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