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BD Aktuell Einsatz von volatilen Anästhetika bei der Beschäftigung von schwangeren Frauen

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Einsatz von volatilen Anästhetika bei der Beschäftigung von schwangeren Frauen

– Antrag des BDA an den Ausschuss für Mutterschutz –

BDAktuell

Nach § 11 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) dürfen schwangere Frauen keine Tätigkeiten ausüben oder Arbeits- bedingungen ausgesetzt sein, bei denen sie Gefahrstoffen ausgesetzt sind, die als reproduktionstoxisch nach Kategorie 2 gemäß der CLP-Verordnung eingestuft sind. Die volatilen Anästhetika sind durch die Hersteller in die Kategorie 2 eingestuft, sodass Schwangere in Berei- chen, in denen mit Desfluran, Isofluran und Sevofluran umgegangen wird, nicht beschäftigt werden dürfen. In der Praxis führt dies oft zu einem OP- Verbot für die schwangere Frau. Dies widerspricht nach Ansicht des BDA den Zielen des MuSchG, eine Beschäftigung ohne Gefährdung der Gesundheit der schwangeren Frau oder der ihres Kindes fortzusetzen und einer Benachteiligung während der Schwangerschaft entge- genzuwirken.

Das Vorhandensein reproduktionstoxi- scher Ei genschaften der volatilen Anäs- thetika Desfluran, Isofluran und Sevoflu- ran wurde bisher nicht abschließend geklärt. Tatsächlich zeigen die vorliegen- den Ex positionsmessungen der Berufs- genossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), dass die Belastung mit volatilen Inhalationsanäs- thetika bei Beachtung des Standes der Technik in OP-Räumen gering ist. Zu- dem gibt es keine belastbaren Hinweise auf gesund heitsschädliche Eigenschaften

der heute eingesetzten Narkosegase in subnarkotischen Konzentrationen. Die stän dige Senatskommission der DFG (MAK-Kommission) findet in der jeweils aktuellen Bewertung der Stoffe ebenfalls keine Hinweise auf für den Menschen relevante reproduktionstoxische Stoffei- genschaften der volatilen Anästhetika.

Dennoch sind alle in Deutschland vertriebsfähigen volatilen Anästhetika herstellerseitig in die Kategorie 2 (Re- produktionstoxizität) gemäß der CLP- Verordnung eingestuft. Die Datengrund- lage, die zu dieser Einstufung durch die Hersteller geführt hat, ist nicht öffentlich zugänglich und kann daher nicht un- abhängig nachvollzogen werden. Aus dem Mutterschutzgesetz ergibt sich während der Schwangerschaft und Still- zeit prinzipiell ein Expositionsverbot für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die in die Kategorie 2 (Reproduktionstoxizität) eingestuft sind – unabhängig davon, ob eine konkrete Gefährdung vorliegt oder nicht. Allerdings existieren keine Studien oder Hinweise darauf, dass in der Praxis ein Kausalzusammenhang zwischen berufsbedingter Exposition gegenüber volatilen Anästhetika und reproduktionstoxischen Effekten be - steht. Weder dem BDA, der 20.000 Anästhesisten / *innen vertritt, noch der BGW liegen Meldungen oder Hinweise auf Erkrankungen in diesem Zusammen- hang vor.

Vor einigen Monaten hat der BDA einen Antrag an den beim zuständigen Bun- demsinisterium gebildeten Ausschuss für Mutterschutz gestellt. Zu den Aufgaben des Ausschusses für Mutterschutz (AfM) gehört unter anderem, Art, Ausmaß und Dauer einer möglichen unverantwort- baren Gefährdung einer schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes am Arbeitsplatz zu ermitteln (§ 30 Abs.

3 MuSchG).

In dem Antrag bittet der BDA den AfM zu klären, ob bei berufsbedingter Expo- sition gegenüber volatilen Anästhetika grundsätzlich eine unverantwortbare Ge fährdung im Sinne des MuSchG vorliegt, und gegebenenfalls Maßnah- menvorschläge für die verantwortbare Beschäftigung schwangerer Frauen im OP-Bereich bei Einsatz von volatilen Anästhetika aufzustellen.

Der AfM hat zwischenzeitlich in den zuständigen Arbeitskreisen / Unteraus- schüssen die Problematik thematisiert und auch schon Rückmeldungen der Hersteller angefordert. Auch andere regulatorische Gremien befassen sich derzeit mit Fluranen. Der Ausschuss für Gefahrstoffe ist gehalten, das Bundes- ministerium für Arbeit und Soziales be- züglich Isofluran zu beraten. Wir werden weiter berichten.

E. Weis, Nürnberg und T. Münster, Regensburg

Weiterführende Informationen zum Thema Mutterschutz erhalten Sie in der Publikation „Arbeitsplatz für schwangere / stillende Ärztinnen in der Anästhesiologie, Schmerztherapie, Intensiv- und Palliativmedizin“ aus der A&I Februar 2020 (verfügbar über ai-online.info) sowie über die dort genannten Autoren.

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