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 Bezeichnung der Maßnahme: Lfd. Nr. S15 der Liste Beschleunigung der Verfahren des Asyl- und Ausländerrechts

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Academic year: 2022

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Jahresbericht Handlungsfelder 2019

Senatorin für Justiz und Verfassung

Kurzeinschätzung zur Zielerreichung:

Bezeichnung der Maßnahme: Lfd. Nr. S15 der Liste

Beschleunigung der Verfahren des Asyl- und Ausländerrechts Zielgruppe:

Ausländer mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus

Ergebnisse/Wirkungen (Was soll bewirkt werden?):

Beschleunigter Rechtsschutz und Rechtssicherheit für von Ausweisung und Abschiebung betroffene Ausländer bei zukünftig deutlich schwieriger werdenden Entscheidungen; Verkürzung der

Verfahrenslaufzeiten (Annäherung an die bundesdurchschnitt-

lichen Laufzeiten von ca. 8-12 Monaten); die Bestimmung eines Zielwerts ist aufgrund der Asylwelle und der voraussichtlich komplexer werdenden Verfahren mit großen Unsicherheiten behaftet.

Kennzahlenzur Messung der Zielerreichung : Einheit Planwert 2019

IST 2019

durchschnittliche Verfahrenslaufzeit Monate 11 17,5

Programm / Produkt (Was wird angeboten?):

Beschleunigte Duchführung der verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf dem Gebiet des Asyl- und Ausländerrechts durch Stärkung der bestehenden bzw. Schaffung eines weiteren Spruchkörpers vorbehaltlich der Entscheidung des Präsidiums.

Ausweitung Spruchkörper und Serviceeinheiten um 2,0 Stellen in 2018 und 2019 Kennzahlenzur Messung der Zielerreichung : Einheit Planwert

2019

IST 2019 Ausweitung Spruchkörper und Serviceeinheiten Stellen

(VZÄ)

2,0 2,0

Organisation/Prozesse (Wie erfolgt die Umsetzung?):

erhöhte Anzahl der MA in Sonderdezernaten bzw. Spruchkörpern (incl. MA der Serviceeinheiten)

Kennzahlenzur Messung der Zielerreichung : Einheit Planwert 2019

IST 2019 erhöhte Anzahl der MA in Spruchkörpern und

Serviceeinheiten

Stellen (VZÄ)

2,0 2,0

(2)

Seite 2

Seite 2 Sachstand zum Projektfortschritt:

Der Planwert von 11 Monaten durchschnittlicher Verfahrensdauer in Asylverfahren konnte trotz des eingesetzten zusätzlichen Personals im Hinblick auf die große Asylwelle von 2015/2016 noch nicht erreicht werden. Die einfacheren Verfahren mit kurzen Laufzeiten, die teilweise auch ohne mündiche Verhandlung mit Gerichtsbescheid erledigt werden können, sind mittlerweile abgearbeitet worden. Es sind hier vor allem die Umverteilungsverfahren zu nennen, in denen die Betroffenen auf andere

Bundesländer nach den Verteilschlüsseln umverteilt wurden. Auch die sogenannten „Dublin Verfahren“, bei denen die Asylsuchenden aus sicheren Herkunftsländern eingereist sind, können in der Regel in kurzer Zeit abgearbeitet werden. Diese Verfahren aus den Jahren 2016-2018 sind weitgehend abgearbeitet. Es ist noch ein Rest von komplizierteren Verfahren aus den Jahren 2016/2017 verblieben, der kontinuierlich abgearbeitet wird und sich negativ auf die durchschnittlichen

Verfahrenslaufzeiten auswirkt. Im Jahr 2019 wurden fast doppelt so viele mündliche Verhandlungen durchgeführt wie 2018 (331 mündliche Verhandlungen), was die Bearbeitung der aufwändigeren Verfahren aus 2016/2017 belegt.Die Asylverfahren prägen auch weiterhin die Arbeit des

Verwaltungsgerichts. Auch wenn die historisch hohen Eingangszahlen aus den Jahren 2016 und 2017 nicht mehr erreicht worden sind, halten sich die Eingänge im Asylbereich mit über 1000 Verfahren doch weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Gegenüber dem Vorjahr ist sogar wieder ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Die Bestände konnten leicht von 1.334 auf 1.306 Verfahren reduziert werden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer der Eilverfahren liegt bei 2,1 Monaten und konnte dank des

zusätzlichen Personals auf diesem guten Wert gehalten werden. Die weiterhin hohen Bestände lassen erwarten, dass der Abbau der Verfahren und damit die Verkürzung der Verfahrenslaufzeiten noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.

Das Projekt soll fortgesetzt werden. In den HH Verhandlungen wurden 4 Stellen (272 T€) angemeldet und vom Senat auch bewilligt. Das parlamentarische Verfahren steht noch aus.

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