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Schriftlicher Bericht aus dem Landeskirchenrat und dem Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

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Academic year: 2022

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14. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 3/1 der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

vom 19. bis 22. November 2014 in Erfurt

Schriftlicher Bericht

aus dem Landeskirchenrat und dem Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

Gliederung Seite

Einleitung 3

1. Entwicklung des kirchlichen Lebens 3

1.1 Gemeindekirchenratswahl 2013, Kampagne „Sie haben die Wahl“ 3

1.2 Werkstattbericht „Erprobungsräume für den Umbauprozess“ 3

1.3 Stärkung der Bußtage und des Gedankens der Umkehr in den Gemeinden 3 1.4 Konzeption neues Seelsorgeseminar in den Franckeschen Stiftungen zu Halle 4 1.5 Zukünftige Entwicklung des Kirchenmusikalischen Seminars, kirchenmusikalische

C-Ausbildung in der EKM

4

1.6 Gleichstellungsarbeit 5

1.7 Präventionskonzept gegen sexualisierte Gewalt 6

2. Kirche und Gesellschaft 6

2.1 Reformationsjubiläum 6

2.2 „Kirche gegen Rechtsextremismus“:EZRA – Studie und Arbeit 8 3. Die EKM im Kontext der Ökumene und im interreligiösen Dialog 8

3.1 Ökumenische Kontakte und Partnerschaften 8

3.2 Interreligiöser Dialog 9

3.3 Weltweite Ökumene und konziliarer Prozess 9

3.4 Beteiligung der EKM am Fresh X-Netzwerk Deutschland 9

4. Kirche in der Bildungsverantwortung 9

4.1 Perspektiven der Bildungskammer der EKM 9

4.2 Evangelisches Schulwerk der EKM 9

4.3 Schulstiftungen 10

4.4 Zusammenarbeit von PTI und Kinder- und Jugendpfarramt mit dem Ziel der verstärkten Unterstützung der Mittleren Ebene

10

4.5 Projekt Gemeindepädagogik in der EKM 10

4.6 Religionspädagogische Qualifizierung von Erzieherinnen und Erziehern im Elementarbereich

10

4.7 Modellregionen Familie 11

4.8 Kirchliche Tagungs- und Begegnungsstätten 11

4.9 Arbeit mit Kindern und Jugendlichen 11

5. Kirche in der Personalverantwortung 12

5.1 Mittelfristige Stellen- und Personalplanung 12

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5.2 Ablösung der landeskirchlichen Projektstellen durch Pfarrstellen für besondere Aufgaben

12

5.3 Ausbildung und Nachwuchsgewinnung 13

5.4 Entsendungsdienst 14

5.5 Personaleinsatz 14

5.6 Personalentwicklung 15

5.7 Einführung eines elektronischen Personalinformationssystems 15

6. Fortentwicklung der kirchlichen Ordnung 16

6.1 Evaluation Kirchenverfassung 16

6.2 Stand der Rechtsvereinheitlichung 16

6.3 Verordnungen und weitere Rechtsnormen im Berichtszeitraum 17 6.4 Entwicklungen im Arbeits- und Mitarbeitervertretungsrecht 18

6.5 Datenschutz in der EKM 19

6.6 Kirchliche Stiftungen 20

6.7 Landeskirchliches Archivwesen 20

7. Finanzen, Bau und Grundstücke 20

7.1 Evaluierung Finanzgesetz 20

7.2 Flexibilisierung der Haushaltsbewirtschaftung, Finanzbudgets 21 7.3 Flutschadenbeseitigung des Hochwassers 2013, Bauen

in hochwassergefährdeten Gebieten und Notfallplan für Katastrophen

21

7.4 Landeskirchliche Baumaßnahmen und Projekte 22

7.5 Grundstücksverwaltung und Grundstücksverkehr 23

7.6 Kirchenwald 23

7.7 Patronate Brandenburg 24

8. Weiteres aus dem Landeskirchenrat und dem Landeskirchenamt 24 8.1 Zehn Jahre Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland,

Zehn Jahre Landeskirchenamt

24

8.2 Klausursitzung des Landeskirchenrates 24

8.3 Öffentlichkeitsarbeit 25

8.4 Organisations- und Teamentwicklung, Personalsituation des Landeskirchenamtes 26

9. Personalnachrichten 27

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Einleitung

Der Bericht aus Landeskirchenrat und Landeskirchenamt umfasst den Zeitraum von November 2013 bis Oktober 2014. Er zeigt das breite Spektrum an Themen, Aufgaben und Aktivitäten, die auf der landes- kirchlichen Ebene angestoßen, diskutiert und umgesetzt wurden. Informiert wird über kontinuierlich wahrzunehmende Aufgaben, neuere Entwicklungen und die für die Landessynode relevanten personel- len Veränderungen. Deutlich wird das große Engagement, mit dem Haupt- und Ehrenamtliche an der Gestaltung unserer Kirche mitarbeiten und so dazu beitragen, sie zukunftsfähig zu machen.

1. Entwicklung des kirchlichen Lebens

1.1 Gemeindekirchenratswahl 2013, Kampagne „Sie haben die Wahl“

Gemeindekirchenratswahlen 2013

Nach Abschluss der Gemeindekirchenratswahlen im November 2013 wurde durch das Landeskirchen- amt eine Fragebogenaktion bei den Kirchengemeinden durchgeführt. Sie wurde Anfang des Jahres 2014 ausgewertet. Zusammen mit den im Landeskirchenamt gemachten Erfahrungen ergaben sich bestimmte Schwerpunkte für mögliche Veränderungen im Wahlrecht bzw. in den zur Wahl zur Verfü- gung gestellten Materialien. Die Auswertung wurde zusammen mit ersten Schlussfolgerungen und Fra- gestellungen dem Kollegium des Landeskirchenamtes und dem Landeskirchenrat vorgelegt. Die Ergeb- nisse der Befragung der Gremien werden in die weitere Entwicklung des Gemeindekirchenratswahl- rechts eingehen.

Es ist geplant, mögliche Änderungen des Gesetzes zur Beratung dem Rechts- und Verfassungsaus- schuss der Landessynode im November 2014 vorzulegen. Darüber hinaus werden erste Musterformula- re für die Gemeindekirchenratswahl 2019 vorbereitet.

Kampagne „Sie haben die Wahl“

Die Kampagne, mit der die Gemeindekirchenratswahlen begleitet und die Schwerpunkte „Demokratie“

und „Ehrenamt“ bearbeitet werden sollten, ist ausgewertet. Der Abschlussbericht wird dieser Synode vorgelegt (DS 14.1/1). Das Ziel, die Wahlbeteiligung deutlich zu steigern, konnte mit der Aktion „Brief- wahl für alle“ erreicht werden. Im Sinne des Auftrages, die Kampagnen nachhaltig anzulegen, sind aus der Kampagne zwei Internetportale hervorgegangen, die weiter betrieben werden: www.ehrenamt- ekm.de bietet Informationen und Material über die Ehrenamtsarbeit und für Ehrenamtliche – www.wahlen-ekm.de zeigt sämtliche Wahlen und Wahlämter in der EKM mit den Wahlperioden, Wahl- terminen und der rechtlichen Grundlegung auf; informiert wird hier auch über Wahlen im politischen Raum, eingestellt werden dazu die Wahlaufrufe der Landessynode.

1.2 Werkstattbericht „Erprobungsräume für den Umbauprozess“

Am 04.07.2014 haben der Dezernent Gemeinde, OKR Fuhrmann, und der Referatsleiter Gemeinde/

Kirchenmusik, KR Dr. Schlegel, einen vorläufigen Bericht ihrer Arbeit zu den „Erprobungsräumen“ im Landeskirchenrat gegeben. Dabei stand ganz die konzeptionelle Seite im Vordergrund: Ermutigt durch Entwicklungen in der EKM, durch Erfahrungen ökumenischer Partner und durch die Theorie der sozia- len Innovation sollen in diesem Projekt Experimentierräume für andere, ungewöhnliche Arten, Kir- che/Gemeinde zu sein, eröffnet werden. Auch wenn kirchenleitendes Handeln hier nach der Logik des Ermöglichens operiert, hat die Diskussion im Anschluss deutlich gemacht, wie komplex die Steuerung eines solchen Projektes sein dürfte. Die Impulse aus dem Landeskirchenrat werden ebenso in das Kon- zept aufgenommen wie die Anregungen aus einem Gespräch der Dezernate Gemeinde, Bildung und Personal über soziale Innovationen Ende Juli 2014. In das Konzept werden auch die Impulse aus der Debatte auf der Herbstsynode 2014 einfließen.

1.3 Stärkung der Bußtage und des Gedankens der Umkehr in den Gemeinden

Fußend auf dem Bischofsbericht im November 2013 hat die Landessynode gebeten, „den Buß- und Bettag zu beleben“ und „die persönliche Buße stärker in den Gemeinden“ einzuüben (DS 2/2). Auf sei-

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ner Sitzung am 12./13.09.2014 hat der Landeskirchenrat beschlossen, im Jahre 2015 gezielt auf die drei Bußtage des Kirchenjahres hinzuweisen und angeregt, die Fastenzeit unter den Gedanken der Umkehr zu stellen.

Dazu werden in den kirchlichen Medien verschiedene Impulse gegeben, die Buße als grundlegende Haltung christlichen Lebens auf neue und zeitgemäße Weise bewusst machen. Neben der individuellen Dimension der Buße soll am Reformationstag auf die kirchliche und am Buß- und Bettag an die gesell- schaftliche Dimension erinnert werden.

1.4 Konzeption neues Seelsorgeseminar in den Franckeschen Stiftungen zu Halle

Anfang des Jahres 2014 hat der Umbau des ehemaligen Kinderkrankenhauses in den Franckeschen Stiftungen zum neuen Seelsorgeseminar der EKM begonnen. Mit der Fertigstellung dieses Gebäudes werden die bisherigen beiden Standorte in Weimar und in Halle an einem neuen Standort zusammen- geführt.

Hintergrund für diese Entscheidung waren einerseits der anstehende Verkauf des Gebäudes in der Lafontainestraße in Halle und der schlechte Zustand der dort angemieteten Seminarräume. Anderer- seits ist die Zusammenführung beider Einrichtungen zukunftsweisend und mit dem neuen attraktiven Standort werden Synergieeffekte nutzbar. Die Fertigstellung des Umbaus ist für 2015 geplant.

Die Landeskirche unterstützt den Umbau mit einem finanziellen Zuschuss von

400.000 €. Dieser wird über einen geminderten Mietsatz in den Folgejahren wieder abgewohnt. Die Verabschiedung des Seminarbetriebs in Weimar wird am 1. Advent 2015 mit einem Gottesdienst be- gangen. Am 28.01.2016 wird das neue Seelsorgeseminar mit einem Eröffnungsgottesdienst mit Lan- desbischöfin Junkermann eingeweiht.

1.5 Zukünftige Entwicklung des Kirchenmusikalischen Seminars, kirchenmusikalische C- Ausbildung in der EKM

Auf dem Hintergrund geringerer Teilnehmerzahlen am Kirchenmusikalischen Seminar in Halberstadt, notwendiger Veränderungen in den Räumlichkeiten in Halberstadt und Parallelüberlegungen zur Fi- nanzeinsparung und gleichzeitigen Stützung der Hochschule für Kirchenmusik in Halle entstand im Sommer 2013 die Frage, ob eine Standortverlagerung des Kirchenmusikalischen Seminars von Halber- stadt nach Halle sinnvoll sein könnte.

Das Kollegium sprach nach Vorüberlegungen im Gemeindedezernat am 01.10.2013 einen entspre- chenden Prüfauftrag aus. Zu sämtlichen Schritten wurden die Beteiligten und Betroffenen des Projektes informiert und einbezogen. Betrachtet wurden verschiedene Varianten, insbesondere wurde die Frage untersucht, ob eine Verlagerung nach Halle von den notwendigen Voraussetzungen her überhaupt möglich ist und welche Vorteile eine Verlagerung haben könnte.

In der Folge haben sich im Januar, Februar und März 2014 die Kammer für Kirchenmusik, das Kollegi- um und der Landeskirchenrat dafür ausgesprochen, einen Beschluss zur Verlagerung des Kirchenmusi- kalischen Seminars nach Halle vorzubereiten.

Nach Abschluss der vorbereitenden Überlegungen wurde ein Konzept für eine C-Ausbildung an der Hochschule für Kirchenmusik in Halle erstellt und dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft in Magdeburg vorgelegt. Das Ministerium hat positiv votiert.

Danach wurden die Ergebnisse erneut der Kammer für Kirchenmusik vorgelegt, die sich wiederum für die Verlagerung nach Halle ausgesprochen hat.

Der Landeskirchenrat hat am 17./18.10.2014 die Zielstellung für die Entwicklung eines Gesamtkonzepts für die kirchenmusikalische C- und D-Ausbildung in der EKM zustimmend zur Kenntnis genommen. Er hat beschlossen, das Kirchenmusikalische Seminar zum 01.09.2015 in die Hochschule für Kirchenmu- sik Halle zu integrieren und das Landeskirchenamt mit der Umsetzung beauftragt.

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1.6 Gleichstellungsarbeit

Fachtag geschlechtergerechte Sprache in der Verfassung der EKM

Der Fachtag zur geschlechtergerechten Sprache in der Kirchenverfassung fand am 25.01.2014 in der Theologischen Fakultät Halle statt. In der Frühjahrssynode 2014 wurde ausführlich darüber berichtet (DS 8.1/1). Die Synode erteilte den Arbeitsauftrag, exemplarisch die Artikel 65 bis 76 in geschlechterge- rechter Sprache zu formulieren. Das Ergebnis wird auf dieser Synodentagung vorgelegt (DS 10/1).

Mentoring in der Personalentwicklung

Erprobte Leitungskräfte geben ihre beruflichen und persönlichen Erfahrungen weiter. Sie begleiten ihre Mentee und helfen ihnen, sich und ihre Arbeit aus dem Blickwinkel der Leitungsqualifikation zu reflektie- ren sowie Führungsqualitäten zu entwickeln.

Eine gut funktionierende Organisation braucht eine bunte Vielfalt von Leitungspersönlichkeiten – Frauen und Männer, Jüngere und Ältere. Mentoring-Projekte fördern Menschen, sich auf Leitungstätigkeiten vorzubereiten und begleiten ggf. die Entscheidung im Hinblick auf mögliche Bewerbungen für ein Leitungsamt. Dabei geht es vor allem um eine Förderung von Frauen in männerdominierten Berufen und um Förderung von Männern in frauendominierten Berufen.

Diese besondere Förderung erhielten in der EKM in den vergangenen Jahren ausschließlich Frauen, da sie in den Leitungsebenen der EKM und ihrer Vorgängerkirchen fehlten. Nachdem das Kollegium die Weiterentwicklung des Mentoring-Konzeptes beschlossen hat, können sich nun auch Männer in diesem Sinne weiterbilden.

Die Startveranstaltung für das aktuelle Projekt fand am 17./18. Februar 2014 in Wittenberg statt. Sechs Frauen und vier Männer (Pfarrerinnen und Pfarrer, Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen) wurden als Mentee ausgewählt. Themenschwerpunkt der 2. Veranstaltung am 09.09.2014 mit Frau Prof. Krauslach von der Fachhochschule Jena und vier Gästen von kirchenleitendenden Gremien war die Leitung auf der mittleren Ebene. Dabei ging es sowohl um das Erlangen von theoretischem Wissen über Leitungsstrukturen und Leitungsverhalten als auch um die konkrete Situation in der EKM: Was bedeutet für uns in der EKM geistliches Leiten?

Bereits jetzt ist erkennbar, dass das Mentoringprogramm wirkungsvoll arbeitet, denn von den Mentee haben einige bereits jetzt mehr Leitungsverantwortung übernommen und nutzen die Begleitung durch den Mentor bzw. die Mentorin, um ihren neuen Aufgaben noch besser gerecht zu werden.

Das Projekt, welches in Zusammenarbeit mit dem Personaldezernat und Regionalbischöfin Kühnbaum- Schmidt durchgeführt wird, endet im Februar 2015. Im Anschluss wird in der Steuerungsgruppe und den entsprechenden Dezernaten eine Evaluation des Projektes erfolgen.

Bereits jetzt gibt es Anfragen nach einem nächsten Durchgang.

„Frauen in Amt und Würden“

Nach langer Recherchearbeit hat die Gleichstellungsbeauftragte am Reformationstag 2014 die Broschü- re „Frauen in Amt und Würden – der Weg der Frauen in das (geistliche) Leitungsamt der EKM und ihrer Vorgängerkirchen“ veröffentlicht. Diese Broschüre hat vier Schwerpunkte. Das erste Kapitel befasst sich mit Gesetzen und Regelungen der letzten hundert Jahre über den Dienst der Frauen in der Kirche.

Besonders interessant ist dabei die Entwicklung in der ehemaligen Thüringer Landeskirche. Be- reits 1926 regelten vorläufige Richtlinien die Ordination von Frauen, die allerdings als „besondere Ordination“ bezeichnet wurde. Doch erst 1971 gab es mit der Aufhebung der Zölibatsklausel die völlige Gleichstellung von Frauen und Männern im Pfarrberuf.

Im Bereich der ehemaligen EKKPS erhielten seit 1923 Frauen die Möglichkeit, im kirchlichen Dienst zu arbeiten. Sie wurden aber nicht ordiniert. Die erste verheiratete Theologin wurde 1968 ordiniert.

Das zweite Kapitel der Broschüre befasst sich mit dem Leben im Pfarrhaus und im dritten Kapitel finden sich Statistiken zu Frauen in Leitungsfunktionen. Es geht dabei nicht nur um ordinierte Frauen, sondern auch um genderspezifische Auswertungen im Bereich der ehrenamtlichen Leitungsgremien unserer Kirche.

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Jedem Kapitel ist eine Einführung in das Thema durch verschiedene kirchliche Leitungspersonen vorangestellt.

Im vierten Kapitel sind Biographien von Theologinnen zu lesen, die ihren Dienst in der Kirche in der Mitte des 20. Jahrhunderts begonnen haben.

Die Broschüre ist ein Ergebnis der Evaluation der Gleichstellungsarbeit und der daraus resultierenden Arbeitsaufgaben und eine gute Grundlage bei der Reflexion von gleichstellungsrelevanten Themen.

1.7 Präventionskonzept gegen sexualisierte Gewalt

Seelsorge gehört zu den ureigensten Aufgaben der gemeindlichen Arbeit. Nicht nur Pfarrerinnen und Pfarrer, sondern auch andere Mitarbeitende werden um seelsorgerlichen Rat, Begleitung und Hilfe in Krisensituationen gebeten. Gewalt und speziell sexualisierte Gewalt stürzen sowohl die Menschen, welche diese erleiden, als auch die Angehörigen in große Not. In 2013 wurde in allen Gliedkirchen der EKD ein Spezialmonitoring zur Prävention sexualisierter Gewalt durchgeführt. Die Auswertung für die EKM wurde am 06.12.2013 dem Landeskirchenrat vorgestellt. Es wurde deutlich, dass wir mit unserem Präventionskonzept auf dem richtigen Weg, aber noch lange nicht am Ziel sind.

Unter denen, die sich an dem Monitoring beteiligt haben, gibt ein Großteil an, sich mit dem Thema „Prä- vention sexualisierter Gewalt“ beschäftigt zu haben. 43 % sind in ihrer beruflichen Praxis mit dem The- ma konfrontiert worden. Dabei handelt es sich hauptsächlich um die seelsorgerliche Begleitung von Menschen, die innerhalb des familiären Kontextes zu Opfern wurden. Dies ist wohl auch der Grund, warum etwa die Hälfte der Beteiligten angibt, weitere Unterstützung durch die Landeskirche zu brau- chen.

Allerdings gibt es eine deutliche Diskrepanz zwischen dem Bedürfnis nach Unterstützung und der Be- reitschaft sich Zeit dafür zu nehmen. Für jeden Propstsprengel gibt es ein Team von Trainerinnen und Trainern, die die Fortbildung „Grenzen achten - einen sicheren Raum geben“ für alle Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst als 2-Tagesfortbildung anbieten. Ihr Dienst wird noch nicht genügend angefordert.

Gefragter sind dagegen 2- bis 3-stündige Fortbildungen innerhalb der Konvente. Außerdem gibt es ei- nen hohen Bedarf an Informationsmaterialien, Informationsgesprächen und Beratung in konkreten Fäl- len. Aus diesem Grund wurden die Arbeitsmaterialien der EKD in allen Kirchenkreisen verteilt und eine eigene EKM-Informationsmappe erstellt. Außerdem wird es im März 2015 einen weiteren Kurs zur Aus- bildung von Multiplikatoren geben, die dann auch als Kontaktpersonen in den Kirchenkreisen oder für ihre Berufsgruppe zur Verfügung stehen.

Die Verantwortlichen im Referat Ausbildung und Personalentwicklung und die Beauftragte für Präventi- on erarbeiten im Austausch mit der regionalen Studienleitung, den FEA- und FED-Studienleitern und den Verantwortlichen im Bereich der Kirchenmusik einen entsprechenden Vorschlag zur Implementie- rung des Fortbildungsangebots „Grenzen achten - einen sicheren Raum geben“ im Rahmen der Ausbil- dung bzw. der ersten Dienstjahre.

Ziel ist es, den Themenbereich der Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt fest in der Berufs- anfangsphase zu verankern, und zwar für alle Berufsgruppen des Verkündigungsdienstes.

2. Kirche und Gesellschaft

2.1 Reformationsjubiläum

Die Lutherdekade, die als gemeinsames staatlich-kirchliches Programm seit 2008 auf das Reformati- onsjubiläum 2017 zuläuft und aktuell mit dem Themenjahr „Reformation – Bild und Bibel“ weitere, vor allem auch international beachtete Höhepunkte bereithält, beschäftigt uns als Landeskirche in vielfälti- ger Hinsicht.

Vorbereitungen für das Jubiläumsjahr

Die Vorbereitungen für das Jubiläumsjahr sind auch inhaltlich längst angelaufen. So haben sich Anfang des Jahres die Programmausschüsse für die „Kirchentage auf dem Weg“ in Halle, Magdeburg, Je-

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na/Weimar und Erfurt konstituiert und arbeiten nun an der Profilierung ihrer inhaltlichen Angebote. In jeder Stadt besteht der Programmausschuss aus kirchlichen Vertretern der Ökumene vor Ort sowie aus städtischen, touristischen und kulturellen Partnern. Begleitet wird die Arbeit durch den Verein „Reforma- tionsjubiläum e. V.“. In Wittenberg selbst wird parallel ein Programm vorbereitet, das vor allem für die Gäste, die vom DEKT aus Berlin nach Wittenberg kommen, Angebote bereithalten wird.

Der Abschlussgottesdienst – am Sonntag, den 28. Mai 2017 um 12 Uhr auf den Elbwiesen mit dem Blick auf Wittenberg – wird inhaltlich erst nach dem Stuttgarter 35. DEKT im nächsten Jahr in den Fokus der Vorbereitungen rücken.

Beim Europäischen Stationenweg, der sich von November 2016 bis Mai 2017 durch Europa auf Mittel- deutschland zubewegen wird, wird sich die EKM Anfang Mai 2017 mit der Station Eisenach präsentie- ren, bevor der Stationenweg Mitte Mai in Wittenberg endet und in die „Weltausstellung der Reformation“

mündet. Die Präsentation der EKM auf der Weltausstellung wird in den nächsten Wochen näher be- dacht und spezifiziert.

Das Konfi- und Jugendcamp in den Sommermonaten 2017 in Wittenberg soll sowohl Camps großer Bünde wie auch Konfi- und Jugendgruppen aus allen Teilen Deutschlands und ökumenische Gäste beherbergen. Die EKM wird sich in geeigneter Weise beteiligen. Für alle diese Puzzleteile des Jubi- läumssommers 2017 haben bereits Projektleitungen ihre Arbeit aufgenommen.

Reformation buchstabieren – Regionale Reformationsgeschichte entdecken

Im Juni-Heft von EKM intern ist eine kleine Handreichung mit dem Titel „Regionale Reformationsge- schichte entdecken“ erschienen. Sie soll den Gemeinden Anregungen dafür geben, wie sie sich auf den Weg machen können, um ihre Reformationsgeschichte zu entdecken. Das Arbeitsheft ist als Download auf unserer Website zu finden.

In Mitteldeutschland begeben sich übrigens zurzeit immer mehr Menschen auf eine solche Entde- ckungsreise: So wird sich z. B. das Team der „Denkwege zu Luther“ gemeinsam mit der Robert-Bosch- Stiftung an einem Regionalentwicklungsprojekt in der Region Wittenberg – Anhalt – Bitterfeld – Bad Düben zu Reformation regional beteiligen und die Thüringer Tourismus GmbH wirbt für die Idee von regelmäßigen Lutherstammtischen mit allen Interessierten in Orten, die am Lutherweg liegen.

Unterstützung von Projekten

In den Jahren der Lutherdekade haben wir als Landeskirche vielfältige Projekte unterstützt. Wichtig ist uns dabei gewesen, dass hierbei die Zusammenarbeit von kirchlichen und staatlichen Partnern facet- tenreich und möglichst nachhaltig ihren Ausdruck finden kann. Dies gelang und gelingt bei überregional angelegten Projekten wie den Denkwegen zu Luther und den Lutherfindern, aber auch bei der Mitfinan- zierung von wissenschaftlichen Symposien mit internationaler Strahlkraft. Vor allem aber unterstützt die Landeskirche mit einem jährlichen Projektmittelfonds Kirchengemeinden und Kirchenkreise bei der Rea- lisierung eigener Projekte, in diesem Jahr zählte dazu u. a. eine Kabinettausstellung der Hallenser Ma- rienbibliothek „Hoffnung mein Trost – Die Schätze der Frau von Selmenitz“, der bereits 9. Spaziergang auf dem Eisleber Lutherweg (jedes Jahr am letzten Sonntag im August) und das Theaterprojekt der Orlamünder Kirchengemeinde „Karlstadt, Luther und die Orlamünder“.

Themenjahr 2015 „Reformation – Bild und Bibel“

Das zum Reformationstag 2014 eröffnete Themenjahr „Reformation – Bild und Bibel“ wird auch für un- sere Landeskirche ein besonderes sein.

Zum einen feiern wir am 26.09.2015 mit einem Bibellesefest die Wiedereröffnung des Eisenacher Lu- therhauses, das sich dann mit einem Anbau, saniertem Altbestand und einer neuen Ausstellung präsen- tieren wird. Eine Lichtinstallation von Ingo Bracke am Abend, die neben dem Lutherhaus und der Geor- genkirche auch das „Institut zur Erforschung und Beseitigung des jüdischen Einflusses auf das deut- sche kirchliche Leben“, das sogenannte „Entjudungsinstitut“ in der Eisenacher Bornstraße, illuminieren wird, soll den Festnachmittag beschließen. Dieser Höhepunkt wird aus Kampagnenmitteln der Landes- kirche finanziert.

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Zum anderen wird sich auch unsere Landeskirche in besonderer Weise mit dem 500. Geburtstag von Lucas Cranach dem Jüngeren beschäftigen: Gerade eben (am 19.11.2014) ist in Wittenberg ein Wis- senschaftliches Symposium zum Thema „Cranach-Werke am Ort ihrer Bestimmung“ zu Ende gegan- gen. Dort wurden die über mehrere Jahre gemachten Erkenntnisse der restauratorischen und wissen- schaftlichen Beschäftigung mit den Tafelbildern der Malerfamilie Cranach in unseren Kirchen präsen- tiert, die im nächsten Jahr auch als Katalog zur Verfügung stehen werden. Von Juni bis Oktober 2015 wird sich die EKM, der Kirchenkreis Wittenberg und die Wittenberger Kirchgemeinde an der Lan- desausstellung Sachsen-Anhalt „Cranach der Jüngere 2015“ mit einer Ausstellung in der Wittenberger Stadtkirche und der Präsentation von Tafelbildern in Kirchen im Kirchenkreis Wittenberg beteiligen. Sie sind alle herzlich eingeladen, die restaurierten Tafelbilder anzusehen – und seien Sie versichert: es lohnt sich.

Auch im Freistaat Thüringen steht das Jahr 2015 ganz im Zeichen von Cranach dem Jüngeren: Neben Ausstellungen auf der Wartburg, auf Schloss Friedenstein in Gotha und im Schillermuseum in Weimar wird auch die Weimarer Herderkirche mit ihrem Reformationsaltar zu einem Anziehungspunkt des Inte- resses werden.

Bereits ab Januar 2015 soll im Rahmen der sogen. Kamingespräche mit Medienvertretern auf diese besonderen Ereignisse und unsere herausragenden Schätze in der EKM mit einem Leporello hingewie- sen werden. Am 16.01.2015 eröffnet der Freistaat Thüringen gemeinsam mit der Landeskirche das Themenjahr in Neustadt an der Orla, zwei Tage später, am 18.01.2015, ist die Themenjahreseröffnung in Wittenberg für das Land Sachsen-Anhalt geplant.

Last but not least: Bereits im nächsten Jahr wird die erste der vier geplanten Nationalen Sonderausstel- lungen im Rahmen des Reformationsjubiläums gezeigt werden, und zwar von Mai bis Oktober auf Schloss Hartenfels in Torgau. Die Sächsischen Kunstsammlungen Dresden bereiten sie derzeit zum Thema „Luther und die Fürsten“ vor. Die Kirchengemeinde hat eine begleitende Predigtreihe konzipiert und wird thematische Sonderführungen anbieten.

2.2 „Kirche gegen Rechtsextremismus“:EZRA – Studie und Arbeit

Die EKM nimmt die Trägerschaft für EZRA (Mobile Beratung für Opfer rechter, rassistischer und anti- semitischer Gewalt) seit 2011 wahr. Dies ist ein wichtiger gesellschaftlicher Beitrag im Umgang mit Op- fern gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. EZRA arbeitet konsequent aus der Opferperspektive und vertritt damit eine Haltung, die dem christlichen Menschenbild entspricht. In der Beratungsarbeit ist deutlich geworden, dass Betroffene nicht nur durch die erlittene Tat zu Opfern werden, sondern dass sowohl die Situation in unserer Gesellschaft im Allgemeinen als auch die Arbeitsweisen und Strukturen von Polizei, Justiz und anderen staatlichen Institutionen zur Verstärkung der Opferrolle beitragen. EZRA hat dies durch eine wissenschaftliche Studie der Universität Jena, die durch das Thüringer Sozialminis- terium finanziert wurde, aufgezeigt. Die Studie soll zu Standards bei Ermittlungen und für die Arbeit von Behörden und Institutionen führen.

3. Die EKM im Kontext der Ökumene und im interreligiösen Dialog

3.1 Ökumenische Kontakte und Partnerschaften

Die Landesbischöfin reiste nach England zur Unterzeichnung der neuen Partnerschaftsvereinbarung mit der Diözese Worcester. Ein wichtiges Thema der dortigen Gespräche war, wie die Kirchen das Geden- ken des Ausbruchs des 1. Weltkrieges mitgestalten. Die Partnerschaft zur Diözese Lund wurde u. a.

durch Besuche in Zusammenhang mit dem Wechsel im Bischofsamt der Diözese mit Leben erfüllt. Die zahlreichen landeskirchlichen Partnerschaften gewinnen durch persönliche Begegnungen und Besuche auf unterschiedlichen Ebenen unserer Landeskirche Gestalt. Zunehmend rückt in den Blick, welchen Bezug unsere ökumenischen Partner zur Feier des Reformationsjubiläums im Jahr 2017 haben und

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inwieweit sie diesem Bezug auch durch Besuche in unserer Region Ausdruck verleihen wollen und wie wir dafür gute Gastgeber sein können.

Die Frage nach dem Zugang zum Reformationsjubiläum 2017 beschäftigt auch die Gremien und Ar- beitskreise, die im Kontakt mit den anderen Konfessionen auf dem Gebiet der EKM stehen auf vielfälti- ge Weise. Der Kontakt zur römisch-katholischen Kirche wird insbesondere durch theologische Gesprä- che auf kirchenleitender Ebene, durch ökumenische Kontaktgespräche zu gesellschaftlichen und kir- chenpolitischen Fragestellungen sowie durch gemeinsame öffentliche Auftritte leitender Geistlicher ge- pflegt.

Die EKM beteiligt sich an Veranstaltungen in ökumenischer Trägerschaft, so z. B. dem Fresh X- Netzwerk Deutschland. Hier wie auch in vielfältigen ökumenischen Kontakten wird deutlich, dass wir für Fragen von Gemeindeaufbau, Gemeindeentwicklung und Umgang mit strukturellen Veränderungen viel von ökumenischen Partnern lernen können.

3.2 Interreligiöser Dialog

Der Beirat für christlich-jüdischen Dialog der EKM hat seine Arbeit aufgenommen und einen Studientag zu exegetischen Fragen durchgeführt. Ein Studientag zum Thema „Islam in Deutschland“ zeigte ein starkes Interesse am Islam und seiner Integration in die deutsche Gesellschaft.

3.3 Weltweite Ökumene und konziliarer Prozess

Aus der EKM haben zwei Personen an der Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen im November 2013 in Busan teilgenommen und die dort behandelten Themen sind auf vielfältige Weise innerhalb der Landeskirche rezipiert worden. Nun gilt es, die vom ÖRK gesetzten Anregungen zu einem

„Pilgerweg der Gerechtigkeit und des Friedens“ auch in der EKM umzusetzen.

Im Lothar-Kreyssig-Ökumenezentrum der EKM wurden personelle Veränderungen umgesetzt. Die neue Friedensbeauftragte der EKM, Eva Hadem, ist auch Leiterin des Zentrums.

3.4 Beteiligung der EKM am Fresh X-Netzwerk Deutschland

Das Kollegium hat am 29.04.2014 beschlossen, dass die EKM offizieller Partner des Fresh X-Netzwerk in Deutschland wird. Dieses bündelt derzeit verschiedenste kirchliche Akteure, die die ökumenischen Impulse aus der anglikanischen Kirche bzw. der katholischen Kirche in Frankreich aufnehmen und in Deutschland kommunizieren wollen. Im Netzwerk sind die Landeskirchen Hannover, Baden, Württem- berg und Westfalen ebenso vertreten wie die Methodistische Kirche, das Bistum Hildesheim und die AMD, der CVJM und das EKD-Zentrum Mission in der Region. Das wichtigste Organ dieses losen Zu- sammenschlusses ist der Runde Tisch, an dem auch Vertreter aus England, z. T. aus Frankreich, Hol- land und der Schweiz teilnehmen. Die EKM ist hier vertreten. KR Schlegel arbeitet außerdem in der Steuerungsgruppe mit.

4. Kirche in der Bildungsverantwortung

4.1 Perspektiven der Bildungskammer der EKM

Die Bildungskammer hat wichtige Impulse zu wesentlichen Bereichen der Bildungsarbeit („Kirche und Familie“, „Perspektiven der Gemeindepädagogik“) gegeben. Um für die neue Legislaturperiode Auftrag, Arbeitsweise und Zusammensetzung neu zu bestimmen, wurde das Bildungsdezernat gebeten auszu- werten, welche Konsequenzen aus den Impulsen der Bildungskammer gezogen wurden. Diese Auswer- tung wird dem Landeskirchenrat in nächster Zeit vorgelegt.

4.2 Evangelisches Schulwerk der EKM

Nachdem der Landeskirchenrat die „Ordnung für das Evangelische Schulwerk in Mitteldeutschland“

beschlossen hat, konstituierte sich das Evangelische Schulwerk neu. In Trägerkonferenzen am

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18.10.2013 und 21.03.2014 wurden Eckpunkte der Arbeit abgesteckt und der Leitungskreis gebildet.

Inzwischen hat der Leitungskreis seine Arbeit aufgenommen und die Federführung für die inhaltliche Gestaltung der Trägerkonferenzen übernommen. Eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung des PTI, der Schulstiftungen, des Diakonischen Bildungsinstituts und des Diakonischen Werkes erarbeitete einen

„Orientierungsrahmen evangelische Schule mit evangelischem Profil“, der die Weiterentwicklung des Profils evangelischer Schulen und damit ihre Erkennbarkeit in der Schullandschaft unserer Länder be- fördern soll.

4.3 Schulstiftungen

Der Stiftungsrat der Ev. Schulstiftung in Mitteldeutschland hat im Januar eine Änderung der Satzung beschlossen (§ 9 Absatz 1 Satz 1), mit der die Zahl der Mitglieder von acht auf neun erhöht wurde. Die- se Änderung war notwendig, um die Voraussetzungen für die Berufung eines personenidentischen Ku- ratoriums und Stiftungsrates von Ev. Johannes-Schulstiftung und Ev. Schulstiftung in Mitteldeutschland zu schaffen. Dem Kuratorium der Ev. Johannes-Schulstiftung sowie dem Stiftungsrat der Ev. Schulstif- tung in Mitteldeutschland gehören seit April 2014 die folgenden Personen an: Rechtsanwalt Ernst Bren- ning, Katrin Göring-Eckardt MdB, Hubertus Jäger, Dr. Albrecht Graf von Kalnein, OKR’in Martina Klein, Prof. Dr. Will Lütgert, Bischof a. D. Axel Noack, Dr. Helmut Stegmann und Ministerialrat Stephen Ger- hard Stehli. Die erste gemeinsame Sitzung fand am 08.07.2014 in Halle statt. Vorsitzender des Kurato- riums der Ev. Johannes-Schulstiftung ist Bischof a. D. Axel Noack, Stellvertreterin ist OKR’in Martina Klein. Im Stiftungsrat der Ev. Schulstiftung in Mitteldeutschland ist OKR’in Martina Klein die Vorsitzende.

Es ist geplant, dass hier Bischof a. D. Axel Noack in der nächsten Sitzung zum Stellvertreter gewählt wird. Zudem ist für 2015 eine Personalunion der Stiftungsvorstände in Aussicht genommen.

4.4 Zusammenarbeit von PTI und Kinder- und Jugendpfarramt mit dem Ziel der verstärkten Un- terstützung der Mittleren Ebene

Das Bildungsdezernat wertet im Auftrag des Landeskirchenrates (21./22.03.2014) derzeit das Unter- stützungssystem für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Gemeinde und Schule aus. Es geht dabei vorrangig um die Fragestellung, wie die religions- und gemeindepädagogische Arbeit der mittleren Ebene konzeptionell und durch entsprechende Qualifizierung der Mitarbeitenden effektiv und nachhaltig gefördert werden kann. Aus der Auswertung sollen Schlussfolgerungen gezogen werden für die zukünf- tige Rolle, Aufgaben und Ausrichtung sowie eine intensive Zusammenarbeit von Pädagogisch- Theologischem Institut und Kinder- und Jugendpfarramt. Die Auswertung wird von einer Steuerungs- gruppe koordiniert, in der Vertreter des Bildungsdezernats, der beiden Einrichtungen, der Evangeli- schen Landeskirche Anhalts sowie ein Superintendent mitwirken. Sie wird durch das Comenius Institut begleitet und beraten.

4.5 Projekt Gemeindepädagogik in der EKM

Der Gemeindepädagogische Dienst (GPD) steht angesichts der Veränderungen in Kirche und Gesell- schaft vor veränderten Anforderungen an die Arbeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Hin- zu kommen durch den Bolognaprozess neue Anforderungen an Ausbildung und Berufsabschlüsse. Die Kirchenkreise erwarten, dass auch zukünftig gemeindepädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stehen, die die Arbeit in hoher Qualität leisten und Impulse für die konzeptionelle Weiter- entwicklung setzen. In Aufnahme der Impulse der Bildungskammer zu den Perspektiven der Gemein- depädagogik in der EKM hat das Kollegium des Landeskirchenamtes das Projekt Gemeindepädagogik initiiert. Ziel ist die Erarbeitung einer Konzeption für die Arbeit des GPD und für die Ausbildung der Mit- arbeitenden im GPD. Ein erstes Ergebnis soll eine Ausbildung von Quereinsteigern mit anrechnungsfä- higen Studienleistungen für den GPD sein.

4.6 Religionspädagogische Qualifizierung von Erzieherinnen und Erziehern im Elementarbereich Die Umsetzung des im Mai von der Landessynode bestätigten konzeptionellen Rahmens für ein An- schlussprojekt zur religionspädagogischen Qualifizierung von Erzieherinnen und Erziehern wird gegen-

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wärtig im Zusammenwirken von Bildungsdezernat und PTI geplant und vereinbart. Dabei geht es um die Frage, wie Regionalisierung und Modularisierung konkret auszugestalten sind und wie geeignete Per- sonen als regionale Fortbildnerinnen und Fortbildner gewonnen und qualifiziert werden können. Ge- genwärtig werden Kooperationen mit der Fachhochschule Erfurt und weiteren Ausbildungsstätten vor- bereitet.

4.7 Modellregionen Familie

In Auswertung des Familienpapiers der Bildungskammer beauftragte die Landessynode das Bildungs- dezernat zu prüfen, ob die Familienperspektive in der kirchlichen Arbeit durch Modellregionen gefördert werden kann. Gemeinsam mit dem Beirat Familie hat das zuständige Referat des Landeskirchenamtes diesen Impuls aufgenommen und eine Grundlage für die Arbeit in Modellregionen geschaffen. Die Aus- schreibung stieß auf große Zustimmung. Aus einer Vielzahl von Anfragen gingen sieben Bewerbungen hervor. Der Beirat wählte drei Regionen mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen aus. Die Arbeit in den Modellregionen (Suhl, Kirchenkreis Bad Frankenhausen und Region Brockenblick) hat im Oktober 2014 mit einer Auftaktveranstaltung begonnen. Ziel soll es sein, Anregungen und Erfahrungen aus den Modellregionen für andere nutzbar zu machen. Bei Vorliegen finanzieller Möglichkeiten und positiver Erfahrungen ist daran gedacht, weitere Modellregionen auszuweisen.

4.8 Kirchliche Tagungs- und Begegnungsstätten Tagungsstättenkonzept

Um die vier großen Tagungsstätten der EKM (Augustinerkloster Erfurt, Burg Bodenstein, Kloster Drü- beck, Zinzendorfhaus Neudietendorf) einerseits wirtschaftlich betreiben zu können und andererseits in ihren jeweiligen Profilen weiterzuentwickeln, ist es notwendig, einen stärkeren geregelten Zusammen- hang zwischen den einzelnen Häusern herzustellen. Hierfür wurde ein Tagungsstättenkonzept entwi- ckelt, das in einem ersten Schritt Bedürfnisse und Wünsche der Gäste sowie der verschiedenen Nut- zergruppen wahrnimmt und Chancen und Möglichkeiten der Örtlichkeiten der vier Häuser aufzeigt. In einem dritten Punkt wird aufgezeigt, welche missionarische Chance der kirchliche Auftrag unter dem Aspekt der Gastfreundschaft in den Tagungsstätten entfaltet. Unter der Überschrift der strategischen Weiterentwicklung der Tagungsstätten werden Ziele und Maßnahmen zur Sicherstellung eines tragfähi- gen wirtschaftlichen Fundaments, zum Aufbau eines professionellen Marketings sowie zur Entwicklung einer gut funktionierenden Organisationsstruktur und -kultur formuliert.

Für die Familienbildungs- und -erholungsstätte Burg Bodenstein wurde die Ordnung mit Wirkung zum 01.01.2014 überarbeitet.

Neulandhaus Eisenach

Unter der Voraussetzung einer konzeptionellen Neuausrichtung, eines Trägerwechsels und der Be- schlussfassung des Haushalts- und Finanzausschusses der Landessynode hat das Kollegium des Lan- deskirchenamtes der notwendigen baulichen Sanierung des Neulandhauses zugestimmt. Das Dezernat Bildung wurde beauftragt zu klären, ob die Übertragung der Trägerschaft auf einen kirchlichen Zweck- verband der Kirchenkreise Eisenach und Bad Salzungen-Dermbach sowie der Kirchengemeinde Eise- nach und weiterer Beteiligter eine geeignete Lösung zur Absicherung der Jugendbildungsstätte darstellt.

4.9 Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Rahmenkonzeption für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der EKM

Im Zusammenhang der Beratung zum Kinder- und Jugendgesetz wurde deutlich, dass auch die konzep- tionellen Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen weiterentwickelt werden müssen. Der Landeskirchenrat hat eine Arbeitsgruppe einberufen, die eine Rahmenkonzeption erarbeitet. Der Ar- beitsgruppe gehören Vertreter des Bildungsdezernats, ein Regionalbischof, ein Superintendent, des Synodenausschusses Kinder, Jugend und Bildung, des Diakonischen Werkes, des Gemeindedienstes, zwei Vertreter des Landesjugendkonvents, der Landesjugendpfarrer, zwei Vertreter des bejm sowie der

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Landeskirchenmusikdirektor an. Damit soll sichergestellt werden, dass Theorie und Praxis aus ver- schiedenen Bereichen einbezogen werden.

5.000 Brote – Konfis backen Brot für die Welt

Das Bildungsdezernat der EKM und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) haben auf Initiative des Evangelischen Verbands Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt (KWA) mit dem Zentralverband des Deut- schen Bäckerhandwerkes und in Kooperation mit Brot für die Welt die Aktion „5.000 Brote - Konfis ba- cken Brot für die Welt“ ins Leben gerufen. Seit dem Erntedankfest gehen ca. vierzig Konfirmandengrup- pen in Backstuben und Bäckereibetriebe, um Brote zu backen. Diese werden in einem Gottesdienst oder zu einem Gemeindefest zugunsten dreier Kinder- und Jugendbildungsprojekte von Brot für die Welt verkauft bzw. gegen Spenden abgegeben. Für diese Aktion haben Bäckerinnen und Bäcker ihre Backstuben geöffnet. Die Konfirmanden erhalten so einen Einblick in einen handwerklichen Beruf und beschäftigen sich mit christlich-ethischen Grundsätzen im Umgang mit Nahrungsmitteln.

Landesjugendpfarrer

Im August dieses Jahres beendete Pfarrer Andreas Holtz seinen Dienst als Landesjugendpfarrer. Nach einem Verständigungsprozess über Aufgaben und Profil der Stelle des Landesjugendpfarrers soll die Stelle im Januar 2015 neu ausgeschrieben werden.

5. Kirche in der Personalverantwortung

5.1 Mittelfristige Stellen- und Personalplanung

Sowohl der Abfragelauf in den Kirchenkreisen für das Haushaltsjahr 2014 als auch die Auswertung haben sich grundsätzlich bewährt. Die gemeinsame Datenplattform für die durch verschiedene Stellen im Landeskirchenamt erhobenen Daten zur Stellen-, Personal- und Finanzplanung der Kirchenkreise ist ein Gewinn für eine effiziente Arbeit im Landeskirchenamt und für eine maßvolle und zielgenaue Erhe- bung in den Kirchenkreisen. Aufgrund der Erfahrungen mit dem ersten Durchlauf wurde die Abfragemat- rix geringfügig überarbeitet. Die Arbeitsgruppe ist ein Instrument für Kommunikation und Verfahrenssi- cherheit in der Wahrnehmung der gemeinsamen Verantwortung für die Stellen- und Personalplanung von landeskirchlicher und mittlerer Ebene.

5.2 Ablösung der landeskirchlichen Projektstellen durch Pfarrstellen für besondere Aufgaben Aufgrund einer Anregung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss der Landessynode vom Oktober 2012 wurden im Personaldezernat 2013 Kriterien für Pfarrstellen mit besonderen Aufgaben erarbeitet.

Die darauf aufbauenden konzeptionellen Überlegungen wurden auf dem Superintendentenkonvent im Februar 2013 diskutiert.

Ein Konzeptentwurf, der eine konsequente Beendigung der Praxis und einen vollständigen Rückbau der bisherigen Projektstellen sowie den Aufbau eines neuen Systems „Pfarrstellen für besondere Aufgaben“

mit nachvollziehbaren Kriterien und Verfahren vorsah, wurde am 08./09.04.2013 im Kollegium diskutiert und für die Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss der Landessynode freigegeben.

Der Haushalts- und Finanzausschuss bestätigte das Konzept im Grundsatz. Die entsprechenden Ver- änderungen wurden mit dem Haushaltsplan 2014 auf der Herbstsynode 2013 beschlossen. Im Februar bzw. März 2014 haben Kollegium und Landeskirchenrat den Kriterien und Verfahren für die Besetzung von Pfarrstellen für besondere Aufgaben in 5 Fallgruppen (Bewegliche Pfarrstellen, Pfarrstellen für Per- sonalentwicklung und Forschung in kirchlichem Interesse, Pfarrstellen für Kommunitäten und besondere Formen von Gemeinde, Pfarrstellen für den Entsendungs- und Entlastungsdienst (als Übergangsmo- dell), Pfarrstellen für landeskirchliche Projekte) zugestimmt.

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5.3 Ausbildung und Nachwuchsgewinnung

Erhöhung der Ausbildungskapazität im Vorbereitungsdienst

In der Regel stehen für den Vorbereitungsdienst in der EKM jährlich 15 Ausbildungsplätze für Theolo- ginnen und Theologen und zwei für Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen zur Verfügung.

In 2014 sind insgesamt 48 Bewerbungen im Referat Ausbildung und Personalentwicklung für den Vor- bereitungsdienst eingegangen. Aufgrund der hohen Bewerberzahlen und dem höheren Bedarf an Pfar- rerinnen und Pfarrern, ordinierten Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen in den nächsten Jahren war eine bedarfsgerechte Erhöhung auf 30 Ausbildungsplätze durch das Kollegium des Landes- kirchenamtes notwendig geworden. Insgesamt wurden 32 Bewerber übernommen, davon haben 27 ihren Vorbereitungsdienst zum 01.09.2014 begonnen. Aufgrund der hohen Anzahl der Bewerbungen auch in den am Ausbildungsverbund beteiligten Landeskirchen (Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg schlesische Oberlausitz, Evangelische Landeskirche Anhalts, Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens), wurde mit dem Predigerseminar in Wittenberg, den regionalen Studienleitun- gen und dem geschäftsführenden Ausschuss nach einer Lösung gesucht, die Ausbildungsstruktur be- darfsgerecht anzupassen. Aufgrund sprunghaft anwachsender Zahlen bei den Abgängen aus dem akti- ven Dienst der EKM (durch Ruhestand und Wechsel der Landeskirche) ist bereits jetzt absehbar, dass selbst bei Berücksichtigung einer zusätzlichen Einsparung von 70 Stellen ab 2017 das Verhältnis von Stellen und Personen nicht mehr stimmig ist. Dieser Entwicklung wurde mit der kurzfristigen Anpassung der Ausbildungsstruktur und der bedarfsgerechten Erhöhung der Ausbildungsplätze entgegengewirkt.

Rahmenvereinbarungen mit den auf dem Gebiet der EKM liegenden Universitäten

Der Freistaat Thüringen und das Land Sachsen-Anhalt haben in Artikel 3 Absatz 1 der Verträge mit den Evangelischen Kirchen jeweils zugesagt, die Theologische Fakultät in Jena bzw. Halle für die wissen- schaftlich-theologischen Ausbildungsgänge zu erhalten. Deshalb ist die Landeskirche ihrerseits bereit, auf Grundlage der nun abgeschlossenen Rahmenverträge die wissenschaftliche Forschungsarbeit der Theologischen Fakultäten auf ihrem Gebiet zu fördern und somit auch die beiden wissenschaftlichen Ausbildungsstätten für den Nachwuchs im Pfarrdienst der EKM zu unterstützen. Die Landeskirche stärkt so die Fakultäten im Wettbewerb mit anderen Forschungsstandorten durch die von den Ländern ge- schaffene Exzellenzoffensive und die damit verbundene Möglichkeit der Einwerbung von Drittmitteln.

Mit dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit der Universität Erfurt ist nun in diesem Jahr auch eine verbindliche Vereinbarung für die wissenschaftliche Forschungsarbeit des Martin-Luther-Institutes geschaffen worden.

Einheitliche kirchliche Prüfungsordnung für das Erste Theologische Examen in der EKM

Im Rahmen des Bologna-Prozesses und der damit verbundenen Modularisierung des Studienganges Evangelische Theologie war eine Neuordnung für die Erste Theologische Prüfung in der EKM notwen- dig geworden. Das Ziel war, die Neuregelungen der Studien- und Prüfungsordnungen beider Fakultäten in zwei unterschiedlichen Bundesländern für den Studiengang Evangelische Theologie nach Maßgabe der jeweils geltenden Rechtsgrundlagen und vorhandenen Traditionen so anzugleichen, dass sie in Qualität und Quantität der zu erbringenden Prüfungsvoraussetzungen, -anforderungen und -leistungen vergleichbar wurden. Die neue Prüfungsordnung der EKM für die Erste Theologische Prüfung setzt nun die zwischen den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), dem Evangelisch- Theologischen Fakultätentag (E-TFT) und der Kultusministerkonferenz (KMK) vereinbarten Rahmenbe- dingungen im Sinne einer kooperativen Personalpolitik innerhalb des Bundesgebietes formal um.

Einheitliche Prüfungsordnung für das Zweite Theologische und Gemeindepädagogische Examen in der EKM

Die Prüfungsordnungen für das Zweite Theologische und Zweite Gemeindepädagogische Examen die- nen der Prüfung der Kandidatinnen und Kandidaten, die den Vorbereitungsdienst in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland absolviert haben. Die neuen Ordnungen bilden nun die zwischen den ehe- maligen Teilkirchen und den im Ausbildungsverbund beteiligten Landeskirchen (Evangelische Kirche

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Berlin-Brandenburg schlesische Oberlausitz, Evangelische Landeskirche Anhalts, Evangelische Kirche in Mitteldeutschland, Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens) vereinbarte Ausbildungskonzep- tion nach einheitlichen Standards, Modalitäten und Umfang der Prüfungsleistungen ab.

5.4 Entsendungsdienst

Für den Entsendungsjahrgang mit Dienstbeginn 01.04.2014 wurde das Entsendungsverfahren neu be- schrieben und ein transparenter Prozessplan für die Verantwortlichen und die zu Entsendenden erstellt.

In diesem Zusammenhang wurden die Verordnungen über das Verfahren zur Zuerkennung der Anstel- lungsfähigkeit angeglichen und neu gefasst.

5.5 Personaleinsatz

AG „flankierende Maßnahmen zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr" - Themen- stellung, Aufwand und Ergebnisse

Mit Beschluss der Landessynode vom 23.11.2013 ist die Regelaltersgrenze für Pfarrerinnen und Pfar- rer, ordinierte Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen, die nach dem 31.12.1952 geboren sind, schrittweise bis zum 67. Lebensjahr angehoben worden.

Bei der Gesetzesänderung war den Verantwortlichen bewusst, dass mit der Anhebung der Altersgren- ze über Maßnahmen nachgedacht werden muss, die Pfarrerinnen und Pfarrer in ihrem Dienst so zu unterstützen, dass die Fähigkeit zur Bewältigung des Dienstes erhalten wird.

Im Zusammenhang mit diesem Beschluss erhielt das Personaldezernat den Auftrag zu prüfen, welche Unterstützungsangebote künftig nötig (oder bereits vorhanden) sind und den Kirchenkreisen zur Verfü- gung gestellt werden können.

Ergebnisse:

a) Qualifizierung von Handlungsfeldern (Stellenplanung und Personalführung der Kirchenkreise, Ent- lastungsmöglichkeiten in den letzten Dienstjahren, Regelungen für verschiedenartige Vertretungs- dienste, Angebote zur Begleitung in den letzten Dienstjahren) und Handlungsebenen (Landeskir- che, Kirchenkreis, Einzelperson),

b) Handreichung für die Beauftragung von Ruheständlern mit regelmäßig geordneten Diensten ein- schließlich Regelungen für die Vergütung, rechtliche Absicherung, Nebenleistungen,

c) Modell „Entsendungs- und Entlastungsdienst“ (im Test für 2 Jahre: Entsendungen in 2015 und 2016),

d) Älterwerden im Pfarrberuf: Informationskatalog über Möglichkeiten und spezielle Regelungen für die letzten Dienstjahre,

e) spezielles regelmäßiges Kursangebot im Pastoralkolleg,

f) Empfehlung mittelfristig wirksamer Maßnahmen an die Kirchenkreise: Thematisierung im Mitarbei- tendenjahresgespräch, Angebot von Unterstützung bzw. von geeigneten Stellen.

AG Musterdienstvereinbarung - Themenstellung, Aufwand und Ergebnisse

Rechtsgrundlagen: PfDG und Pfarrdienstausführungsgesetz, § 68 Abs. 4: Für Pfarrer im Entsendungs- dienst und für Pfarrer im Teildienst sind Dienstbeschreibungen zwingend vorgesehen. Zuständig ist der Superintendent oder die Superintendentin in Abstimmung mit den beteiligten Gemeindekirchenräten.

Die Dienstbeschreibung bedarf der Genehmigung durch das Landeskirchenamt.

Für den Diskussionsprozess wurde durch das Dezernat P erstmals ein Forum im Extranet genutzt.

Eine Handreichung zur Erstellung einer Dienstvereinbarung für Pfarrer sowie ordinierte Gemeindepäda- gogen im Entsendungsdienst und im Teildienst, gültig ab 01.09.2014, erscheint als Beilage zu EKM intern 10/2014. Die Muster-Dienstvereinbarungen (für Pfarrer im gemeindlichen Dienst, für ordinierte Gemeindepädagogen, Schulpfarrer und ordinierte Gemeindepädagogen im Schuldienst und für Pfarrer und ordinierte Gemeindepädagogen in der Sonderseelsorge) stehen im Extranet zum download zur Verfügung.

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5.6 Personalentwicklung

Kontaktsemester „Gesundheit/Spiritualität“

Auf Grundlage einer wissenschaftlichen Hausarbeit an der Fachhochschule Erfurt wurde im Jahr 2013 die Durchführung der Kontaktsemester in der EKM evaluiert. Als Ergebnis kann festgehalten werden:

Das Kontaktsemester hat sich als Instrument der Personalentwicklung bewährt. Eine qualitative Befra- gung und die Auswertung der Berichte ergaben nachhaltige, die Berufsentwicklung fördernde Kompe- tenzerweiterungen im Bereich der Theologie und der Ökumene sowie in der Beförderung des landeskir- chenübergreifenden kollegialen Austausches. Die Evaluation belegte deutlich den Zusammenhang des Kontaktsemesters zur gesundheitlichen Prävention und der Pflege persönlicher Spiritualität. Um im Bereich der Personalentwicklung die Möglichkeiten der gesundheitlichen Prävention zu stärken, be- schloss daher das Kollegium des Landeskirchenamtes im November 2013 die Erweiterung des Forma- tes Kontaktsemester um den Schwerpunkt „Gesundheit/ Spiritualität.“ Im Zeitraum von drei bis vier Mo- naten können sich Pfarrerinnen und Pfarrer, ordinierte Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädago- gen nach zehnjähriger Dienstzeit intensiv mit Handlungs- und Orientierungsmustern beschäftigen, die der Prävention, Gesunderhaltung und Pflege der eigenen Spiritualität dienen. Das Antragsverfahren ist geregelt und beinhaltet sowohl die Zusammenstellung eines situationsbezogenen, persönlichen Pro- gramms mit Inanspruchnahme von Supervision, geistlicher Begleitung und fachärztlicher Beratung als auch die Abfassung eines schriftlichen Berichtes und ein sich anschließendes Personalentwicklungsge- spräch im Referat Ausbildung und Personalentwicklung (P3).

Maßnahmen der Personalentwicklung zum Dienstbeginn von Superintendentinnen und Superintenden- ten

Bei einer neuen Berufung zur Superintendentin oder zum Superintendenten werden gewählte Pfarrerin- nen und Pfarrern vor Dienstbeginn zu einem Informations- und Beratungsgespräch im Referat P3 mit dem Ziel einer individuellen Beratung und Vorbereitung auf die zukünftige Leitungsverantwortung einge- laden. Dabei stehen verschiedene Instrumente der Personalentwicklung zur Verfügung: Vermittlung von Möglichkeiten der Hospitation bei Superintendentinnen und Superintendenten mit langjähriger Dienster- fahrung, Vermittlung von Kontaktgesprächen mit anderen Referaten im Landeskirchenamt und Abstim- mung eines individuellen, auf den zukünftigen Amtsinhaber angepassten Weiterbildungsplanes für die ersten Dienstjahre.

Dieses Programm der Personalentwicklung wurde in den Jahren 2012 bis 2014 bei Dienstbeginn von Superintendentinnen und Superintendenten erprobt. Nach Beratung im Superintendentenkonvent wird es dem Kollegium des Landeskirchenamtes zur Beratung und Beschlussfassung über eine verbindliche Einführung vorgelegt werden.

Vom Referat wird angestrebt, im Jahr 2015 ein adäquates Modul für stellvertretende Superintendentin- nen und Superintendenten und entsprechend der besonderen Herausforderung auch für amtierende Superintendentinnen und Superintendenten zu erarbeiten.

Projekt „Verwaltungsleitungsqualifizierung“

Durch neue Rahmenbedingungen, neu geordnete kirchliche Strukturen und Reformen haben sich die Anforderungen an Führungs- und Leitungskräfte im kirchlichen Dienst verändert. Deshalb war es nötig, eine neue Qualifizierung für Führungsskräfte in der Verwaltung zu entwickeln. In Zusammenarbeit mit der Führungsakademie für Kirche und Diakonie (FAKD), der rheinischen und der westfälischen Kirche, der EKHN, der EKBO und der EKM entstand das Pilotprojekt „Führungsseminar Verwaltung leiten“. Im August 2014 begann die zweijährige berufsbegleitende Weiterbildung mit einem Umfang von zehn Mo- dulen. Aus der EKM sind vier Teilnehmende benannt. Im Rahmen des Pilotprojektes übernimmt die EKM die gesamten Kurskosten.

5.7 Einführung eines elektronischen Personalinformationssystems

Aufgabe des dezernats- und landeskirchenamtsübergreifenden Projekts ist die Analyse, die Dokumen- tation und, wo notwendig, die Modellierung der personalwirtschaftlichen Prozesse der EKM. Mit den

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Ergebnissen können die verschiedenen Personalverantwortlichen in den einzelnen Gliederungen der Landeskirche die neue Gesetzgebung der EKM im Personalbereich in geklärter, nachvollziehbarer und einheitlicher Weise umsetzen. Damit dient die Klärung der personalwirtschaftlichen Verfahrensweisen dem Zusammenwirken von Kirchenkreisen, Kreiskirchenämtern und Landeskirchenamt. Sie ist zugleich die zwingende Voraussetzung für ein einheitliches Personalinformationssystems (ePIS), dessen Einfüh- rung für das Jahr 2015 vorgesehen ist.

In der Lenkungsgruppe des Projekts arbeiten Vertreter der Superintendentinnen und Superintendenten und der Leiterinnen und Leiter der Kreiskirchenämter mit. Die Leitung des Projektteams wurde in den Referaten Personalrecht (P1) und Personaleinsatz (P2) übernommen.

6. Fortentwicklung der kirchlichen Ordnung

6.1 Evaluation Kirchenverfassung

Auf der Frühjahrssynode 2014 wurden im Zusammenhang mit dem Bericht über den Fachtag zur ge- schlechtergerechten Sprache in der Kirchenverfassung Gemeindeglieder, Kirchengemeinden und Kir- chenkreise gebeten, sich an der Evaluation der Kirchenverfassung zu beteiligen und Vorschläge für Änderungen zu unterbreiten (DS 8.1/2 B).

Zur Umsetzung dieser Bitte ist für den Zeitraum Oktober 2014 bis März 2015 vorgesehen, dass ehren- und hauptamtlich Mitarbeitende in Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und auf der landeskirchlichen Ebene, aber auch die Gemeindeglieder, ihre Sichtweisen und Änderungsvorschläge mitteilen können.

Auf die Möglichkeit der Stellungnahme wurde sowohl im Oktober-Heft von EKM intern als auch gegen- über den Superintendentinnen und Superintendenten und den Präsides der Kreissynoden hingewiesen.

Vorgesehen ist auch die Einbeziehung des Superintendentenkonvents im Januar 2015.

Für die Verwendung in Gemeindebriefen wurden im Gemeindebriefportal Mustertexte unterschiedlicher Länge zur Verfügung gestellt, um auch Gemeindeglieder zu erreichen und zur Beteiligung anzuregen.

Die Landessynode hat auf ihrer Herbsttagung 2011 einen Fahrplan für die Evaluation der Kirchenver- fassung beschlossen (DS 6.2 B). Zweiter Schritt dieser Evaluation ist die Sichtung des inhaltlichen Überarbeitungsbedarfs durch eine Arbeitsgruppe im Landeskirchenamt in 2015.

Neben der Sichtung des Überarbeitungsbedarfs werden im April 2015 auch die eingegangenen Stel- lungnahmen gesichtet und aufbereitet. Das Ergebnis wird dem neugebildeten Rechts- und Verfas- sungsausschuss der II. Landessynode zur Beratung übergeben. Anschließend sollen Ausschuss und Arbeitsgruppe einen Bericht an die Landessynode zu den sich abzeichnenden Themen für eine Verfas- sungsänderung vorlegen.

Ausgehend von den im Bericht angesprochenen Themen soll die Landessynode im Herbst 2015 eine Arbeitsgruppe unter synodaler Beteiligung einsetzen mit dem Ziel, einen entsprechenden Gesetzentwurf in 2016 zu erarbeiten und für Anfang 2017 ein Stellungnahmeverfahren vorzusehen.

6.2 Stand der Rechtsvereinheitlichung

Auf der Herbstsynode 2013 wurde die Visitationsordnung, das Vermögensverwaltungs- und Aufsichts- gesetz, ein Kirchengesetz aus Anlass der Anhebung der Altersgrenzen für die Ruhestandsversetzung und das Kirchengesetz zur Rechtsbereinigung beschlossen. Auf der Frühjahrssynode wurden neben einer Verfassungsänderung keine Gesetzesvorhaben verhandelt. Die Rechtsvereinheitlichung ist damit auf der Gesetzesebene bis auf einzelne Ausnahmen abgeschlossen. Entsprechend haben die in dieser Herbstsynode zu behandelnden Gesetzgebungsverfahren nicht mehr die Rechtsvereinheitlichung zum Thema.

Auf untergesetzlicher Ebene wurde eine Ausführungsverordnung zum Vermögensverwaltungs- und Aufsichtsgesetz verabschiedet, die den Regelungsgehalt mehrerer ehemals teilkirchlicher Verordnun- gen und Ordnungen vereinheitlicht. Mehrere Verordnungen wurden durch die Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Rechtsnormen zur Rechtsbereinigung aufgehoben oder Fehler wurden beseitigt.

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Eine Vereinheitlichung fand schließlich auch durch die Verordnung über die Laufbahnen, die Beurtei- lung und die Beförderung der Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten in der EKM statt.

6.3 Verordnungen und weitere Rechtsnormen im Berichtszeitraum Vermögensverwaltungsaufsichtsverordnung

Die Landessynode hat mit Beschluss vom 23.11.2013 das Kirchengesetz zur Vereinfachung und Ver- einheitlichung der Vermögensverwaltung und damit in Artikel 1 dieses Gesetzes insbesondere das Kir- chengesetz über die Vermögensverwaltung und die Aufsicht in der Evangelischen Kirche in Mittel- deutschland beschlossen.

Zum Vermögensverwaltungs- und Aufsichtsgesetz wurden nunmehr auch die notwendigen Ausfüh- rungsbestimmungen erlassen.

Diese beinhalten zum einen die vereinheitlichten Ausführungsbestimmungen zur Verwaltungsordnung (ehem. EKKPS) und zum Vermögensverwaltungsgesetz (ehem. ELKTh) - aber auch das bisher teilwei- se noch unterschiedliche (ehem. Teilkirchen-)Recht zu den Kollekten und Sammlungen sowie zur Nut- zung kirchlicher Räume für nichtkirchliche Zwecke.

Änderung der Kirchenbauverordnung

Die Landessynode hat mit Beschluss vom 23.11.2013 das Kirchengesetz zur Vereinfachung und Ver- einheitlichung der Vermögensverwaltung und damit in Artikel 2 dieses Gesetzes insbesondere eine Änderung des Kirchenbaugesetzes beschlossen.

Mit der Änderung des Kirchenbaugesetzes wurde auch eine Anpassung der Kirchenbauverordnung erforderlich. Zusätzlich zu den sich aus dem Gesetz ergebenden Änderungen wurden in der neuen Kirchenbauverordnung wesentliche Regelungen zum Orgelwesen nun einheitlich für die gesamte EKM getroffen. Die bisher unterschiedlichen Ordnungen und Richtlinien beider ehemaliger Teilkirchen wur- den mit der neuen Verordnung außer Kraft gesetzt.

Änderung der Ausführungsverordnung zum Kreiskirchenamtsgesetz

Die Landessynode hat mit Beschluss vom 23.11.2013 das Kirchengesetz zur Vereinfachung und Ver- einheitlichung der Vermögensverwaltung und damit in Artikel 3 dieses Gesetzes insbesondere die Neu- fassung des Kreiskirchenamtsgesetzes beschlossen.

Mit der Änderung des Kreiskirchenamtsgesetzes wurde auch eine Anpassung der Ausführungsverord- nung erforderlich.

Ordnung Landesausschuss Kirchentag EKM

Wie alle Werke und Einrichtungen der EKM stehen auch die beiden Landesausschüsse der ehemaligen Teilkirchen seit geraumer Zeit im Dialog. Sie kooperieren verstärkt und gehen auf eine Fusion zu, die am 01.01.2015 in Kraft treten soll. Dazu wurde von beiden Landesausschüssen auf ihren Sitzungen am 25. und 26.03.2014 der Entwurf einer gemeinsamen Ordnung verabschiedet, die das Kollegium am 27.05.2014 beschlossen hat. Auf einer gemeinsamen Klausur im November sollen die Details der Fusi- on wie Namenswahl, Festlegungen zu inhaltlichen Schwerpunkten und Ämterfragen thematisiert wer- den.

Ordnung Posaunenwerk

Das Posaunenwerk hat 2013 seine Ordnung aus dem Jahr 2005 überarbeitet. Die Ordnung war am Anfang der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland entstanden und war auf dem Hinter- grund der inzwischen stattgefundenen Entwicklungen sowohl in der EKM als auch im Posaunenwerk anzupassen. Dabei war neben den rechtlichen Anpassungen die Reduzierung von Regelungen für die Arbeit des Posaunenwerkes eine wichtige Vorgabe. Das Kollegium hat die überarbeitete Ordnung nach Votierung durch die Vertreterversammlung des Posaunenwerkes im Januar 2014 am 25.02.2014 be- schlossen und zum 01.03.2014 in Kraft gesetzt.

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Geschäftsordnung Landeskirchenrat

In der Sitzung des Landeskirchenrates am 23./24.05.2014 wurde die Auslegung von Artikel 62 Abs. 3 Kirchenverfassung thematisiert und die Frage diskutiert, wann ein Beschluss des Landeskirchenrates durch ein „Veto“ der Mehrheit seiner synodalen Mitglieder verhindert wird. Konkret war gefragt, ob auch in diesem Fall eine Enthaltung wie eine Nein-Stimme wirkt oder ob ein Beschluss nur dann verhindert wird, wenn wenigstens 5 der 9 synodalen Mitglieder des Landeskirchenrates mit „Nein“ stimmen.

Über die Auslegung wurden Gutachten von Prof. Germann und aus dem Landeskirchenamt angefertigt, die übereinstimmend zu dem Ergebnis kamen, dass im Sinne von Art. 62 Abs. 3 Kirchenverfassung mindestens 5 der 9 synodalen Mitglieder des Landeskirchenrates mit „Nein“ stimmen müssen, damit ein Beschluss nicht gefasst werden kann. In seiner Sitzung am 4. Juli 2014 hat der Landeskirchenrat fest- gehalten, dass er sich dieser Auslegung anschließt.

Im Rahmen der Sitzung am 04.07.2014 wurde grundsätzlich die Zusammenarbeit im Landeskirchenrat diskutiert. Die Anregungen hieraus wurden u. a. in einer Änderung der Geschäftsordnung des Landes- kirchenrates aufgenommen: der Kreis der beratenden Teilnehmer wurde aktualisiert sowie das Verfah- ren der vertraulichen Sitzung und das Umlaufverfahren geregelt. Schließlich wurde auch in der Ge- schäftsordnung festgehalten, dass Berichte und Informationen über wichtige Vorgänge, Themen und Vorhaben verbindliche Bestandteile jeder Sitzung sind.

Weitere Rechtsnormen

Daneben wurden folgende weitere Rechtsnormen erlassen:

• Prüfungsordnung für die Zweite Theologische Prüfung in der Evangelischen Kirche in Mittel- deutschland vom 06.12.2013 (ABl. 2014, S. 2)

• Prüfungsordnung für die Zweite Gemeindepädagogische Prüfung in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 06.12.2013 (ABl. 2014, S. 7)

• Ordnung für das Evangelische Schulwerk in Mitteldeutschland vom 10.12.2013 (ABl. 2014, S. 13)

• Ordnung für die Burg Bodenstein - Familienbildungs- und -erholungsstätte der Evangelischen Kir- che in Mitteldeutschland vom 26.11.2013 (ABl. 2014, S. 16)

• Prüfungsordnung für die Erste Theologische Prüfung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutsch- land vom 24.05.2014 (ABl. S.143)

• Gesetzesvertretende Verordnung zur Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes DW.EKM (ARRG-DW.EKM) vom 04.07.2014 (ABl. S. 186).

6.4 Entwicklungen im Arbeits- und Mitarbeitervertretungsrecht

Arbeitsrechtsregelungsgesetz für den Bereich des Diakonischen Werks in Mitteldeutschland (ARRG DW-EKM)

Aufgrund der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.11.2012 und der sich daran anschlie- ßenden Novellierung des Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ergab sich die Notwendigkeit der umfassenden Überarbeitung des Arbeitsrechtsre- gelungsgesetzes für den Bereich des Diakonischen Werkes in Mitteldeutschland. Hierzu wurde unter Leitung des Referats Personalrecht (P1) eine Arbeitsgruppe aller maßgeblich am Arbeitsrechtsgesetz- gebungsverfahren Beteiligten eingesetzt und ein entsprechender Gesetzesentwurf vorbereitet, der nunmehr der Synode zur Beratung und Beschlussfassung vorliegt (DS 12.3/1).

Mitarbeitervertretungsausführungsgesetz (MVG-AusfG)

Auf der Herbstsynode 2013 hat die Synode der EKD eine Neufassung des Mitarbeitervertretungsgeset- zes beschlossen. Hieraus ergaben sich Konsequenzen und Änderungsnotwendigkeiten, auch für das Ausführungsgesetz der EKM zum MVG. Der entsprechende Gesetzesentwurf liegt der Synode ebenfalls zur Beschlussfassung vor (DS 12.2/1).

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Satzungsänderung Diakonie Mitteldeutschland e. V.

Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht machte auch erhebliche Änderungen in der Satzung der Diakonie Mitteldeutschland e.V. notwendig. In der hierzu eingesetzten und von der Diakonie Mitteldeutschland geleiteten Arbeitsgruppe hat das Referat Personalrecht (P1) an der umfassenden Satzungsänderung mitgewirkt.

Tarifänderungen

Die Arbeitsrechtliche Kommission EKD-Ost hat für den Bereich der Mitarbeitenden der verfassten Kir- che im vergangenen Jahr diverse Beschlüsse gefasst. Unter anderem wurde die bereits zum 01.01.2012 in Kraft getretene Eingruppierungsordnung an vielen Stellen überarbeitet und den aktuellen Notwendigkeiten angepasst. Darüber hinaus konnte die Tarifrunde für die Jahre 2015 und 2016 mit einer Entgelterhöhung von 3 % in 2015 und 2,6 % in 2016 abgeschlossen werden.

Mustersozialplan

Im vergangenen Jahr konnten die Verhandlungen über den Mustersozialplan für die EKM abgeschlos- sen werden. Dieser Mustersozialplan ist seit dem 01.01.2014 in Kraft.

Individualrechtsstreite und Umstrukturierung

Durch das Referat Personalrecht (P1) wurden im vergangenen Jahr zahlreiche arbeitsrechtliche Indivi- dualrechtsstreite auf der Ebene der Landeskirche, der Kirchenkreise und der Kirchengemeinden beglei- tet. Darüber hinaus wurde die beratende Unterstützung in arbeitsrechtlichen Einzelfragen sowohl den Kreiskirchenämtern als auch den Kirchengemeinden und Gemeindekirchenräten angeboten. Daneben wurden und werden auf landeskirchlicher Ebene Umstrukturierungsvorhaben arbeitsrechtlich begleitet, so zum Beispiel die Überleitung der Mitarbeiter des Lutherhauses Eisenach und die Umsetzung der Entscheidungen zum Hedwig-Pfeiffer-Haus Weimar und zum Bibelmobil.

Stellenbörse

Im Arbeitsbereich der Stellenbörse wurden die Stellenbesetzungsverfahren innerhalb der EKM fachlich betreut, ebenso wurde Unterstützung bei der Umsetzung geleistet. Es handelte sich hierbei um insge- samt 125 Bewerbungsverfahren.

Kirchliche Altersversorgung

Im Bereich der Kirchlichen Altersversorgung konnten zwischenzeitlich die bereits beschlossenen Ren- tenanpassungen eingepflegt und die Rechtsangleichung in Zusammenarbeit mit der VERKA vollständig umgesetzt werden.

Arbeitsschutzausschuss

Hauptthema im Arbeitsschutzausschuss der EKM war zunächst die Verbesserung der Zusammenarbeit mit der Verwaltungsberufsgenossenschaft. Dies ist durch entsprechende Verabredungen gelungen.

Darüber hinaus beschäftigte sich der Arbeitsschutzausschuss mit dem neuen Präventionskonzept, wel- ches zur Einführung auch in der EKM ansteht.

6.5 Datenschutz in der EKM

Seit dem 01.01.2014 ist der Datenschutzbeauftragte der EKD, OKR Michael Jacob, zugleich Daten- schutzbeauftragter der EKM. Daneben ist er auch Datenschutzbeauftragter weiterer Gliedkirchen. In 2014 wurde und wird die personelle und sachliche Infrastruktur der Datenschutzaufsicht aufgebaut. Die für die EKM zuständige Außenstelle des Datenschutzbeauftragten in Berlin wird aller Voraussicht Ende 2014 aufgebaut sein.

Damit einher geht die weitere Professionalisierung des Datenschutzes. In Arbeit ist eine IT- Sicherheitsverordnung auf EKD-Ebene, welche die vorzuhaltenden Sicherheitsmechanismen bei der Nutzung von Informationstechnik regelt.

Referenzen

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