• Keine Ergebnisse gefunden

6. Tagung der Föderationssynode Drucksachen - Nr. 1.3.25/1 der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland vom 19. bis 22. Juni 2008 in Bad Sulza

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "6. Tagung der Föderationssynode Drucksachen - Nr. 1.3.25/1 der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland vom 19. bis 22. Juni 2008 in Bad Sulza"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

6. Tagung der Föderationssynode Drucksachen - Nr. 1.3.25/1 der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland

vom 19. bis 22. Juni 2008 in Bad Sulza

Antrag des Kirchenkreises Bad Liebenwerda an die Föderationssynode betr. Entwurf einer Verfassung der EKM

Die Synode möge beschließen:

In die neue Verfassung der EKM wird ein Mitgestaltungs- und Einspruchsrecht der Kirchenkreise in kirchenamtlichen Dingen aufgenommen, vor allem dort, wo es sich um Gesetze oder Verfügungen in Bezug auf Verwaltungsaufgaben der Kirchengemeinden handelt.

Begründung:

- Wenn die Arbeit Ehrenamtlicher ernst genommen werden soll, müssen kirchliche Ordnungen für sie zu verstehen (Sprache, Sinn, Notwendigkeit) und zu praktizieren sein.

- Angeordnete Verwaltungsgänge, die sich in der Praxis als unsinnig oder überflüssig erweisen, müssen einklagbar sein.

- Es gibt Beispiele, dass gut gemeinte Ideen aus dem Kirchenamt nicht ihren gewollten Zweck erfüllen, sondern die Arbeit auf Gemeindeebene verhindern. Da muss eine Möglichkeit zur Abhilfe geschaffen werden.

- Gute und effiziente Leitung wird nicht durch lückenlose Aufsicht erreicht, sondern in einem Miteinander der Leitenden mit den Betroffenen.

Vorschlag:

1. Das „geschwisterliche Miteinander“ wird nicht nur auf Gemeindeebene formuliert, sondern auch ausdrücklich zwischen den Ebenen vorgesehen.

2. Kirchliche Verwaltung ist verpflichtend mit Kontakt zur Gemeindeebene zu entwickeln und zu verbessern.

3. Der Superintendent als „Organ“ bekommt die Aufgabe der Rückkopplung in Richtung Kirchenamt.

Oder / und: Die Superintendentenkonvente in den Regionen (Propsteien) bekommen die Aufgabe der Rückkopplung in Richtung Kirchenamt.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Verantwortung für die Einheit der Gemeinde liegt auch in der Gemeinschaft der Dienste, die in besonderer Weise durch das Ältestenamt und die Versammlung der Ältesten mit

Es liegt aber im Herkommen und im Bewusstsein vieler Gemeinden der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen begründet, dass sie sich als durchaus uniert empfinden und auch

Es fehlt das in den Bekenntnisschriften der Reformierten Kirche (vgl. Heidelberger Katechismus Frage 53) festgehaltene und hervorgehobene Moment, dass auch die Gemeinde selbst

Begründung: Mit der Vereinigung der ELKTh und der EKKPS zur Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland werden alle übrigen Leitungsorgane - Landesbischof, Landessynode und

“Die Landessynode berät und beschließt über alle Angelegenheiten im Rahmen der Zuständigkeit der Landeskirche, soweit sie nicht die Zuständigkeit dem Landeskirchenrat,

Die Föderationssynode setzt eine Arbeitsgruppe ein, die den Auftrag hat, einen Vorschlag für eine sprachliche Alternativfassung der Verfassung auszuarbeiten, die den Kriterien

Wir begrüßen es ausdrücklich, dass sich unsere Kirche mit der Verfassung der gesellschaftlichen Wirklichkeit stellt, sich für die Menschen der Gesellschaft öffnet und sich auch

2 und 8 der Vorläufigen Ordnung der Föderation Evangelischer Kirchen in Mittel- deutschland mit Zustimmung der Synode der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und