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Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckungausländischer Schiedssprüche

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Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

SchSprAnerkÜbk

Ausfertigungsdatum: 10.06.1958 Vollzitat:

"Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 123)"

Fußnote

G v. 15.3.1961 II 121

Inkraft gem. Bek. v. 23.3.1962 II 102 mWv 28.9.1961

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