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DAS INTERVIEW

Während im Bund die Dienstrechts - reform abgeschlossen ist, sind die meisten Län der noch dabei, konkrete Vorstellun gen zu entwickeln. Ham - burg ist auf diesem Weg bereits vor- angeschritten.

Hier finden Sie das vollständige Inter view mit dem Leiter des Per so nalamts der Freien und Hansestadt Hamburg Dr. Volker Bonorden aus der Ausgabe 07 | 2009 des „Magazins für Be - am tinnen und Beamte“.

Hamburg hat sich mit den anderen norddeutschen Küstenländern auf ein gemeinsames Status- und Laufbahnrecht für die Beamtinnen und Beamten verständigt. Hat sich die norddeutsche Zusam men - arbeit bewährt?

Ja. Bereits die gemeinsame Erarbeitung des Mus ter ge - setzes als Vorlage für die neuen Beamtengesetze in den norddeutschen Bundesländern ist ein Wert für sich, da der gebündelte Sachverstand eine hohe Qualität der gesetzgeberischen Arbeit garantiert. Die Zusammenarbeit auf diesem Wege hat sich sehr bewährt. Ich rechne auch damit, dass durch die vergleichbaren laufbahnrechtlichen Strukturen es bei zukünftigem Wechsel von Beamtinnen

und Beamten über die Landesgrenzen der norddeutschen Küstenländer hinweg keine laufbahnrechtlichen Prob le me geben wird, die sich andernfalls als Mobilitäts hinder nis darstellen würden. Konkrete Aussagen zum Gelingen des - sen, was wir in Norddeutschland gemeinsam wollen, lassen sich mit Blick in die Zukunft erst treffen, wenn die Geset - ze in allen Ländern beschlossen sind – in Hamburg steht die Befassung der Bürgerschaft mit dem Gesetz entwurf noch aus – und wir Erfahrung im Alltag gemacht haben.

Beim Besoldungsrecht legt Hamburg vor. Wird auch hier die Kooperation gesucht?

Ja. Die Regierungschefs der fünf norddeutschen Län - der haben schon im April 2007 zur Sicherung der dienst- herrenübergreifenden Mobilität und Förderung einer gleich -

gerichteten Entwicklung des öffentlichen Dienst rechts eine enge Kooperation beschlossen. Seitdem hat sich eine in - tensive fachliche Zusammenarbeit auch im Be reich des Besoldungsrechts entwickelt. So erfolgte beispielsweise zu dem in Hamburg erarbeiteten Gesetz entwurf ein fach- licher Austausch insbesondere auch zu der Frage der Kompa tibili tät verschiede- ner Be soldungsgesetze – mit dem Er geb - nis, dass die dienstherren übergreifende Mobilität uneingeschränkt gewahrt ist.

Die Besoldungsreform in Hamburg ähnelt struktu rell derjenigen des Bundes. Gibt es Besonder heiten?

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass es sich um einen Gesetzentwurf handelt, die abschließende Beschluss - fassung der Hamburgischen Bürgerschaft bleibt also ab - zuwarten. Richtig ist aber, dass der Entwurf der neuen Be soldungstabelle neben einer Reihe von Gemein sam kei - ten mit dem neuen Bundesrecht – wie etwa der Um stel - lung auf Erfahrungszeiten und eine künftig einheitlich 8- stufige Tabelle – auch in einigen Punkten strukturell ab - weicht. Dies ist nicht zuletzt bedingt durch die unter- schiedlichen Per sonalstrukturen. Als strukturelle Beson - der heiten möchte ich – vor allem wegen der demografi- schen Entwicklung sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Familie – den Verzicht auf die Besoldungsgruppe A 3,

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Gebündelter Sachverstand

garantiert hohe Qualität

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stattdessen beginnen wir mit A 4 und insbesondere die Anhebung der Beträge in den ersten Stufen, hervorhe- ben. Die einheitliche Dauer von 28 Jahren bis zum Er rei - chen des End grund gehaltes sowie die positiven Unter - schiede in der Überleitung sollten nicht unerwähnt blei- ben.

DAS INTERVIEW

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;1947 in Bückeburg geboren

;Industriekaufmann und Werbeassistent

;Studium der BWL, VWL, Soziologie und Rechtswissenschaft in Hamburg, der Politischen Wissenschaft, Pädagogik und

Kommunikationswissenschaft in München

;seit 1977 verschiedene leitende Funktionen in der öffentlichen Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg

;Leiter des Personalamtes des Senats – Senatsdirektor

Zur Person

Referenzen

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