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Marktmacht von Facebook, Google & Co. wirksam begrenzen!

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Nr. 01/2021 15. Januar 2021

DGB Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Marktmacht von Facebook, Google & Co. wirksam begrenzen!

Digitale Technologie- und Internetunternehmen, wie z. B. Microsoft, Apple, Google und Facebook, beherr- schen große Teile der Wirtschaft. Ihr Kapital ist der ex- klusive Zugang zu Daten und Märkten. Auf ihre Ange- bote müssen fast alle zurückgreifen, um digital mobil zu sein. Ihr Einfluss reicht gar so weit, beliebte Kommunika- tionswege von Präsidenten problemlos kappen zu kön- nen.

Um ihre Macht zu erhalten und auszubauen, verfolgen Tech-Giganten oft die Strategie, junge, aufstrebende Un- ternehmen einfach vom Markt wegzukaufen, bevor sie zu ernstzunehmenden Konkurrenten werden. Doch diese sogenannten Killer-Akquisitionen sind Gift für Innovatio- nen und Angebotsvielfalt und verstärken monopolisti- sche Tendenzen. Auch in der aktuellen Corona-Krise wei- ten diese Unternehmen ihre Vormachtstellung aus. Unter den acht wertvollsten Unternehmen weltweit, gemessen am Börsenwert, befinden sich mittlerweile allein sieben Unternehmen aus dem digitalen Bereich (siehe Grafik).

Die Bundesregierung will mit der Novellierung des Wett- bewerbsrechts mächtige digitale Unternehmen hierzu- lande in die Schranken weisen. Auch, wenn die Geset- zesänderung grundsätzlich in die richtige Richtung weist, werden die Maßnahmen jedoch nicht ausreichen. Mit dem „Digitale-Dienste“ sowie „Digitale-Märkte-Gesetz“

will nun auch die EU die Probleme rund um die Tech- Giganten angehen. Dabei sollte von Anfang an klar sein, dass es keine Denkverbote bei der Regulierung geben darf. So muss es zukünftig notfalls auch möglich sein, marktmächtige Unternehmen in mehrere Geschäftsberei- che aufzuteilen. Jüngst haben die Wettbewerbsbehörden in den Vereinigten Staaten die Zerschlagung von Face- book ins Spiel gebracht. Das klingt zunächst drastisch,

kann aber das letzte Mittel sein, um schädliche Macht- konzentration bei einzelnen Unternehmen aufzulösen.

Dabei ist die Diskussion auch nicht neu. In den USA gibt es das Instrument der Entflechtung seit über 100 Jahren.

Zudem gibt es bereits einige regulatorisch angeordnete Entflechtungen innerhalb Europas. Sogar die FDP, die nicht als Befürworter staatlicher Eingriffe bekannt ist, hatte in ihrer letzten Bundesregierungsbeteiligung dieses Instrument ins Spiel gebracht. Auch die Trennung des In- vestment- vom klassischen Banking, die unter dem Stich- wort „Trennbankensystem“ im Rahmen der Finanzkrise diskutiert wurde, ist nichts anderes als eine Entflechtung.

Die Entflechtung eines Unternehmens sollte die ultima ratio darstellen, also die letztmögliche Maßnahme, wenn alles andere nicht greift. Darüber hinaus sollten Eingriffe nur auf relevanten Märkten mit gesellschaftlicher Bedeu- tung erfolgen. Auch muss dafür Sorge getragen werden, dass solche Maßnahmen nicht auf den Rücken der Be- schäftigten ausgetragen werden. Deshalb sollte eine Ent- flechtung entlang beschäftigungspolitischer sowie ver- braucherschutzrechtlicher Leitlinien erfolgen.

In jedem Fall müssen die Regulierungsbehörden ein Ge- gengewicht zu den Tech-Giganten aufbauen. Sie müssen der immensen Machtkonzentration entgegenwirken, um ökonomische und gesellschaftliche Schäden abzuwen- den - notfalls auch mit rigiden Maßnahmen.

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