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ENTGELTORDNUNG des Bäderbetriebes der Stadt Paderborn (BSP) für die Benutzung der städt. Hallen- und Freibäder

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Academic year: 2022

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ENTGELTORDNUNG

des Bäderbetriebes der Stadt Paderborn (BSP) für die Benutzung der städt. Hallen- und Freibäder

Der Rat der Stadt Paderborn hat in seiner Sitzung am 15.12.2011 folgende Entgeltordnung für die Benutzung der Hallen- und Freibäder des BSP beschlossen:

I. Alisobad, Kiliansbad, Residenzbad (Hallenbäder) Einzeleintritt

Erwachsene 3,00 EUR

ermäßigte Entgelte 2,00 EUR

Zehnereintritt

Erwachsene 27,00 EUR

ermäßigte Entgelte 18,00 EUR

Die Gültigkeitsdauer für Zehnerkarten beträgt 5 Jahre.

II. Rolandsbad, Waldbad (Freibäder)

Einzeleintritt

Erwachsene 3,00 EUR

ermäßigte Entgelte 2,00 EUR

Zehnereintritt

Erwachsene 27,00 EUR

ermäßigte Entgelte 18,00 EUR

Die Gültigkeitsdauer für Zehnerkarten beträgt 5 Jahre.

Saisonkarten*

Erwachsene 62,00 EUR

ermäßigte Entgelte 31,00 EUR

Familien (unbegrenzte Kinderzahl) 92,00 EUR

*Gültig während der Hauptsaison vom 1.5. bis zum ersten Sonntag im September eines Jahres.

Saisonkarten sind nicht übertragbar.

III. Sonstige

Pfand für Freibadsaisonkarte 6,00 EUR

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. IV. Kurse

Für die Teilnahme an Kursen sind folgende Entgelte zu entrichten:

Schwimmkurse

Schwimmkurse für Kinder

incl. Badbenutzung 65,00 EUR

Schwimmkurse für Erwachsene

incl. Badbenutzung 70,00 EUR

Wassergewöhnung für Kinder sowie Babyschwimmen

incl. Badbenutzung f. Begleitperson 50,00 EUR

Wassergymnastik Wirbelsäulengymnastik

Wasserrhythmik, Gymnastikkurse

incl. Bad bzw. Hallenbenutzung 55,00 EUR

Kindergeburtstage

für 2 Stunden incl. Badbenutzung für

10 Personen 40,00 EUR

V. Schulen, Ausbildungsbetriebe, Vereinsnutzung

Private Schulen und Ausbildungsbetriebe, die im Gebiet der Stadt Paderborn ansässig sind, zahlen bei Gruppenbesuch pro Kopf den ermäßigten Tarif des betreffenden Bades.

Mit Institutionen, Betrieben und nicht im Gebiet der Stadt Paderborn ansässigen Schulen, Sportvereinen etc. können individuelle Vereinbarungen über eine entgeltpflichtige Nutzung der städtischen Hallen- u. Freibäder geschlossen werden.

Die Nutzung durch gemeinnützige Sportvereine mit Sitz in Paderborn ist entgeltpflichtig. Die Überlassung erfolgt im Rahmen eines Nutzungsüberlassungsvertrages.

VI. ermäßigte Entgelte

Unter die Tarifgruppe "Ermäßigte" fallen gegen Vorlage von entsprechenden Ausweisen bzw.

Bescheinigungen folgende Personen:

Anspruchsberechtigte

 Kinder u. Jugendliche bis 18 Jahren (Kinder bis 4 Jahren frei)

 Schüler, Studenten u. Auszubildende unter 27 Jahren

 Grundwehrdienst- u. Zivildienstleistende

 Schwerbehinderte

 Inhaber Paderborn Karte VII. Freier Eintritt

Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres bei Vorlage eines entsprechenden Altersnachweises.

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..

.

VIII. Ausnahmeregelungen

Der Betriebsleiter ist bei bestimmten Aktionen etc. berechtigt, die in der Entgeltordnung festgelegten Tarife teilweise bzw. völlig zu erlassen oder neu festzulegen.

Der Bäderbetrieb der Stadt Paderborn (BSP) ist berechtigt, Kursgebühren anteilig bzw. vollständig zu erstatten, wenn der/die Kursteilnehmer/ In krankheitsbedingt oder aus sonstigen wichtigen Gründen nicht an dem Kurs teilnehmen kann.

IX. Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt am 01.01.2012 in Kraft.

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