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ENTGELTORDNUNG für die Volkshochschule Paderborn vom 19.12.2011 (Neufassung)

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ENTGELTORDNUNG

für die Volkshochschule Paderborn vom 19.12.2011

(Neufassung)

Der Rat der Stadt Paderborn hat in seiner Sitzung am 15.12.2011 folgende Entgeltordnung für die Volkshochschule Paderborn beschlossen:

§ 1 Entgeltpflicht

Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule Paderborn werden gemäß § 16 der Satzung für die Volkshochschule privatrechtliche Entgelte erhoben, sofern die Veranstaltungen nicht entgeltfrei durchgeführt werden.

§ 2

Höhe der Entgelte

(1) Die Entgelte werden nach Anlage A, die Bestandteil dieser Entgeltordnung ist, berechnet.

Darin wird unterschieden zwischen Grundentgelt und Zusatzentgelt. Die Festsetzung bei Rahmenentgelten richtet sich nach dem jeweiligen Aufwand für die Veranstaltungen. Die Festsetzung erfolgt durch den Leiter/ die Leiterin der VHS.

(2) Bei zu berücksichtigenden Sach- und Raumkosten sowie bei Kursen, die mit geringerer Teilnehmerzahl als 10 Personen kalkuliert werden, bei höherem Honoraraufwand sowie bei höheren Fahrtkosten, wird ein Zusatzentgelt auf das Grundentgelt nach Anlage A erhoben, das nicht ermäßigt wird. Das Zusatzentgelt ist vom Leiter/ von der Leiterin der VHS nach entsprechender Kalkulation kursbezogen festzusetzen.

(3) Tritt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin in einen bereits laufenden mehrwöchigen Kurs ein, so ist das Entgelt nach der Zahl der noch durchzuführenden Unterrichtsstunden anteilig zu erheben.

§ 3

Entgelt bei besonderen Veranstaltungen

(1) Besondere Veranstaltungen und besonders kostenintensive Veranstaltungen werden kostendeckend kalkuliert. Die Entgelte ergeben sich aus den jeweiligen Programmen.

(2) Kurse bei denen zu Kursbeginn nicht die Mindestteilnehmerzahl von 10 erreicht ist, können durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer/ Teilnehmerinnen eine Zuzahlung leisten.

§ 4

Ermäßigung von Entgelten

(1) Die Teilnahme an Kursen, Arbeitskreisen und Einzelveranstaltungen, soweit sie nicht Vortragsveranstaltungen sind, wird gegen Vorlage des Ausweises ermäßigt für:

a) Schüler/ Schülerinnen, Studenten/ Studentinnen, Auszubildende, b) Schwerbehinderte,

c) Inhaber/ Inhaberin der Paderborn Karte (bzw. Anspruchsberechtigte im Sinne der Paderborn Karte). Die Ermäßigung kann grundsätzlich nur gewährt werden, wenn bei Abgabe/ Zusendung einer Anmeldung der Nachweis einer Ermäßigungsberechtigung

(2)

erbracht wird. Eine nachträgliche Ermäßigung kann nur in begründeten Fällen gewährt werden.

(2) Eine Ermäßigung wird auf das Grundentgelt gewährt. Die Höhe dieser Ermäßigung ergibt sich aus Anlage A.

In begründeten Fällen kann das Entgelt über den sich aus Anlage A ergebenden Betrag hinaus ermäßigt werden. Die Entscheidung darüber liegt beim Leiter/ bei der Leiterin der VHS.

(3) Bei kostenintensiven Veranstaltungen kann vom Leiter/ von der Leiterin der VHS ein Entgelt mit geringerem Ermäßigungssatz als demjenigen festgesetzt werden, der sich aus Anlage A ergibt.

(4) Ausgenommen von der Ermäßigung sind Veranstaltungen gemäß § 3 und solche, die in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen durchgeführt werden.

§ 5

Entgeltfreie Veranstaltungen (1) Veranstaltungen können entgeltfrei angeboten werden.

(2) Der Leiter/ die Leiterin der Volkshochschule kann bei bestimmten Veranstaltungen anordnen, dass diese entgeltfrei sind.

§ 6

Entgeltpflichtiger/ Zahlungsweise

(1) Das ordnungsgemäß festgesetzte Entgelt wird fällig mit Abgabe und Annahme der schriftlichen, per E-Mail oder telefonisch eingereichten Anmeldung.

(2) Das Entgelt ist bei persönlicher Anmeldung in der VHS-Geschäftsstelle sofort zu entrichten, bei erteilter Abbuchungsermächtigung erfolgt die Abbuchung des Entgeltes zu Veranstaltungsbeginn. Bei Einzelveranstaltungen ist das Entgelt entweder bar an der Tages- bzw. Abendkasse zu entrichten oder eine Abbuchungsermächtigung zu erteilen.

(3) Nach erfolgter Anmeldung erhält der Teilnehmer/ die Teilnehmerin eine verbindliche Teilnahmebestätigung.

§ 7

Stundung und Erlass

In begründeten Ausnahmefällen kann das Entgelt gestundet oder erlassen werden. Die Entscheidung darüber liegt bei dem Leiter/ der Leiterin der Volkshochschule.

§ 8 Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt am 01.01.2012 in Kraft.

(3)

Anlage A

zur Entgeltordnung für die Volkshochschule Paderborn

Veranstaltung Grundentgelt Ermäßigung

a) Lehrveranstaltungen 2,20 Euro 1,35 Euro

b) Elektronische Datenverarbeitung 3,30 Euro 2,20 Euro

c) Bildungsurlaube EDV 4,00 – 8,00 Euro

d) Zusatzentgelte nach

§ 2 (2) (für höheren Aufwand)

Nach Aufwand

e) Zuzahlung nach § 3 (2) Nach Aufwand

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