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Rundschreiben des Landeskirchenamtes zur „Lohnsteuerlichen Bewertung der Dienstwohnungen der Geistlichen und der Dienst- und Mietwohnungen der übrigen Bediensteten der Kirchengemeinden“

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Academic year: 2022

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Rundschreiben des Landeskirchenamtes zur

„Lohnsteuerlichen Bewertung der Dienstwohnungen der Geistlichen und der Dienst- und Mietwohnungen der

übrigen Bediensteten der Kirchengemeinden“

ab 1. Januar 2021 (Az.: 972.121)

Folgende Rundschreiben stehen zur Verfügung:

1. Rundschreiben Nr. 16/2021 vom 10. Mai 2021 mit folgenden Themen

1. Ergänzung zum Rundschreiben Nr. 12/2021 vom 26. April 2021 inklusive geän- derter Anlage 1 „Vereinbarung“

2. Berücksichtigung des Bewertungsabschlages bei den Einkommenssteuerveranla- gung für das Kalenderjahr 2020

2. Rundschreiben Nr. 12/2021 vom 26. April 2021 mit folgenden Themen

1. Lohnsteuerliche Bewertung der Dienstwohnungen der Geistlichen und der Dienst- und Mietwohnungen der übrigen Bediensteten der Kirchengemeinden für die Zeit vom 01.01.2022 – 31.12.2024

2. Berücksichtigung des Bewertungsabschlags bei den Einkommenssteuerveranla- gungen für die Kalenderjahre 2020 und 2021 (Hinweis auf unser Rundschreiben Nr. 4/2020)

3. Niederschrift über die Besprechung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD NRW) mit den Vertreterinnen und Vertretern der katholischen und evan- gelischen Kirchen am 18.03.2021

3. Rundschreiben Nr. 4/2021 vom 28. Januar 2021 mit folgenden Themen

1. Steuerliche Informationen zu dem seit 2020 eingeführten Bewertungsabschlag bei von einem Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer verbilligt überlassenem Wohnraum Einkommensteuer 2020 für Steuerpflichtige mit einer Dienstwohnung

Das Rundschreiben Nr. 11/2018 des Landeskirchenamtes „Lohnsteuerliche Bewertung der Dienstwohnungen der Geistlichen und der Dienst- und Mietwohnungen der übrigen Be- diensteten der Kirchengemeinden“ vom 15. Juni 2018 (Az.: 972.121) mit der Anlage

„Niederschrift über die Besprechung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD NRW) mit den Vertreterinnen und Vertretern der katholischen und evangelischen Kirchen am 15.02.2018“ finden Sie hier (Nr. 839.3).

Rundschreiben steuerliche Bewertung von Dienstwohnungen

RS-LS-ab-2021 839.4

07.02.2022 EKvW 1

(2)

839.4 RS-LS-ab-2021

Rundschreiben steuerliche Bewertung von Dienstwohnungen

2 07.02.2022 EKvW

Referenzen

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